Auskunftsrecht und Akteneinsicht beim Jugendamt?

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    • Auskunftsrecht und Akteneinsicht beim Jugendamt?

      Guten Morgen,

      viele von Euch haben ja so ihre eigenen Erfahrungen mit dem Jugendamt gemacht.
      Das Thema Akteneinsicht (oder der Versuch) dürfte vielleicht schon den einen oder anderen beschäftigt haben.
      Auch nach Umsetzung der DSGVO gibt es vermutlich weiterhin Probleme.
      Wir sind Eure konkreten Erfahrungen? Hat jemand Akteneinsicht beantragt und erhalten oder wurde abgelehnt oder gar nicht reagiert?

      Leider findet man wenig Urteile für die Zeit vor Mai 18.
      Üblicherweise hat man ja nicht Lust, noch eine "2 Front" zu eröffnen und hofft darauf, dass man das JA gnädig stimmt, wenn man seine Rechte nicht wahrnimmt.
      Hintergrund meiner Frage ist unter anderem die Besprechung des Urteils des LArbG Stuttgart vom 20.12.2018 - 17 Sa 11/18.
      Der Autor geht davon aus, dass diese erste Entscheidung zur DSGVO auch auf andere Bereiche durchschlagen könnte.

      Auch das Jugendamt weigert sich ja oft, wegen des Schutzes Dritter, Akteneinsicht zu gewähren.
      Wie also weiter verfahren, wenn ein Antrag nicht bearbeitet wird?

      Interessiert Grüße
      Tanja
    • Hallo Tanja, ich habe vor ein paar Wochen meine Daten angefordert. Die Tage hat sich der Datenschutzbeauftragte der Stadt Hannover gemeldet und mich gebeten die konkreten Stellen zu benennen um den Aufwand niedrig zu halten. Diesen Wunsch hab ich ihm erfüllt und lasse mich jetzt mal überraschen. Mich interessiert ob das JA z.B. meinen Arbeitgeber angzapft hat.
    • Der Beitrag ist zwar älter, aber wird wohl noch häufiger angeschaut. -)

      > "Auch das Jugendamt weigert sich ja oft, wegen des Schutzes Dritter, Akteneinsicht zu gewähren."

      Auch das Jugendamt ist, wie die Kindergeldstelle, Sozialamt und andere Behörden gehalten, Akten mehrschichtig zu führen.
      Das heißt, eine Akte besteht aus mehreren Teilakten und kann entsprechend von Mitarbeitern oder Außenstehenden so angefordert
      und zusammengestellt werden, daß nur bestimmte Daten in den Akten vorliegen.
      Das Kriterium "schützenswerte Daten" ist fallbezogen individuell und gilt nicht generell für Alles und Jedes.
      Sicherlich gehören dazu Auskünfte zu Einkommens- und Vermögensverhältnissen von Elternteilen und Leistungen an Elternteile (Leistungsakte); ggfs. psychologische Gutachten zu Elternteilen (Personenakte), die beim anderen Elternteil nichts zu suchen haben.

      Schützenswert sind aber nicht Daten des Kindes zum Entwicklungsstand, Hilfebedarf, Bindungssituation, Gesprächen mit dem JA etc.
      wenn beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht besitzen. Jeder Elternteil ist verpflichtet zur Wahrnehmung der Sorge und hat auch ein Recht an Informationen zur angemessenen Wahrnehmung der Sorge.

      Grundsätzlich nicht schützenswert sind Informationen zur eigenen Person: welche Daten gespeichert, zu welchem Anlaß, in welchem Umfang, mit welchen Konsequenzen usw. Es geht ja um die Überprüfung von Daten auf Korrektheit, Angemessenheit der Speicherung (was wird wann und weshalb gespeichert - ist das notwendig zur Aufgabenerfüllung des JA oder ein privater Sport?) und Verknüpfung zum Kind.

      > "Wie also weiter verfahren, wenn ein Antrag nicht bearbeitet wird?"

      Mit Bordmitteln:
      Aufforderung zur Gewährung der Akteneinsicht mit Termin "bis zum". In dem Anschreiben die Gründe benennen
      (1. Wahrnehmung der gemeinsamen elterlichen Sorge 2. konkrete Gründe) und den rechtlichen Bezug (googlen oder § 25 SGB X)

      Mit anwaltlicher Hilfe:
      der wird ungefähr dasselbe tun. Hat den Vorteil eines gewissen "Druckmittels", einen Anwalt einzuschalten, der später auch zum Ergebnis beraten kann. Viele Familienanwälte vor Ort haben darüber hinaus Kontakt zum JA aus ihrer Arbeit heraus, was die Sache vereinfachen kann.
    • Herzlich willkommen im Forum Veronica2000,

      vielen Dank für Deine beiden sehr sachlichen und informativen Breiträge.
      'Wir' haben von dem Vorgeschlagenen bereits Vieles versucht.
      Nun werden wir unsere Rechte (auf Auskunft, welche Daten das JA aufgenommen hat, und welche davon zu löschen oder zu berichtigen sind) noch mal außergerichtlich überprüfen lassen.

      @Velocat

      hast Du die beantragte Auskunft erhalten?

      Gruß Tanja
    • > Grundsätzlich nicht schützenswert sind Informationen zur eigenen Person:

      habe ich deshalb so deutlich geschrieben, weil dies der Einstieg für den zuständigen Datenschutzbeauftragten ist,
      wenn Ihr unbedingt externe Hilfe einschalten wollt. Ich habe damals viel Tanz gehabt und hatte mich an die Standortleitung
      des JA gewandt. Die hat mir dann im übertragenen Sinne geschrieben, meine Daten müßten vor mir geschützt werden.

      Hintergrund war eine seltsame Bemerkung aus dem Personalbüro meines Arbeitgebers. Sinngemäß, da sei ja das JA dran.
      Es ging nicht um Unterhalt, Abtretung usw., sondern um einen Ferien-Wunschtermin, zu dem ich mit meinem Kind verreisen wollte
      und auf Grundlage des vereinbarten Umgangs gebucht hatte. Der andere Elternteil fühlte sich nicht mehr an Absprachen gebunden und hatte im Ja im Rahmen unserer Monatsgespräche fallen gelassen, man fühle sich erpresst und wolle das alles eigentlich nicht mehr.

      Akteneinsicht: Ich habe mich 3 1/2 Stunden durch eine chaotische Papiersammlung ("so, das sind unsere Akten") beim JA gewühlt,
      bis ich eine kleine Notiz über ein "Überprüfungstelefonat" entdeckte. Man wollte wissen, ob ich beschäftigt sei, zu wieviel Stunden,
      ob der Urlaub zentral geplant werde, ob man da schieben könne oder es festgelegte Termine gäbe.

      Ich weiß zwar nicht, was Ihr genau sucht und beabsichtigt. Mir ging es nach der Entdeckung in den Akten nicht besonders gut.
      Eigentlich hatte ich alles erreicht, was ich wollte. Aber, wie reagiert man darauf "richtig"? Das solltet Ihr im Vorfeld überlegen.
      Laut werden beim JA geht gar nicht. Anzeigen ... dafür findet sich kein Staatsanwalt und Richter.
      Presse einschalten ... Gott bewahre. Damit ist dem Kind ja nun gar nicht geholfen. Im Zweifel erkennt Jemand die Zusammenhänge
      und das Kind wird auch noch gemobbt.

      Aber irgendwie muß man das stoppen. Ich habe damals intuitiv die Behördenleitung gefragt,was sie in meinem Fall nun tun würde. Im Betrieb wüchsen die Spekulationen, was ich mit dem JA zu tun habe und was als nächstes komme. Eigentlich könnte ich mir durch das plumpe Vorgehen seiner Mitarbeiterin einen neuen Job suchen. Ob er mir dabei helfen wolle. Denn mein Kind habe durch den Anruf seiner Mitarbeiterin in meinem Betrieb keine Vorteile, wenn ich jetzt als nächstes zu einem Jobwechsel gezwungen sei. Da war man betroffen, hat sich für das Vorgehen entschuldigt und irgendwas mit der Verursacherin angestellt. Ich erhielt damals jedenfalls sofort einen neuen Ansprechpartner, der nicht mehr herumtrickste.

      Im Vorfeld hatte ich mich beim Landesdatenschutzbeauftragten kundig gemacht. Zu der damaligen Rechtslage (2008/2009)
      stand ich relativ allein da. Das sei ein Spezialfall, weil das JA besondere Rechte habe usw.
      Inzwischen ist das Thema aber bekannter und die Datenschutzbeauftragten auch offener für solche "Spezialfälle" :)
    • Hallo Veronica,

      puh, auch starker Tobac...

      Ich weiß schon, welche Erwartungen ich an das Jugendamt habe. ^^
      Und diese Interessen werde ich noch eine Weile lang vertreten.
      Die dürfen auch mal so viele Umstände haben, wie sie 'uns' bereitet haben.
      Wenn ich zu sehr ins Detail gehe, ist unser Fall vielleicht von außen erkennbar (komisch, das mit dem "Spezialfall" haben wir auch schon gehört, aber eher so als Vorwurf, dass wir ja eine Extrawurst gebraten haben wollen :S ).
      Das Problem: das JA baut darauf, dass man sich 'erpressen' lässt.
      Mit einem Vorgesetzten war noch normales Reden möglich, schon bei seiner "Untergebenen" merkte man die Mütterlastigkeit (leide bin ich nicht devot genug, um mir derartige Bearbeiter geneigt zu machen) und den Umstand, dass mindestens ein Elternteil - wenn die aber auch noch zusammen halten, dann sogar beide - als "Gegner" betrachtet wird/werden.
      Wenn dann über Jahre Akteneinsicht verweigert wird, immer aber darauf gepocht, jemand anderes habe behauptet, dass....
      dann geht es mir so wie Du.
      Dann will ich doch gern wissen, was da von wem behauptet wird.
      Als Eltern kann man schlecht Dinge beweisen, die nicht den Tatsachen entsprechen. Erst Recht nicht, wenn einem gar nicht gesagt wird, was einem nun eigentlich konkret vorgeworfen wird.
      Und eines weiß ich, das JA hält die Sozialdaten nämlich nur so lange geheim, so lange es ihnen passt.
      Wenn z.B. ein Richter da rein schauen will, dann bekommt er das auch - und dann kann man schon gar nichts mehr "richtig" stellen. Oder noch besser der telefonische "Kollegenaustausch" - natürlich nicht nachweisbar.
      Vor einigen Jahren musste das JA etwas aufgrund meiner Intervention berichtigen.
      Nach den neuen Datenschutzgesetzen sollte man nun erst Recht die Möglichkeit haben, unrichtige (auch Sozial)Daten berichtigen oder löschen oder mit einem Sperrvermerk versehen zu lassen.
      Noch glaube ich ein wenig an Recht und Gesetz ;) .

      Gruß Tanja
    • Hallo Veronica,

      ob die Dinge belastbar sind oder nicht, entscheidet - in Amtsverfahren - der Richter.
      Das FamFG schlägt in diversen Bereichen die ZPO. Und wenn das JA am AG "Blödsinn" berichtet, wird jeder Richter, der nicht blutiger Anfänger ist, dem zunächst nachgehen (außer in Unterhaltssachen). Durch eigene "Ermittlungen".
      Schon damit bei anderen eigenen Kindern nicht auch künftig auf "unrichtige Sozialangaben" in Jugendamtsakten zurück gegriffen wird, werde ich auf Akteneinsicht drängen.
      Ich kann nicht in die Zukunft sehen und wenn mir vor 5 Jahren jemand gesagt hätte, dass ich mit dem JA Probleme haben würde, hätte ich ihn ausgelacht.

      Inzwischen rate ich vom selbständigen Aufsuchen des JA dringend ab. Unsere Anwältin übrigens (generell) auch - was sie noch so zu "unserem Fall" kund tat, kann ich hier öffentlich nicht schreiben.

      Gruß Tanja
    • Gut, dann formuliere ich anders: ob es Dir nahe kommt, entscheidest Du.
      Das wirst Du kennen: Mit etwas unfreiwilligem Training über die Jahre wird die Haut dicker.
      Aber daraus kann man auch dumme Sachen vorn gleich im Keim ersticken mit einem: "Wie kommen Sie denn darauf?".
      Ich habe mich in schwierigen Sitationen immer damit motiviert, "das JA" als Dienstleister zu betrachten, nicht als Schicksalsgral.
      Das hat mir Kraft gegeben, deutlich aber nicht angreifbar zu bleiben.
      Auf keinen Fall - nie - habe ich mir anmerken lassen, was ich dachte und auch - nie - die Kontrolle der Situation jemandem
      überlassen, der meinem Kind und mir nichts gutes wollte. Eher habe ich mich "aus Termingründen" freundlich verabschiedet.

      Die gerichtlichen Erfahrungen gehören nicht in diesen Thread. -)
      Nur ist mir neu, wie die ZPO durch das FamFG ersetzt werden könnte. Es ist eher umgekehrt der Fall (Amtsermittlungsgrundsatz, Beweislast, Beweiseignung, Einbringwege für Beweise ins Verfahren ...) und Richter kommen auf den Kern zurück, wenn es um die ZPO in ihrem Verfahren geht, so meine Erfahrung.
    • Hallo Veronica,

      da ich mit meinen Kindern und meinem Ex so gut wie keine gerichtlichen Erfahrungen habe, kann ich - als juristischer Laie - nur mit Dir in Diskurs gehen, wo ich mir ziemlich sicher bin.

      Wenn Du aber - aufgrund Deines Berufes oder Deiner familiären Erfahrung Anderes feststellen kannst, lass ich mich gern eines Besseren belehren.
      So wichtig ist mir das nicht.

      Das JA als Dienstleister, eben...

      Gruß Tanja
    • Moin Veronica,

      mein Mann würde jetzt sagen: Widersprich keiner Frau!
      Warte, bis sie es selbst tut.


      Wikipedia zur ZPO schrieb:

      Buch 6 – Verfahren in Familiensachen fiel zum 1. September 2009 weg und gilt nur für Altverfahren fort[1]; ist nun im FamFG geregelt
      1. Allgemeine Vorschriften für Verfahren in Ehesachen
      2. Allgemeine Vorschriften für Verfahren in anderen Familiensachen
      3. Verfahren in Scheidungs- und Folgesachen
      4. Verfahren auf Aufhebung und auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Ehe
      5. Verfahren in Kindschaftssachen
      6. Verfahren über den Unterhalt
      7. Verfahren in Lebenspartnerschaftssachen

      als Laie leg ich mir das FamFG einfach als lex specialis hin.

      Gruß Tanja
    • Hallo zusammen,

      ich gebe Tanja Recht, dass man nur positive Erfahrungen mit dem Jugendamt sammeln kann, wenn die auf der eigenen Seite sind, aus welchen Gründen auch immer. Liegt aber auch an der Struktur der Ämter: sie haben keine fachliche Aufsicht und von daher auch nichts zu befürchten. Bei Behörden, die Kinder aus einer Familie nehmen können, eigentlich schon ein Unding.
    • Hallo Max,

      und selbst wenn man - irgendwann mal - gute Erfahrungen mit dem Jugendamt gesammelt hat:
      neuer Bearbeiter, neues Glück....oder eben Pech. Der Neue (Bearbeiter) kann ja alles ganz anders finden....

      Und ja, fehlende Kontrolle ist ein Problem. Ein großes. Das JA definiert z.B. gegenüber dem Datenschutzbeauftragten ja auch selbst, welche Daten es sammeln darf und welche nicht - und zumindest unser Datenschutzbeauftragter sagt(e) sinngemäß: wenn das JA sagt, es braucht die Daten, dann wird das auch so sein...
      8o (wozu brauchen die meine Telefonnummer???)

      Informationelle Selbstbestimmung? Wo kommen wir denn dahin?
      Ich brauche langsam wirklich die "drei Affen: nix sehen, nix hören, nix sagen"

      Gruß Tanja
    • Hallo in die Runde und so! gesagt...

      nach mehr als 3 Jahren nach dem ersten Akteneinsichtsantrag und nur durch Einschaltung von "Hilfe von außen" bequemte sich das JA, diese zu gewähren.
      Den Beistand wollte man augenscheinlich erst ablehnen - hat es dann aber doch gelassen.
      Was es da alles 'Schönes' über einen zu lesen gibt, unglaublich ( @veronica2000 ich kann Deine Gefühle nunmehr annähernd nachempfinden).

      Eine Berichtigung wird von uns noch angestrebt, mal sehen...
      Grundsätzlich lässt sich sagen, dass Behörden sich sehr gern Zeit lassen mit den Auskünften nach DSGVO und den Ländergesetzen zum Datenschutz (oder sie ganz verweigern). Das JA erzählt gern was von Sozialdatenschutz und ermöglicht einem so nicht, unrichtige oder falsch vorgetragene Daten ("alternative Fakten") zu berichtigen.
      Das kann einem später immer noch auf die Füße fallen...weswegen ich rate, sich nicht abwimmeln zu lassen.
      Das stellt aber nur meine höchstpersönliche Meinung dar und ich kann jeden Elternteil verstehen, der irgendwann keine Kraft mehr hat für solche (scheinbaren) 'Belanglosigkeiten'.
      Es soll aber auch erwachsene Kinder geben haben, die sich 'ihre' Akte im JA angeschaut haben.
      ...

      Gruß Tanja
    • Hallo,

      ich versuche auch gerade Akteneinsicht nach § 15 DSGVO zu bekommen. Mal schauen was dabei rauskommt.
      Ein Schreiben habe ich schon bekommen. Schutzbedürftig laber, laber, bla, bla, u.s.w...

      Habe erstmal den nicht Schutzbedürftigen Teil erbeten...Mal schauen. Zieht sich hin...

      Ich habe Zeit....
    • Hallo Mdp,

      bitte schau Dir auch noch das Datenschutzgesetz Deines Landes an.
      Wenn das JA weiter mauert, bleibt Dir noch die Anrufung des Datenschutzbeauftragten des Landes und des Petitionsausschusses...

      Wenn Du noch auf die Mitwirkung des JA angewiesen bist, solltest Du die Akteneinsicht auch darauf stützen, dass Du Dein künftiges Handeln besser am Wohl des Kindes ausgerichtet sehen willst.
      Hast Du gemeinsames Sorgerecht, berufe Dich auch auf Deine Auskunftsrechte (siehe Beitrag von Veronica).
      Nur weil die irgendwelche Daten, die die KM über Dich mitgeteilt hat, nicht rausrücken wollen, ist das nicht grundsätzlich vom Sozialdatenschutz umfasst.
      Stell Dich aber auf viel Arbeit und eine lange Dauer ein.
      Mit langem Atem kommt man mitunter weiter...

      Gruß Tanja
    • Hallo in die Runde,

      ich bin gefragt worden, welches Gericht denn (bei Anträgen zu Akten im Jugendamt) zuständig wäre.
      Bisher zur Auswahl:
      Familiengericht (glaube ich eher nicht betrifft ja keine direkte Familienstreitigkeit)
      Sozialgericht (weil ja meist Leistungen nach SGB XIII gewährt werden/wurden)
      Verwaltungsgericht (weil ein Beteiligter eine Behörde ist und man nach DSGVO Anträge stellt gegen dieselbige)

      Ganz ausgeschlossen (für JA-Angelegenheiten): Zivilgericht...

      Ist ja vielleicht auch wichtig um einen geeigneten (Fach)Anwalt zu betrauen.
      Was meint ihr und könnt ihr das (durch Urteile oder Kommentare) untermauern?

      Gruß Tanja
    • Hallo @TanjaW9 (& @all),
      wegen Deines aktuellen Beitrages habe ich mir (nochmal) alles durchgelesen und bin auf das nachstehende (vom 23.06.2020) gestoßen...

      TanjaW9 schrieb:

      [...]
      weswegen ich rate, sich nicht abwimmeln zu lassen.
      [...]
      Es soll aber auch erwachsene Kinder geben[...]die sich 'ihre' Akte im JA angeschaut haben
      [...]
      Weist Du zufällig (oder jemand anderes- @Clausutis ?), wie lang die Haltefristen/ Aufbewahrungsfristen solcher JA-Akten sind?
      Zumindest der von mir aus Deinem Beitrag zitierte 2. Satz läßt ja die Vermutung zu, dass das (deutlich) jenseits der 10 Jahre sein müßte... ?(
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift

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