Hallo Kakadu,
kommt wohl auf die Art der Akten an.
Ich habe nur kurz gesucht und kann mir vorstellen, dass z.B. Adoptionsunterlagen deutlich länger als 10 Jahre (nach Adoption) aufbewahrt werden müssten.
(Bestimmte) Schülerunterlagen 50 Jahre.
Hier mal ein Links mit "Empfehlungen"
Gelesen hab ich selbst noch nicht, werd ich nachher machen.
Hast Du für mich Tipps, welches Gericht?
Die DSGVO hat ja nun inzwischen schon einige Gerichte in verschiedenen Lebensbereichen beschäftigt.
Beim Jugendamt scheint das aber noch nicht so angekommen zu sein...
Gruß Tanja
kommt wohl auf die Art der Akten an.
Ich habe nur kurz gesucht und kann mir vorstellen, dass z.B. Adoptionsunterlagen deutlich länger als 10 Jahre (nach Adoption) aufbewahrt werden müssten.
(Bestimmte) Schülerunterlagen 50 Jahre.
Hier mal ein Links mit "Empfehlungen"
Gelesen hab ich selbst noch nicht, werd ich nachher machen.
Hast Du für mich Tipps, welches Gericht?
Die DSGVO hat ja nun inzwischen schon einige Gerichte in verschiedenen Lebensbereichen beschäftigt.
Beim Jugendamt scheint das aber noch nicht so angekommen zu sein...
Gruß Tanja