Unterhaltsvorschuss Rückzahlung durch Unterhaltspflichtigen

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Unterhaltsvorschuss Rückzahlung durch Unterhaltspflichtigen

      Guten Tag zusammen,

      ich heiße Christian, lebe getrennt und mein Sohn (8) lebt bei seiner Mutter.

      Wir sind seit 2 Jahren getrennt und bislang gab es keine Unterhaltsforderungen seitens der Mutter.
      Ich bin selbstständig und habe im Jahr 2018 nur sehr wenig verdient, so dass ich laut Düsseldorfer Tabelle nicht verpflichtet bin
      Kindesunterhalt zu zahlen.
      Ich möchte der Mutter nun empfehlen Unterhaltsvorschuss zu beantragen beim Jugendamt.

      Meine Frage, welche ich mir auch durch intensives Googeln nicht beantworten konnte:

      Angenommen ich verdiene in 2019 und 2020 weiterhin so wenig, dass ich nicht Unterhaltspflichtig bin und irgendwann verdiene ich wieder gut und werde wieder unterhaltspflichtig, sagen wir mal ab 2021. Kann das Jugendamt die Zahlungen aus den Jahren in denen ich zu schlecht verdient habe (2019+2020) nachträglich zurückfordern?
      Wenn ja, verjährt diese Rückforderungsmöglichkeit auch irgendwann? Kennt jemand Quellen?
      Vielen Dank

      Freundliche Grüße Christian
    • Hallo Christian,

      die Unterhaltsvorschussstelle würde Dich anschreiben und Dir mitteilen, dass sie an das Kind Leistungen zahlen (Rechtswahrungsanzeige)
      Damit geht auch der Auskunftsanspruch nach 1605 BGB und der Unterhaltsanspruch Deines Kindes an die UVstelle über.
      Die fordern Dich auf, Einkommen und Vermögen offen zu legen.
      Wenn Du als Selbständiger nicht genügend für den Mindestunterhalt verdienst, wird man Dich auffordern, eine Festanstellung anzunehmen oder Dir einen besser bezahlten Job zu suchen.
      Dazu bist Du auch verpflichtet.
      Kommst Du dem nicht nach, wird die UVStelle ein Unterhaltsverfahren gegen Dich anstrengen und sich einen Titel besorgen.

      Also ja, wenn Du dann wieder mehr verdienst, wird sich die UVStelle das Geld zurück holen.

      Gruß Tanja
    • Hallo,

      Bei Selbständigen wird ein 3-Jahresmitte berechnet und zur Bestimmung der Unterhaltshöhe herangezogen.

      Jr nachdem laufen durch die Zahlung von Unterhaltsvorschuss Schulden auf. Die wären natürlich zurückzuzahlen von dir.

      Besteht ein Titel?

      Und der reine Gewinn ist bei Selbständigen auch nicht unbedingt der relevante Betrag zur Berechnung des Unterhaltes.
      Steht dir ein Firmenfahrzeug auch privat zur Verfügung kann dafür ein geldwerter Vorteil angerechnet werden.
      Wohnst du in eigenen Haus kann ein sogenannter Wohnwertvorteil angerechnet werden.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!