Guten Tag zusammen,
ich heiße Christian, lebe getrennt und mein Sohn (8) lebt bei seiner Mutter.
Wir sind seit 2 Jahren getrennt und bislang gab es keine Unterhaltsforderungen seitens der Mutter.
Ich bin selbstständig und habe im Jahr 2018 nur sehr wenig verdient, so dass ich laut Düsseldorfer Tabelle nicht verpflichtet bin
Kindesunterhalt zu zahlen.
Ich möchte der Mutter nun empfehlen Unterhaltsvorschuss zu beantragen beim Jugendamt.
Meine Frage, welche ich mir auch durch intensives Googeln nicht beantworten konnte:
Angenommen ich verdiene in 2019 und 2020 weiterhin so wenig, dass ich nicht Unterhaltspflichtig bin und irgendwann verdiene ich wieder gut und werde wieder unterhaltspflichtig, sagen wir mal ab 2021. Kann das Jugendamt die Zahlungen aus den Jahren in denen ich zu schlecht verdient habe (2019+2020) nachträglich zurückfordern?
Wenn ja, verjährt diese Rückforderungsmöglichkeit auch irgendwann? Kennt jemand Quellen?
Vielen Dank
Freundliche Grüße Christian
ich heiße Christian, lebe getrennt und mein Sohn (8) lebt bei seiner Mutter.
Wir sind seit 2 Jahren getrennt und bislang gab es keine Unterhaltsforderungen seitens der Mutter.
Ich bin selbstständig und habe im Jahr 2018 nur sehr wenig verdient, so dass ich laut Düsseldorfer Tabelle nicht verpflichtet bin
Kindesunterhalt zu zahlen.
Ich möchte der Mutter nun empfehlen Unterhaltsvorschuss zu beantragen beim Jugendamt.
Meine Frage, welche ich mir auch durch intensives Googeln nicht beantworten konnte:
Angenommen ich verdiene in 2019 und 2020 weiterhin so wenig, dass ich nicht Unterhaltspflichtig bin und irgendwann verdiene ich wieder gut und werde wieder unterhaltspflichtig, sagen wir mal ab 2021. Kann das Jugendamt die Zahlungen aus den Jahren in denen ich zu schlecht verdient habe (2019+2020) nachträglich zurückfordern?
Wenn ja, verjährt diese Rückforderungsmöglichkeit auch irgendwann? Kennt jemand Quellen?
Vielen Dank
Freundliche Grüße Christian