Hallo,
ich habe folgende brennende Frage:
In der Regel werden bei der Einkommensberechnung zum Kindsunterhalt 4% Altersvorsorge zugelassen die, falls sie gebildet werden, vom Einkommen abgezogen werden können.
Zugrunde liegt die Annahme bei unselbstständig Beschäftigten, dass die gesetzliche Altersvorsorge 18,7% beträgt und der Gesetzgeber eine Altersvorsorge von 23% auf das Bruttoeinkommen vorsieht.
Anwälte scheinen auf sämtliches Bruttoeinkommen immer nur 4% zusätzlich in Abzug zu bringen. Auch wenn die gesetzliche Rentenversicherung nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze geht.
Was ist mit Bruttoeinkünften von oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze??? Auf die würde ich gerne 23% Altersvorsorge, die auch tatsächlich gebildet wird, in Abzug bringen.
Die Leitlinien der OLGs Düsseldorf und Frankfurt lesen sich so.
Scheinbar macht man das aber in der Praxis nicht. Mein RA hat da so seine Zweifel, dass meine Rechnung vor dem Amtsgericht erfolg hat. Ich zahle nach Stufe 7 und soll nach dem Willen der Mutter in Stufe 10.
Ich betreue meine Tochter an 10 Tagen im Monat, hälftig in den Ferien, kaufe eigene Kleidung (da ich seit 5 Jahren keine mitbekomme), zahle basierend auf einem gerichtlichen Vergleich (damals Stufe 7) die Hälfte der Klassenfahrten und 50% einer Privatschule.
Freiwillig habe ich bisher auch nicht von der KK getragene Zahnversorgungen zu 50% getragen.
Hat jemand einen Rat aus der Praxis.
VG
RoKro
ich habe folgende brennende Frage:
In der Regel werden bei der Einkommensberechnung zum Kindsunterhalt 4% Altersvorsorge zugelassen die, falls sie gebildet werden, vom Einkommen abgezogen werden können.
Zugrunde liegt die Annahme bei unselbstständig Beschäftigten, dass die gesetzliche Altersvorsorge 18,7% beträgt und der Gesetzgeber eine Altersvorsorge von 23% auf das Bruttoeinkommen vorsieht.
Anwälte scheinen auf sämtliches Bruttoeinkommen immer nur 4% zusätzlich in Abzug zu bringen. Auch wenn die gesetzliche Rentenversicherung nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze geht.
Was ist mit Bruttoeinkünften von oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze??? Auf die würde ich gerne 23% Altersvorsorge, die auch tatsächlich gebildet wird, in Abzug bringen.
Die Leitlinien der OLGs Düsseldorf und Frankfurt lesen sich so.
Scheinbar macht man das aber in der Praxis nicht. Mein RA hat da so seine Zweifel, dass meine Rechnung vor dem Amtsgericht erfolg hat. Ich zahle nach Stufe 7 und soll nach dem Willen der Mutter in Stufe 10.
Ich betreue meine Tochter an 10 Tagen im Monat, hälftig in den Ferien, kaufe eigene Kleidung (da ich seit 5 Jahren keine mitbekomme), zahle basierend auf einem gerichtlichen Vergleich (damals Stufe 7) die Hälfte der Klassenfahrten und 50% einer Privatschule.
Freiwillig habe ich bisher auch nicht von der KK getragene Zahnversorgungen zu 50% getragen.
Hat jemand einen Rat aus der Praxis.
VG
RoKro