Titulierung Unterhalt anpassen

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    • Titulierung Unterhalt anpassen

      Hallo,
      mir ist jetzt folgendes passiert.

      2016 habe ich den Unterhalt für meine Kinder auf 115% des Mindestunterhaltes (nach Düsseldorfer Tabelle) titulieren lassen.
      Freiwillig (bzw. auf Druck/Bitte meiner Exfrau wegen Rechtssicherheit etc.)
      Mein damaliges Nettoeinkommen habe ich als Grundlage dafür genommen.

      Mittlerweile ist aber die Spanne "raufgerutscht".
      Also wenn ich mein jetziges Nettoeinkommen (minus Aufwendungen für Zweitwohnsitz und Pendeln wegen der Arbeit) betrachte, falle ich sogar in die 110% Spanne der aktuellen Düsseldorfder Tabelle.
      Die Werte sind ja erhöht worden. Nicht nur der Unterhalt, sondern auch die Bemessungsgrenzen.

      Meine Frage an Euch:
      Habe ich die Möglichkeit, den Titel ändern zu lassen?
      Oder nur mit Zustimmung von Exfrau und Jugendamt?

      VG
      Christoph
    • Hallo,

      ein Titel kann nach unten nur mit Zustimmung der Mutter, als Vertreterin des Kindes, geändert werden.

      Problematisch könnte es sein, wenn die Veränderung weniger als 10 % ausmacht. Dann sehen Gerichte das nicht als wesentlich an.

      Ist der Titel unbefristet? Wie alt ist das Kind?

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo christoph,

      mir ging es ganz ähnlich wie dir: 2016 auf meinen Vorschlag 115% titulieren lassen, die Mutter hat sich im Januar 2018 incl. Anwalt geweigert, die geänderte Einkommensgruppe zu berücksichtigen. Das JA teilte mir mit, dass ich nur Anrecht auf Änderung hätte, von 10% überschritten werden (s.o.), was laut ISUV-Kontaktstelle Magdeburg nicht richtig ist. Ein andere JA-Mitarbeiter sah das so: Er dürfe überhaupt nur auf Antrag der Unterhaltsempfängerin aktiv werden. Selbst wenn aufgrund meiner Gehaltsbescheinigungen eine niedrigere Stufe errechnet würde, könnte die Mutter dann noch ihren Antrag auf Änderung zurückziehen. Sobald ein Anwalt im Spiel sei, sei das JA sowieso raus. Über teils rechtlich fragwürdiges Verhalten von Jugendämtern wurde in diesem Forum ja schon viel geschrieben...
      Ich zahle also seit gut einem Jahr etwas zuviel, habe dafür aber freiwillige Zahlungen (Klassenfahrt etc.) gestoppt.

      LG Papapaule
    • Hallo Papapaule,

      die 10% Regelung gibt meines Wissens.

      Frage:
      Gibt es eine Beistandschaft des Jugendamtes, welches das hauptsächlich betreuende Elternteil beantragen kann oder bereits hat?
      Hier würde meines wissens - zumindest hier in der region - dann automatisch alle zwei Jahre überprüft.

      Siehe dazu "Die Beistandschaft vom BMFSFJ" hier: bmfsfj.de/blob/94492/c7697366a…neue-beistandsch-data.pdf
      Dann wäre der Beistand des JA Ansprechpartner der Eltern und nicht mehr die Eltern untereinander.


      Meines Wissens kann das hauptsächlich betreuuendes Elternteil genau so wie das bar-unterhaltspflichtige Elternteil bei wesentlichen Änderungen der persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse auf eine Abänderung hinwirhen, wobei letztendlich aber das hauptsächlich betreuende Elternteil aussergerichtlich im Vorteil ist.

      Ist bereits in der Urkunde eine Dynamik auf Anpassung der Düsseldorfer Tabell bzw. Kindergeld enthalten?


      Eine Klassenfahrt z.B. ist Sonderbedarf beim Unterhalt - somit ein zusätzlicher Bedarf, welcher in der Regel nicht mit der Düsseldorfer Tabell abgedeckt ist.
      Gleiches würde z.B. auch für besonderen medizinischen Bedarf oder auch Nachhilfe gelten.


      Aus meiner Sicht bedarf es in jedem Fall der Einzelfallprüfung - idealerweise durch Fachleute unter Einbeziehung sämtlicher Unterlagen.


      Ich meine dazu in de ISUV Report oder auch den Merkblätter schon einiges gelesen zu haben.


      Zitat: Sobald ein Anwalt im Spiel sei, sei das JA sowieso raus...
      Nennen wir es Selbstfürsorge der/des betreffenden Mitarbeiters (Augen- Ohnen und Mund-zuhaltendes Emoticon)

      VG vom Winnipuuh
    • Hallo Winnipuuh,

      m.W. gibt es keine Beistandsschaft des JA; ich habe der Mutter aber gesagt, dass sie alle 2 Jahre oder bei wesentlicher Änderung Auskunft über mein Einkommen bekommt.

      Die Urkunde bezieht sich auf die "geltende Unterhaltstabelle" (m.W. OLG Naumburg analog DDT), 110% (nicht 115%, sorry) des Mindestunterhalts der jew. Altersstufe, das Kindergeld wird hälftig abgezogen. Das JA sagte uns, wir könnten selbständig die Beträge anpassen, wenn sich die DDT ändert, oder anrufen. Als mein Sohn 12 wurde, habe ich von mir aus die Altersstufe erhöht, die jährlichen Betragsanpassungen ebenfalls. Die Kindesmutter hatte nichts dagegen... Nur bei der Änderung der Einkommensgruppen machte sie nicht mit, weil ja in der Urkunde 110% steht, und das JA meinen Antrag auf Änderung abgelehnt hat, s.o. X( Bin gespannt, ob sie protestiert, wenn ich im Sommer das erhöhte Kindergeld einrechne...

      Kann sein, dass ich eine Klassenfahrt mit bezahlen müsste; nachdem ich aber mehr bezahlt habe, als ich m.E. hätte müssen, warte ich ausnahmsweise ab, bis sie etwas von mir fordert... :P
    • Also: Beistandschaft kann nur der obhutgebende Elternteil beantragen und die ist dann fürs Kind.
      Das wisst ihr doch :)
      Deswegen kann sich der unterhaltspflichtige Elternteil auf den Kopf stellen und mit den Beinen wackeln (oder auch nicht), wenn der Beistand keine Lust hat, stellt der sich halt hin und sagt: ich bin für sie nicht zuständig.
      Bei uns hat die Unterhaltsvorschusstelle nicht mal die Schulbescheinigung rausgerückt (ja, ich weiß, das ist nicht das gleiche wie Beistandschaft), obwohl die Mutter die einreichen musste, damit sie den Vorschuss überhaupt bekam (also gesetzliche Voraussetzung!)
      Verweis an die Mutter (dass gegen die ein gerichtliches Auskunftsverfahren seit mehr als einem Jahr lief, so what).
      Klar, verstehe ich ja, die haben ja alle keinen Bock, in die Streitereien der Eltern reingezogen zu werden. Nur wird dadurch ja teilweise eine noch höhere Eskalationsstufe erreicht.
      Egal.

      Zur Klassenfahrt:
      das ist immer noch oder immer wieder strittig: eigentlich wird m.W. davon ausgegangen, dass Klassenfahrten keine Sonderbedarfe sind. Ganz einfach, weil die nicht kurzfristig anfallen (die sind meist laaange genug vorher angekündigt, so dass es den Unterhaltsempfängern zugemutet werden kann, aus dem regelmäßigen Unterhalt Ansparungen dafür vorzunehmen).
      Und wenn man als Zahlungspflichtiger schon seit längerem monatlich mehr zahlt, als man müsste, finde ich es nur legitim, dann nicht noch eine Beteiligung an der Klassenfahrt vorzunehmen.
      Zumal ich dann reflexartig immer mit einem: "wenn Du mir Deine Einkünfte und Dein Vermögen vollständig offenbart hast, kann ich berechnen, ob und in welcher Höhe ich mich beteiligen müsste" reagieren würde.
      Die meisten haben dann ganz plötzlich keine Lust mehr auf eine Beteiligung und erzählen dann lieber dem Kind irgendwelche Räuberpistolen.

      Achja, Nachhilfe eher Mehrbedarf als Sonder... (wenn es längere Zeit anfällt)
      Und was die Anrechnung des höheren Kindergeldes ab Juli angeht: das sind 5 Euro. Meinst Du echt, deswegen meldet sich bei Dir die KM?
      (falls ja, verweise Sie darauf, dass lt. DDTabelle das hälftige Kindergeld abzuziehen ist...)

      P.S.ich habe gerade 150 für die Klassenfahrt meines Kindes gezahlt, freiwillig ;)

      Gruß Tanja
    • Hallo TanjaW9,

      das mit dem "keinen Bock" kann ich bestätigen; die Mitarbeiterin des JA habe ich nur einmal gesehen: Bei einem von mir beantragten Gerichtstermin zum Umgang (der übrigens für alle sehr positiv ausging). Ziemlich wortkarg, hatte aber keine Einwände gegen die ziemlich forsche Richterin, die nicht nur unseren Spanienurlaub genehmigte, sondern auch gleich noch sämtliche Ferien der nächsten Jahre verbindlich + abschließend (mit uns!) regelte sowie den wöchentlichen Umgang neu regelte, sodass für die Kinder weniger Wechsel sind (bisher jeden Mi auf Do + jedes 2. WoE Fr-So, jetzt alle 2 Wochen Fr-Di), das hatte ich schon lange vorgeschlagen. Und dann ging sie auch noch früher. Bei meinen teils verzweifelten Anrufen mit der Bitte um ein gemeinsames Gespräch mit der KM hatte sie immer keine Zeit für einen Termin, oder war einfach nicht da - und wiegelte am Telefon ab.

      Da die KM im gleichen Betrieb arbeitet, kenne ich ihr Gehalt ziemlich genau (wie meins), das wäre ein "stumpfes Schwert". Aber sie hat schon wegen weit weniger als 10€ (Abzug für 2x Kindergeld) krakeelt. Krank könnte man das nennen - nur kann ich ihr da nicht helfen...

      Deiner Meinung zur Klassenfahrt stimme ich zu: Absehbar, kein Sonder- und kein Mehrbedarf. Aber bisher hatte ich immer freiwillig 50% gezahlt.
    • Hallo Pappapaule,

      Beistandschaft ist ja auch nur für Unterhalt gedacht.
      Für den Rest hat das Jugendamt natürlich (auch) eine Verpflichtung:


      18 SGB 8 schrieb:

      Eltern, andere Umgangsberechtigte sowie Personen, in deren Obhut sich das Kind befindet, haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts. Bei der Befugnis, Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes zu verlangen, bei der Herstellung von Umgangskontakten und bei der Ausführung gerichtlicher oder vereinbarter Umgangsregelungen soll vermittelt und in geeigneten Fällen Hilfestellung geleistet werden.
      Deine Erfahrung kenne ich aber auch: bei uns kam immer ein Blabla auf den Hinweis, dass das JA doch bei der Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes unterstützend tätig werden soll.
      Die waren halt genauso hilflos gegenüber der Weigerungshaltung der Mutter. Aber statt das zu schreiben (oder zu sagen) kam immer der Hinweis: bitte fordern Sie doch die Unterlagen bei der Mutter an...oder noch besser: es kam eine eingescannte Mitteilung des Kindes, dass es nicht will, dass der Vater seine Zeugnisse sehe...(über die Kompetenz der Mitarbeiterin: naja, die kam halt frisch von der Ausbildung :huh: )

      Freiwillige Zahlungen: mach doch lieber mit den beiden Kinder tolle Wochenend-Fahrten/Unternehmungen.
      In manchen Städten oder Gemeinden wird doch extra für Väter derartiges angeboten. Da kommt das Deinen Kinds dann unmittelbar zugute.

      Papapaule schrieb:

      der übrigens für alle sehr positiv ausging
      Wieso brauchte es dann überhaupt einen Gerichtstermin? Hat da eine(r) zu viel Geld? :huh:


      Gruß Tanja
    • Zuviel Geld nicht (obwohl es dann nur 360€ incl. Verfahrensbeistand wurden), aber große Verzweiflung meinerseits: Nach ewigem Gezerre hatte ich im Sommer Flug + Unterkunft für 6 Leute (meine Freundin + ich plus je 2 Kids) gebucht, und dann teilte mir die KM mit "wie du weißt, kann die von dir angekündigte Reise nicht stattfinden, weil ich nicht einverstanden bin". Da war ich ziemlich ratlos. Nicht ganz: Ein Rat von ISUV lautete Eilantrag, und der hatte dann oben erwähnte Folgen, weshalb das für beide Eltern am meisten nervenzehrende Umgangsthema seitdem vom Tisch ist. Allein das war das Geld wert! :)
    • Hallo Papapaule, Tanja, AnnaSophie,

      vielen Dank für Euren Input!

      Letzte Woche habe ich mit der Ansprechpartnerin des Jugendamtes telefoniert.
      Sie hört sich vernünftig an, meint ja allen Seiten gerecht zu werden. Wobei ich skeptisch bin, weil die ja das Kinder bzw. die Mutter vertreten.
      Ich schicke für die Neuberechnung des Unterhaltes hin:
      - Arbeitsvertrag (komme ich nicht drum herum, sagt ISUV Anwältin)
      - Lohnabrechnung
      - Untermietvertrag (mindernd wegen Zweitwohnsitz arbeitsbedingt)

      Plus Hinweis auf 269 km Entfernung zwischen Erstwohnsitz und Arbeit (ebenfalls mindernd)

      Wenn ich richtig gerechnet habe, würde ich mit dem bereinigten Nettoeinkommen sogar zwei Stufen tiefer in der DT 2019 landen.
      Und das ist eine Abweichung von mehr als 10%, zumal die Gesamtsituation mit neuem Job weit weg ja eine neue ist.
      Bin mal gespannt, was das JA ausrechnen wird.

      Heute früh hatte ich einen 30-Minuten Termin bei einer ISUV Anwältin. Sie meint, da das JA augenscheinlich kooperativ ist, soll ich das auch sein. Das was die ausrechnen, können wir anschließend nochmal prüfen und ggf. sie einschalten.

      zu Euren Nachfragen:

      AnnaSophie schrieb:

      [...]Ist der Titel unbefristet? Wie alt ist das Kind?

      Sophie
      Zwei Kinder, 9 und 12, Titel unbefristet.