Hallo,
mir ist jetzt folgendes passiert.
2016 habe ich den Unterhalt für meine Kinder auf 115% des Mindestunterhaltes (nach Düsseldorfer Tabelle) titulieren lassen.
Freiwillig (bzw. auf Druck/Bitte meiner Exfrau wegen Rechtssicherheit etc.)
Mein damaliges Nettoeinkommen habe ich als Grundlage dafür genommen.
Mittlerweile ist aber die Spanne "raufgerutscht".
Also wenn ich mein jetziges Nettoeinkommen (minus Aufwendungen für Zweitwohnsitz und Pendeln wegen der Arbeit) betrachte, falle ich sogar in die 110% Spanne der aktuellen Düsseldorfder Tabelle.
Die Werte sind ja erhöht worden. Nicht nur der Unterhalt, sondern auch die Bemessungsgrenzen.
Meine Frage an Euch:
Habe ich die Möglichkeit, den Titel ändern zu lassen?
Oder nur mit Zustimmung von Exfrau und Jugendamt?
VG
Christoph
mir ist jetzt folgendes passiert.
2016 habe ich den Unterhalt für meine Kinder auf 115% des Mindestunterhaltes (nach Düsseldorfer Tabelle) titulieren lassen.
Freiwillig (bzw. auf Druck/Bitte meiner Exfrau wegen Rechtssicherheit etc.)
Mein damaliges Nettoeinkommen habe ich als Grundlage dafür genommen.
Mittlerweile ist aber die Spanne "raufgerutscht".
Also wenn ich mein jetziges Nettoeinkommen (minus Aufwendungen für Zweitwohnsitz und Pendeln wegen der Arbeit) betrachte, falle ich sogar in die 110% Spanne der aktuellen Düsseldorfder Tabelle.
Die Werte sind ja erhöht worden. Nicht nur der Unterhalt, sondern auch die Bemessungsgrenzen.
Meine Frage an Euch:
Habe ich die Möglichkeit, den Titel ändern zu lassen?
Oder nur mit Zustimmung von Exfrau und Jugendamt?
VG
Christoph