Haus Alleineigentum Ehemann, voreheliches Kind

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    • Haus Alleineigentum Ehemann, voreheliches Kind

      Hallo!
      Bei uns hängt der Haussegen schief, weil ich jetzt erst begriffen habe, das "unser Haus"(inzwischen abbezahlt, dadurch ist das Thema auf den Tisch gekommen), das während der Ehe gekauft wurde, nur auf den Namen meines Mannes läuft. Ich bin ziemlich blauäugig davon ausgegangen, daß es uns beiden gehört.
      Ich weiß, dank der Zugewinngemeinschaft wäre das im Fall einer Scheidung nicht schlimm, aber es ist bei uns komplizierter, da ich ein Kind mit in die Ehe gebracht habe und wir dann noch zwei gemeinsame Kinder bekomen haben.

      Sollte mir etwas zustossen ist der Große nicht erbberechtigt, oder?
      Wir sind nun fast 20 Jahre verheiratet und ich habe immer gearbeitet (wobei das keine Rolle spielt, aber dennoch ärgerlich ist).

      Ich möchte einfach sicherstellen, daß im Falle meines Todes mein Sohn auch abgesichert ist. Da dieser sich oft mit meinem Mann streitet, sehe ich das nicht als sicher.
      Mein Mann weigert sich schlicht. Wären zuviel Umstände, Eintrag zu teuer und ich hätte ja wohl kein Vertrauen. Ich meinerseits finde, er hat mein Vertrauen mißbraucht.
      Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich? Müsste ich mich allen Ernstes scheiden lassen um meinen Anteil zu sichern???? Ich weiß, das ist ziemlich unsinnig und drastisch, aber ich sehe mich meinem Sohn gegenüber auch in der Pflicht. Das Problem wird sich ja nicht in Luft auflösen....

      Über Ratschläge, was ich tun kann wäre ich sehr dankbar!

      Dani
    • Hallo Dani,
      herzlich willkommen im ISUV-Forum.
      Dein Sohn, der nicht aus der jetzigen Ehe stammt, ist nicht gegenüber deinem Ehemann erbberechtigt. Eine Scheidung ändert nicht viel.
      Nur falls du dann über den Zugewinnausgleich von deinem Ehemann Geld erhältst erbt bei deinem Tod auch dein Ältester neben den beiden anderen Kindern.
      Wenn es etwas zu erben gibt erbt dein ältester Sohn natürlich auch von seinem biologischen Vater.

      Grüße

      Villa
      Leben und leben lassen
    • Mir ist klar, daß mein Sohn nicht erbberechtigt ist bei meinem Mann, aber bei eine Scheidung würde dank des Zugewinnausgleiches ja mein Anteil mir gehören. (das Haus ist ca. 600.000€ wert), oder?

      Im Moment habe ich das Gefühl ich stehe mit nichts da und kann auch nichts weitergeben.
      Außer bei einer Scheidung gäbe es keine Möglichkeit meinen Anteil zu regeln?

      LG Dani
    • Hallo,

      beim evtl. Tod deines Mannes würde das über das Erbe geregelt werden.

      Aber ansonsten eben nur über die Scheidung.

      Und ganz ehrlich, das Haus offiziell umschreiben kostet vermutlich nur die Notargebühr und die Kosten für die Eintragung beim Amtsgericht. Denn man hat ja einiges an Freibeträgen.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Dani,

      mir fällt auf, dass du ganz selbstverständlich davon ausgehst, dass dir im Fall einer Scheidung das 'halbe' Haus im Zugewinnausgleich zufällt. Das kann sein, muss es aber nicht.

      Es kommt - wie immer - darauf an. Beim Zugewinnausgleich ist es wichtig, alle Vermögenswerte zu addieren. Bei beiden Eheleuten wird jeweils das Anfangs- und das Endvermögen aufgelistet. Die Differenz ist der jeweilige Zugewinn. Der mit dem höheren Zugewinn muss die Differenz zur Hälfte ausgleichen. Nur das. Damit ist sichergestellt, dass die Vermögenswerte, die jemand schon vor der Ehe hatte, auch allein behält.

      Einzelne Vermögenswerte (in eurem Fall das Haus) allein zu betrachten, führt nicht zum richtigen Ergebnis. Wenn ihr beide Anfangsvermögen Null oder gleich hattet und außerdem keine weiteren Endvermögen dazu gekommen sind, geht die Rechnung 'halbe/halbe' auf. Nur dann.

      Ein Beispiel: Du hattest Null Anfangsvermögen, dein Ehemann 500 TEuro. Endvermögen ist bei dir (unterstellt) ebenfalls Null, das deines Ehemannes 600 TEuro (das Haus). Keine weiteren Vermögenswerte bei ihm oder bei dir. Dann ist dein Zugewinn = Null, der des Ehemannes 100 TEuro. Er müsste dir dann die Hälfte seines Zugewinns = 50 TEuro ausgleichen.

      Anfangsvermögen muss nicht in Bargeld vorhanden sein, er kann ein Grundstück besesssen oder geerbt (Erbe fällt unter Anfangsvermögen, auch wenn es während der Ehe zugeflossen ist).

      Das wichtigste beim Zugewinn ist die akribische Aufstellung aller Vermögen und Schulden - niemals nur einzelne Werte betrachten.

      Gruß
      Susanne
    • Hallo Dani,

      zur Kostengrössenordnung (kann man sicherlich auch online genauer berechnen), das würde beim Übertrag eines halben Hauses auf Basis des halben Hauswertes berechnet. War bei mir bei einem Reihenmittelhaus 400-500€ fürs Grundbuchamt und ca 1,5k€ für den Notar, wobei das eher zu hoch ist, weil bei mir noch anderes in den Notarvertrag mit rein ging. Also bei 600000 Hauswert vielleich 2K-2,5K€ .

      Grunderwerbsteuern fallen nicht an.

      Eine Scheidung würde sicher deutlich teurer werden, wenn es wirklich nur ums Geld geht. Für beide.

      Gruß Jon