Aufgabenvermischung in einer Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung rechtlich zulässig?

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    • Aufgabenvermischung in einer Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung rechtlich zulässig?

      Hallo alle,

      ich weiß nicht, ob mir die Frage überhaupt einer beantworten kann, und ich weiß auch nicht, ob dies genau die richtige Rubrik des Forums ist; diese erscheint mir jedoch noch die passendste.

      Leider habe ich nur kontrollierten Umgang mit meinen Kindern, die Gründe seien mal dahingestellt (das Übliche halt: Vater = Täter, Mutter und Kinder = Opfer, usw.)
      Da gibt es eine Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung inklusive Kinderheim und eine Dame, die die Umgangsbegleitung durchführt.
      Nun habe ich festgestellt, dass diese Dame nicht nur die Umgangsbegleitung durchführt, sondern laut diversen Zeitungsartikeln auch für das Fundraising und die Öffentlichkeitsarbeit zuständig ist.
      Wann immer diese Einrichtung von einer Firma oder einem Verein den symbolischen Scheck für eine Spende überreicht bekommt und dies in der Zeitung steht, ist besagte Dame mit auf dem Bild.

      Ist eine solche Vermischung der Aufgaben rechtlich zulässig?

      Außerdem ist sie auf die glorreiche Idee gekommen ist, den jüngeren meiner beiden Söhne (der ältere geht schon länger zu einem unabhängigen Psychotherapeuten) ebenfalls therapieren zu lassen, obwohl dies meiner Meinung nach nicht notwendig ist. Und zufällig hat ein Psychotherapeut in ihrer eigenen Einrichtung noch Kapazitäten frei. Sie schustert sich also selbst die Aufträge zu. Mal ganz davon abgesehen, dass besagter Psychotherapeut gar keiner ist. Das ist ja ein geschützter Begriff, und dieser hier nennt sich auch nicht so, wie ich gerechterweise zugeben muss. Jedoch habe ich festgestellt, dass er weder eine Kassenzulassung noch eine Approbation hat.

      Vielen Dank im Voraus für alle Antworten

      Fero
    • Hallo,

      ich würde der Frau mitteilen, dass - sofern Junior2 - Bedarf an einer Psychotherapie haben sollte, diese idealerweise bei der Person stattfinden soll, die auch Junior 1 therapiert (sofern sie davon weiß).

      Und das eine solche Therapie normalerweise von kassenzugelassenen Therapeuten durchgeführt wird, damit sich keine Kostenfrage stellt.
      Und du es nicht ideal finden würdest, wenn die Therapie in dem Bereich/geschützten Raum stattfinden würde, indem auch die Umgänge stattfinden.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Fero, Hallo ALLE,

      Umgangspflege kann über die Kinder- und Jugendhilfe und den gerichtlichen Kontext erfolgen.
      Vielfach wird Umgangspfege auch eingesetzt, um den Elternkonflikt zu deescalieren und nicht ein Elternteil zu "bestrafen"...
      Im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe besteht eine Wahl- und Wunschmöglichkeit. #5 SGB 8.
      Im gerichtlichen Kontext nicht. Hier bestimmt das Gericht... Was ich persönlich genau richtig finde.
      Natürlich ist der Umgangspfleger/ begleiter gehalten, sein Wissen und seine Beobachtungen mit einzubringen... (Div Paragraphen BGB, SGB 8, FamFG)
      Jugendamt (Kinder- und Jugendhilfe) oder Gericht prüfen die fachliche Qualifikation des Pflegers.
      Natürlich obliegt es den/ dem sorge berechtigten (oder sorge pflichtigen) Elternteil über bestimmte Umsetzungen zum ob und wie zu entscheiden...

      Anders: warum darf ein Arzt nicht auch nebenbei Taxi fahren?
      Wer bezahlt den UPFL? Wir Eltern um diesen nur für uns zu haben? Also muss der UPFL noch andere Dinge im Unternehmen/ der Einrichtung "erwirtschaften".
      Grundsätzlich ist es doch positiv einen Hinweis zu bekommen...

      Wären wir nicht durch Trennung in Habachtstellung oder gar im Kampf- oder Verteidigungsmodus würden wir vieles ganz anders sehen.

      Winni

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Winnipuuh () aus folgendem Grund: Ergänzungen

    • Winnipuuh schrieb:

      Im gerichtlichen Kontext nicht. Hier bestimmt das Gericht... Was ich persönlich genau richtig finde.
      Guten Abend, Winnipuuh

      Ich nicht! Und ganz offenbar auch nicht der eine oder andere Fachmann.
      Nicht umsonst gibt es den Vorschlag der Kinderkommision, auch in gerichtlichen Verfahren die Kinderrechte noch stärker zu beachten.
      Wieso wird es Eltern (die sich nicht mal im Trennungskrieg befinden) verwehrt, ihr Kind zur Befragung beim Richter auf Wunsch des Kindes (!) zu begleiten? Warum darf der Richter das Kind anherrschen, dass es ohne ein Elternteil mit zu kommen hat, obwohl Erwachsene das Recht auf Mitnahme eines Beistandes haben? Warum soll das Kind mit einem VB reden müssen, obwohl es das nicht will? Warum darf das Kind einen Beistand, dem es nicht vertraut, nicht ablehnen?

      Und das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern nach SGB 8 wird auch vorher mit Füßen getreten. Dann ist der Träger, den man vorschlägt, angeblich nicht geeignet.
      Oder noch besser: O-Ton Jugendamt (nachdem gegen einen bestimmten Träger wegen negativer Erfahrung Kritik laut geworden ist):
      Das sind Wirtschaftsunternehmen.... (Und genau über diese Selbstbedienungsmentalität der Träger wurde in Zeitungen mehrfach berichtet! - die haben kein Interesse an einer Lösung irgendwelcher Konflikte oder Probleme, dann sind sie ja den "Klienten" und damit die sichere Einnahmequelle los)

      Ja, und weiter? Man könne ja gegen die Ablehnung (oder besser noch gegen die Nichtgewährung durch Untätigkeit) klagen....
      Und Akteneinsicht? Wo gibt es denn sowas? Sind wir hier bei wünsch dir was?

      Sorry, ist nicht gegen Dich persönlich. Kenn Dich ja auch nicht.

      Polemische und angefressene Grüße
      Tanja

      Nachtrag Link Kritik an Hilfe zur Erziehung

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von TanjaW9 ()

    • Hallo polemische und angefressene Tanja,

      das ein(e) Pfleger oder Sachverständiger im gerichtlichen Kontext vom Gericht Bestellt wird, finde ich gut...

      Die jeweilige fallbezogene Tätigkeit selber habe ich nicht und kann ich nicht beurteilen und ist denke ich auch nicht Thema unter dieser Überschrift.
      Ich bin zwar nicht direkt aber dennoch bei Dir

      JA... Ein interessantes Thema...

      Grüße vom Winni