Hallo alle,
ich weiß nicht, ob mir die Frage überhaupt einer beantworten kann, und ich weiß auch nicht, ob dies genau die richtige Rubrik des Forums ist; diese erscheint mir jedoch noch die passendste.
Leider habe ich nur kontrollierten Umgang mit meinen Kindern, die Gründe seien mal dahingestellt (das Übliche halt: Vater = Täter, Mutter und Kinder = Opfer, usw.)
Da gibt es eine Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung inklusive Kinderheim und eine Dame, die die Umgangsbegleitung durchführt.
Nun habe ich festgestellt, dass diese Dame nicht nur die Umgangsbegleitung durchführt, sondern laut diversen Zeitungsartikeln auch für das Fundraising und die Öffentlichkeitsarbeit zuständig ist.
Wann immer diese Einrichtung von einer Firma oder einem Verein den symbolischen Scheck für eine Spende überreicht bekommt und dies in der Zeitung steht, ist besagte Dame mit auf dem Bild.
Ist eine solche Vermischung der Aufgaben rechtlich zulässig?
Außerdem ist sie auf die glorreiche Idee gekommen ist, den jüngeren meiner beiden Söhne (der ältere geht schon länger zu einem unabhängigen Psychotherapeuten) ebenfalls therapieren zu lassen, obwohl dies meiner Meinung nach nicht notwendig ist. Und zufällig hat ein Psychotherapeut in ihrer eigenen Einrichtung noch Kapazitäten frei. Sie schustert sich also selbst die Aufträge zu. Mal ganz davon abgesehen, dass besagter Psychotherapeut gar keiner ist. Das ist ja ein geschützter Begriff, und dieser hier nennt sich auch nicht so, wie ich gerechterweise zugeben muss. Jedoch habe ich festgestellt, dass er weder eine Kassenzulassung noch eine Approbation hat.
Vielen Dank im Voraus für alle Antworten
Fero
ich weiß nicht, ob mir die Frage überhaupt einer beantworten kann, und ich weiß auch nicht, ob dies genau die richtige Rubrik des Forums ist; diese erscheint mir jedoch noch die passendste.
Leider habe ich nur kontrollierten Umgang mit meinen Kindern, die Gründe seien mal dahingestellt (das Übliche halt: Vater = Täter, Mutter und Kinder = Opfer, usw.)
Da gibt es eine Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung inklusive Kinderheim und eine Dame, die die Umgangsbegleitung durchführt.
Nun habe ich festgestellt, dass diese Dame nicht nur die Umgangsbegleitung durchführt, sondern laut diversen Zeitungsartikeln auch für das Fundraising und die Öffentlichkeitsarbeit zuständig ist.
Wann immer diese Einrichtung von einer Firma oder einem Verein den symbolischen Scheck für eine Spende überreicht bekommt und dies in der Zeitung steht, ist besagte Dame mit auf dem Bild.
Ist eine solche Vermischung der Aufgaben rechtlich zulässig?
Außerdem ist sie auf die glorreiche Idee gekommen ist, den jüngeren meiner beiden Söhne (der ältere geht schon länger zu einem unabhängigen Psychotherapeuten) ebenfalls therapieren zu lassen, obwohl dies meiner Meinung nach nicht notwendig ist. Und zufällig hat ein Psychotherapeut in ihrer eigenen Einrichtung noch Kapazitäten frei. Sie schustert sich also selbst die Aufträge zu. Mal ganz davon abgesehen, dass besagter Psychotherapeut gar keiner ist. Das ist ja ein geschützter Begriff, und dieser hier nennt sich auch nicht so, wie ich gerechterweise zugeben muss. Jedoch habe ich festgestellt, dass er weder eine Kassenzulassung noch eine Approbation hat.
Vielen Dank im Voraus für alle Antworten
Fero