Unterhaltszahlung ausgesetzt

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    • Unterhaltszahlung ausgesetzt

      Hallo zusammen,

      ich habe gleich 2 Fragen.

      Der Sohne meiner Frau arbeitet seit 1.Februar diesen Jahres als Hilfselektriker bis zum 31.August und beginnt ab dem 1.September eine Ausbildung im gleichen Betrieb. Sein Nettolohn in dieser Zeit beläuft sich auf rund 1000€.
      Sein Vater ist unterhaltspflichtig, vereinbart waren mit ihm 250€ im Monat da er nur 1400€ netto Verdient.
      Frage 1: kann der Vater den Unterhalt für die Zeit bi zurworten. Ausbildung aussetzten?
      Frage 2: was muss er an Unterhalt bezahlen wenn der Junge Mann die Ausbildung beginnt.

      Ich wäre euch Dankbar für Antworten.

      Gruss Tuborg
    • Hallo Tuborg,

      bissel wenig Info.
      Grundsätzlich ist nur unterhaltsbedürftig, wer nicht imstande ist, sich selbst zu unterhalten.

      WIe alt ist der Sohn? Was hat er bis zur Beschäftigung als Hilfselektriker gemacht? Wo wohnt er?
      Welches Ausbildungsentgelt erhält er ab September?

      So ohne weitere Angaben tippe ich mal darauf, dass bei 1000 Euro netto der (Ausbildungs)Unterhalt des Sohnes entfällt. Er hat ja schon so fast so viel wie sein Vater. Und ab 18 wäre auch die Mutter barunterhaltspflichtig.
      Desweiteren frage ich mich, ob der Sohn schon längere Zeit nach der Schule nichts gemacht hat?
      Ein kurzfristiger Zeitraum ist jedenfalls Feb. bis August (7 Monate) nicht, vermutlich auch nicht zwischen 2 Ausbildungsabschnitten?
      Und wenn der Sohn ab September ähnlich viel Ausbildungsentgelt bekommt, entfällt auch dann der Ausbildungsunterhalt.

      Vielleicht magst Du ja noch mehr offenbaren für etwas verlässlichere Aussagen der Forenteilnehmer?

      Gruß Tanja
    • TanjaW9 schrieb:

      Hallo Tuborg,

      bissel wenig Info.
      Grundsätzlich ist nur unterhaltsbedürftig, wer nicht imstande ist, sich selbst zu unterhalten.

      WIe alt ist der Sohn? Was hat er bis zur Beschäftigung als Hilfselektriker gemacht? Wo wohnt er?
      Welches Ausbildungsentgelt erhält er ab September?

      So ohne weitere Angaben tippe ich mal darauf, dass bei 1000 Euro netto der (Ausbildungs)Unterhalt des Sohnes entfällt. Er hat ja schon so fast so viel wie sein Vater. Und ab 18 wäre auch die Mutter barunterhaltspflichtig.
      Desweiteren frage ich mich, ob der Sohn schon längere Zeit nach der Schule nichts gemacht hat?
      Ein kurzfristiger Zeitraum ist jedenfalls Feb. bis August (7 Monate) nicht, vermutlich auch nicht zwischen 2 Ausbildungsabschnitten?
      Und wenn der Sohn ab September ähnlich viel Ausbildungsentgelt bekommt, entfällt auch dann der Ausbildungsunterhalt.

      Vielleicht magst Du ja noch mehr offenbaren für etwas verlässlichere Aussagen der Forenteilnehmer?

      Gruß Tanja
      Hallo Tanja,

      also der Sohn meiner Frau ist 17 Jahre alt und war bis zum 1 Februar Schüler. Wir wohnen in RLP.
      Er hat das Angebot zum Hilfselektriker bekommen da er ab dem 1. September ja dort in Ausbildung geht, und somit schon mal dort schnuppern kann.
      Die Ausbildungsvergütung im 1 Ausbildungsjahr beträgt ca 850€ Brutto.
      Brauchst du noch daten?

      Ich Frage deswegen da der Vater schon öfter Alleingänge in Richtung unterhalt gemacht hat.
    • Hallo Tuborg,

      das normale Schuljahr endet ja eher nicht im Februar.
      Wenn ein unter 18jähriger sich nicht mehr in der Schulausbildung befindet, kann auch er schon verpflichtet sein, seinen Lebensunterhalt durch Arbeit selbst zu bestreiten.
      Daher bin ich nach deinen bisherigen Angaben weiter der Meinung, dass der 17 Jährige in der Zeit bis September (mit dem Netto) keinen Unterhaltsanspruch gegen seinen Vater hat.

      Ab September sind vom Netto des Sohnes 90€ (ich habe noch nicht in die Leitlinien Deines OLG geschaut, vielleicht sind es bei Euch auch 100) als ausbildungsbedingter Mehraufwand abzuziehen. Der Rest ist nach Halbierung (bis zum 18 Lj - 1/2 wird auf den Betreuungsunterhalt der Mutter angerechnet) vom Unterhaltsanspruch gegen den Vater abzuziehen. Bitte vergiss auch nicht, das halbe Kindergeld noch abzuziehen.

      Also ich habe mal die 850 in einen Gehaltsrechner eingegeben und bekam rund 680 Netto raus.
      680 - 90 = 590 / 2 = 295 anzurechnendes Einkommen des 17Jährigen auf den Unterhaltsanspruch seines Vaters

      Das ist schon mehr, als mit dem Vater vereinbart war; noch ohne Berücksichtgung vom halben Kindergeld (102) Euro.
      Eigentlich wäre der Zahlbetrag nach Düsseldorfer Tabelle aber ein höherer als das, was mit dem Vater bisher vereinbart war.
      Ich habe beim Kindergeld ab September schon die Erhöhung ab Juli eingerechnet.

      Und ab 18 ist - wie schon erwähnt - die Mutter ebenfalls barunterhaltspflichtig und das Kindergeld wird voll angerechnet.

      Mal sehen, ob die anderen noch andere Ideen haben.

      Gruß Tanja

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von TanjaW9 ()

    • Hallo,

      hat Junior im Februar die Schule mit Abschluss abgeschlossen oder hat er mit dem Halbjahr einfach aufgehört?
      Wenn er einfach aufgehört hat, dann ist er in meinen Augen nicht wirklich in der Übergangszeit schule-ausbildung. Denn die geht nur 3 bis maximal 4 Monate.
      Hat Junior seine Pläne mit seinem Vater -vor Beendigung der Schule - besprochen und ihn um seine Meinung und Zustimmung gebeten?
      Bei gemeinsamen Sorgerecht hätte der Vater nämlich der Schulabmeldung zustimmen müssen.
      Und wenn er nichts besprochen hat, dann war das auch von deiner Frau nicht in Ordnung, das so zu machen.
      Und wenn er jetzt 1000 € netto hat sollte auch dem Vater mitgeteilt werden, dass Junior bis zum Beginn der Ausbildung keinen Unterhalt benötigt. Selbst wenn man bei dem Verdienst die berufsbedingten Aufwendungen abzieht und da Junior minderjährig ist, nur die Hälfte des Einkommens betrachtet ist das mehr als der Vater zu zahlen hätte.
      Was den Anspruch ab Beginn der Ausbildung angeht, da hat Tanja schon die Rechnung aufgemacht.

      Und wenn der Vater 1.400 netto hat gehen da berufsbedingte Aufwendungen ab (5%) und der Selbstbehalt von 1080. Da könnten dann sogar weniger bleiben als was er jetzt zahlt.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo zusammen,

      Er war bis Februar in der BBS, die Qualität dort war nicht berauschend, so hat ihm sein künftiger Ausbildungsbetrieb ermöglicht von Februar bis August als Hilfselektriker dort zu arbeiten um dann ab September in die Ausbildung zu Starten. Natürlich erfolgte das alles im Einverständniss mit beiden Erziehungsberechtigten.


      Gruß Tuborg