Guten Tag,
seit 2007 wurde eine Scheidungsfolgevereinbarung getroffen. Ich erhalte
monatlich eine Ausgleichsrente als Unterhaltsleistung. Diese Zahlungen
habe ich in meiner Einkommensteuererklärung 2017 nicht angegeben.
Hierzu erhielt ich nun einen Bescheid zur Steuernachzahlung vom FA. Das
FA hat den Betrag als Einnahmen aus Unterhaltsleistungen gewertet,
entsprechend ist die Höhe der Forderung.
Ist der Ansatz vom FA richtig oder muss eine Besteuerung nach Ertragsanteil aus Altersvorsorgeverträgen erfolgen.
Ich danke für jede Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Magarete ( xx Jahre alt, Rentnerin)
Hinweis: Dies hat Margarete als Konversation an mich geschrieben. Ich habe die Erlaubnis es im Forum zu posten (von Sophie)
seit 2007 wurde eine Scheidungsfolgevereinbarung getroffen. Ich erhalte
monatlich eine Ausgleichsrente als Unterhaltsleistung. Diese Zahlungen
habe ich in meiner Einkommensteuererklärung 2017 nicht angegeben.
Hierzu erhielt ich nun einen Bescheid zur Steuernachzahlung vom FA. Das
FA hat den Betrag als Einnahmen aus Unterhaltsleistungen gewertet,
entsprechend ist die Höhe der Forderung.
Ist der Ansatz vom FA richtig oder muss eine Besteuerung nach Ertragsanteil aus Altersvorsorgeverträgen erfolgen.
Ich danke für jede Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Magarete ( xx Jahre alt, Rentnerin)
Hinweis: Dies hat Margarete als Konversation an mich geschrieben. Ich habe die Erlaubnis es im Forum zu posten (von Sophie)
Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!