Hallo an Alle,
ich hätte hier mal wieder eine Frage ins Forum.
Es betrifft meinen jüngsten Sohn, 24, welcher schon immer Probleme bereitete. Hier mal noch den Werdegang. Mittlere Reife, Abitur dann im letzten Jahr auf dem WG mit 23. Mein Sohn hatte dann einen Studienplatz. Das Studium nahm er dann aber nicht auf, da er doch lieber eine Ausbildung beginnen wollte. Er jobbte dann für kurz Zeit auf Minijobbasis und schickte Bewerbungen los für den gehobenen Dienst. Da er den Studienplatz nicht angetreten ist, hatte ich den Unterhalt eingestellt.
Den angestrebten Ausbildungsplatz für diesen Herbst hatte er jetzt jedoch nicht erhalten und so bekam ich die Mitteilung, dass er für das Sommersemester jetzt ein Orientierungsstudium beginnt und zum Wintersemester dann das richtige Studium beginnen möchte und ich wieder Unterhalt zahlen solle.
Jetzt meine Frage. Ich denke hier bin ich wohl noch verpflichtet Unterhalt zu zahlen?
Was ist, wenn er jetzt nach dem Orientierungsstudium kein richtiges Studium beginnt? Wäre dann sein Unterhaltsanspruch komplett erloschen?
Danke für die Antworten.
ich hätte hier mal wieder eine Frage ins Forum.
Es betrifft meinen jüngsten Sohn, 24, welcher schon immer Probleme bereitete. Hier mal noch den Werdegang. Mittlere Reife, Abitur dann im letzten Jahr auf dem WG mit 23. Mein Sohn hatte dann einen Studienplatz. Das Studium nahm er dann aber nicht auf, da er doch lieber eine Ausbildung beginnen wollte. Er jobbte dann für kurz Zeit auf Minijobbasis und schickte Bewerbungen los für den gehobenen Dienst. Da er den Studienplatz nicht angetreten ist, hatte ich den Unterhalt eingestellt.
Den angestrebten Ausbildungsplatz für diesen Herbst hatte er jetzt jedoch nicht erhalten und so bekam ich die Mitteilung, dass er für das Sommersemester jetzt ein Orientierungsstudium beginnt und zum Wintersemester dann das richtige Studium beginnen möchte und ich wieder Unterhalt zahlen solle.
Jetzt meine Frage. Ich denke hier bin ich wohl noch verpflichtet Unterhalt zu zahlen?
Was ist, wenn er jetzt nach dem Orientierungsstudium kein richtiges Studium beginnt? Wäre dann sein Unterhaltsanspruch komplett erloschen?
Danke für die Antworten.