Hallo,
Erst einmal kurz zu meiner Situation.
Ich bin Vater von 2 wundervollen Kindern, aber wer ist das nicht?
Meine Große wird im Mai 17 und die Kleine im Juli 14. Ich bin seit 2013 geschieden und habe immer brav meinen Unterhalt pünktlich gezahlt.
Die KM und ich haben das gemeinsame Sorgerecht was auch recht gut klappt. Die Kinder wohnen beide bei der KM.
Die Große möchte zum Schuljahr 19/20 (dann 12. Klasse) ausziehen in eine Stadt wo sie sich aufgrund des Fächerschwerpunktes auf Sprachen ein besseres Abi erhofft.
zum voraussichtlichen Zeitpunkt des Auszuges wird sie 17 sein.
Wir haben beide dem Auszug prinzipiell zugestimmt, allerdings mit der Maßgabe das sich der schulische sowie persönliche Zustand nicht verschlechtert. Ist das der Fall holen wir sie wieder zurück nach Hause, ohne wenn und aber. Was sie dann ab 18 macht ist ihre Geschichte übertrieben gesagt, natürlich werden wir weiterhin ein wachsames Auge auf sie haben.
Nun zur eigentlichen Sache.
Die KM hat sich vom JA beraten lassen was dem Kind an Unterhaltsleistungen zusteht.
Das JA hat mit einem Regelbedarf eines Volljährigen mit eigenem Hausstand gerechnet, also 735€.
Von den 735€ werden dann die 204€ Kindergeld abgezogen. Macht also einen Rest von 531€. Diese Summe ist unter uns beiden aufzuteilen. Da die KM unter der Selbstbehaltsgrenze verdient sollen laut JA die 531€ alleinig von mir gezahlt werden. Das sind rund 100€ mehr als ich nach DDT zahlen müsste, Stufe 3.
Ist das rechtens?
In den Leitlinien des zuständigen OLG OL steht unter 13.3 Kein Elternteil hat einen höheren Unterhaltsbetrag zu zahlen, als sich allein nach seinem Einkommen aus der Düsseldorfer Tabelle ergäbe.
Wer zahlt die verbleibenden Euros wenn ich nur das zahle was die DDT aussagt, in diesem Fall 422€.
Danke schonmal für eure Antworten.
Erst einmal kurz zu meiner Situation.
Ich bin Vater von 2 wundervollen Kindern, aber wer ist das nicht?
Meine Große wird im Mai 17 und die Kleine im Juli 14. Ich bin seit 2013 geschieden und habe immer brav meinen Unterhalt pünktlich gezahlt.
Die KM und ich haben das gemeinsame Sorgerecht was auch recht gut klappt. Die Kinder wohnen beide bei der KM.
Die Große möchte zum Schuljahr 19/20 (dann 12. Klasse) ausziehen in eine Stadt wo sie sich aufgrund des Fächerschwerpunktes auf Sprachen ein besseres Abi erhofft.
zum voraussichtlichen Zeitpunkt des Auszuges wird sie 17 sein.
Wir haben beide dem Auszug prinzipiell zugestimmt, allerdings mit der Maßgabe das sich der schulische sowie persönliche Zustand nicht verschlechtert. Ist das der Fall holen wir sie wieder zurück nach Hause, ohne wenn und aber. Was sie dann ab 18 macht ist ihre Geschichte übertrieben gesagt, natürlich werden wir weiterhin ein wachsames Auge auf sie haben.
Nun zur eigentlichen Sache.
Die KM hat sich vom JA beraten lassen was dem Kind an Unterhaltsleistungen zusteht.
Das JA hat mit einem Regelbedarf eines Volljährigen mit eigenem Hausstand gerechnet, also 735€.
Von den 735€ werden dann die 204€ Kindergeld abgezogen. Macht also einen Rest von 531€. Diese Summe ist unter uns beiden aufzuteilen. Da die KM unter der Selbstbehaltsgrenze verdient sollen laut JA die 531€ alleinig von mir gezahlt werden. Das sind rund 100€ mehr als ich nach DDT zahlen müsste, Stufe 3.
Ist das rechtens?
In den Leitlinien des zuständigen OLG OL steht unter 13.3 Kein Elternteil hat einen höheren Unterhaltsbetrag zu zahlen, als sich allein nach seinem Einkommen aus der Düsseldorfer Tabelle ergäbe.
Wer zahlt die verbleibenden Euros wenn ich nur das zahle was die DDT aussagt, in diesem Fall 422€.
Danke schonmal für eure Antworten.