Volljährigen-Unterhaltstitel endet bald

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    • Hallo Tanja,


      TanjaW9 schrieb:

      das stimmt so nicht. Bis zum 18. Lebensjahr erfüllt der Betreuende seine Unterhaltspflicht durch Betreuung, Pflege und Erziehung (auch gern als Betreuungsunterhalt bezeichnet)
      Der Naturalunterhalt beinhaltet den Unterhalt in Naturalien, wie das Wort schon sagt.

      Auch der Elternteil, bei dem das Kind lebt, kann nach 1612 bestimmen, in welcher Form er den Unterhalt (unter Rücksichtnahme der Belange des Unterhaltsbedürftigen) leistet.
      Besteht das Kind auf Barzahlung, kann der Elternteil für Kost und Logis eine angemessene Beteiligung an den Gesamtkosten verlangen.
      Übrigens auch bei Eltern, die sich nicht getrennt haben.
      das alles ist klar und weiß ich Das ist doch nichts neues.

      Da geht wohl manches in die falsche RIchtung und wird mißverstanden.


      Ich berichte weiter, wenn mir die Berechnung des JA vorliegt bzw dessen Überprüfung durch den Anwalt.
      Gruß
      boxxter
    • Hallo boxxter,

      dann verstehe ich nicht, warum Du darauf bestehst, dass die Mutter ihrer Unterhaltspflicht nicht nachgekommen ist (weil sie für den Barunterhalt nicht leistungspflichtig oder - fähig ist.)
      Sie erfüllt ihre Unterhaltspflicht durch Naturalunterhalt.
      Im 32 (6) Satz 6 Estg steht nicht, dass die 75 % bezogen auf den Barunterhalt sind (sonst würde in den Hinweisen zum Estg auch nicht erwähnt werden, dass während der Minderjährigkeit der Obhutgebende seine Unterhaltspflicht durch Betreuung erfüllt).

      Na gut, dann reden wir halt aneinander vorbei und Du beantragst die Übertragung des KFB (Dein Steuerprogramm hat dann sicherlich auch das volle Kindergeld gegengerechnet, oder?)

      Gruß Tanja
    • Hallo Tanja,


      TanjaW9 schrieb:

      Sie erfüllt ihre Unterhaltspflicht durch Naturalunterhalt.
      Dies gilt meines Erachtens lediglich für die Zeit der Minderjährigkeit des Kindes.

      Mit Vollendung des 18. Lebensjahres sind beide Elternteile gegenüber dem Kind sofort barunterhaltspflichtig. Unabhängig davon, ob ein
      ET nun unterhaltsrechtlich leistungsfähig ist oder nicht.



      TanjaW9 schrieb:

      Im 32 (6) Satz 6 Estg steht nicht, dass die 75 % bezogen auf den Barunterhalt sind (sonst würde in den Hinweisen zum Estg auch nicht erwähnt werden, dass während der Minderjährigkeit der Obhutgebende seine Unterhaltspflicht durch Betreuung erfüllt).

      Dementsprechend ist der Beitrag von Hugoleser interessant (56).
      Gruß
      boxxter
    • Moin boxxter,

      ich geb auf!
      Nicht, weil Du mich überzeugt hättest, sondern weil ich es müde bin, den Unterschied zwischen Natural- und Betreuungsunterhalt darzulegen.
      Aber Du hast selbstverständlich Recht: "Deinen" Fall habe ich nicht ausgeurteilt gefunden.

      Jedoch ist lustigerweise bereits richterlich entschieden, dass der Freibetrag für Betreuung, Ausbildung und Erziehung (genau der, den vermutlich Hugoleser mit seinem obigen Beitrag meinte) ab 18 nicht mehr übertragen wird, z.B. nachzulesen hier (Rz 57 )in 2 K 46/17 Schleswig Holsteinisches Finanzgericht.

      Da hatte die Mutter, die die Kinder im Haushalt hatte, Übertragung beantragt...

      Ich sagte es bereits, vielleicht wird die Mutter gegen Deinen Antrag nix sagen (wenn sie aufgrund des geringen Einkommens weder Steuern noch Soli hat...)

      Du wirst das Ding schon schaukeln...
      Gruß Tanja

      P.S. voller KFB -> Gegenrechnung des vollen Kindergeldes! (Frage bestimmt überlesen)
    • Hallo Tanja,

      TanjaW9 schrieb:

      edoch ist lustigerweise bereits richterlich entschieden, dass der Freibetrag für Betreuung, Ausbildung und Erziehung (genau der, den vermutlich Hugoleser mit seinem obigen Beitrag meinte) ab 18 nicht mehr übertragen wird, z.B. nachzulesen hier (Rz 57 )in 2 K 46/17 Schleswig Holsteinisches Finanzgericht.
      danke, das ist doch nun erklärend und überzeugend mit Angabe eines Finanzgerichtsurteils.


      TanjaW9 schrieb:

      P.S. voller KFB -> Gegenrechnung des vollen Kindergeldes! (Frage bestimmt überlesen)
      Gruß
      boxxter

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von boxxter ()

    • Hallo,

      für die Zeit ( Monat August `19 ) zwischen Schulabschluss und Beginnn FSJ im Sep.`19 muss ich Unterhalt von 471 Euro zahlen. Doch hierzu hätte ich noch eine Frage. Könnte Tochter für den Monat August 19 Arbeitslosen beantragen bzw. steht ihr generell für den Monat August Arbeitslosengeld zu?
      Gruß
      boxxter
    • Hallo,

      vorweg muss ich folgendes schreiben.

      Meine Einkommensteuererklärung für 2018 hatte ich bereits Anfang 2019 erledigt. Lt Bescheid 2018 hatte ich auch eine kleine Auszahlung vom Finanzamt im Mai`19 erhalten.
      Zu dieser Zeit bemerkte ich auch, dass mir lt. der Bescheinigungen der Monatsgehälter seit dem Januar 2019 der halbe Kinderfreibetrag nicht bezahlt wurde. Nach Rücksprache mit dem Finanzamt schickte ich die erforderlichen Unterlagen (u.a. Schulbescheid der Tochter) per Email zurück.
      Nun, seit Anfang Juli 2019 wird mir der zustehende halbe Kinderfreibetrag wieder folgend gezahlt.


      Vor ein paar Tagen im Juli `19 erhielt ich vom Finanzamt wiederum einen Bescheid für 2018. Es wird eine Nachzahlung von ca 300 Euro (mehr oder weniger) erhoben. Nach telefonischer Rücksprache mit dem Finanzamt, wird mir mitgeteilt, dass wohl die Mutter des Kindes bei ihrem Finanzamt war. Der Grund: Der KV zahle nur unzureichend den Unterhalt bzw. den Unterhaltsverpflichtungen gegenüber dem volljährigen Kind wurde nur zu weniger als 75 Prozent erfüllt.

      Ich habe daraufhin per Email mit Anlagen: 12 Kontoauszüge (Januar - Dezember 2018 ) mit den stets pünktlich überwiesenen Unterhaltsbeträgen gegenüber meinem Finanzamt Einspruch erhoben und um Aussetzung der Vollziehung beantragt.

      Was hier abgeht, das ist echt unverständlich. Ich nehme an, dass die KM den vollen Kinderfreibetrag beantragte. Wie kann dann die KM auf solche Gedanken kommne und solche Voraussetzung zur Beantragung des vollen Kinderfreibetrages gegenüber dem Finanzat erwähnen?
      Gruß
      boxxter

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von boxxter ()

    • boxxter schrieb:

      Ich nehme an, dass die KM den vollen Kinderfreibetrag beantragte. Wie kann dann die KM auf solche Gedanken kommne und solche Voraussetzung zur Beantragung des vollen Kinderfreibetrages gegenüber dem Finanzat erwähnen?
      Hallo boxxter,

      was genau möchtest Du nun von uns wissen?
      Bitte schau doch noch mal in die Erläuterung des Änderungsbescheides. Da müsste auch der Grund für die Änderung angegeben sein.

      Zu den Gedanken Deiner Ex kann ich natürlich nichts sagen.
      Dennoch darf ich Dich kurz darauf hinweisen, dass Du doch vor gar nicht allzu langer Zeit selbst mit diesen Gedanken gespielt hast, den vollen KFB zu beantragen.
      (Und vorher den Gedanken hattest, das Kindergeld zu beantragen).
      Also, rein sachlich: falls noch nicht geschehen, schriftlich Einspruch (ich glaube, per Mail geht das nicht oder wohnst Du in einem Bereich, wo das "pilotiert" wird?) einlegen und auf die per Mail geschickten Belege verweisen.
      Bitte achte darauf, dass der schriftliche Einspruch innerhalb der Rechtsbehelfsfrist im zuständigen Finanzamt (Fax?) eingeht.

      "Wir" haben so ein Spiel mit der KM in 2016 durch...
      Manche Leute sind halt so gestrickt, dass sie auch noch nach Jahren Stress machen müssen.

      Gruß Tanja

      Nachtrag:

      boxxter schrieb:

      Zu dieser Zeit bemerkte ich auch, dass mir lt. der Bescheinigungen der Monatsgehälter seit dem Januar 2019 der halbe Kinderfreibetrag nicht bezahlt wurde. Nach Rücksprache mit dem Finanzamt schickte ich die erforderlichen Unterlagen (u.a. Schulbescheid der Tochter) per Email zurück.
      Nun, seit Anfang Juli 2019 wird mir der zustehende halbe Kinderfreibetrag wieder folgend gezahlt.
      Der KFB wird doch nicht gezahlt?
      Und Ausfluss hat der KFB doch beim Lohnsteuerabzug nur auf den Soli?
    • Hallo boxxter,

      eigentlich hätte man die nach § 91 AO Gelegenheit geben müssen dich zu diesem Sachverhalt zu äußern. Leider sind Finanzämter oft die evolutionäre Spitze menschlicher Bürokratie. Ich habe bspw. gestern auf meiner Lohnabrechnung gesehen, dass mit Steuerklasse II ab Januar aberkannt wurde, ich sie aber ab dem 01.08 habe. Die Bearbeiterin sollte mich aber ab 01.08 in die I stecken, hat sie wohl vertauscht. Wenn du die dann noch anrufst und denen das erklärst, tun die dann auch noch so als sei das halb so wild, kann man ja wieder ändern. Dass mir dadurch ein paar Hundert Euro diesen Monat fehlen, so what. Schreib doch mal einen netten, sachlichen Brief an die zuständige Bearbeiterin und frag nach, warum du nicht zu diesem Sachverhalt angehört wurdest und warum du nach Aberkennung nicht schriftlich informiert wurdest, denn eigentlich muss du das bei Änderung deiner Lohnsteuerabzugsmerkmale.
    • Hallo Tanja,

      TanjaW9 schrieb:

      Bitte schau doch noch mal in die Erläuterung des Änderungsbescheides. Da müsste auch der Grund für die Änderung angegeben sein.

      ja, den hatte ich gelesen. Lt. Telefonat mit dem Finanzamt an 29.07.19 stellt sich jedoch der Sachverhalt wie von mir weiter oben genannt dar.


      TanjaW9 schrieb:

      Dennoch darf ich Dich kurz darauf hinweisen, dass Du doch vor gar nicht allzu langer Zeit selbst mit diesen Gedanken gespielt hast, den vollen KFB zu beantragen.
      (Und vorher den Gedanken hattest, das Kindergeld zu beantragen).

      Ja klar, aber mit der Veranlassung hinsichtlich des KFB`s, dass ja die KM zum Kindesunterhalt keinen Barunterhalt leistet.

      Das Kindergeld wollte und will ich nicht beantragen, da ich hierzu keine Voraussetzungen habe.

      Eben jedoch in der Aufnahme der Volljährigen in der Wohnung der KM für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung.


      Heute morgen war ich bei meinem zuständigen Finanzamt und habe meinen schriftlichen Einspruch gegen den Bescheid 2018 mit den Anlagen der Kontoauszüge im Kundenzentrum abgegeben. Das war der gleiche Inhalt lt. meiner Email vom 29.07.2019.
      Hinsichtlich der schriftlichen "Erläuterungen zur Feststetzung" des Becheides v. 26.07.19 und der telefonischen Mitteilung durch die FA-Mitarbeiterin am 29.07.19 konnte die Mitarbeiterin im Kundenzentrum nichts sagen, weil sie nicht ins Programn nachschauen konnte. Sie gab lediglich an, "wenn das so zwischen Ihnen und der Mitarbieterin besprochen wurde".

      Im Bescheid 2018 v. 26.07.2019 steht u.a.:
      Das volljährige Kind, das eine erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium bereits abgeschlossen hat, konnte im Rahmen des Familienleistungsausgleichs für die Monate nicht berücksichtigt werden, in denen es einer schädlichen Erwebstätigkeit von mehr als 20 Stunden regellmäßiger wöchentlicher Arbeitszeit nachgegangen ist.

      Der mündliche Grund (Telefonat) ist gegenzustellen.

      So, und nun darf ich abwarten, wie die behördliche Antwort ausfällt. Meinem Nachweis meiner Unterhaltspflicht für das Steuerjahr 2018 bin ich auf alle Fälle nachgekommen.
      Gruß
      boxxter

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von boxxter ()

    • Hallo,

      eben habe ich einen telefonichen Rückruf vom Finanzamt erhalten.

      Mein Einspruch wird entsprochen und es wird sinngemäß "Abhilfe" getroffen. ich werde einen geänderten Steuerbescheid, den Abhilfebescheid erhalten.

      Der mündlichen Grund wurde mir erwähnt.

      Da bin ich aber jetzt froh. :)
      Gruß
      boxxter

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von boxxter ()

    • Hallo Max,

      nun muss ich mal sehen, wie ich Eure Angaben aufdröseln kann, ohne mich zu verzetteln.
      Auch wenn das eigentlich das Thema von @boxxter ist, möchte ich auf ein oder zwei Punkte von @MaxMustermann eingehen.

      Die Finanzämter arbeiten oft so, dass sie Dinge nicht berücksichtigen ohne vorher nachzufragen (rechtliches Gehör). Die Krönung ist, wenn die in einem Schreiben Unterlagen zur Bearbeitung der Erklärung anfordern und im Bescheid dann ein ganz anderer Sachverhalt nicht berücksichtigt wird, weil man die Belege nicht eingereicht hat (so geschehen bei mir für 2017). Ärgerlich, aber mit Schreiben an irgendwem im Finanzamt erreicht man meist nur, dass im nächsten Jahr noch mehr "gefriemelt" wird.
      Antrag auf schlichte Änderung per Fax (ich habs gern sicher) hat bei mir bisher das gewünschte Ergebnis gebracht.

      Was nicht ganz stimmt, ist, dass das FA boxxter hätte anhören müssen für die Nichtberücksichtigung seiner Tochter ab 2019 im Wege des Lohnsteuerabzugsverfahrens.

      Es ist auch immer zu unterscheiden zwischen Abzugsverfahren (monatlich) und Jahreserklärung.
      Die heutigen Elstam-Merkmale waren früher die Abzugsmerkmale auf der Lohnsteuerkarten und standen unter dem Vorbehalt der Nachprüfung nach 164 AO. Diese rechtlichen Ausführungen interessieren normalerweise niemanden. Sie sind aber wichtig, wenn man eine Änderung der Abzugsmerkmale erreichen möchte.
      Ich verstehe noch nicht so ganz, warum Dir diesen Monat Hunderte von Euro entgehen, weil das FA eine falsche Eintragung/Änderung vorgenommen hat. Wird jetzt von Dir Lohnsteuer (für Jan - Jul) nachgefordert?
      Dann widersprich der Abrechnung und dränge auf eine Korrektur (bei Deinem Arbeitgeber), am besten unter Vorlage des entsprechenen Schreibens an das Finanzamt. Mir ist klar, dass das alles seine Zeit dauert und extrem ärgerlich ist.
      Bei meinem Freibetrag auf der "Lohnsteuerkarte" (ich nenn das immer noch so, richtig muss es heißen: bei einem meiner Elstam-Merkmale) schaue ich jedes Jahr im November in Elster selbst nach, ob der Betrag auch richtigerweise vom FA fortgeschrieben wird. Das hat im ersten Jahr nicht geklappt, weil die Finanzamtssoftware noch fehlerhaft war.

      Für Kinder über 18 fällt lt. Elster.de das Elstam-Merkmal automatisch weg. Normalerweise hätte der Arbeitgeber von boxxter darüber auch eine Mitteilung erhalten haben müssen, so dass seine Tochter bereits ab 2/2018 nicht mehr hätte berücksichtigt werden dürfen - es sei denn, boxxter hat die Voraussetzungen nachgewiesen. Dieses Spiel darf er dann eventuell jedes Jahr neu machen. - Das habe ich noch nicht recherchiert, vielleicht weiß boxxter da sogar schon mehr.
      Ich habe bei mir gar nicht nachgeschaut, ob mein großes Kind noch drauf steht- wie gesagt, das interessiert nur für den punzeligen Soli im Lohnsteuerabzugsverfahren. Der ist bei mir aufgrund meines anderen Elstam-Merkmales schon so gering, dass sich ein KFB vielleicht noch im cent-Bereich auswirkt. Ich hab mich damit noch nicht eingehender beschäftigt, da ich eh immer eine Jahreserklärung abgebe.

      Max, wenn man bei Änderung von Merkmalen eine Nachricht (vom Finanzamt?) bekommt, warum hast Du denn keine bekommen für die verkehrte Berücksichtigung?

      Gruß Tanja
    • Hallo boxxter,

      ich verstehe nur noch Bahnhof, vielleicht geh ich lieber noch mal schlafen :sleeping: .

      Darf ich noch kurz zum Verständnis nachhaken?
      Im Bescheid stand sinngemäß: Kind hat Ausbildung abgeschlossen und eine Arbeit angetreten mit mehr als 20 Stunden Wochenarbeitszeit?

      Da hat sich der Bearbeiter dann wohl im "schlüsseln" vertan, oder es gab keinen Schlüssel für: der andere Elternteil hat beantragt, dass der KFB auf ihn übertragen wird, weil Sie (Du) der Unterhaltsverpflichtung nicht ausreichend nachkamen oder aber (das wäre irgendwie "typisch") das Berechnungsprogramm hat den Text mit dem Nichtnachkommen der Unterhaltsverpflichtung nicht zugelassen, da das Kind hier über 18 ist (da stecken bestimmt komplizierte Plausibilitätsprüfungsprogramme dahinter :rolleyes: ).

      "Der mündliche Grund wurde mir erwähnt" heißt, dass Dir noch mal bestätigt wurde, dass die Mutter einen entsprechenden Antrag gestellt hat?

      Wenn sich das Problem nun in Wohlgefallen aufgelöst hat, ist das super.

      Gruß Tanja
    • Hllo Tanja,

      TanjaW9 schrieb:

      Für Kinder über 18 fällt lt. Elster.de das Elstam-Merkmal automatisch weg. Normalerweise hätte der Arbeitgeber von boxxter darüber auch eine Mitteilung erhalten haben müssen, so dass seine Tochter bereits ab 2/2018 nicht mehr hätte berücksichtigt werden dürfen - es sei denn, boxxter hat die Voraussetzungen nachgewiesen.

      Ja, die Voraussetzungen musste ich nachliefern, daher wurde mir der KFB ab Juli 19 wieder berücksichtigt und ist gültig bis 31.12.2019 .



      TanjaW9 schrieb:

      "Der mündliche Grund wurde mir erwähnt" heißt, dass Dir noch mal bestätigt wurde, dass die Mutter einen entsprechenden Antrag gestellt hat?


      Es ist alles irgendwie anderslautend. Die Rücksprache der FA-Mitarbeiterin meines hiesigen Finanzamtes mit dem Finanzamt der Volljährigen ergab, dass wohl ein Kreuz bei Betreuung und Erziehung oder Ausbildung im dortigen FA falsch gesetzt wrude. Durch wen, weiß ich nicht.

      Und im Januar 2018 fand kein Umgang mit Minderjährigen statt (da war sie im leztten Monat der Minderjährigkeit), also keine Betreuung.

      Was das alles noch zusätzlich mit den Unterhaltszahlungen zu tun hat, weiß ich nicht.

      Letztendlich erhalte ich demnächst einen Abhilfebescheid. Und das ist die Hauptsache. Der gänzliche Grund wird sicherilch dort genannt. Mal gespannt.
      Gruß
      boxxter

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    • TanjaW9 schrieb:

      Ich verstehe noch nicht so ganz, warum Dir diesen Monat Hunderte von Euro entgehen, weil das FA eine falsche Eintragung/Änderung vorgenommen hat. Wird jetzt von Dir Lohnsteuer (für Jan - Jul) nachgefordert?
      Hallo Tanja, eben das ist das Problem. Es werden von Januar bis Juni Steuern durch die geänderte Steuerklasse nachgefordert, die mein Arbeitgeber abführen muss. Natürlich wird die Abrechnung geändert, aber erst nächsten Monat. Ich muss halt warten bis das Geld wieder zurück kommt. Was mich daran ärgert ist der Kommentar seitens FA: bekommen Sie doch nachgezahlt. Ich würde mal gerne sehen wie die Dame reagieren würde, wenn ich einen Teil ihres Gehalts mal für einen Monat unrechtmäßig einbehalten würde.


      TanjaW9 schrieb:

      Was nicht ganz stimmt, ist, dass das FA boxxter hätte anhören müssen für die Nichtberücksichtigung seiner Tochter ab 2019 im Wege des Lohnsteuerabzugsverfahrens.
      Ist nicht mindestens ein Schreiben, in welchem steht, dass die Abzugsmerkmale geändert wurden, normal, sodass man widersprechen kann?
    • boxxter schrieb:

      Und im Januar 2018 fand kein Umgang mit Minderjährigen statt (da war sie im leztten Monat der Minderjährigkeit), also keine Betreuung.

      Was das alles noch zusätzlich mit den Unterhaltszahlungen zu tun hat, weiß ich nicht.
      Hallo boxxter,

      danke erstmal für die Auflösung der Konfusion.
      Vielleicht (falls das ich das noch nicht verständlich erklärt habe - Du weisst das bestimmt, aber andere Mitleser vielleicht nicht): der KFB teilt sich eigentlich auf in einen Anteil für "Unterhalt" (2490 Euro) und einen für "Betreuung und Erziehung" (1320) bzw. geht der früher extra zu berücksichtigende FB für die Ausbildung (von Minderjährigen) im KFB auf.
      Für den Januar 18 wird Dir dann vermutlich 1/12 von 1320 nicht berücksichtig. Es sei denn, Du hast noch -neben dem Unterhalt- irgendwelche Zahlungen für Sportverein oder Ausbildungskosten übernommen.
      Die 110 Euro werden aber sicherlich nicht so eine enorme steuerliche Auswirkung haben (entsprechend Deinem individuellem Steuersatz).

      Hallo Max,

      ich weiß nicht, ob es sich lohnt, für den "Verzugsschaden" das Finanzamt in Regress zu nehmen. Ist ja immer schwierig, ein Verschulden diesbezüglich nachzuweisen und dann den ganzen Aufwand....bäh, das braucht man nicht auch noch zusätzlich....
      Ich hatte damals, als das bei mir noch nicht ordentlich mit dem jahresübergreifendem Elstam-Merkmal funktiontierte, auch einen Monat mit weniger Geld auszukommen. Es wäre weniger ärgerlich, würde einem nicht noch so ein rotziger Spruch vom Bearbeiter entgegen gehalten werden.

      MaxMustermann schrieb:

      Ist nicht mindestens ein Schreiben, in welchem steht, dass die Abzugsmerkmale geändert wurden, normal, sodass man widersprechen kann?
      Kann ich Dir gar nicht sagen, ich glaube, ich habe nichts bekommen.
      Man ist ja sowieso verpflichtet, seine Gehaltsnachweise angemessen zu kontrollieren, so dass man darüber die Möglichkeit erhält, Fehler festzustellen und Maßnahmen dagegen zu ergreifen, oder?
      Du hast doch auch nur über Deine Lohnabrechnung von der Falscheingabe im Finanzamt Kenntnis bekommen, oder? - Vielleicht ist eine Registrierung bei Elster mit Abrufmöglichkeit für Elstam (dann kann man wenigstens überprüfen, was da drin steht)eine Lösung?

      Hier noch einige Aussagen auf elster.de für Elstam:

      https://www.elster.de/eportal/start#faq_elstam schrieb:

      Ist der Arbeitgeber verpflichtet zu prüfen, ob die ELStAM korrekt sind?
      Nein, der Arbeitgeber ist an die mitgeteilten ELStAM gebunden. Sollten die ELStAM unzutreffend sein, können diese nur auf Antrag des Arbeitnehmers durch das Finanzamt geändert werden. Auf die Anzeigepflicht des Arbeitgebers gegenüber dem Betriebsstättenfinanzamt 8 § 41c Abs. 4 EStG wird hingewiesen.


      Wie schnell werden geänderte ELStAM bereitgestellt?
      Alle Änderungen, die sich innerhalb eines Kalendermonats ergeben, werden in einer Änderungsliste am letzten Werktag des Monats nach 24 Uhr von der ELStAM-Datenbank zusammengefasst und dem Arbeitgeber im Regelfall bis zum 5. Werktag des Folgemonats zum Abruf bereitgestellt. Der Samstag gilt auch als Werktag. Wenn nach Ablauf dieser Frist eine Bereitstellung der ELStAM oder eine Rückmeldung von Verfahrenshinweisen noch nicht erfolgt ist, haben Arbeitgeber beziehungsweise deren Datenübermittler die Möglichkeit, sich über ein Kontaktformular nach dem Verarbeitungsstand der Änderungsliste zu erkundigen. Ändern sich im Laufe eines Kalendermonats die ELStAM eines Arbeitnehmers mehrfach, wird nur eine Änderungsliste erzeugt, in der dann aber mehrere Datensätze zum Arbeitnehmer enthalten sind.



      Werde ich über bereitgestellte Änderungslisten informiert?
      Änderungslisten führen zu einer E-Mail Benachrichtigung beim Arbeitgeber/Datenübermittler. Eine E-Mail-Benachrichtigung wird für eine monatliche Änderungsliste erstellt, wenn diese tatsächlich eine Änderung für mindestens einen Arbeitnehmer enthält und der Arbeitgeber/Datenübermittler den Benachrichtigungsservice nicht deaktiviert hat. Diese E-Mail Anforderung/Unterbindung lässt sich durch einen entsprechenden Eintrag in Mein ELSTER unter „E-Mail Benachrichtigung für Postfachnachrichten bezüglich Änderungslisten“ steuern.

      Gruß Tanja
    • TanjaW9 schrieb:

      Kann ich Dir gar nicht sagen, ich glaube, ich habe nichts bekommen.
      Man ist ja sowieso verpflichtet, seine Gehaltsnachweise angemessen zu kontrollieren, so dass man darüber die Möglichkeit erhält, Fehler festzustellen und Maßnahmen dagegen zu ergreifen, oder?
      Du hast doch auch nur über Deine Lohnabrechnung von der Falscheingabe im Finanzamt Kenntnis bekommen, oder? - Vielleicht ist eine Registrierung bei Elster mit Abrufmöglichkeit für Elstam (dann kann man wenigstens überprüfen, was da drin steht)eine Lösung?
      Ja, ich habe über meine Abrechnung von der Falscheingabe erfahren. Ich habe aber nach telefonischer Rücksprache erfahren, dass ich hätte schriftlich benachrichtigt werden müssen. Die Bearbeiterin hat es wohl unterlassen, weil wir telefoniert hatten und sie dachte, ich wüsste ja Bescheid. Nur leider hat sie es verbockt, sodass ich nicht vorher kontrollieren konnte. Jetzt soll ich wohl Post bzgl. der Korrektur erhalten.

      Naja, leider sind die Wege von Behörden oft unergründlich...
    • Hallo Tanja,

      danke für deine obigen Erklärungen. :)


      TanjaW9 schrieb:

      Für den Januar 18 wird Dir dann vermutlich 1/12 von 1320 nicht berücksichtig. Es sei denn, Du hast noch -neben dem Unterhalt- irgendwelche Zahlungen für Sportverein oder Ausbildungskosten übernommen.
      Die 110 Euro werden aber sicherlich nicht so eine enorme steuerliche Auswirkung haben (entsprechend Deinem individuellem Steuersatz).
      nein, das hatte mir die Sachbearbeiterin telefonisch mitgeteilt, dass der Monat im Januar 2018 unberücksichtig bleibt. Wie bereits geschrieben, mein Einspruch wird
      gänzlich entsprochen, als hätte es den zweiten Bescheid nicht gegeben.
      Gruß
      boxxter