Hallo Tanja,
das alles ist klar und weiß ich Das ist doch nichts neues.
Da geht wohl manches in die falsche RIchtung und wird mißverstanden.
Ich berichte weiter, wenn mir die Berechnung des JA vorliegt bzw dessen Überprüfung durch den Anwalt.
TanjaW9 schrieb:
das stimmt so nicht. Bis zum 18. Lebensjahr erfüllt der Betreuende seine Unterhaltspflicht durch Betreuung, Pflege und Erziehung (auch gern als Betreuungsunterhalt bezeichnet)
Der Naturalunterhalt beinhaltet den Unterhalt in Naturalien, wie das Wort schon sagt.
Auch der Elternteil, bei dem das Kind lebt, kann nach 1612 bestimmen, in welcher Form er den Unterhalt (unter Rücksichtnahme der Belange des Unterhaltsbedürftigen) leistet.
Besteht das Kind auf Barzahlung, kann der Elternteil für Kost und Logis eine angemessene Beteiligung an den Gesamtkosten verlangen.
Übrigens auch bei Eltern, die sich nicht getrennt haben.
Da geht wohl manches in die falsche RIchtung und wird mißverstanden.
Ich berichte weiter, wenn mir die Berechnung des JA vorliegt bzw dessen Überprüfung durch den Anwalt.
Gruß
boxxter
boxxter