Hallo Boxter,
ab September hat Deine Tochter 710,69 Euro (inkl. Taschengeld) zur Verfügung.
Für den August ist sie meiner Meinung nach auf eigene Erwerbstätigkeit zu verweisen.
Eine Erholungsphase, die Abiturienten zugestanden wird, wäre hier nicht zuzugestehen. Das weiß ich aber nicht genau.
Ab September steht ihr meiner Meinung nach nur das zu, was auswärtig untergebrachten zusteht, allerdings ohne Abzug einer Ausbildungspauschale (da sie kein Ausbildungsmaterial beschaffen muss und ein gewisser Anteil im pauschalen Bedarfsatz der auswärtig untergebrachten enthalten ist).
Hast Du mal in die Leitlinien Deines Olg geschaut, welcher Betrag dort als Bedarf ausgewiesen ist?
Davon sind die 710 abzuziehen.
Vielleicht hat noch jemand eine andere Ansicht?
Gruß Tanja
ab September hat Deine Tochter 710,69 Euro (inkl. Taschengeld) zur Verfügung.
Für den August ist sie meiner Meinung nach auf eigene Erwerbstätigkeit zu verweisen.
Eine Erholungsphase, die Abiturienten zugestanden wird, wäre hier nicht zuzugestehen. Das weiß ich aber nicht genau.
Ab September steht ihr meiner Meinung nach nur das zu, was auswärtig untergebrachten zusteht, allerdings ohne Abzug einer Ausbildungspauschale (da sie kein Ausbildungsmaterial beschaffen muss und ein gewisser Anteil im pauschalen Bedarfsatz der auswärtig untergebrachten enthalten ist).
Hast Du mal in die Leitlinien Deines Olg geschaut, welcher Betrag dort als Bedarf ausgewiesen ist?
Davon sind die 710 abzuziehen.
Vielleicht hat noch jemand eine andere Ansicht?
Gruß Tanja