Volljährigen-Unterhaltstitel endet bald

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    • Volljährigen-Unterhaltstitel endet bald

      Hallo,

      ich hatte es bereits in meinem anderen Thread bezüglich der Schulform beschrieben, auf die meine Tochter (19) Jahre derzeit geht.

      Aus der Werksrealschule heraus besucht sie also die zweijährige Berufsfachschule. Diese dient zum Erwerb der Fachschulreife, die der Mittleren Reife
      gleichgestellt ist. Die Tochter besucht keine allgemeine Schulausbildung
      Diese Schulform (Lt. Schulbescheinigung endet: 2019) hat keinen berufsqualifizierenden Abschluss. Des Weiteren hat die KM keine erhöhte Erwerbsobliegenheit und die Tochter gilt als "nicht priviligierte Volljährige".

      Der Volljährigen-Unterhaltstitel endet im Juli per Datum zum 31.07.2019.

      Meine Tochter musste das letzte zweite Jahr der zweijährigen Berufsfachschule wiederholen. Somit ist sie jetzt im Wiederholungsjahr, das im Juli 2019 endet.

      Meine Frage:
      Angenommen sie würde dieses Schuljahr wieder wiederholen müssen, wäre ich weiterhin unterhaltspflichtig? Sollte Tochter wieder zum Jugendamt gehen, um den TItel verlängern zu lassen.

      Übrigens:
      Tochter teilte mir per whatsapp mit, dass sie Mitte dieser Woche ein Bewerbungsgespräch hat.
      Gruß
      boxxter
    • Hallo,

      die Frage ist, ob die Schule eine weitere Wiederholung überhaupt erlaubt. Oder ob sie dann ohne Abschluss (nur mit dem bereits vorhandenen Realschulabschluss) die Schule verlässt.
      Aber falls sie die Schule noch ein weiteres Jahr besucht bist du vermutlich weiter unterhaltspflichtig für das Jahr.

      Wenn die Tochter dich nicht informiert, was sie plant, dann ist sie ab August nicht mehr unterhaltsberechtigt (bis sie etwas macht oder dich informiert, dass sie ab 01.09. eine Ausbildung beginnt).

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo,

      bis jetzt hat sie auf ihre Bewerbungen bei den Krankenhäusern (ob als Krankenschwester - keine Ahnung) oder als medizinische Fachangestellte Absagen erhalten.
      Weiter hat sie mir mitgeteilt, sich ggf auch fürs "FSJ oder BVB zu bewerben.

      Für Abitur zu melden, sagt sie, würde es mit den Noten nicht reichen.

      Ich kann nur abwarten. Aber mit der Unterhaltsberechnung mit FSJ ist ja auch wahrscheinlich etwas kompliziert.
      Gruß
      boxxter

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von boxxter ()

    • Hallo

      fsj? Da wäre im Zweifelsfall das fsj-geld als Einkommen zu rechnen. Und das würde ja den zahlbetrag verringern.

      Was wäre das für ein FSJ? Ist es notwendig für das spätere Studium bzw. Voraussetzung für den Ausbildungsplatz?

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo,

      AnnaSophie schrieb:

      Was wäre das für ein FSJ? Ist es notwendig für das spätere Studium bzw. Voraussetzung für den Ausbildungsplatz?

      Noch weiß ja selbst Tochter nicht, was sie machen wird. Sie bewirbt sich weiterhin auf medizinischem Bereich und hofft nun auf ihre jetzt weiteren Bewerbungen.
      Bisher ist das FSJ anscheinend eine Notlösung, wenn das mit den Bewerbungen nicht klappt.
      Gruß
      boxxter
    • Hallo,

      das OLG Frankfurt hat geurteilt, dass ein FSJ einen Unterhaltsanspruch generiert. Allerdings hat das OLG auch gesagt, dass das Urteil für ein minderjähriges Kind ist und deswegen ein volljähriges Kind evtl. anders behandelt werden würde.
      lareda.hessenrecht.hessen.de/l…lareda.html#docid:8074273

      Allerdings hat das OLG Frankfurt das hälftige FSJ-Geld als Einkommen gerechnet. Und zwar hälftig, weil das Kind noch minderjährig war.
      Damit dürfest du das Kindergeld komplett abziehen und anscheinend auch die FSJ-Vergütung.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Moin,

      sieht so aus, als gäbe es eine Rechtsprechungsänderung dahingehend, dass ein FSJ wegen der vermuteten Persönlichkeitsbildung anzuerkennen sei.
      Das von Sophie verlinkte Urteil wird erwähnt und zwei weitere (Olg Hamm und Celle).

      Es ist zwar schade, dass die Tochter (trotz Fachkräftemangel überall) keinen Ausbildungsplatz im gewünschten Ausbildungsberuf bekommt. Wenn sie jedoch FSJ macht, ist das besser, als zu Hause rumzusitzen. Das Jahr ist wenigstens nicht vertane Zeit und Kindergeld und das Taschengeld sind voll auf den Bedarf anzurechnen (ich würde meinen, sogar ohne Abzug der Pauschale für ausbildungsbedingte Kosten).

      @boxxter lässt Du Dir Bewerbungsunterlagen und Absagen vorlegen? So weit ich weiß, will die Kindergeldstelle später auch wissen, was das Kind gedenkt zu tun und möchte Nachweise sehen (ausbildungsplatzsuchend generiert den weiteren Kindergeldanspruch, setzt aber Nachweise und Meldung bei der Arge/Jugendberufsagentur voraus).

      Gruß Tanja
    • Hallo,

      wer ein FSJ macht (und vermutlich auch Bufdi) hat Kindergeldanspruch. Und es wird wohl auch als Jahr für die spätere Rentenberechnung anerkannt.

      Was in Berlin möglich war: meine Tochter hat für die Zeit des FSJs Anspruch auf das Schülerticket von der BVG gehat, Kosten ca. 30 €/Monat. Damit dürften sich die Aufwendungen - sofern das bei euch auch der Fall - ist fürs Kind ja auch sehr in Grenzen halten.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Sophie,

      AnnaSophie schrieb:

      Hallo,

      wer ein FSJ macht (und vermutlich auch Bufdi) hat Kindergeldanspruch.
      Klar. § 32 (4) Nr. 2d EStG.
      Mir ging es um den Anspruch zwischen Beginn entweder Ausbildung oder FSJ (wenn nicht sogleich im September) und Ende der Titulierung/der Schule im Juli.
      Da würde 32 (4) Nr. 1 oder Nr. 2c EStG greifen. Dazu müsste sich das Kind aber rechtzeitig bei der Arge als ausbildungsplatz- oder arbeitssuchend melden.
      So lange es rechtzeitig die Zusage für eines von beiden bekommt und dann auch antritt, muss man nur beachten, dass die 4 Monate (32(4)Nr. 2 b EStG) nicht überschritten sind.
      Also im Februar beginnen wäre dann fürs Kindergeld problematisch....
      Wäre nicht das erste Kind, dass sich plötzlich spontan für den erhaltenen Platz nicht mehr interessiert.

      @boxxter, wenn das Verhältnis zu Deiner Tochter gut ist, biete ihr doch an, mit ihr gemeinsam zur Arge/Jugendberufsagentur zu gehen.

      Gruß Tanja
    • Hallo,

      danke für die interessanten Beiträge.

      Die Absagen für die Tochter für einen Ausbildungsplatz im gewünschten Ausbildungsberuf ist für mich auch nicht ganz
      klar.
      Ich kann daraus nur resultieren, dass das vielleicht ursächlich aufgrund ihrer damaligen Krankheit: Magersucht war und deshalb sie im medizinsichen Bereich Absagen erhält.
      Deshalb musste sie auch das Schuljahr des letzten Jahres wiederholen (siehe oben).

      Die Bewerbungsunterlagen und Bewerbungen lasse ich mir nicht vorlegen. Das ist für mich jetzt nicht unbedingt erforderlich. Ich kann sie höchstens fragen, wieviele Bewerbungen sie geschrieben hat. Letztendlich kommt es auf das Resultat an, wenn sie mir mitteilen wird, sie hat eine Berufsausbildung oder sie macht FSJ.

      Das Verhältnis mit meiner Tochter beruht seit ca 2 Jahren nur über whatsup. Ihre Zeugnisse o.ä. schickt sie mir schon. Wie gesagt, die Antwort auf eine Bewerbung an ein Krankenhaus steht noch aus.
      Gruß
      boxxter
    • Hallo Boxxter,

      Falls Deine Tochter so offen über ihre Essstörung spricht und sich auch in entsprechende Behandlung begeben hat, wird dies sicherlich bald Erfolge zeitigen.
      Schade, dass sich die an dieser schweren und langwierigen Krankheit leidenden jungen Erwachsenen dann oft solche stressigen ( medizinischen) Berufe aussuchen.
      Du kannst - wenn der Kontakt nur über WhatsApp erfolgt - bestimmt auch nicht so ratsam zur Seite stehen, dass sie eine Berufsberatung aufsucht?
      Vielleicht ist das FSJ dann nicht die schlechteste Wahl und vielleicht kann sie so in einen Bereich reinschnuppern, in dem sie dann gut Fuß fasst.
      Ich drücke Euch die Daumen.

      Gruß Tanja
    • Hallo,

      TanjaW9 schrieb:

      Falls Deine Tochter so offen über ihre Essstörung spricht und sich auch in entsprechende Behandlung begeben hat, wird dies sicherlich bald Erfolge zeitigen.
      keinesfalls spricht Tochter offen über ihre Essstörung. Eines Tages, vor fast drei Jahren hat sie mir mitgeteilt, dass sie aus diesem Grunde im Krankenhaus ist. Daraufhin hatte ich sie auf ihr Bitten und auf meine Nachfrage hin, obwohl ich viele Jahre zuvor keinen Kontakt zu ihr hatte, im Krankenhaus besucht. Das war eine Stunde Autofahrt dorthin. Und das Krankenhaus war nicht einmal im Ort, wo sie bei der Mutter lebt.

      Zu weiteren persönlichen Kontakten kam es nicht mehr.

      TanjaW9 schrieb:

      Du kannst - wenn der Kontakt nur über WhatsApp erfolgt - bestimmt auch nicht so ratsam zur Seite stehen, dass sie eine Berufsberatung aufsucht?
      Tochter berichtete mir von selbst, weil sie Absagen ihrer Bewerbungen erhielt, sie zur Berufsberatung bestellt ist und bereits schon dort war.
      Abzuwarten sind nun die Antworten auf ihre Bewerbungen diesen Monats. ( Meine Meinung: Eigenglich doch ziemlich spät.)
      Gruß
      boxxter
    • Hallo Boxxter,

      boxxter schrieb:

      keinesfalls spricht Tochter offen über ihre Essstörung. Eines Tages, vor fast drei Jahren hat sie mir mitgeteilt, dass sie aus diesem Grunde im Krankenhaus ist. Daraufhin hatte ich sie auf ihr Bitten und auf meine Nachfrage hin, obwohl ich viele Jahre zuvor keinen Kontakt zu ihr hatte, im Krankenhaus besucht. Das war eine Stunde Autofahrt dorthin. Und das Krankenhaus war nicht einmal im Ort, wo sie bei der Mutter lebt.
      wenn sie erst mit 16 in eine Klinik kam, wird sich die Krankheit vermutlich schon Jahre zuvor abgezeichnet haben.
      Falls Du Interesse daran hast (um Deine Tochter etwas besser zu verstehen oder in einigen Jahren wieder einen Kontakt, eine Beziehung zu ihr aufzubauen), kannst Du Dich ja auf der Seite der BZgA in das Thema Essstörungen einlesen.
      Von meinen persönlichen Erfahrungen (mit dem Kind meines Mannes) kann ich nicht öffentlich berichten.

      Hattest Du in der Klinik ein (gemeinsames) Gespräch mit der Tochter und ihren Behandlern/Therapeuten?

      boxxter schrieb:

      Zu weiteren persönlichen Kontakten kam es nicht mehr.
      Geht im Moment vermutlich noch nicht. Wird aber bestimmt kommen. Nicht in diesem oder im nächsten Jahr...
      Eine Essstörung ist oft mit einem verzerrten Selbstbild einhergehend. So lange sie kein adäquates Selbstbild hat, wird es schwer, sich ein eigenes Bild vom Vater (losgelöst von den "Empfindungen" der Mutter) zu machen.

      boxxter schrieb:

      Tochter berichtete mir von selbst, weil sie Absagen ihrer Bewerbungen erhielt, sie zur Berufsberatung bestellt ist und bereits schon dort war.Abzuwarten sind nun die Antworten auf ihre Bewerbungen diesen Monats. ( Meine Meinung: Eigenglich doch ziemlich spät.)
      Naja, für gesunde Kinder vielleicht etwas spät.
      Aber weißt Du, wenn Du so viele Infos - per whatsapp - erhälst, besteht doch in meinen Augen eine ansatzweise gute Kommunikation. In dem Alter teilen sich doch nicht mehr viele umfassend ihren Eltern mit. Mein großes Kind "rotzt" manchmal nur 2 Worte in whatsapp hin - wenn ich was frage...

      Weißt Du, ob man ihr in der Berufsberatung tatsächlich zu medizinischen Berufen geraten hat? Das fände ich echt bedenklich und spräche nicht für die Qualität der Beratung...

      Vielleicht kannst Du ihr dennoch sagen(schreiben), dass Du für die Zeit ab August nur anteilig Unterhalt zahlen wirst, wenn sie entweder bis dahin einen FSJ- oder Ausbildungsplatz oder sich ausbildungssuchend oder arbeitslos gemeldet hat? Oder willst Du einfach einstellen (Titel läuft nur bis Juli 19)?

      Gruß Tanja
    • Halllo Tanja,

      TanjaW9 schrieb:

      Mein großes Kind "rotzt" manchmal nur 2 Worte in whatsapp hin

      ist bei mir auch nicht anders. Aber nur manchmal schreibt sie ganze Sätze.

      TanjaW9 schrieb:

      Weißt Du, ob man ihr in der Berufsberatung tatsächlich zu medizinischen Berufen geraten hat? Das fände ich echt bedenklich und spräche nicht für die Qualität der Beratung...
      Ich habe das Thema wegen Bewerbung nochmals per whaltapp dirket und ohne Umweg aufgegriffen. Ich habe Tochter gefragt, ob das Arbeitsamt sie ausschließlich zu sozialen Berufen geraten hat und ob auch über ihr Krankenaufenthalt wegen ihrer Magersucht gesprochen wurde?

      Ihre Antwort nach Stunden: "Ich werde dich Zeitnah informieren." Wahnsinn, wieder ein ganzer Satz. Und der war sicherlich von ihrer Mutter.

      TanjaW9 schrieb:

      Vielleicht kannst Du ihr dennoch sagen(schreiben), dass Du für die Zeit ab August nur anteilig Unterhalt zahlen wirst, wenn sie entweder bis dahin einen FSJ- oder Ausbildungsplatz oder sich ausbildungssuchend oder arbeitslos gemeldet hat? Oder willst Du einfach einstellen (Titel läuft nur bis Juli 19)?
      Ich werde ihr nicht schreiben, dass ich nach Ablauf des Titels im Juli 2019 den Unterhalt einstelle.

      Der Kontakt ist soeben eingestellt worden.
      Gruß
      boxxter
    • Hallo,

      das positive an deiner Situation ist ja, dass der Unterhaltstitel endet. Dann muss die Tochter belegen, dass sie bedürftig ist. Und dazu dann auch entsprechende Nachweise vorlegen.
      Klar ist es nicht schön, wie momentan der Kontakt zwischen euch läuft. Aber sie ist ab August n der Situation, dass sie sich kümmern muss. Und dazu nicht nur ihre Bedürftigkeit nachweisen muss, sondern auch die Mutter mit ins Boot holen. Denn die ist ja auch auskunftspflichtig über ihr Einkommen, um den Haftungsanteil berechnen zu können.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo AnnaSophie,

      AnnaSophie schrieb:

      Und dazu nicht nur ihre Bedürftigkeit nachweisen muss, sondern auch die Mutter mit ins Boot holen. Denn die ist ja auch auskunftspflichtig über ihr Einkommen, um den Haftungsanteil berechnen zu können.

      Lt. der Unterhaltsberchnung des JA Anfang letzten Jahres (Februar 2018) liegt die Kindesmutter unter dem angemessenen Selbstbehalt von 1300 Euro.
      Lt. der vorgelegten Verdienstbescheinigungen (Teilzeitarbeit) der KM hat sie ein monatliches Einkommen von 740 Euro.

      Dann wird die KM wohl wiederum von der Unterhaltszahlung ausgenommen sein.
      Gruß
      boxxter
    • Hallo

      ich bräuchte euren Rat.

      Meine volljährige Tochter macht ab dem 01.09.2019 ein freiwilliges sozales Jahr.

      Lt der Unterlage: Vereinbarung über ein freiwilliges soziales Jahr bekommt Tochter folgende Zahlungen ab dem 01.09.19

      155 Euro monatliches Taschengeld
      175 Euro monatlicher Verpflegungszuschuss
      176,59 Euro monatlicher Wohngeldzuschuss (außerhalb Wohnung)

      Tochter wohnt dann ab dem 01.09.19 nicht mehr bei Mutter.

      Der KU-Titel läuft noch bis zum 31.07.2019.

      Tochter fordert ab August 2019 weiterhin Unterhalt von 491 Euro und ab 01.09.2019 vorab 100 Euro monatlich.
      Das Jugendamt (Unterstützung und Beratung) würde den Unterhalt errechnen ab dem 01.09.19. Davon bekäme
      ich dann noch Kenntnis.

      Da für dem Monat August 19 kein Titel besteht, bekommt ja die Tochter grundsätzlich für diesen Monat nichts - oder?

      Mein montlciher Verdienst 3250 Euro (familienrechtlich) die KM verdient ca 850 Euro.

      Wie hoch wäre der monatliche Unterhalt für den August 2019 und der monatliche Unterhalt ab dem 01.09.2019?
      Gruß
      boxxter
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