Volljährigen-Unterhaltstitel endet bald

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    • Hallo,

      ich habe am 01.08.2019 vorab das Schreiben zur Unterhaltberechnung für die Zeit des FSJ der Tochter vom JA per Email erhalten. Lt. JA werde ich
      das gleiche Schreiben v. der Tochter zur Aufforderung der Unterhaltszahlung per Post erhalten.

      U.a. ist ein Unterhaltsbetrag für den Monat August 2019 von 481 Euro bezahlen.

      Die Aufstellung der Unterhaltsberechnung:

      Verdienst FSJ: 500 Euro anstatt genau 506,59 (lt. Vertrag FSJ)
      abzgl. Monatsfahrkarte FSJ 89,10 Euro
      abzgl. Wochenkarte Schule 27,58 Euro
      zgl. volles Kindergeld 204 Euro

      bereinigtes Einkommen: 587,32 Euro


      Lt. meiner Einkommensstufe 6 besteht ein Bedarf von 675 Euro.
      Die KM hat lediglich ein Einkommen von 739 Euro, wobei sie des Weiteren ein Konsumkredit von monatlich 200 Euro hat.

      Der genaue Verdienst der Tochter von 506,59 Euro wurde in der Berechnung auf 500 Euro abgerundet.

      675 Euro - 587,32 Euro = 87,68 Euro

      JA hatte auf einen Unterhaltsbetrag von aufgerundet 88 Euro ab FJS errechnet. Diesen Betrag habe ich ab dem 01.09.2019 lt. JA bzw auf Aufforderung durch Tochter zu bezahlen.


      Mein Anwalt hatte den Bedarf 675 Euro minus dem vollen Kindergeld von 204 Euro mit Gegenüberstellung des Einkommens der Tochter mit 506 Euro minus Werbungskosten von 100 Euro von insg. 65 Euro errechnet.



      Noch etwas zu einer Email des JA v. Anfang des Jahres 2018. Darin ging es um meine Anfrage zur gesteigerten Erwerbsobliegenheit. Die Antwort war zu dieser Zeit folgendermaßen:
      Eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit besteht nur gegenüber unverheirateten minderjährigen Kidnern oder dessen gleichgestellten volljährigen unverheirateten Kindern bis zur Vollendung des 21. Lebensjahr, solange diese im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils leben und sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden.


      Die Schule, die die Tochter bis zum 31.07.2019 besucht hatte, war lt. JA keine allgemeine Schule.

      Die Tochter ist zwar volljährig, aber noch keine 21 Jahre. In einer Schulausbildung ist sie ab 01.08.2019 auch nicht mehr. Demnach bestünde für die KM eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit. Somit müsste sich die KM mit aller Kraft und Aufwenungen um eine Arbeitsstelle bemühen. Ein fiktives Einkommen könnte der KM für die aktuelle Berechnung angenommen werden.

      Ich habe soeben einen erneuten Termin bei meinen Rechtsanwalt für Familienrecht am 09.08.2019 vereinbart.

      Ansprechen werde ich o.g. Berechnung und angenomene erhöhte Erwerbsobliegenheit der KM.
      Gruß
      boxxter

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von boxxter ()

    • Hallo boxxter,

      frag mal das Jugendamt, ob die nicht auch Dein Einkommen großzügig abrunden können vor Weiterrechnung ;)
      Nicht das Einkommen ist zu runden, sondern der zu zahlende Unterhalt. (oder steht dazu was anderes in den Leitlinien?)
      Des Weiteren würde ich nachfragen, was die "Schülerwochenkarte" neben dem Monatsfahrbetrag FSJ zu suchen hat. Sie wird ja sicherlich nicht parallel zum FSJ jeden Tag die Schule (?) aufsuchen. (Ich hatte sogar irgendwo gelesen, dass für die Fortbildungen, die im Rahmen des FSJ aufgesucht werden müssen, die Fahrtkosten vom Träger übernommen werden - aber vielleicht stand da auch nur "in der Regel" davor, weiß ich gerade nicht mehr).
      Davon abgesehen, leg einfach die Berechnung Deines Anwalts zugrunde und erkenne in dieser Höhe befristet (bis zum Ende des FSJ, hilfweise bis zu einer vorherigen Kündigung) den Anspruch in der Höhe an. Wann sollte das FSJ lt. Vertrag enden?
      Ich glaube, ich würde noch nicht mal Titulierung anbieten - für ein Jahr? Da würde ich abwarten, welche Aktivitäten das Kind in dieser Hinsicht tatsächlich entfaltet.

      Was die vermutete gesteigerte Erwerbsobliegenheit betrifft, hat dich KarlMarcks schon auf den richtigen Weg gebracht. Das unter 21 zählt eben nur, wenn das Kind sich noch in der allgemeinen Schulbildung befindet.
      1603 (2) Satz 2:
      "Den minderjährigen Kindern stehen volljährige unverheiratete Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs gleich, solange sie im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils leben und sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden."

      Gruß Tanja
    • Hallo Tanja,

      TanjaW9 schrieb:

      Des Weiteren würde ich nachfragen, was die "Schülerwochenkarte" neben dem Monatsfahrbetrag FSJ zu suchen hat. Sie wird ja sicherlich nicht parallel zum FSJ jeden Tag die Schule (?) aufsuchen. (Ich hatte sogar irgendwo gelesen, dass für die Fortbildungen, die im Rahmen des FSJ aufgesucht werden müssen, die Fahrtkosten vom Träger übernommen werden - aber vielleicht stand da auch nur "in der Regel" davor, weiß ich gerade nicht mehr).

      eben komme icn vom Rechtsanwalt für Familienrecht.
      Er sagt, den Nachweis der o.g. zwei Fahrkarten (Monatsfahrkarte FSJ 89,10 Euro und Wochenkarte Schule 27,58 Euro) muss durch die Tochter als Nachweis erbracht
      werden.
      Ab September habe ich vorerst die monatlichen 64,41 Euro (unter Berücksichtgung der Pauschale von 100 Euro) zu zahlen.
      Bei Nachweis der Fahrkarten wären es dann dann 16,68 Euro mehr also folglich 81,09 Euro monatlich.

      In der Vereinbarung über ein Freiwilliges Soziales Jahr habe ich nichts davon gelesen, dass die Fahrtkosten von dem Träger übernommen werden.
      Seminare sind mindestens 25 zu absolvieren. Hier dürfte dann die sog. Wochenkarte Schule nicht zu teuer werden. In dem Fall wären es nur Einzeltickets.

      Also müsste mir die Tochter stets den Nachweis der Fahrkarten erbringen, wenn die Kosten über die 100 Euro Pauschale steigen.
      Gruß
      boxxter
    • boxxter schrieb:

      In der Vereinbarung über ein Freiwilliges Soziales Jahr habe ich nichts davon gelesen, dass die Fahrtkosten von dem Träger übernommen werden.
      Seminare sind mindestens 25 zu absolvieren. Hier dürfte dann die sog. Wochenkarte Schule nicht zu teuer werden. In dem Fall wären es nur Einzeltickets.
      Moin boxxter,

      ich habe nur mal in eine Suchmaschine 'Fsj Fahrten zu Seminar' eingegeben und u.a. diesen Link gefunden:

      "
      Seminartage
      Mindestens 25 Seminartage müssen in einem Jahr begleitend zum Freiwilligendienst besucht werden. Das ist vom Gesetz so vorgeschrieben. Die Seminartage gelten als Arbeitszeit. In der Regel wirst du 5-tägige Seminare haben, bei denen du in einem Tagungshaus mit verpflichtender Übernachtung untergebracht bist. Es entstehen Dir dabei keine weiteren Kosten. Unterkunft und Verpflegung werden gestellt, Fahrtkosten zum Seminar und den Bildungstagen werden erstattet."


      Für das FSJ Deiner Tochter kann natürlich (je nach Träger) was anderes gelten.
      Du kannst ja beim Träger anfragen (oder vielleicht wirst Du auch im Internet fündig?).

      Was einen stetigen Nachweis angeht: den wird Dir keiner zusprechen, denke ich.
      Geht ja auch schlecht da der Unterhalt im Voraus zu zahlen ist und sie nicht im Voraus Kosten, die erst im laufenden Monat entstehen, belegmäßig nachweisen kann.
      Du kannst aber eine Unterhaltsvereinbarung mit ihr abschließen, dass Du Fahrtkosten zum Seminarbesuch im Nachgang gegen Teilnahmebestätigung und Beförderungsnachweis (Ticket) erstattest.
      Möglicherweise bekommt sie die Fahrtkosten im Nachgang ja schon andererseits erstattet?

      Gruß Tanja
    • Hallo Tanja,

      TanjaW9 schrieb:

      Seminartage
      Mindestens 25 Seminartage müssen in einem Jahr begleitend zum Freiwilligendienst besucht werden. Das ist vom Gesetz so vorgeschrieben. Die Seminartage gelten als Arbeitszeit. In der Regel wirst du 5-tägige Seminare haben, bei denen du in einem Tagungshaus mit verpflichtender Übernachtung untergebracht bist. Es entstehen Dir dabei keine weiteren Kosten. Unterkunft und Verpflegung werden gestellt, Fahrtkosten zum Seminar und den Bildungstagen werden erstattet."

      dann werden soweit mal diese Kosten vom Träger erstattet.

      Lt. der Vereinbarung FSJ habe ich auf der Homepage(faq) nachgeschaut.

      ib-freiwilligendienste.de/frei…dienste-inland/faq/#c1666

      Da steht ähnliches. Also, der Nachweis der Fahrkarten. Aber ich muss dann aber auch in Erfahrung bringen, welche Fahrkarten werden ggf. im Nachgang wiederum der
      Tochter durch den Träger erstattet.
      Gruß
      boxxter
    • Hallo Tanja,

      Tochter antwortete mir kurz und schmerzlos per Email, dass sie meine Berechnung anerkennt. Ich gehe davon aus, dass eine Rücksprache zwischen
      Jugendamt und Tochter stattfand.

      Unterhalt für August 471 Euro
      Unterhalt ab September monatlich 64,41 Euro.


      TanjaW9 schrieb:

      Ich würde die Tochter (und das JA) darauf verweisen, dass die Kosten zu den Seminaren vom Träger erstattet werden und daher von Dir in Form einer behaupteten Schülerwochenkarte nicht zu tragen sind.
      Diese Kosten der Schülerwochenkarte konnte Tochter mir natürlich nicht vorweisen. Sie ist aif doese Fahrkarte in der Email auch gar nicht eingegangen.

      Jetzt hoffe ich wenigstens, dass sie das FSJ durchhält.
      Gruß
      boxxter
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