Liebe Forummitglieder,
nachdem nun meine Ex-Frau den Antrag auf alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht plötzlich zurückgezogen hat, habe ich vom Gericht einen Schriftsatz erhalten.
In diesem heisst es:
"Es wird um Mitteilung binnen einer Woche gebeten, ob mit einer Kostenaufhebung ( d.h. Gerichtskosten werden hälftig geteilt, außergerichtliche Kosten = Rechtsanwaltskosten trägt jeder selbst) Einverständnis bestünde oder ob gewichtige Gründe für eine andere Kostenverteilung sprechen."
Meine Ex-Frau hat den Antrag gestellt über ihren Anwalt. Es erfolgte nur ein Gespräch beim Jugendamt und eine Ladung durch das Gericht. Zum Termin kam es nicht mehr, da Sie den Antrag nach 20 Tagen zurückzog.
Nun meine Fragen:
Muss ich die Hälfte der Gerichtskosten zahlen? Anwalt hatte ich keinen.
Was wären gewichtige Gründe, die dagegen sprechen?
Vielen Dank für Eure Hilfe
liebe Grüße
nachdem nun meine Ex-Frau den Antrag auf alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht plötzlich zurückgezogen hat, habe ich vom Gericht einen Schriftsatz erhalten.
In diesem heisst es:
"Es wird um Mitteilung binnen einer Woche gebeten, ob mit einer Kostenaufhebung ( d.h. Gerichtskosten werden hälftig geteilt, außergerichtliche Kosten = Rechtsanwaltskosten trägt jeder selbst) Einverständnis bestünde oder ob gewichtige Gründe für eine andere Kostenverteilung sprechen."
Meine Ex-Frau hat den Antrag gestellt über ihren Anwalt. Es erfolgte nur ein Gespräch beim Jugendamt und eine Ladung durch das Gericht. Zum Termin kam es nicht mehr, da Sie den Antrag nach 20 Tagen zurückzog.
Nun meine Fragen:
Muss ich die Hälfte der Gerichtskosten zahlen? Anwalt hatte ich keinen.
Was wären gewichtige Gründe, die dagegen sprechen?
Vielen Dank für Eure Hilfe
liebe Grüße