Vorschlag zur Kostenaufhebung

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    • Vorschlag zur Kostenaufhebung

      Liebe Forummitglieder,

      nachdem nun meine Ex-Frau den Antrag auf alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht plötzlich zurückgezogen hat, habe ich vom Gericht einen Schriftsatz erhalten.
      In diesem heisst es:
      "Es wird um Mitteilung binnen einer Woche gebeten, ob mit einer Kostenaufhebung ( d.h. Gerichtskosten werden hälftig geteilt, außergerichtliche Kosten = Rechtsanwaltskosten trägt jeder selbst) Einverständnis bestünde oder ob gewichtige Gründe für eine andere Kostenverteilung sprechen."

      Meine Ex-Frau hat den Antrag gestellt über ihren Anwalt. Es erfolgte nur ein Gespräch beim Jugendamt und eine Ladung durch das Gericht. Zum Termin kam es nicht mehr, da Sie den Antrag nach 20 Tagen zurückzog.

      Nun meine Fragen:
      Muss ich die Hälfte der Gerichtskosten zahlen? Anwalt hatte ich keinen.
      Was wären gewichtige Gründe, die dagegen sprechen?

      Vielen Dank für Eure Hilfe
      liebe Grüße
    • Hallo Southern-alps,

      die Ex hat zumindest beantragt, dass Du die Hälfte zahlen sollst. Wie das Gericht dann entscheidet, kann keiner hier sagen ;)
      Gewichtige Gründe wären, wenn Du keine Veranlassung zum gerichtlich geltend gemachten Antrag gegeben hast.
      Du solltest beantragen, dass ihr abweichend von ihrem Antrag die Gerichtskosten und außergerichtlichen Kosten auferlegt werden, da sie ohne vorherige Inanspruchnahme einer Hilfe/Vermittlung durch das Jugendamt diesen Antrag stellte und Du somit gar nicht in der Lage warst, einen zu regelnden Umstand zu erkennen und eine außergerichtliche Einigung zu erreichen.
      Dafür spricht auch, dass nunmehr der Antrag von der Mutter (bzw. ihrer Vertreterin) zurück genommen wurde.

      Gruß Tanja
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