Hallo,
ich (w, 40) bin vom Vater unserer Tochter (9) seit fünf Jahren getrennt/ geschieden.
Wir haben im Zuge der Trennung notariell vereinbart, dass wir uns die "betreuungsfreien Zeiten" hälftig aufteilen.
Seit unsere Tochter in der Schule ist, kommt es regelmäßig zu Differenzen über die Aufteilung der Schulferien und zwar hauptsächlich in der Form, dass er plant wie es ihm passt und "versucht, meine Wünsche zu berücksichtigen"...
Da ich aber in Vollzeit arbeite und ebenfalls eine Urlaubsvorplanung abgeben muss, mündet es jedes Jahr in einen riesigen Stress.
Auch bei der sonstigen Wahrnehmung des Umgangs habe ich regelmäßig den Eindruck, dass mein Exmann die Umgangszeiten so interpretiert, dass er mich damit entastet und nicht, dass er sein Kind sehen kann.
Dazu kommt noch sein verletzter Stolz durch die Trennung (die von mir ausging) und seine Möglichkeit über die Umgangszeiten immer noch Macht über mich ausüben zu können.
Aufgrund der permanenten Reibungspunkte hinsichtlich des Umgangs erwäge ich, den Umgang regeln zu lassen.
In welcher Form kann das geschehen?
Wäre eine Vereinbarung beim Jugendamt bindend für ihn - bzw. wie bindend wäre eine gerichtliche Regelung? Brauche ich einen Rechtsanwalt? Welche Kosten kämen auf mich zu?
Ich muss noch erwähnen, dass mir die Regelung der Wochenenden gar nicht so wichtig ist.
Wenn er keinen Wert auf den Umgang mit seiner Tochter legt, möchte ich ihn nicht erzwingen.
Meine Tochter ist keine Last für mich und ich habe notfalls genug Möglichkeiten einen Babysitter zu finden, wenn ich tatsächlich mal ausgehen möchte.
Wichtig ist mir allein, dass es eine Regelung gibt, wer für welche Hälfte der Ferien zuständig ist.
Einfach, dass ich in der Lage bin, meinen Urlaub vorzuplanen und nicht auf seine Güte angewiesen bin, dass er mir seine Termine mitteilt...
Herzliche Grüße,
Kali
ich (w, 40) bin vom Vater unserer Tochter (9) seit fünf Jahren getrennt/ geschieden.
Wir haben im Zuge der Trennung notariell vereinbart, dass wir uns die "betreuungsfreien Zeiten" hälftig aufteilen.
Seit unsere Tochter in der Schule ist, kommt es regelmäßig zu Differenzen über die Aufteilung der Schulferien und zwar hauptsächlich in der Form, dass er plant wie es ihm passt und "versucht, meine Wünsche zu berücksichtigen"...
Da ich aber in Vollzeit arbeite und ebenfalls eine Urlaubsvorplanung abgeben muss, mündet es jedes Jahr in einen riesigen Stress.
Auch bei der sonstigen Wahrnehmung des Umgangs habe ich regelmäßig den Eindruck, dass mein Exmann die Umgangszeiten so interpretiert, dass er mich damit entastet und nicht, dass er sein Kind sehen kann.
Dazu kommt noch sein verletzter Stolz durch die Trennung (die von mir ausging) und seine Möglichkeit über die Umgangszeiten immer noch Macht über mich ausüben zu können.
Aufgrund der permanenten Reibungspunkte hinsichtlich des Umgangs erwäge ich, den Umgang regeln zu lassen.
In welcher Form kann das geschehen?
Wäre eine Vereinbarung beim Jugendamt bindend für ihn - bzw. wie bindend wäre eine gerichtliche Regelung? Brauche ich einen Rechtsanwalt? Welche Kosten kämen auf mich zu?
Ich muss noch erwähnen, dass mir die Regelung der Wochenenden gar nicht so wichtig ist.
Wenn er keinen Wert auf den Umgang mit seiner Tochter legt, möchte ich ihn nicht erzwingen.
Meine Tochter ist keine Last für mich und ich habe notfalls genug Möglichkeiten einen Babysitter zu finden, wenn ich tatsächlich mal ausgehen möchte.
Wichtig ist mir allein, dass es eine Regelung gibt, wer für welche Hälfte der Ferien zuständig ist.
Einfach, dass ich in der Lage bin, meinen Urlaub vorzuplanen und nicht auf seine Güte angewiesen bin, dass er mir seine Termine mitteilt...
Herzliche Grüße,
Kali