Umgangsvereinbarung für die Fereienzeiten- wie? wo?

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    • Umgangsvereinbarung für die Fereienzeiten- wie? wo?

      Hallo,

      ich (w, 40) bin vom Vater unserer Tochter (9) seit fünf Jahren getrennt/ geschieden.
      Wir haben im Zuge der Trennung notariell vereinbart, dass wir uns die "betreuungsfreien Zeiten" hälftig aufteilen.

      Seit unsere Tochter in der Schule ist, kommt es regelmäßig zu Differenzen über die Aufteilung der Schulferien und zwar hauptsächlich in der Form, dass er plant wie es ihm passt und "versucht, meine Wünsche zu berücksichtigen"...
      Da ich aber in Vollzeit arbeite und ebenfalls eine Urlaubsvorplanung abgeben muss, mündet es jedes Jahr in einen riesigen Stress.

      Auch bei der sonstigen Wahrnehmung des Umgangs habe ich regelmäßig den Eindruck, dass mein Exmann die Umgangszeiten so interpretiert, dass er mich damit entastet und nicht, dass er sein Kind sehen kann.
      Dazu kommt noch sein verletzter Stolz durch die Trennung (die von mir ausging) und seine Möglichkeit über die Umgangszeiten immer noch Macht über mich ausüben zu können.


      Aufgrund der permanenten Reibungspunkte hinsichtlich des Umgangs erwäge ich, den Umgang regeln zu lassen.
      In welcher Form kann das geschehen?
      Wäre eine Vereinbarung beim Jugendamt bindend für ihn - bzw. wie bindend wäre eine gerichtliche Regelung? Brauche ich einen Rechtsanwalt? Welche Kosten kämen auf mich zu?


      Ich muss noch erwähnen, dass mir die Regelung der Wochenenden gar nicht so wichtig ist.
      Wenn er keinen Wert auf den Umgang mit seiner Tochter legt, möchte ich ihn nicht erzwingen.
      Meine Tochter ist keine Last für mich und ich habe notfalls genug Möglichkeiten einen Babysitter zu finden, wenn ich tatsächlich mal ausgehen möchte.

      Wichtig ist mir allein, dass es eine Regelung gibt, wer für welche Hälfte der Ferien zuständig ist.
      Einfach, dass ich in der Lage bin, meinen Urlaub vorzuplanen und nicht auf seine Güte angewiesen bin, dass er mir seine Termine mitteilt...

      Herzliche Grüße,

      Kali
    • Hallo Kalimero
      Mach doch dem KV den Vorschlag, das der Urlaub ab diesem Jahr so aufgeteilt wird. Du die erste hälfte der Sommerferien und Vater die zweite hälfte der Sommerferien und dann jedes Jahr im Wechsel, so das er dann die erste hälfte und du dann die zweite hälfte der Sommerferien übernimmt, so habt ihr alle beide Planungssicherheit. Wenn er das nicht will,so wirst Du um eine Regelung durch das Gericht nicht herum kommen und da herscht Anwaltszwang. Du kannst aber VKH beantragen falls Du Dir Gedanken machst wegen dem Geld.

      LG Hugoleser
    • Hallo,

      der Standardumgang sieht jedes 2. Wochenende sowie hälftige Ferien vor.
      Für die Planung hatten wir damals einfach festgelegt: gerade Kalenderwochen am Wochenende beim Vater, ungerade Kalenderwochen am Wochenende bei mir.
      Damit konnte man Verwandtenbesuche etc. gut planen (entweder mit oder ohne Kids).

      Durchbrochen hat dies bei uns die Ferienregelung. Und zwar so wie Hugo schreibt: 1. Ferienhälfte beim Vater, 2. Ferienhälfte bei mir.

      Ich würde das ihm schriftlich gehen und zwar dergestalt: letzter Schultag 31.03., damit Beginn 1. Ferienhälfte 1.04. (Ende erste Ferienhälfte10.04.) letzter Ferientag 20.04. damit Ende letzte Ferienhälfte 20.04. Und dann ist abends "Übergabe" am 10.04., damit der Elternteil der die 2. Ferienhälfte hat evtl. am 11.04. morgens in den Urlaub fahren kann (meine Daten sind nur als Beispiel genannt).

      Und das ganze ihm schicken und um Bestätigung bitten.
      Und im Schreiben steht auch drin, dass in 2019 du die erste Ferienhälfte hast, er die 2. Ferienhälfte. Und das in 2020 er die erste Ferienhälfte hat und du die 2. Und die ungeraden Jahre du die erste Ferienhälfte und in den geraden Jahren die 2.
      Damit da dann keine Missverständnisse entstehen können.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Tanja
      Die Info steht im § 114 Fam FG.§ 114

      Vertretung durch einen Rechtsanwalt; Vollmacht

      (1) Vor dem Familiengericht und dem Oberlandesgericht müssen sich die Ehegatten in Ehesachen und Folgesachen und die Beteiligten in selbständigen Familienstreitsachen durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
      Und Umgangs streitigkeiten für Kinder, bei denen sich die Eltern nicht einigen können, landen dann zwangsläufig vor dem Familiengericht und sind dann ja Folgesachen einer Scheidung.

      LG Hugoleser
    • Moin,

      da packst Du aber ganz schön viel in den 114.
      Und nur weil man mal verheiratet war, soll plötzlich eine Umgangssache 5 Jahre danach noch Folgesache sein?
      Und was ist bei den Eltern, die gar nicht verheiratet waren? Die brauchen für Umgang keinen Anwalt?
      Ich lass das mal mit den rhetorischen Fragen. Das Gericht weist einen auch darauf hin, in welchen Sachen Anwaltszwang besteht (z.B. in Anschreiben mit welchem einen Anträge des anderen Elternteils zugesandt werden).
      Umgangsrecht gehört nicht dazu wenn es nicht im Scheidungsverbund geregelt wird.
      Der ISUV hat das Merkblatt Nr. 9 heraus gegeben. Wenn Du den Link gern mal anklicken magst (die Beschreibung lesen reicht ja vielleicht schon)...

      Gruß Tanja
    • Hallo & Danke für eure Antworten,

      eine regelmäßige Wochenendregelung werden wir nicht finden, da er Schicht arbeitet.
      Was die Wochenenden angeht wäre mir auch nur wichtig, dass er sie rechtzeitig vorher ankündigt.
      Aktuell ist es eher so, dass er sehr kurzfristig bescheid gibt - nach dem Motto "ich hol sie dann übermorgen..."
      Auch im Moment ist KEIN weiteres Wochenende ausgemacht.
      ... und ich weiß keine Antwort, wenn meine Tochter fragt, wann sie wieder beim Papa ist...

      So kann ich natürlich nichts planen und wenn ich dann sage, dass es an diesem Wochenende nicht geht, bin ich die Böse, die ihm das Kind vorenthält...

      Noch eine Frage:
      Ist es richtig, dass er als Umgangsberechtigter nicht gezwungen werden kann, den Umgang (auch wenn er gerichtlich festgelegt wäre) wahrzunehmen?
      ...ich aber umgekehrt gezwungen werden könnte, ihm den gerichtlich vereinbarten Umgang zu gewähren?

      In den meisten Problemfällen scheint es ja so zu sein, dass der Umgangsberechtigte (meist der Vater) von der Mutter Steine in den Weg gelegt bekommt und der Vater deshalb das Interesse daran hat, den Umgang regeln zu lassen. ... und ihn dann auch einfordern kann.
      In meinem Fall ist es ja umgekehrt.
      Ich freue mich, wenn er den Umgang mit seiner Tochter wahrnimmt und unterstütze das grundsätzlich auch.
      Ich bin sehr flexibel (mache kurzfristige Termine möglich, das Zeitfenster in dem er sie abholt /bringt ist 2 Stunden,...) -aber mittlerweile ist sein Verhalten was die Planung angeht so unzuverlässig und willkürlich, dass ich gerne ein Grundgerüst hätte, an das er sich halten muss.


      LG,
      Kali
    • Hallo,

      weißt du, wann er seinen Schichtplan bekommt?

      ich würde dann die Vereinbarung für die Ferien mitaufnehmen, dass mindestens einmal monatlich ein Umgangswochenende stattfinden soll, idealerweise 2 Wochenende im Monat sind Umgangswochenenden.
      Durch die Schichtarbeit des Vaters ist ein festlegen auf bestimmte Wochenenden nicht möglich. Deshalb ist der Vater verpflichtet seine Wochenendumgänge mindesten 7 Tage vor Beginn des Umgangs mit der Mutter abzustimmen. Eine Absage von seiten des Vaters muss mindestens 3 Tage vor Beginn des Umgangs erfolgen.
      Der Umgang beginnt am Freitag um xx Uhr und endet am Sonntag um xx Uhr.
      Sollte der Vater nicht zwischn xx und yy Uhr (also zwischen 17 und 19 Uhr, beispielsweise) abholen, muss er mit der Mutter eine neue Uhrzeit für den Samstag vormittag ausmachen oder muss ein neues Umgangswochenende vereinbaren.

      Dann kannst du nämlich auch Aktiväten planen und musst nicht alles kurzfristig ändern. Und dies mit nach Uhr erst am Samstag oder einen anderen Termin vereinbaren, sorgt dafür, dass ihr nach dem Abendessen einen entspannten Abend machen könnt oder du noch einen Babysitter organisieren kannst, wenn du für dich allein was geplant hast.
      Hier sollte es dann um Verlässlichkeit und Planbarkeit fürs Kind und für die Eltern gehen.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Moin Kali,

      Man kann in den Umgangsbeschluss eine Ordnungsmittelandrohung bei Zuwiderhandlung aufnehmen lassen.
      Ich rate dringend von ab (Androhungen ohne tatsächliche Durchsetzung sind überflüssig)
      Doch, der KV könnte verpflichtet werden, den Umgang wahrzunehmen (Eltern haben das Recht und die Pflicht zum Umgang.
      Zwangsweise Durchsetzung schadet aber dem Kind in den meisten Fällen. Einen Umgangsunwilligen wirst Du auch durch Ordnungsmittel selten zu einem kindeswohlgemäßen Umgang bekommen.

      Da ich mit dem Jugendamt seit Jahren schlechte Erfahrung mache (das war bis 2015 anders ;) ), kann ich nicht freien Herzens den Vorschlag unterbreiten, dass Du Dich an die wendest.
      Allerdings solltest Du, bevor Du das gerichtlich regeln lässt, noch einen Vermittlungsversuch (Mediation, Familienberatungsstelle etc. ) mit schriftlicher Niederlegung der hoffentlich stattfindenden Vereinbarungen versuchen.
      (Z. B. Vorlage der Schichtpläne und darauf fußend eine Vereinbarung von Umgang und die Aufteilung der Ferien und Feiertage)
      Irgendwann ist die Tochter groß genug um sich selbst eine Meinung zu bilden.

      Gruß Tanja
    • Hallo,

      sein Schichtplan ist fortlaufend und wiederholt sich alle fünf Wochen. Der Schichtplan steht schon für das ganze Jahr, bzw. läuft im Prinzip ewig so weiter, so dass es theoretisch super planbar WÄRE.
      ... allerdings WILL er offensichtlich nicht...

      Durch den Schichtrhythmus hat er alle fünf Wochen ein Wochenende, an dem er Freitag, Samstag, Sonntag frei hat und ein Wochenende wo er nur Samstag und Sonntag frei hat. Die anderen drei Wochenenden hat er mindestens teilweise Dienst.

      Er wohnt ca. 50 Minuten Fahrzeit von uns entfernt und hat schon erklärt, dass sich die kurzen Wochenenden nicht lohnen... (er kommt an seinem ersten freien Tag morgens aus der Nachtschicht und muss erstmal schlafen. - Freitags geht das ja unproblematisch, da vormittags Schule ist, aber Samstag Nachmittag bis Sonntag Abend ist ihm für die viele Fahrerei zu kurz...)

      Das heißt, letztendlich wird es vermutlich auf ein Umgangswochenende alle fünf Wochen hinauslaufen.

      LG,
      Kali
    • Hi Kali,

      ich würde Dir vorschlagen, dass Du einen Kalender zur Hand nimmst und schon mal die Ferien teilst und den Vater fragst, welchen Teil er bei der erstmaligen Umsetzung haben will, im nächsten Jahr würde dann getauscht.
      Trag dann auf dem Kalender (Jahresübersicht) die so festgemachten Termine in einer bestimmten Farbe ein (nicht unbedingt rot, frag Deine Tochter, welche Farbe sie für die Papazeit nehmen würde :) )
      Und dann trägst Du auch in der Farbe den Wochenendumgang alle 5 Wochen ein (nachdem Du diese dem Vater mitgeteilt hast) . Besprichst mit Deiner Tochter, dass das die Termine sind, an denen sie Papa sehen kann.
      Und dann hängst Du den für Deine Tochter schön sichtbar auf...

      Oder Du gehst mit dem Kalender erst noch mal zur Beratungsstelle...

      Kann ja sein, dass der Vater der Meinung ist, er könne bestimmen, wann Umgang stattfindet. Dann erklärt ihm, dass er mitbestimmen darf.
      Wenn er den Unterschied nicht versteht, lass ihn doch den Umgang gerichtlich regeln.
      Es wäre trotzdem besser, könntest Du dann nachweisen, dass Du eine Beratung in Anspruch genommen hast und auch so auf außergerichtliche Einigung Wert legst.

      Gruß Tanja

      P. S. war der Vater vielleicht schon immer so "spontan"?
    • Hallo Tanja,

      ich habe gerade eben einen Termin bei der Caritas vereinbart um dort das Thema zu besprechen.

      Was die Ferienzeiten angeht, habe ich schon alles mögliche versucht.
      Ich muss meine Planung früher abgeben als er.
      Wenn ich ihn dann frage, welche Zeiten er haben möchte, bekomme ich lediglich die Antwort, dass er bei seiner Arbeit den Urlaub noch nicht planen muss...
      Dabei hätte er es theoretisch leicht, sich schonmal vorab mit seinen Kollegen abzustimmen.
      Wenn ich ihm dann mitteile, dass ich planen MUSS und ihm nur die Gelegenheit geben will, seine Wünsche einzubringen kommt keine Reaktion mehr.
      Notgedrungen plane ich dann ohne seine Wünsche und muss mir im Anschluss anhören, dass ich ihn einfach so verplanen würde und "das so nicht läuft".

      Aktuell hat sich dadurch in den kommenden Sommerferien eine Woche aufgetan, an denen keiner von uns Urlaub hat.
      Das habe ich letzte Woche zufällig (!) erfahren.
      ...rate mal, wer sich jetzt darum kümmern darf, eine Betreuung zu organisieren und zu bezahlen...


      Dass er den Umgang an den freien Wochenenden alle fünf Wochen wahrnimmt - selbst darauf will er sich nicht festlegen lassen!
      Immerhin möchte er ja auch mal ein freies Wochenende für sich...

      LG,
      Kali

      P.S. "Spontan" ist eigentlich der falsche Ausdruck. Egoistisch wäre treffender...
      Und "ja" - egoistisch war er leider immer schon.
      ...wobei auch mindestsens eine gute Portion Nazismus dabei ist... und hier vermutlich die Grundproblematik "Machtausübung" zu finden ist...
    • Hallo,

      deswegen ja mein Vorschlag mit dem, dass er mindestens 7 Tage im Voraus Bescheid sagen muss. Und wenn er einen rollierenden Plan hat würde ich diese 5-Wochen-Regel mit aufnehmen.

      Und was die Ferien angeht, da hatte ich weiter oben schon geschrieben, welche Idee ich dazu habe.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Moin Kali,

      Kalimero schrieb:

      ich habe gerade eben einen Termin bei der Caritas vereinbart um dort das Thema zu besprechen.
      Klasse. Zuerst allein, dann vielleicht mit dem Vater gemeinsam und wenn dann der Vater weiterhin zickt, könnte man auch überlegen, mit dem Kind gemeisam zu einer Beratung zu gehen, damit ihm kindgerecht erklärt wird, dass es mitunter zu Uneinigkeiten kommt, wo man sich nun Unterstützung von dritter Stelle holt.

      Kalimero schrieb:

      Was die Ferienzeiten angeht, habe ich schon alles mögliche versucht.
      Ich muss meine Planung früher abgeben als er.
      Wenn ich ihn dann frage, welche Zeiten er haben möchte, bekomme ich lediglich die Antwort, dass er bei seiner Arbeit den Urlaub noch nicht planen muss...
      Dabei hätte er es theoretisch leicht, sich schonmal vorab mit seinen Kollegen abzustimmen.
      Wenn ich ihm dann mitteile, dass ich planen MUSS und ihm nur die Gelegenheit geben will, seine Wünsche einzubringen kommt keine Reaktion mehr.
      Notgedrungen plane ich dann ohne seine Wünsche und muss mir im Anschluss anhören, dass ich ihn einfach so verplanen würde und "das so nicht läuft".

      Ich kenne sowas. Die Ex meines Mannes hatte auch immer solche tollen Spielchen auf Lager. Mein Mann hatte irgendwann auch keinen Bock mehr auf dieses: "ach, ich kann mich nicht entscheiden, ich möchte doch spontan sein ", so dass es bei uns (im Wechselmodell) irgendwann eine so konkrete Umgangsregelung gab, dass bis ins Jahr 2020 alles geregelt war ;)
      Ferien übrigens so, wie oben von den anderen beschrieben; jährlich wechselnd.
      Aber selbst dann kam es wegen der "Persönlichkeit" der Mutter immer wieder zu "Ausweitungs- und exzessiven Tauschversuchen" durch sie.

      Kalimero schrieb:

      Aktuell hat sich dadurch in den kommenden Sommerferien eine Woche aufgetan, an denen keiner von uns Urlaub hat.
      Das habe ich letzte Woche zufällig (!) erfahren.
      ...rate mal, wer sich jetzt darum kümmern darf, eine Betreuung zu organisieren und zu bezahlen...
      Das Kind :saint:
      (Nein, schon klar. Wenn Deine Kleine entsprechend mutig ist, wäre eine Ferienfahrt mit anderen Kindern zusammen ja vielleicht schon was für sie. Oder sie geht in die Hortbetreuung - so es etwas derartiges bei euch gibt - wenigstens ein Teil der Betreuungskosten kannst Du dann ja auch steuerlich absetzen)

      Kalimero schrieb:

      Dass er den Umgang an den freien Wochenenden alle fünf Wochen wahrnimmt - selbst darauf will er sich nicht festlegen lassen!
      Immerhin möchte er ja auch mal ein freies Wochenende für sich...
      Klar, der Umgang dient ja auch der Befriedigung seiner Bedürfnisse nach gestähltem Ego. ;)
      Ich verstehe Deinen Wunsch nach verbindlicher Regelung, allein wird sich bei der vermuteten Persönlichkeit des Vaters daraus keine Änderung (und schon gar keine Verlässlichkeit) ergeben :/

      Kalimero schrieb:

      P.S. "Spontan" ist eigentlich der falsche Ausdruck. Egoistisch wäre treffender...
      Und "ja" - egoistisch war er leider immer schon.
      ...wobei auch mindestsens eine gute Portion Nazismus dabei ist... und hier vermutlich die Grundproblematik "Machtausübung" zu finden ist...
      Ich hatte das spontan in Gänsefüßchen gesetzt, weil das die Eigenbeschreibung der Ex meines Mannes für ihre von uns als unzuverlässiges Verhalten angesehene Eigenschaft war ;)
      Und auch der Rest (wobei ich egozentrisch sagen würde) passt auf sie.

      Wenn Du magst, berichte mal, was die Beratung ergeben hat.

      Gruß Tanja
    • @einfachfrei
      Das Kind hat ein Umgangsrecht und der nichtbetreuende Elternteil eine Umgangspflicht.

      Und der bisherige "Standardumgang" sieht vor: jedes 2. Wochenende plus hälftige Ferien.
      Insofern geht es hier auch um Absprachen, um das Recht des Kindes auf (regelmäßigen) Umgang mit dem nichtbetreuenden Elternteil zu gewährleisten.

      Und dass es in Bezug auf Ferien einer frühzeitigen Planung darf bedingt die Berufstätigkeit der Eltern.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!