Unterhalt für 4 Kinder

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    • Unterhalt für 4 Kinder

      Hallo Zusammen,

      ich bin Vater von im Moment von drei Kindern eins mit meinerExPartnerinund ist 5 Jahre und Zwillinge aus einer Affäre und sind gerade 3 Monate alt.
      Im August werde ich nochmal Vater eines Kinder von meiner Freundin.

      Jetzt fordert mich das JC auf meine Einkommemsverhältnisse anzugeben da die Zwillingsmutter vom Amt lebt, obwohl ich noch keine Vaterschaft anerkannt habe.
      Sie hätte auch Anspruch auf Betreungsgeld für 3Jahre

      Jetzt kommt im Aug. Kind Nr. 4 und diese Kindsmutter bekommt auch wohl Betreungsgeld .
      Könnt ihr mir sagen wie sich das berechnet?
      Soll ich Kind 4 auch beim JC mit angeben obwohl es noch nicht da?
    • Hallo,

      ich würde die drei Kinder angeben und mitteilen, dass Frau X von dir schwanger ist und das gemeinsame Kind ab xx.xx.2019 ebenso zu berücksichtigen ist wie auch Frau X als Unterhaltsberechtigte.
      Im übrigen fehlt noch die Vaterschaftsanerkennung bzw. der positive Vaterschaftstest für die Zwillinge.
      Insofern bittest du um Vermittlung, dass die KM der Zwillinge einem privaten Test zustimmt.
      Auch bittest du - sofern die Zwillinge von dir sind - und gleichzeitige Zustimmung der KM zum gemeinsamen Sorgerecht.

      Bist du in der Höhe überhaupt leistungsfähig oder bist du ein Mangelfall?
      Besteht ein Titel für das 5jährige Kind?

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo,

      erstmal Danke für die Antwort.

      Für den 5 jährigen gibt's keinen unterhaltstitel hatten wir damals so ausgemacht.
      Mein netto beträgt ca. 2700 €
      Mit der KM der Zwillinge hatte ich ein paar mal ausgemacht zum JA zu gehen aber irgendwie möchte sie dann nicht.
      Wegen dem Sorgerecht wird es sich zeigen ob sie es mir zusprechen ansonsten gehe ich über das Gericht das ist es mir dann auch wert.
    • Hallo Gento
      Ist Dein Netto von ca. 2700 € bereinigt oder un bereinigt?
      Wenn es bereinigt ist, dann hast Du einen Selbstbehalt von 1080 € und der Rest wird auf die Kinder zu gleichen Teilen als Unterhalt verteilt. Wenn dann noch etwas übrig bleibt, dann müssen sich diesen die KM teilen.

      LG Hugoleser
    • Hallo,

      der Mindesunterhalt für jedes Kind bis einschließlich 5 Jahre beträgt derzeit 257 €.
      Ab 6 Jahren sind es 309 €.

      2.700 - 5 % berufsbedingte Aufwendungen - 4 % vom Brutto für zus. Altersvorsorge (wenn angespart) = 2.405 €
      Wobei berufsbedingte Aufwendungen auch nach wirklichem Aufwand abgezogen werden können (je nach OLG-Richtlinie) und die 4 % vom Brutto für zusätzliche Altersvorsorge müssen auch angespart werden.

      Kinder derzeit Anspruch 257*4=1.028 €. Wenn das 5jährige 6 wird dann wären es 257*3+309=1.080 €.

      Damit bist du den Kindern gegenüber leistungsfähig.

      Die beiden Mütter deren Kinder unter 3 sind haben noch einen Anspruch auf Betreuungsunterhalt. Hier beträgt dein Selbstbehalt aber 1.200 €. Du hättest dann noch ca. 150 € für beide zum verteilen (ist jetzt ein Schätzwert und nicht genau ausgerechnet). Damit hat jede Anspruch auf 75 €.

      Denn bei der Berechnung wird vom Jahresnetto ausgegangen (da dann auch alle Sonderzahlungen einberechnet sind) und es wird auch die Steuererstattung als Einkommen dazu addiert.

      Sophie
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    • Hallo,

      so verzwickt ist das eigentlich nicht.

      Wichtig ist, wenn die Ämter das berechnen, dass du die Berechnung überprüfst und ggf. korrgierst.

      Bei dir ist eben wichtig, dass bei den Zwillingen gar nicht feststeht, dass du der VAter bist oder hast du schon eine Vaterschaftsanerkennung unterschrieben?
      Du kannst hier dem JC schreiben, dass du über die GEburt der Kinder informiert worden bist, dass aber nur eine festgestellte Vaterschaft dazu verpflichtet den Kindern Unterhalt zu leisten. Und die Vaterschaft wurde noch nicht per Test festgestellt. Und solange die Vaterschaft nicht feststeht, bist du diesen Kindern auch nicht unterhaltspflichtig. Und da du derzeit nicht unterhaltspflichtig bist, besteht auch keine Verpflichtung deinerseits deine Einkünfte offen zu legen.

      Aber: das JC kann rückwirkend ab Geburt den Unterhalt verlangen, deswegen das Geld zur Seite legen.
      Und mit der Mutter der Zwillinge sprechen, dass ihr einen privaten Vaterschaftstest macht (für jedes Kind), das spart Kosten. Falls es nicht deine Kinder sein sollten, musst du ja keinen Unterhalt zahlen.

      Und wenn die Vaterschaft feststeht würde ich dann dem Amt mitteilen, dass du ein Jahresnetto von xxxxx € hast plus Steuererstattung/12 - berufsbedingte Aufwendungen in Höhe von xxx - zus. Altersvorsorge in Höhe von xxx = durchschnittliches Netto.
      Und das du bereits ein weiteres Kind im Alter von 5 Jahren hast und ab August 2019 ein weiteres Kind geboren wird.

      Und das du bis Juli 4 Personen (5jähriges, Zwilling1 und Zwilling2 sowie der Mutter der Zwillinge) unterhaltsverpflichtet bist.
      Ab August sind es 6 Personen (dazu kommen Baby plus Mutter des Babys), denen du unterhaltsverpflichtet bist.

      Sophie
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    • Hi,

      Vaterschaft ist keine anerkannt.

      Habe beim Amt angerufen und die Sachbearbeiterin meinte ich müsste, da die KM der Zwillinge mich als Vater angegeben hat auf irgendwelche Formulare, jetzt das Gegenteil beweisen.

      Das JC ist nur erpicht darauf sich von ihrer Zahlungspflicht zu entledigen weil sie vom Amt lebt.
    • Hallo,

      dann schreib doch einfach zurück:

      Nach § 1601 BGB sind nur Verwandte in gerader Linie verpflichtet einander Unterhalt zu gewähren.
      Da zu den Kinder von Frau X kein festgestelltes Verwandtschaftsverhältnis existiert besteht keine Unterhaltspflicht meinerseits.
      Aus diesem Grunde besteht für mich auch keine Pflicht auf Erteilung von Einkommensauskünften.




      (Denn festgestellt wäre es durch einen Vaterschaftstest, der nicht vorliegt und vermutlich auch nicht von der Mutter angefordert wird und vermutlich hat sie dich auch nicht beim Jugendamt als potentiellen Vater angegeben, sonst hätten vermutlich die dich angeschrieben).

      Sophie

      P.S. Was die Sachbearbeiterin telefonisch sagt, ist nicht nachweisbar und sie hat ja auch keinen § genannt auf den sie sich bezieht oder?
      Klar wäre ihr das lieb, wenn du jetzt aktiv wirst.
      Aber auf einem solchen Formular kann ja jeder was reinschreiben. Ich würde das einfach ignorieren und den Zweizeiler senden.
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    • Hi,

      ich hatte das erste Schreiben was als Rechtswahrungsanzeige nach § 33 und Auskunftsersuchen nach §60
      mit dem Hinweis das es keine Vaterschaftsanerkennung gebe.

      Jetzt kam wieder ein Schreiben das ich meine Unterlagen einreichen soll.

      Ich weiß nicht wie bindend diese Auskunftspflicht ist.
    • Hallo,

      nach § 33 SGB II gehen Unterhaltsansprüche nach bürgerlichem Recht zusammen mit dem unterhaltsrechtlichen Auskunftsanspruch auf die Träger der Leistungen nach diesem Buch über.

      Es besteht aber keine Unterhaltspflicht nach BGB (da keine Vaterschaftsanerkennung und kein positiver Vaterschaftstest). Hier soll eben es nur möglich sein, wenn Vaterschaftstest positiv ist, das Geld rückwirkend von dir bekommen zu können.

      Und § 60 SGB sagt nur, dass man zur Auskunft verpflichtet ist, wenn man jemandem, dem die Agentur für Arbeit Leistungen "erbringt", verpflichtet ist. Und dies bist du eben ohne Vaterschaftsanerkennung bzw. Vaterschaftstest nicht. Da es keine gesetzliche Grundlage gibt.
      Denn ansonsten könnte auch dein Nachbar dich als Verpflichteten beim Jobcenter angeben und du müsstest deine Daten offen legen. Das geht so einfach nicht.

      Deswegen schreiben, dass was ich in meinem Beitrag davor geschrieben habe.

      Die müssten nämlich der KM auf die Füße treten, dass sie sich um die Vaterschaftsfeststellung kümmert. Und nicht einfach Angaben macht, die momentan nicht beweisbar sind.

      Sophie
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    • Hallo,

      ja genau. Du bist momentan mit den Kids nicht verwandt und deswegen können sie zwar eine Überleitungsanzeige an dich senden, aber bevor die Vaterschaft nicht festgestellt ist, bist du eben nicht verpflichtet Unterhalt zu zahlen und dein Einkommen für die Berechnung offen zu legen.

      Sophie
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