Hallo liebes Forum,
ich habe eine Frage zur Bereinigung meines Nettoeinkommens.
Folgender Sachverhalt ist gegeben.
Ich habe einen 16 jährigen Sohn aus erster Ehe, der in kürze zu seiner Mutter zieht.
Ich bin neu verheiratet und habe mit meiner Frau einen 8 jährigen Sohn, für den ich Betreuungskosten bezahle, damit auch ich einer vollen Berufstätigkeit nachgehen kann.
Meine Frage ist nun, ob ich diese Betreuungskosten bei der Bereinigung meine Einkommens für Unterhaltszahlung meines Sohnes aus erster Ehe abziehen kann.
Über Antworten würde ich mich freuen
Grüße Nordlicht1971
ich habe eine Frage zur Bereinigung meines Nettoeinkommens.
Folgender Sachverhalt ist gegeben.
Ich habe einen 16 jährigen Sohn aus erster Ehe, der in kürze zu seiner Mutter zieht.
Ich bin neu verheiratet und habe mit meiner Frau einen 8 jährigen Sohn, für den ich Betreuungskosten bezahle, damit auch ich einer vollen Berufstätigkeit nachgehen kann.
Meine Frage ist nun, ob ich diese Betreuungskosten bei der Bereinigung meine Einkommens für Unterhaltszahlung meines Sohnes aus erster Ehe abziehen kann.
Über Antworten würde ich mich freuen
Grüße Nordlicht1971