Unterhalt in Ausbildung

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    • Unterhalt in Ausbildung

      Hallo,

      ich habe hier gesucht, aber leider nichts gefunden. Oder ich sehe den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr...

      Wir Eltern sind geschieden und mein 19 jähriger Sohn wohnt noch bei seiner Mutter.
      Sie bekommt auch noch das Kindergeld.
      Im August wird er eine Ausbildung anfangen und erhält dort 500€ Ausbildungsvergütungen.
      Ich habe bis zum Abitur 450€ Unterhalt gezahlt.


      Mit wieviel Unterhalt kann mein Sohn nun von mir rechnen? Kann mir das bitte jemand sagen?
      Vielen lieben Dank.
    • Hallo Braunauge,

      ich gehe davon aus, dass die 450 € korrekt berechnet waren, d.h. beide Elternteile bereinigt, addiert, an der DDT abgelesen, volles Kindergeld abgezogen, dann gequotelt?

      Jedenfalls ist es bei Volljährigen so, dass die Ausbildungsvergütung (netto, abzüglich einer Pauschale für ausbildungsbedingte Aufwendungen; ich glaube, das sind 90 €) vom Bedarf nach DDT abgezogen wird, ebenso Kindergeld, Rest (falls vorhanden) wird gequotelt.
      Da dürfte also kaum mehr was übrig bleiben.

      Gruß, HT
    • Hallo Braunauge,

      vor 4 Jahren war das Kind aber noch minderjährig; mit der Volljährigkeit ändert sich ja einiges. Wurde das damals schon berücksichtigt?

      Zum konkreten Betrag:
      Nehmen wir an, nur du wärst leistungsfähig und der Bedarf betrüge nach DDT 600 €. Dann würde man bei 500 € netto 410 € Lohn und 194 € Kindergeld abziehen. Es wäre also gar kein Unterhalt mehr zu zahlen, da das Kind den Bedarf selbst decken würde.

      Läge der Bedarf bei 800 €, verbliebe ein Restbedarf von 196 €, der von dir allein oder anteilig von beiden Eltern zu tragen wäre, je nach Einkommenslage der Mutter. Dazu schreibst du nichts.
      Deshalb weiß ich auch nicht, wie man zu den 450 € kam und was jetzt ggf. übrig bleibt.

      Taschengeld ist meines Wissens nach im Unterhaltsbetrag enthalten. Freiwillig mehr zahlen kannst du natürlich immer.

      Gruß, HT
    • Hallo zusammen,

      ich danke allen für die Antworten.

      Mein Sohn hat nun die Katze aus dem Sack gelassen und mitgeteilt, dass er doch keine Ausbildung sondern auf eine Berufskolleg gehen wird. Das ändert ja mal alles.

      Er hat im letzten Jahr Abitur gemacht. Ist er jetzt überhaupt Unterhaltsberechtigt, wenn er eine Fachschule für Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik besucht?

      Die Schule beginnt nach den Schulsommerferien. Zahle ich dann wieder Unterhalt?
      Was passiert, wenn er die Schule abbricht und was anderes machen will? Wie kann ich das überprüfen, wenn er keinen Kontakt mit mir haben möchte?

      Entschuldigt bitte das hin und her.

      Gruß Braunauge
    • Hallo Braunauge
      Wenn Dein Sohn eine Fachschule für Sozialwesen besucht(en) will, dann ist als aller erstes mal ein Antrag auf Bafög zu stellen von ihm, dann wird neu gerechnet. Bafög ist voll auf den zu zahlenden Unterhalt an zu rechnen. Wenn Du in der ersten Stufe der DDT bist ginge die Rechnung so, wenn Sohn noch bei Mutter lebt und nicht wegen der Schule außerhalb wohnt. 527 € - 204 KG - Bafög.

      LG Hugoleser
    • Hallo Braunauge,

      was hat denn der Sohn nach dem Abitur (Juli 2018?) gemacht und hast Du währenddessen weiter Unterhalt gezahlt?
      Dein Sohn geht nunmehr dem Unterhaltsanspruch Deiner noch minderjährigen Tochter und Deiner neuen
      Ehefrau (?) nach, sofern ihr verheiratet seid.

      Ansonsten solltest Du ihn, wie Hugoleser schon schrieb, auffordern, einen Bafög-Antrag zu stellen und das Einkommen und Vermögen der Mutter offen zu legen.

      Für die Überprüfung der zielstrebigen Ausbildung lass Dir die Studiennachweise vorlegen. Du hast - wenn Du Unterhalt zahlst - ein umfassendes Kontrollrecht.
      Und für den Nachweis der Bedürftigkeit ist -neben dem Bafög-Bescheid- bitte auch die Immatrikulationsbescheinigung vorzulegen.
      Wenn Dein Sohn daran Interesse hat, sollte er dies alles schon jetzt in Angriff nehmen, damit zum Zeitpunkt der Ausbildung dann schon Unterhalt gezahlt wird (und sei es, dass der Bedarf durch Bafög gedeckt wird).

      Gruß Tanja
    • Hallo,

      was erreicht er mit der Schule? Einen Abschluss in was?

      Vorrangig Bafög beantragen.

      Da er ja schon Abi hat ist er nicht mehr in allgemeiner Schulausbildung und durch die Volljährigkeit steht er im Rang nach den minderjährigen Kindern und der derzeitigen Ehefrau.
      Wenn das Geld nicht "reicht", dann geht er leer aus.
      Und der Selbstbehalt gegenüber Junior liegt bei 1.300 €.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo zusammen,

      ich danke Euch sehr für Eure Antworten, die mir wirklich weiterhelfen.

      Ich werde hier versuchen Eure Fragen zu beantworten:

      Hier die Fakten:
      • Vor jetzt 4 1/2 Jahren getrennt
      • Im Oktober 2017 geschieden und im Dezember 2018 wieder geheiratet
      • Drei Kinder: heute 22, 19 und 12
      • KM hatte vor vier Jahren angegeben, dass nur 980 € netto verdient
      • Die Höhe der Unterhaltszahlen wurden von einer Anwältin ermittelt.
      • KM hat auch für den Unterhalt für die Jüngste und den Sohn einen Titel, den ich ihr besorgt habe.
      • Ich zahle 120 Prozent laut DDT muss dafür aber keinen Unterhalt an die KM leisten.
      • Die Älteste hat ihr Studium Anfang 2018 leider abgebrochen, bekommt somit keinen Unterhalt mehr
      • Die Jüngste geht zur Schule, KM bekommt für sie Unterhalt, heute 475 €
      • Der Sohn hat 2018 Abitur gemacht und von mir bis September 2018 439 € Unterhalt bekommen.
      • Nach dem Abitur (Durchschnitt von 3,0) hat er ein Freiwilliges Ökologisches Jahr angefangen wo er 300 € Taschengeld bekommt.
      • Der Sohn lebt noch bei der KM.
      • Vor ein paar Monaten erklärter Berufswunsch: Lehrer


      Da mein Sohn mir aber erst jetzt mitgeteilt hat, dass er eine 3-jährige Berufskollegschule ab August 2019 besuchen wird, habe ich ihm mein Taschengeld von 139 € (Differenz von 300 € FÖJ und mein Unterhalt) nicht gezahlt. Er konnte mir ja nicht beweisen, dass er in 2019 eine Ausbildung bzw. ein Studium anfängt.
      Auf der Fachschule für Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik kann er den Abschluss als Staatlich anerkannter Erzieher in der Regel mit Fachhochschulreife machen.

      Meine Fragen:
      Also, hat er Anspruch auf Unterhalt und wenn ja wie hoch und wie lange?
      Was ist, wenn er merkt, dass Schule doch nicht sein Ding ist und abbricht? Dann eine andere Ausbilung anfängt. Muss ich dann wieder zahlen, und wie häufig geht das?
      Was ist nach den drei Jahren Fachschule? Wenn er dann studieren möchte, muss ich dann weiterzahlen?

      Wenn er schon Abitur macht, was macht er auf der Fachschule für einen Abschluss? Einen Fachhochschulabschluss? Hat er doch schon mit seinem Abitur, oder nicht?

      Ich möchte hier nicht falsch verstanden werden. Ich war und bin immer für meine Kinder da und jeder soll das bekommen, was ihm zusteht. Die Jüngste hat bei uns ein großes Zimmer und fühlt sich bei uns wohl. Bis auf das sie nur 6 Tage im Monat bei uns ist, ist alles gut.
      Da die Stimmung zwischen mir und den großen Kindern leider durch die KM total vergiftet ist (werde vom Sohn als Arschloch und schlimmer tituliert), soll mein Sohn auch wirklich nur das bekommen, was ihm zusteht und keinen Cent mehr.

      Ich Danke Euch für Eure Hilfe und Antworten

      LG Braunauge
    • Hallo,

      die Fachhochschulreife berechtigt an (Fach)Hochschulen zu studieren. Die allgemeine Hochschulreife (Abitur) berechtigt zum Studium an Unis und Hochschulen.
      Er hat also den höchsten allgemeinen Schulabschluss, den es gibt.
      Insofern ist das nun eine Ausbildung und keine schulische Bildung, denn der Schulabschluss steht hier nicht im Mittelpunkt.

      Gibt es bei euch keine Möglichkeit die Erzieherausbildung mit Vergütung zu machen?

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • AnnaSophie schrieb:

      Hallo,

      die Fachhochschulreife berechtigt an (Fach)Hochschulen zu studieren. Die allgemeine Hochschulreife (Abitur) berechtigt zum Studium an Unis und Hochschulen.
      Er hat also den höchsten allgemeinen Schulabschluss, den es gibt.
      Insofern ist das nun eine Ausbildung und keine schulische Bildung, denn der Schulabschluss steht hier nicht im Mittelpunkt.

      Gibt es bei euch keine Möglichkeit die Erzieherausbildung mit Vergütung zu machen?

      Sophie
      Ich kann Dir leider nicht sagen, ob man bei uns die die Erzieherausbildung mit Vergütung machen kann. Ich habe bisher nichts gefunden, dass diese Möglichket besteht. Zum Beispiel: ausbildung.de/berufe/erzieherin/gehalt/
    • Hallo Braunauge,

      Braunauge schrieb:

      Also, hat er Anspruch auf Unterhalt und wenn ja wie hoch und wie lange?
      zunächst muss dein Sohn einen Antrag auf Bafög stellen. Denn Bafög geht vor Unterhalt, d.h. erst nach Bescheid der Bafög-Auszahlung kann der Unterhalt ausgerechnet werden.

      Also erst wenn der positiven Bescheid über die Bafög-Zahlung durch das Bafög-Amt ergeht, fließt dieser Betrag in die errechnete Unterhaltszahlung mit ein.

      Und vorher kann dir keiner über eine Höhe der Unterhaltszahlungn etwas sagen.

      Edit
      Nach Beantragung auf folgende Bescheide des Bafäg-Amtes warten:

      Bewilligungsbescheid
      oder
      Nichtbewilligungsbescheid
      Gruß
      boxxter
    • boxxter schrieb:

      Hallo Braunauge,

      Braunauge schrieb:

      Also, hat er Anspruch auf Unterhalt und wenn ja wie hoch und wie lange?
      zunächst muss dein Sohn einen Antrag auf Bafög stellen. Denn Bafög geht vor Unterhalt, d.h. erst nach Bescheid der Bafög-Auszahlung kann der Unterhalt ausgerechnet werden.
      Also erst wenn der positiven Bescheid über die Bafög-Zahlung durch das Bafög-Amt ergeht, fließt dieser Betrag in die errechnete Unterhaltszahlung mit ein.

      Und vorher kann dir keiner über eine Höhe der Unterhaltszahlungn etwas sagen.

      Edit
      Nach Beantragung auf folgende Bescheide des Bafäg-Amtes warten:

      Bewilligungsbescheid
      oder
      Nichtbewilligungsbescheid
      Hallo boxxter,

      das verstehe ich nicht. Wenn er im August eine "normale" Ausbildung anfangen oder studierten würde, würde er von mir ganz normal den Unterhalt bekommen. Natürlich abzüglich der Ausbildungsvergütung.
      Warum soll er denn jetzt BAFÖG beantragen? Kann es nicht sein, dass die schnell merken, dass meine 439 € ausreichend für ihn sind?

      Was ist denn mit dem Gedankenspiel?

      Diese Ausbildung die er nun anfangen möchte ist ja keine klassische Ausbildung wie man sie sonst kennt. Er macht dort einen Fachschulabschluss, den er mit seinem Abitur schon hat: Eine Fachhochschulreife mit der man dann studieren kann. Zwar im Fachgebiet Erzieher, aber er kann schon studieren, weil er die höchste Schulform schon abgeschlossen hast.

      Gruß
      Braunauge
    • Hallo,

      Ich habe gerade erfahren, das mein Sohn sich auf dieser Fachschule angemeldet hat, weil er eigentlich auf Lehramt studieren möchte, aber sein Abiturdurchschnitt von 3,7 zu schlecht ist. Er bekommt wohl keinen Studiumsplatz an einer Uni.

      Muss ich in diesen "Wartesemestern" Unterhalt zahlen?
      Muss er dafür nicht schon eingeschrieben sein und einen Warteplatz an einer Uni haben?

      LG
      Braunauge
    • Hallo Braunauge,

      er hat mit dem Abitur den höchsten schulischen Abschluss erworben, von daher ist der Erwerb einer FH-Reife, die "darunter" liegt, nicht nachvollziehbar, und er wäre damit in meinen Augen auch nicht mehr privilegiert, da die schulische Laufbahn mit dem Abitur "beendet" ist.

      Sollte er allerdings die FH-Reife dort als "Nebenprodukt" erwerben, aber auch und primär eine Berufsausbildung absolvieren (manche gibt es ja nur schulisch), dann wäre es grundsätzlich erst mal okay. Schulische Ausbildungen werden aber i.d.R. nicht vergütet, sodass die Frage nach dem Schüler-BAföG durchaus berechtigt erscheint, zumal es vorrangige U-Berechtigte gibt.

      Eine "Parksituation" allerdings, also eine Ausbildung, die von vornherein gar nicht zu Ende gebracht werden soll, muss nicht finanziert werden.

      Gruß, HT

      PS Nein, in den "Wartesemestern" muss er seinen Bedarf durch Jobs selbst decken. Lediglich eine kurze Wartezeit, z.B. zwischen Abitur und Studium im darauf folgenden WS (also etwa drei Monate), wäre durch die Eltern zu überbrücken.
    • Hallo Braunauge,

      die Erzieherausbildung ist eine ganz normale schulische Berufsausbildung ( wie auch Altenpfleger, Ergotherapeut oder Logopäde). Der Unterschied zur betrieblichen Ausbildung ist halt, dass sie an einer Schule stattfindet und in den allermeisten Fällen nicht vergütet wird. Da tut sich zwar was - insbesondere bei den Altenpflegern aber auch bei Erziehern. Für 2019 hat Giffey für 5000 Azubi (bundesweit) eine Förderung angekündigt. Da kann man sich sicher nicht drauf verlassen, hier den Zuschlag zu bekommen.

      Also ist ein BAFÖG-Antrag unbedingt erforderlich (BAFÖG geht vor Unterhalt). Natürlich wird auch vom BAFÖG-Amt die Leistungsfähigkeit der Eltern geprüft, dennoch sind die Chancen da, dass BAFÖG gezahlt und damit der Unterhalt reduziert wird.

      Wieso betrachtest du die Ausbildung als 'Wartesemester'? Gehst du davon aus, dass er die Ausbildung abbrechen wird, sobald er einen Studienplatz bekommt? Gibt es dafür Anhaltspunkte? Oder ist das in deiner Vorstellung (mit der du nicht allein bist :) ) begründet, dass ein Abitur zwangsläufig zum Studium führen muss? Ungefähr ein Drittel der Abiturienten studiert nicht.

      Zur Ausbildung Erzieher:
      Die FOR ist mindestens Voraussetzung für die Aufnahme der Ausbildung Darüber hinaus regeln die einzelnen Bundesländer weitere Voraussetzungen und Regelungen. Es gibt bereits Bundesländer (ich glaube u.a. Berlin), die die Fachhochschulreife fordern.
      Nein, dein Sohn wird an der Fachschule weder als Neben- noch als Hauptprodukt die Fachhochschulreife erwerben. Er hat doch längst die Allg. Hochschulreife. In der Regel wird an den Fachschulen prüfungsorientiert ausgebildet (mit oder ohne FHR unterschiedliche Unterrichtspläne).

      Neben dem Mittleren Bildungsabschluss wird eine 2jährige einschlägigige Ausbildung (z.B. als Kinderpfleger, Sozialassistent) gefordert. Das entfällt für Bewerber, die die Allgemeine oder die Fachhochschulreife schon mitbringen. Es ist lediglich ein Praktikum erforderlich. Das ist de facto eine Verkürzung der Ausbildungszeit.

      Versuch mal, das Positive zu sehen. Die Erzieherausbildung ist zeitlich überschaubarer als ein Studium, und der Arbeitsmarkt für Erzieher ist gut.

      Gruß
      Susanne
    • Susanne schrieb:


      Wieso betrachtest du die Ausbildung als 'Wartesemester'? Gehst du davon aus, dass er die Ausbildung abbrechen wird, sobald er einen Studienplatz bekommt? Gibt es dafür Anhaltspunkte? Oder ist das in deiner Vorstellung (mit der du nicht allein bist :) ) begründet, dass ein Abitur zwangsläufig zum Studium führen muss? Ungefähr ein Drittel der Abiturienten studiert nicht.
      Liebe Susanne,

      vielen Dank für Deine Antwort. Ja, ich gehe davon aus, dass er die Ausbildung abbrechen wird, sobald er einen Studienplatz bekommt.

      Es wurde mir mitgeteilt, dass dies nur der Plan B sei, wenn er keinen Studiumsplatz bekommt. Er würde sich jetzt im April für das Wintersemester an einer Uni anmelden. Warum er das nicht schon für das Sommersemester getan hat ist mir ein Rätsel.
      Wenn er keinen Studiumsplatz bekommen (Abiturdurchschnitt von 3,7), da der Studiengang auf Lehramt anscheinend auch einen NC hat, dann würde er mit dem Besuch der Fachschule "Credits" sammeln, die ihm dann an der Uni angerechnet würden. Er selber bezeichnet diese Zeit als "Wartesemester".

      Wenn es nach mir gehen würde, bräuchte er nicht zu studieren. Auch das Handwerk hat goldenen Boden. Von mir aus kann er aber auch eine Ausbildung als Erzieher machen. Nur was ist, wenn er tatsächlich die drei Jahre Ausbildung am Berufskolleg, und dann 6 Semester (=3 Jahre) auf Lehramt studiert? Muss ich dann die 6 Jahre Unterhalt zahlen?

      Gruß
      Braunauge
    • Hallo Braunauge,

      zunächst muss man unterhaltsrechtlich wissen, was der Sohnemann schulisch oder beruflich jetzt macht oder zukünftig tatsächlich machen wird aufgrund einer Bescheinigung oder Vertrages.

      boxxter schrieb:

      Die weitere Frage hinsichtlich des Titels: Ist der KU-Titel für den 19jährigen ein befristeter oder ein unbefristeter?
      Die Antwort bleibt noch aus.
      Gruß
      boxxter