boxxter wrote:
Hallo Braunauge,
zunächst muss man unterhaltsrechtlich wissen, was der Sohnemann schulisch oder beruflich jetzt macht oder zukünftig tatsächlich machen wird aufgrund einer Bescheinigung oder Vertrages.
Die Antwort bleibt noch aus.boxxter wrote:
Die weitere Frage hinsichtlich des Titels: Ist der KU-Titel für den 19jährigen ein befristeter oder ein unbefristeter?
boxxter wrote:
Hallo Braunauge,
zunächst muss man unterhaltsrechtlich wissen, was der Sohnemann schulisch oder beruflich jetzt macht oder zukünftig tatsächlich machen wird aufgrund einer Bescheinigung oder Vertrages.
Die Antwort bleibt noch aus.boxxter wrote:
Die weitere Frage hinsichtlich des Titels: Ist der KU-Titel für den 19jährigen ein befristeter oder ein unbefristeter?
Hallo boxxter,
Stand heute, entschuldigt bitte, das es sich hier ständig ändert, aber wir haben es hier mit einem 19-jährigen zu tun..., ist es wie folgt:
- Abitur mit einem Durchschnitt von 3,7 in 2018 gemacht
- Seit Juli 2018 ein FÖJ auf einem Abenteuerspielplatz, monatlich 300 € Taschengeld vom ASP, bis August 2019
- Seit März 2019 angemeldet an der Fachschule für Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik
- April 2019 Versuch einen Studienplatz Lehramt zu bekommen, Wunsch ab Wintersemester 2019, wenn nicht dann
- Ab Ende August 2019 Besuch der Fachschule für Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik
- Der Besuch der Fachschule bezeichnet er als Wartesemester um den an der Uni evtl. vorhandenen NC zu erreichen. Das weiß er aber noch nicht.
- Er möchte Lehramt (Bachelor of Education) studieren und Lehrer werden.
Zum Titel habe ich diesbezüglich im Text nur folgendes gefunden:
(...)
Dies vorausgeschickt, verpflichte ich mich meinen Kindern, monatlich im Voraus bis zum 3. Werktag eines jeden Monats- an meinen
Sohn 120% des Mindestunterhaltes
und meiner Tochter120% des Mindestunterhaltes
jeweils für Kindesunterhalt nach der der Düsseldorfer Tabelle entsprechenden Altersgruppe und somit entsprechend der 5. Einkommensgruppe zu zahlen.
Das Recht, bei veränderten Lebensumständen eine Abänderung zu verlangen, bleibt vorbehalten.
(...)
Über befristet oder unbefristet steht dort nichts. Ich denke der letzte Satz sagt, das es befristet ist, richtig? Der Sohn ist in der zwischenzeit volljährig geworden und somit sollte er aus dem Titel genommen werden, oder wie man das sagt.
Gruß
Braunauge