Unterhalt in Ausbildung

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    • boxxter schrieb:

      Hallo Braunauge,

      zunächst muss man unterhaltsrechtlich wissen, was der Sohnemann schulisch oder beruflich jetzt macht oder zukünftig tatsächlich machen wird aufgrund einer Bescheinigung oder Vertrages.

      boxxter schrieb:

      Die weitere Frage hinsichtlich des Titels: Ist der KU-Titel für den 19jährigen ein befristeter oder ein unbefristeter?
      Die Antwort bleibt noch aus.

      boxxter schrieb:

      Hallo Braunauge,

      zunächst muss man unterhaltsrechtlich wissen, was der Sohnemann schulisch oder beruflich jetzt macht oder zukünftig tatsächlich machen wird aufgrund einer Bescheinigung oder Vertrages.

      boxxter schrieb:

      Die weitere Frage hinsichtlich des Titels: Ist der KU-Titel für den 19jährigen ein befristeter oder ein unbefristeter?
      Die Antwort bleibt noch aus.

      Hallo boxxter,

      Stand heute, entschuldigt bitte, das es sich hier ständig ändert, aber wir haben es hier mit einem 19-jährigen zu tun..., ist es wie folgt:

      • Abitur mit einem Durchschnitt von 3,7 in 2018 gemacht
      • Seit Juli 2018 ein FÖJ auf einem Abenteuerspielplatz, monatlich 300 € Taschengeld vom ASP, bis August 2019
      • Seit März 2019 angemeldet an der Fachschule für Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik
      • April 2019 Versuch einen Studienplatz Lehramt zu bekommen, Wunsch ab Wintersemester 2019, wenn nicht dann
      • Ab Ende August 2019 Besuch der Fachschule für Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik
      • Der Besuch der Fachschule bezeichnet er als Wartesemester um den an der Uni evtl. vorhandenen NC zu erreichen. Das weiß er aber noch nicht.
      • Er möchte Lehramt (Bachelor of Education) studieren und Lehrer werden.


      Zum Titel habe ich diesbezüglich im Text nur folgendes gefunden:

      (...)
      Dies vorausgeschickt, verpflichte ich mich meinen Kindern, monatlich im Voraus bis zum 3. Werktag eines jeden Monats- an meinen
      Sohn 120% des Mindestunterhaltes
      und meiner Tochter120% des Mindestunterhaltes
      jeweils für Kindesunterhalt nach der der Düsseldorfer Tabelle entsprechenden Altersgruppe und somit entsprechend der 5. Einkommensgruppe zu zahlen.

      Das Recht, bei veränderten Lebensumständen eine Abänderung zu verlangen, bleibt vorbehalten.

      (...)

      Über befristet oder unbefristet steht dort nichts. Ich denke der letzte Satz sagt, das es befristet ist, richtig? Der Sohn ist in der zwischenzeit volljährig geworden und somit sollte er aus dem Titel genommen werden, oder wie man das sagt.

      Gruß
      Braunauge
    • Hallo,

      ich würde von ihm auch wissen wollen, welche Fächer er studieren will auf Lehramt und ob er sich bundesweit beworben hat.
      hochschulkompass.de/studium/st…Bresults_at_a_time%5D=100
      Es gibt wohl nc-freie Lehramtsstudiengänge - je nach Uni.

      Und man muss ja nicht nur den Bachelor machen sondern auch dem Master um Lehrer werden zu können.

      Wenn er klar kommuniziert hat, dass die Erzieherausbildung nur seine Wartesemester abdecken würde, würde ich ihm mitteilen, dass du eine "Parkausbildung" nicht finanziell unterstützen wirst (ob du es dann tust ist die andere Sache). Aber ich würde ihm klarmachen, dass es inzwischen Erzieherausbildungen gibt, die auch vergütet werden. Hier ein Beispiel: erzieher-werden-in-berlin.de/w…fsbegleitende-ausbildung/


      Und das er - wenn er das evtl. abbrechen will, bitte eine solche vergütete Ausbildung sucht.

      Denn er hat die Kosten für die Eltern gering zu halten.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • boxxter schrieb:

      Braunauge schrieb:

      Ich denke der letzte Satz sagt, das es befristet ist, richtig?
      Ich sehe das Gegenteil, dass der Titel unbefristet ist.
      Somit wäre eine monatliche Unterhaltszahlung lt. Titel gefordert. Nur "veränderte Lebensumstände" berechtigten zu einer "Abänderung" der laufenden Unterhaltshöhe.
      Okay,

      ich kenne mich damit nicht aus. Aber nur die Mutter hat den Titel, nicht der Sohn. Muss er nach seiner Volljährigkeit aus dem Titel "rausgenommen" werden?

      Was bedeute das jetzt?

      Gruß
      Braunauge
    • Moin,

      aus Unterhaltstiteln, die unbefristet sind, kann vollstreckt werden.
      Das heißt, dass Du entweder vom Sohn Herausgabe (zwecks Anpassung) oder ausdrückliche Vollstreckungsverzichtserklärung fordern oder ein Abänderungsverfahren betreiben solltest.
      Allerdings scheint Dein Sohn nicht tatsächlich (im Moment) von der Mutter manipuliert zu werden (wonach Du Dir die unschönen Betitelungen Deiner Person einfach mal als pubertäres Imponiergehabe erklären und nicht ganz so zu Herzen nehmen solltest), sonst hätte er vermutlich schon viel eher mit dem Unterhaltstitel Blödsinn angestellt...
      Da Du ja auch immer noch Infos von ihm (?) bekommst, scheint das Verhältnis also nicht ganz zerstört zu sein.
      Das Hin und Her bei Deinem Sohn finde ich gar nicht so schlimm - er hat Dir doch ein Ziel benannt: Lehrer. Wie er nun den Weg zu diesem Ziel gestaltet, liegt doch an ganz vielen Dingen und (Un)Möglichkeiten.

      Also, ich würde nun folgendermaßen vorgehen (die anderen haben das ja schon gut erklärt):

      Sohn auffordern, einen Bafög-Antrag für die geplante Ausbildung zu stellen
      (das Bafög-Amt wird sich an Dich wenden, da es umfassend Auskunft von den Eltern, Ehegatten und teilweise Stiefeltern verlangt)
      Sohn auffordern, das Einkommen und Vermögen der Mutter nachzuweisen ("vor 4 Jahren" ist mal einfach nicht aktuell!)

      Leider hast Du nicht geschrieben, bis wann das freiwillige ökologische Jahr geht/ging ("nach dem Abitur" ist zu unkonkret)
      Schreibe Deinem Sohn, dass Du bereit bist, den Unterhalt nachzuzahlen (wenn ich das richtig verstanden habe, zahlst Du ihm aktuell nichts, obwohl er noch im ökologischen Jahr ist?), wenn sich nach Vorlage der Einkommens- und Vermögensauskunft der Mutter ein noch zu zahlender Betrag ergibt und er sich den Unterhalt in Wartezeiten nicht selbst sicherstellen könnte (wenn er sich erst fürs WIntersemster anmeldet, kann er ja bis dahin jobben gehen).

      Dann forderst Du ihn auch noch auf, Dir umgehend nach Vorliegen des Bafög-Bescheides diesen vollständig vorzulegen und Dich auch immer über alle Schritte seiner Ausbildung auf dem laufenden zu halten, Immatrikulationsbescheinigung, Zeugnisse, Prüfungsscheine oder andere Leistungsnachweise pro Semester vorzulegen und weist ihn auch ausdrücklich darauf hin, dass er Dich zu informieren hat, wenn er die Ausbildung unter- oder abbricht oder die Ausbildung wechselt.

      Versuche die emotionale Seite (Beziehung zum Sohn, Betitelungen durch ihn) zu trennen von der geschäftlichen Seite (Unterhalt).
      Dann wird es vielleicht für euch beide leichter, wieder einen Weg zueinander zu finden irgendwann ;)

      Gruß Tanja
    • Liebe Community,

      ich benötige nochmals Eure Hilfe! Folgender Sachverhalt hat sich in der Zwischenzeit ergeben.

      Mein Sohn möchte nun unbedingt eine Ausbildung als Erzieher machen. Nun gibt es bei uns in der Stadt zwei Optionen:

      Option 1: Er macht diese Ausbildung über eine Berufskollegschule, bei der er sich für den praktischen Teil der Ausbildung selber um eine Stelle in einem Kindergarten, Schule, etc. kümmern muss. Die Schule hat angegeben, dass es KEINE Ausbildungsvergütung in der Zeit von drei Jahren gibt.

      Option 2: Unsere Stadt bietet 54 Ausbildungsplätze zum Erzieher an. Für den praktischen Teil der Ausbildung wird er in städtische Einrichtungen eingesetzt. Den theoretischen Teil macht er dann auf einer der Berufskollegschule.
      Die Stadt vergütet diese Ausbildung im 1. Lehrjahr mit 1.140 €, im 2. mit 1.200 € und im 3. mit 1.300 €.

      Ich habe nun meinen Sohn aufgefordert, sich um einen der 54 Ausbildungsplätze von der Stadt zu kümmern. Das aber möchte er nicht.

      Er möchte lieber die Option 1 wählen, da er dann weiterhin auf dem Abenteuerspielplatz, auf dem er zur Zeit das Freiwillige Ökologische Jahr macht, bleiben kann. Dafür wird es jedoch KEINE Ausbildungsvergütung geben. Jetzt möchte er, dass ich ihm dann den Unterhalt von 435 € zahle.

      Fragen:
      Muss ich Unterhalt zahlen, obwohl die Möglichkeit besteht, dass er eine Ausbildung mit einer Ausbildungsvergütung über den Unterhaltssatz machen kann?
      Ist er nicht verpflichtet, den Unterhaltsanspruch so gering wie möglich zu halten?
      Was kann ich tun?
    • Moin Braunauge,

      Dein Sohn ist nach 1618a, ebenso wie Du verpflichtet, aufeinander Rücksicht zu nehmen.
      Aus diesem Rücksichtsnahmegebot leitet sich die zügige Ausbildung ab, aber eben auch die Notwendigkeit, auf die finanzielle Belange der Eltern Rücksicht zu nehmen.
      Für mein Dafürhalten wäre Dein Sohn verpflichtet, sich auf die Stellen zu bewerben, bei denen die Ausbildung vergütet wird.
      Sollte es zum gerichtlichen Streit kommen, muss das Gericht entscheiden, wessen Belange hier stärker wiegen und demzufolge vorrangig zu berücksichtigen sind.

      Hilft Dir das?
      Gruß Tanja

      P. S. Ich möchte nicht vergessen, darauf hinzuweisen, daß auch eine Bewerbung nicht zwangsläufig dazu führt, dass Dein Sohn die bezahlte Ausbildung bekommt (und Du keinen Unterhalt mehr zahlen brauchst) ... Erst recht nicht, wenn er die dort nicht machen will.... Stellt er sich halt spätestens im Vorstellungsgespräch "blöd" an.... :/
    • Hallo,

      ich würde Junior darüber informieren, dass er sich bitte bei der Stadt um einen bezahlten Ausbildungsplatz zu bewerben habe (wie Tanja schon geschrieben hat), aus den Gründen der Rücksichtnahme.
      Und das er - sofern er einen solchen Ausbildungsplatz erhält ca. 900 € netto plus das komplette Kindergeld erhält. Und du würdest dann gerne 100 € (oder welche Summe auch immer) als freiwilligen Zuschuss zahlen.
      Sollte er sich nicht bewerben bzw. keinen Platz erhalten, würde ihm ja weiterhin nur der Unterhalt zur Verfügung stehen, den er rechnerisch bekommt. Und der maximale Satz wären 735 € abzüglich des kompletten Kindergeldes. Freiwillige Zuschüsse würde es dann von deiner Seite aus in keinem Fall geben.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • AnnaSophie schrieb:

      Hallo,

      ich würde Junior darüber informieren, dass er sich bitte bei der Stadt um einen bezahlten Ausbildungsplatz zu bewerben habe (wie Tanja schon geschrieben hat), aus den Gründen der Rücksichtnahme.
      Und das er - sofern er einen solchen Ausbildungsplatz erhält ca. 900 € netto plus das komplette Kindergeld erhält. Und du würdest dann gerne 100 € (oder welche Summe auch immer) als freiwilligen Zuschuss zahlen.
      Sollte er sich nicht bewerben bzw. keinen Platz erhalten, würde ihm ja weiterhin nur der Unterhalt zur Verfügung stehen, den er rechnerisch bekommt. Und der maximale Satz wären 735 € abzüglich des kompletten Kindergeldes. Freiwillige Zuschüsse würde es dann von deiner Seite aus in keinem Fall geben.

      Sophie
      Liebe Sophie,

      das ist eine für mich machbare und sehr schlaue Version. Ich werde ihm das jetzt mal genau so vorschlagen.

      Vielen Dank
    • Hallo Boxxter,

      ich kann Dir nicht auf den Cent genau sagen, ob das den Wegfall der ganzen kindbedingten Ermäßigungen tatsächlich aufwiegt (§33 für den Prozentsatz der zumutbaren Belastung; Kinderfreibetrag/Kindergeld; 33a(2) bei auswärtiger Unterbringung des Kindes in Ausbildung, die etwas geringere Förderung bei Riester oder den Wegfall bei den Grenzen für die Vermögenswirksamen Leistungen und last but not least - der Wegfall der Möglichkeit in der Familienversicherung).
      Für die Beamten - glaube ich - den Wegfall des Familienzuschlages für das Kind (da bin ich unsicher). Und es kommt auch noch auf Deinen persönlichen Steuersatz an.

      Und: man zahlt den (dann um das Kindergeld) erhöhten Betrag von derzeit 735 jeden Monat; bekommt das Geld aus der Steuer ab erst (frühestens) 2 1/2 Monate nach Ende des Kalenderjahres; je nach Abgabe der Erklärung und Verfügbarkeit der Programme beim Finanzamt.

      Hast Du versucht, Dir einen Freibetrag auf der Steuerkarte für den Unterhalt einer Person nach 33a(1) EstG eintragen zu lassen?

      Gruß Tanja
    • Hallo Tanja,

      TanjaW9 schrieb:

      Hast Du versucht, Dir einen Freibetrag auf der Steuerkarte für den Unterhalt einer Person nach 33a(1) EstG eintragen zu lassen?
      nein, ich habe lediglich den halben Kinderfreibetrag.

      boxxter schrieb:

      ab da würde ich den Kindesunterhalt von der Steuer absetzen.
      Aber mit meiner Auskunft meine ich lediglich, dass man ab dem 26 Lebensahr Kindesunterhalt von der Steuer abesetzen kann. Denn ab dem 26 Lebensjahr wird kein Kindergeld mehr ausbezahlt.
      Gruß
      boxxter