Habe ich einen Selbstbehalt als Unterhaltsempfänger?

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    • Habe ich einen Selbstbehalt als Unterhaltsempfänger?

      Hallo zusammen,

      ich lebe derzeit in Scheidung und erhalte von meinem Noch-Ehemann monatlichen Trennungsunterhalt.
      Dazu bekomme ich, seit Februar, Hartz 4 Mietzuschuss.
      Nun habe ich die Aussicht auf einen 450€ Job.
      Das ist der erste Job, den ich angeboten bekommen habe und würde diesen auch gerne annehmen, bis ich hoffentlich eine Festeinstellung bekommen.
      Den Job würde ich allerdings schon am Montag, den 11.03.19, antreten sollen.

      Da ich aus Hartz 4 rausfallen würde, wenn ich den Job annehme, wäre meine Frage, ob ich als Unterhaltsempfänger, eigentlich auch einen Selbstbehalt habe?
      Mein Ex hat ja, als Unterhaltspflichtiger, einen Selbstbehalt von 1200€ im Monat.
      Habe ich so etwas auch?

      Oder würde mir mein Gehalt, wenn ich unter 1200€ bleibe, trotzdem auf den Trennungsunterhalt angerechnet werden?
      Da ich in dem Fall, gerade noch 250€ im Monat, zur Verfügung hätte, womit ich ja eigentlich gleich wieder in Hartz 4 landen würde.
      Beim Job Center konnte man mir diese Frage bisher nicht beantworten. Meine Anfrage wurde an die Leistungsabteilung weitergegeben. Die sich aber erst am Montag, bis 18 Uhr, bei mir melden wird.
      Und da ich, wie schon geschrieben, am Montag schon anfangen soll zu arbeiten und den Vertrag unterschreiben soll, ist das alles etwas knapp.

      Weiss da jemand vielleicht eine Antwort?
      Ich finde im Internet nichts zu dem Thema.

      Danke schon Mal im voraus.
      Gruß Birka
    • Hallo,

      einen sogenannten Selbstbehalt hast du nicht. Allerdings kannst du bei deinem Einkommen ebenso wie dein Nochmann berufsbedingte Aufwendungen abziehen. Und - sofern du sie ansparst - auch zus. Altersvorsorge.
      Und der Rest deines Einkommens wird dann angerechnet. Bzw. die hast auch noch den Erwerbstätigenbonus. Genau wie dein Nochmann bei der Berechnung.
      Liegt dir die Berechnung für den Trennungsunterhalt vor?

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo,

      ja, ich habe von meinem Ex eine selbst erstellte Berechnung vorliegen.
      Da er sich das nicht von einem Anwalt hat ausrechnen lassen, sondern selbst gemacht hat.
      Woraufhin die ARGE von ihm nochmal alle Unterlagen angefordert hatte.
      Wovon ich aber bisher kein Ergebnis erfahren habe. Ging halt alles erst letzten Monat los.

      Gruß Birka