Hallo zusammen,
ich lebe derzeit in Scheidung und erhalte von meinem Noch-Ehemann monatlichen Trennungsunterhalt.
Dazu bekomme ich, seit Februar, Hartz 4 Mietzuschuss.
Nun habe ich die Aussicht auf einen 450€ Job.
Das ist der erste Job, den ich angeboten bekommen habe und würde diesen auch gerne annehmen, bis ich hoffentlich eine Festeinstellung bekommen.
Den Job würde ich allerdings schon am Montag, den 11.03.19, antreten sollen.
Da ich aus Hartz 4 rausfallen würde, wenn ich den Job annehme, wäre meine Frage, ob ich als Unterhaltsempfänger, eigentlich auch einen Selbstbehalt habe?
Mein Ex hat ja, als Unterhaltspflichtiger, einen Selbstbehalt von 1200€ im Monat.
Habe ich so etwas auch?
Oder würde mir mein Gehalt, wenn ich unter 1200€ bleibe, trotzdem auf den Trennungsunterhalt angerechnet werden?
Da ich in dem Fall, gerade noch 250€ im Monat, zur Verfügung hätte, womit ich ja eigentlich gleich wieder in Hartz 4 landen würde.
Beim Job Center konnte man mir diese Frage bisher nicht beantworten. Meine Anfrage wurde an die Leistungsabteilung weitergegeben. Die sich aber erst am Montag, bis 18 Uhr, bei mir melden wird.
Und da ich, wie schon geschrieben, am Montag schon anfangen soll zu arbeiten und den Vertrag unterschreiben soll, ist das alles etwas knapp.
Weiss da jemand vielleicht eine Antwort?
Ich finde im Internet nichts zu dem Thema.
Danke schon Mal im voraus.
Gruß Birka
ich lebe derzeit in Scheidung und erhalte von meinem Noch-Ehemann monatlichen Trennungsunterhalt.
Dazu bekomme ich, seit Februar, Hartz 4 Mietzuschuss.
Nun habe ich die Aussicht auf einen 450€ Job.
Das ist der erste Job, den ich angeboten bekommen habe und würde diesen auch gerne annehmen, bis ich hoffentlich eine Festeinstellung bekommen.
Den Job würde ich allerdings schon am Montag, den 11.03.19, antreten sollen.
Da ich aus Hartz 4 rausfallen würde, wenn ich den Job annehme, wäre meine Frage, ob ich als Unterhaltsempfänger, eigentlich auch einen Selbstbehalt habe?
Mein Ex hat ja, als Unterhaltspflichtiger, einen Selbstbehalt von 1200€ im Monat.
Habe ich so etwas auch?
Oder würde mir mein Gehalt, wenn ich unter 1200€ bleibe, trotzdem auf den Trennungsunterhalt angerechnet werden?
Da ich in dem Fall, gerade noch 250€ im Monat, zur Verfügung hätte, womit ich ja eigentlich gleich wieder in Hartz 4 landen würde.
Beim Job Center konnte man mir diese Frage bisher nicht beantworten. Meine Anfrage wurde an die Leistungsabteilung weitergegeben. Die sich aber erst am Montag, bis 18 Uhr, bei mir melden wird.
Und da ich, wie schon geschrieben, am Montag schon anfangen soll zu arbeiten und den Vertrag unterschreiben soll, ist das alles etwas knapp.
Weiss da jemand vielleicht eine Antwort?
Ich finde im Internet nichts zu dem Thema.
Danke schon Mal im voraus.
Gruß Birka