Hallo zusammen.
Bei uns tut sich eine kleinere Frage auf.
Ich habe 2 Kinder aus erster Ehe (10 und 6 Jahre) und zahle vollen Unterhalt.
Ich bin neu verheiratet und wir erwarten unsere gemeinsame, erste Prinzessin.
Jetzt stellt sich die Frage, wer das Kindergeld beantragt.
Wenn ich das direkt über meinem Arbeitgeber (Stadt) mache, bekomme ich das Kindergeld mit auf meiner Abrechnung.
Wird das neue Kindergeld dann mit in die Unterhaltszahlungen an die ersten Kinder einberechnet?
Oder sollte besser meine neue Frau das Kindergeld beantragen? Wären in diesem Fall dann 6 Euro weniger pro Monat, da es ihr erstes Kind, aber mein Drittes wäre.
Die Personalabteilung hat keine Infos dazu, das Jugendamt weigert sich mir Auskunft zu erteilen, da wir dort nicht "geführt" werden.
Daher erhoffe ich mir nun hier eine plausible Antwort.
Viele Grüße
Thomas
Bei uns tut sich eine kleinere Frage auf.
Ich habe 2 Kinder aus erster Ehe (10 und 6 Jahre) und zahle vollen Unterhalt.
Ich bin neu verheiratet und wir erwarten unsere gemeinsame, erste Prinzessin.
Jetzt stellt sich die Frage, wer das Kindergeld beantragt.
Wenn ich das direkt über meinem Arbeitgeber (Stadt) mache, bekomme ich das Kindergeld mit auf meiner Abrechnung.
Wird das neue Kindergeld dann mit in die Unterhaltszahlungen an die ersten Kinder einberechnet?
Oder sollte besser meine neue Frau das Kindergeld beantragen? Wären in diesem Fall dann 6 Euro weniger pro Monat, da es ihr erstes Kind, aber mein Drittes wäre.
Die Personalabteilung hat keine Infos dazu, das Jugendamt weigert sich mir Auskunft zu erteilen, da wir dort nicht "geführt" werden.
Daher erhoffe ich mir nun hier eine plausible Antwort.
Viele Grüße
Thomas
Der wahre Charakter eines Menschen zeigt sich nicht wenn die Liebe beginnt, sondern wenn diese endet.