Neues Kind, wer beantragt das Kindergeld

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    • Neues Kind, wer beantragt das Kindergeld

      Hallo zusammen.

      Bei uns tut sich eine kleinere Frage auf.
      Ich habe 2 Kinder aus erster Ehe (10 und 6 Jahre) und zahle vollen Unterhalt.

      Ich bin neu verheiratet und wir erwarten unsere gemeinsame, erste Prinzessin.
      Jetzt stellt sich die Frage, wer das Kindergeld beantragt.

      Wenn ich das direkt über meinem Arbeitgeber (Stadt) mache, bekomme ich das Kindergeld mit auf meiner Abrechnung.
      Wird das neue Kindergeld dann mit in die Unterhaltszahlungen an die ersten Kinder einberechnet?

      Oder sollte besser meine neue Frau das Kindergeld beantragen? Wären in diesem Fall dann 6 Euro weniger pro Monat, da es ihr erstes Kind, aber mein Drittes wäre.

      Die Personalabteilung hat keine Infos dazu, das Jugendamt weigert sich mir Auskunft zu erteilen, da wir dort nicht "geführt" werden.

      Daher erhoffe ich mir nun hier eine plausible Antwort.

      Viele Grüße
      Thomas
      Der wahre Charakter eines Menschen zeigt sich nicht wenn die Liebe beginnt, sondern wenn diese endet.
    • Hallo Thomas,

      bei uns wurde das Kindergeld für meine "neuen" Kinder nie auf das unterhaltsrelevante Einkommen angerechnet. Für uns gelten die Süddeutschen Leitlinien, in denen das auch ausdrücklich so steht. Sieh einfach in den unterhaltsrechtlichen Leitlinien eures OLG nach; ich gehe davon aus, dass das überall so ist.

      Wenn deine Frau künftig kein oder ein nur geringes Einkommen hat (aufgrund des gemeinsamen Kindes), ist sie "Zählperson", d.h. du bist dann gegenüber vier Personen unterhaltspflichtig (2 "alte" Kinder, 1 neues, 1 Ehefrau) und rutschst ggfs. in der DDT nach unten (auch dann, wenn für deine Frau nicht genug Geld übrig bleiben sollte).

      Allerdings: Bekommst du nicht nur Kindergeld, sondern auch einen Familienzuschlag/Kinderzuschlag (öffentlicher Dienst?), so erhöht dieser dein Einkommen, auch wenn er gar nicht für die "ersten" Kinder "gedacht" ist.

      Gruß, HT
    • Nabend,
      das Kindergeld ist nicht Einkommen eines Elternteils und wenn es auf der Gehaltsabrechnung steht, musst Du halt drauf achten, dass es bei der Berechnung des unterhaltsrelevanten Einkommens wieder abgezogen wird.
      Bezüglich des Familienzuschlages muss nicht nur der für das neue Kind, sondern auch der Ehegattenzuschlag beim unterhaltsrelevantem Einkommen Berücksichtigung finden. So wie die Kinder aus erster Beziehung es hinnehmen müssen, wenn ein weiterer Unterhaltsbedürftiger hinzutritt, muss der Unterhaltspflichtige die Vorteile einer Ehe mit den Kindern teilen.

      Der Zählkindvorteil (also die 6 Euro mehr) bleibt übrigens außen vor, kommt also tatsächlich dem neuen Kind zugute.

      Gruß Tanja