Liebe Forum Mitglieder,
ich habe gestern vom Amtsgericht einen Antrag auf eine einstweilige Anordnung zur elterlichen Sorge erhalten.
Das Recht zur Bestimmung des Aufenthalts soll auf die Antragstellerin alleine übertragen werden.
Auf eine mündliche Verhandlung soll verzichtet werden.
Meine Fragen:
Was bedeutet in diesem Zusammenhang "einstweilig"?
Wann kann auf eine mündliche Verhandlung verzichtet werden?
Die Vertretung durch einen Rechtsanwalt ist nicht vorgeschrieben, verteidige ich mich selbst oder habe ich ohne Anwalt keine Chance?
Muss das Gericht bei einem Antrag das Recht einer Partei zuschlagen oder kann es auch bei beiden verbleiben?
Danke
ich habe gestern vom Amtsgericht einen Antrag auf eine einstweilige Anordnung zur elterlichen Sorge erhalten.
Das Recht zur Bestimmung des Aufenthalts soll auf die Antragstellerin alleine übertragen werden.
Auf eine mündliche Verhandlung soll verzichtet werden.
Meine Fragen:
Was bedeutet in diesem Zusammenhang "einstweilig"?
Wann kann auf eine mündliche Verhandlung verzichtet werden?
Die Vertretung durch einen Rechtsanwalt ist nicht vorgeschrieben, verteidige ich mich selbst oder habe ich ohne Anwalt keine Chance?
Muss das Gericht bei einem Antrag das Recht einer Partei zuschlagen oder kann es auch bei beiden verbleiben?
Danke