Antrag auf einstweilige Anordnung zur elterlichen Sorge

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    • Antrag auf einstweilige Anordnung zur elterlichen Sorge

      Liebe Forum Mitglieder,

      ich habe gestern vom Amtsgericht einen Antrag auf eine einstweilige Anordnung zur elterlichen Sorge erhalten.
      Das Recht zur Bestimmung des Aufenthalts soll auf die Antragstellerin alleine übertragen werden.
      Auf eine mündliche Verhandlung soll verzichtet werden.

      Meine Fragen:
      Was bedeutet in diesem Zusammenhang "einstweilig"?
      Wann kann auf eine mündliche Verhandlung verzichtet werden?
      Die Vertretung durch einen Rechtsanwalt ist nicht vorgeschrieben, verteidige ich mich selbst oder habe ich ohne Anwalt keine Chance?

      Muss das Gericht bei einem Antrag das Recht einer Partei zuschlagen oder kann es auch bei beiden verbleiben?

      Danke
    • Hallo southern-alps,

      bei der "einstweiligen Anordnung" handelt es sich um ein Eilverfahren mit dem Zweck eine schnelle Entscheidung herbeizuführen. Prinzipiell könnte dem ein Hauptsacheverfahren folgen.

      Ich würde mich davon erstmal nicht nervös machen lassen, aber trotzdem dringend zum Fachanwalt raten, wenn Dir der Ausgang des Verfahrens nicht egal ist.

      Ich hatte einige Verfahren in meiner Scheidung, unter anderem auch zum Sorgerecht, und alle waren Eilverfahren. Am Ende gab es auch nie Hauptsacheverfahren dazu und eines meiner "Eilverfahren" im Sorgerecht hat trotzdem 9 Monate gedauert.

      Das Gericht muss nicht dem Antrag folgen. Normal ist immer noch das gemeinsame Sorgerecht. Alles andere muss wirklich gut begründet sein.

      Wichtig wäre aber, dass von Deiner Seite (bzw von Deinem Anwalt) eine schnelle Antwort erfolgt, etwa in dem Sinne, dass beantragt wird, den Antrag zurückzuweisen, mit Begründung, und dass auf die mündliche Anhörung nicht verzichtet werden kann.

      Ein Gericht könnte wohl auf die mündliche Anhörung verzichten, würde es aber nur in den seltensten Fällen machen, da müsste es wirklich sehr gute Gründe für geben - und soweit ich mich erinnere könntest Du anschließend gegen die Entscheidung vorgehen eben weil Dir die Anhörung verweigert wurde.

      Habe gerade mal in meinen Unterlagen nachgesehen ... da hieß es einmal beispielsweise von der Gegenseite: "wird beantragt ... im Wege der einstweiligen Anordnung wegen besonderer Eilbedürftigkeit ohne mündliche Verhandlung ..." - und mein Anwalt hatte dann begründet geschrieben, dass der Antrag zurückgewiesen werden sollte und eine mündliche Anhörung erforderlich ist. Die gab es dann auch. (Beim Sorgerecht werden außerdem üblicherweise auch die Kinder angehört, wenn sie alt genug sind.)

      Viel Erfolg.

      LG Jon
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