Zwischenzeugnis fehlt, Titel vorhanden, Zahlung einstellen?

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    • Hallo Jaki,

      das mit einem neuen Anwalt "vor Ort" kann man so oder so sehen... 8) Als ISUV-Mitglied kann man dir Kontaktanwälte in oder um HH nennen. Google bitte auch mal nach Korrespondenzanwalt.

      Aus dem unbefristeten Titel einen befristeten zu "machen", das gelingt wohl nur mit Einverständnis des Gläubigers. Meine Faustformel: "Einmal unbefristet, immer unbefristet. Na und?" ;)

      Das Kind musste den Schuldner ab Volljährigkeit nicht in Verzug setzen, das ist ja der große Vorteil eines unbefristeten Titels. Sollte das Kind aber auch in einem Gerichtsverfahren seiner Darlegungs- und Beweislast nicht nachkommen, kann der Richter (wenn Titel = Urkunde oder Vergleich) auf entsprechenden Antrag rückwirkend ab Volljährigkeit den Unterhalt auf 0,00 herabsetzen. Das kann er auch wenn es sich beim Titel um eine gerichtliche Entscheidung handelt. Dann müssen allerdings die Voraussetzungen des § 238 FamFG erfüllt sein. Ich meine, dein Mann hat sie erfüllt. Beides würde bedeuten, dass das Kind sich nicht auf Entreicherung berufen kann, denn dein Mann hat die Unterhaltszahlungen als Darlehen geleistet und kann sie somit zurückverlangen. Aber ich glaube nicht, dass das Kind anwaltlich so grottenschlecht beraten sein wird. Und das JA ist dann draußen. :D
    • Ja, irgendwie stirbt die Hoffnung immer zuletzt ;( ... Es sind halt auch die Kosten. Und da jedes Gericht irgendwie zu machen scheint wie es ihm passt, dachten wir, wir können es umgehen. Aber im Grunde haben wir jetzt das Problem, im Sommer oder wenn er 21 wird... Und jetzt bin ich auch soweit, dass ich für die nächsten Jahre Klarheit will. Ich wäre halt auch froh, wenn man den Titel auf 21 begrenzen könnte. Aber dieses Mal will ich auch ein Urteil und keinen Vergleich. Mit allen "Vorgaben" die wir kriegen können :D . Ist halt auch nicht so einfach einen passenden Anwalt zu finden. Der alte Anwalt war nicht so zufriedenstellend...
    • Ich hoffe, ich darf mit rein... Letztes Mal durfte ich auch :) . Ich finde das ungemein spannend. Aber vielleicht ist es auch besser, wenn ich weg bleibe :D . Mich nervt das Ganze weit aus mehr als meinen Mann. Der sagt immer nur: mach mal... Er ist beruflich so eingespannt, dass er gar keinen Kopf für den ganzen Rechtskram hat. Aber im entscheidenden Moment kann ich eh nichts machen. Da bleibt nur den Anwalt gut zu instruieren was gemacht werden soll und was im Beschluss stehen soll - wie z.B. Vorlage der Zeugnisse jedes halbe Jahr. Und mein Mann muss sich nun halt mit dem Thema auch mal genau auseinander setzen. Er steht ja nachher vor Gericht und nicht ich.
      Und glücklicherweise ist das JA raus. Ich finde, dass sollte eh verboten werden, dass die ab 18 da mitmischen. Die haben ja noch weniger Ahnung als ich ;)
    • Jaki schrieb:

      Ich hoffe, ich darf mit rein... Letztes Mal durfte ich auch :) .


      ...


      Und glücklicherweise ist das JA raus. Ich finde, dass sollte eh verboten werden, dass die ab 18 da mitmischen. Die haben ja noch weniger Ahnung als ich ;)
      Moin Jaki,

      hast Du das vorher beantragt (Beistand?) oder bist Du da unangekündigt mit rein spaziert und der Richter hatte dann einen guten Tag?

      Was die Ahnung des Jugendamtes angeht:
      Ebenso wenig ein Wunder wie, dass manche Richter einen Wissensstand von Anno Zopp haben...
      Keine Fortbildungspflicht - Fortbildungen kosten ja und statt sich fortzubilden geben einige altgediente Richter lieber selbst gutbezahlte Vorträge.
      Man muss ja sein karges Salär (dafür arbeitet man dann halt am Gericht Teilzeit) aufbessern.
      Und dem Jugendamt (Unterhaltsvorschussstelle) darf man dann noch die Richtlinien erklären, die für ihre Arbeit erlassen wurden oder soll denen die in Stellungnahmen benannten Gerichtsurteile zur Verfügung stellen 8|

      Und wir sind zur Wahrung unserer Rechte gezwungen, uns auf dem laufenden zu halten.

      Wenn Du mit darfst, mach mal. Du schaukelt das schon!
      Vergleich im Unterhalt ist für die Anwälte halt lohnend....die Vergleichsgebühr kommt für den Unterhaltspflichtigen dann ohne VKH noch oben drauf... Bei Pech gleich doppelt (eigener + gegnerischer Anwalt).
      Aber Vergleich ist theoretisch auch leichter rückwirkend änderbar...

      Gruß Tanja
    • boxxter schrieb:

      Hallo

      Jaki schrieb:

      Ich wäre halt auch froh, wenn man den Titel auf 21 begrenzen könnte.
      warum soll der Titel explizit auf 21 Jahre begrenz werden?
      Generell werden / sollten Titel auf 18 Jahre begrenzt sein. Wenn nicht, dann höchstens auf die Schulzeit oder Berufsausbildungsjahre!
      Auf 18 zu begrenzen wäre natürlich das Beste. Aber 21 wäre auch ok für die privilegierten Kinder. Bei uns ist es halt so, dass das Kind wohl noch ewig zur Schule gehen wird. Aber ich bin dann ab 21 vor ihm dran - wobei das auch nicht wirklich was bringt, da ja der Unterhalt dennoch erstmal abgezogen wird (da schon während der Ehe da) und dann erst die Ehefrau gerechnet wird. So schmälert es natürlich im Prinzip wieder das Nettoeinkommen... aber egal! Dauert ja noch ein paar Jahre.
    • @TanjaW9 : ich bin damals zur Verhandlung mitgegangen. Die Anwältin fragte ob ich mit rein will und der Richter hatte nichts dagegen. Aber dieses Mal werde ich nicht mitfahren - mich regt das alles zu sehr auf ^^ . Könnte doch alles so einfach sein - Unterlagen schicken, ausrechnen und gut ist. Mein Mann hat ja nun mal das Kind und ich würde ja auch wollen, dass das Kind eine vernünftige Ausbildung bekommt. (Kann er seinem Vater im Alter Unterhalt zahlen :thumbsup: )

      Über das Jugendamt habe ich eigentlich in Punkto Unterhalt Ü18 noch nie was Positives gehört. Die rechnen nach Schema F. Sind nach wie vor mütterlastig und tun immer so, als wolle man dem armen Kind was Böses. Hätten wir da nicht rum gedrängelt, dann würde die heute noch an der Berechnung sitzen. Und als sie merkte, es wird komplizierter, weil Reinigungsgebühren in Abzug gebracht werden sollten und wir immer noch keine Belege hatten, da kam gleich die Ansage: ich bin raus... Finde ich auch frech dem Kind gegenüber. Lässt man das Kind mit halbfertigen Sachen im Regen stehen... Zudem wurde sie meinem Mann am Telefon gegenüber recht unverschämt. Wollte ihm unterstellen er wolle nicht zahlen. Absoluter Quatsch! Wurde von ihm zu keiner Zeit in Frage gestellt. Egal! Die ist eh raus :D .
      Ich werde Alles so gut wie möglich vorbereiten. Gleich Urteile beilegen und hoffen, dass der Richter nicht gegen die Urteile seines eigenen Gerichtes entscheidet. Damit würde er ja zugeben, dass seine Kollegen "falsch" entschieden haben :P .
    • boxxter schrieb:

      Jaki schrieb:

      Bei uns ist es halt so, dass das Kind wohl noch ewig zur Schule gehen wird. Aber ich bin dann ab 21 vor ihm dran
      Da passt was nicht.
      Wenn schon Titelbegrenzung, dann aber nur für die Dauer der Schulzeit oder für die Berufsausbildung. Das hat nichts mit 21 Jahren zu tun.
      Mit 21 ist das Kind nicht mehr privilegiert. Egal ob es eine Schule besucht oder nicht... Dann fällt es auf Rang 4 zurück.
    • Schule?! Davon gehen wir mal aus... erweiterter Hauptschulabschluss, Realschule, Fachabi... Kann also noch bis zum 22 1/2 Lebensjahr dauern... Wenn er (mal wieder sitzen bleibt). Wenn er vorher in Ausbildung geht, dann weiß er ja (hoffentlich) selber, dass das Ausbildungsgehalt (abzgl. Pauschale) angerechnet wird... Dann wird er den Titel wohl freiwillig raus geben oder auf einen entsprechenden Teil verzichten. Insofern wäre für uns eine Befristung bis 21 nicht uninteressant (wenn er dann noch Schüler ist), da wir ansonsten dann wieder vor Gericht stehen (und zahlen dürfen?!)... Im Grunde hast du natürlich recht: eine Befristung bringt nicht so viel... Aber wir wissen ja, dass wir das zahlen wollen und werden, was zu zahlen ist. Und wir wissen auch, dass er weder jetzt noch in 3 Jahren sich freiwillig rühren wird. Deswegen würde ich ihm gerne irgendwie eine "Grenze" setzen... Wegen des doofen Titels sind wir immer im Zugzwang irgendwie tätig zu werden.
    • Ja, das wollen wir ja in den Titel aufnehmen lassen. Regelmäßige Vorlage der besuchten Schulform mit entsprechenden "Konsequenzen". Es ist ja nicht einzusehen, dass wir jedes Jahr wieder vor Gericht ziehen müssen, weil das Kind meint, er muss erst auf gerichtliche Anordnung was beibringen. Und irgendein Richter sagt dann: ach, der arme Schüler hat ja nichts. Gerichtskosten übernehmen die Eltern.
    • Jaki schrieb:

      ich bin damals zur Verhandlung mitgegangen. Die Anwältin fragte ob ich mit rein will und der Richter hatte nichts dagegen. Aber dieses Mal werde ich nicht mitfahren - mich regt das alles zu sehr auf .
      Moin Jaki,

      am 1.9.2009 wurde das FamFG eingeführt und seit dem besteht auch in Unterhaltssachen Anwaltszwang (Ausnahme: vorgeschaltetes VKH-Verfahren). D.h., du kannst auch nicht als Beistand deines Mannes an der Verhandlung teilnehmen.

      Ich meine, dass ebenfalls zum 1.9.2009 die Öffentlichkeit von Terminen in Unterhaltssachen weitgehend ausgeschlossen wurde, siehe § 170 GVG. Also auch als Zuschauer/Zuhörer kaum eine Chance.

      Trotzdem möchte ich dir empfehlen, deinen Mann nach HH zu begleiten. Es ist wichtig für ihn, dich in seiner Nähe zu haben...
      Manchmal (meist nach richterlichen Vergleichsvorschlägen) gibt es auch "Beratungspausen" außerhalb des Gerichtssaales... ;)
    • Jaki schrieb:

      Ja, das wollen wir ja in den Titel aufnehmen lassen. Regelmäßige Vorlage der besuchten Schulform mit entsprechenden "Konsequenzen". Es ist ja nicht einzusehen, dass wir jedes Jahr wieder vor Gericht ziehen müssen, weil das Kind meint, er muss erst auf gerichtliche Anordnung was beibringen.
      Eine gerichtliche Entscheidung (Beschluss) wird sich zwar in der Begründung irgendwie mit den Pflichten des Kindes befassen und auch Konsequenzen aufzeigen, aber es kann das Kind nicht direkt dazu verpflichten und den Vater zur Einstellung der Zahlungen berechtigen. Sowas hätte ja auch Konsequenzen auf die Vollstreckbarkeit eines Beschlusses. Ein Gerichtsvollzieher prüft nicht, ob das Kind Bescheinigungen und Zeugnisse vorgelegt.

      Aber nach dem 1. Verhandlungstermin weiß Sohnemann, wo es zukünftig langgehen wird. :D Auch wenn er nicht selbst zum Termin erscheint.

      Die Unterlagen werden zukünftig pünktlich eingehen. Und wenn doch nicht: Aufforderung mit kurzem Termin, danach sofort nächster Abänderungsantrag.
    • Und dann muss er auch die Fahrtkosten übernehmen ;) ? Und den notwendigen Urlaubstag? Zur Verhandlung wird er garantiert nicht erscheinen, wenn er nicht muss. Aber bringt das nicht auch Nachteile, wenn sein Anwalt Fragen die sich stellen nicht beantworten kann? Oder wird dann umständlich vertagt?
    • Hallo Jaki,
      ich wäre da nicht so optimistisch ;) .
      Könnt es natürlich mit beantragen (Auferlegen außergerichtlicher Kosten).
      Aber ob der Richter das beschließt....
      Ich bin auch nicht der Meinung, dass Du nicht als Beistand mit könntest.
      Der damalige Richter hatte ja auch nichts dagegen. Wäre es nicht zulässig, hätte er dich - als Beistand - zwingend zurückweisen müssen.

      Ich verstehe jedoch, dass Du nicht mehr mit willst. Den Ärger würde ich mir vermutlich auch nicht mehr geben wollen.

      Sohn muss wahrscheinlich erscheinen. Ob sein Nichterscheinen (bei meinem Mann kam die geladene Mutter nicht, hat nur ihre Anwältin vorgeschickt und eine bescheuerte Ausrede vortragen lassen - kam gar nicht gut an ;) ) dann vom Richter in irgendeiner Art sanktioniert wird, hängt vom Richter ab.

      Jugendamt leistet sich nicht nur bei Volljährigenunterhalt einiges....
      "Das Jugendamt hat einen schlechten Ruf - oft leider zu Recht" (mir bekannte Mitarbeiterin des Jugendamtes B...)
      Hängt wohl auch immer von der persönlichen Betroffenheit der "Fachkräfte" und ihrer eigenen Vita ab.

      Gruß Tanja
    • Moin Clint,

      Ich dachte mir, dass Du noch mal auf das Beistandsthema eingehst.

      Ich lege dazu mal Haußleiter, Kommentar zum 12 FamFG ans Herz.

      Grundregel (Rz 6):
      "Hingegen folgt aus dem Verweis auf Verfahren ohne Vertretungszwang nicht, dass eine Beistandschaft in Verfahren mit Vertretungszwang ausgeschlossen wäre (BT-Drs. 16/3655, 91)"

      Hab die noch nicht rausgesucht. Mag ich auch nicht machen.
      Zumindest steht in dem Kommentar auch, dass Jaki (ne, natürlich nicht namentlich erwähnt), auch nicht beantragen müsste, als Beistand zugelassen zu werden. Sie war einfach mit da und durch die nicht erfolgte Zurückweisung galt sie als zugelassen (gleicher Kommentar, Rz 8).

      Ich glaube übrigens auch nicht, dass das schon 10 Jahre her ist, dass Jaki mit da war... Du doch eigentlich auch nicht, oder? ;)

      170 GVG: Jaki hatte nix dazu gesagt, ob die Gegenseite gefragt wurde.
      Für Beistandschaft ist das auch nicht nötig.

      Gruß Tanja