Hallo @ All,
es ist mal wieder soweit: Nach einer Berechnung des JA haben wir die Zahlung laut Titel weitergezahlt. Das Kind (volljährig) wurde bereits in vorangegangenen Schreiben aufgefordert halbjährlich die Zeugnisse vorzulegen. Da er 18 ist und gerade erst seinen Hauptschulabschluss gemacht hat, besteht natürlich gesteigertes Interesse daran zu sehen, ob er den angestrebten erweiterten Hauptschulabschluss nun auch zielstrebig verfolgt. Es kam - wie sollte es auch anders sein - keine Reaktion.
In unterschiedlichen Beiträgen im Netz ist mir immer noch nicht klar, ob man nun den Unterhalt einstellen kann bis die gewünschten Unterlagen da sind. Mal heißt es ja, dann wieder nein wegen Titel. Da würde das Zurückhaltungsrecht nicht greifen...
Wenn das Kind nun aus dem Titel heraus versucht zu pfänden, könnte man dem mit einer umgehenden Zahlung sofort entgegen wirken?
Der Unterhalt wird seit Volljährigkeit als Darlehen gezahlt. Es liegen halt auch keine Unterlagen der Mutter vor. Aber auch hier gibt es ganz unterschiedliche Sichtweisen: sie muss nichts vorlegen (das JA hat ja zumindest was vorgelegt bekommen), sie muss was vorlegen, das Kind muss nichts von der Mutter vorlegen...
Wir würden gerne die Abänderungsklage aus Kostengründen vermeiden, da wir davon ausgehen, dass das Kind natürlich noch zur Schule geht. Es nervt einfach nur, dass wir zahlen, das Kind aber in keinster Weise seiner Belegvorlagepflicht erfüllt.
Wenn man nun deswegen Stufenklage einreicht, müsste man dann auch die Kosten des Kindes zahlen, da er ja unterhaltsberechtigt ist als privilegiertes Kind? Und was passiert, wenn er nun vor dem Gerichtstermin doch noch schnell die Unterlagen raus rückt?
Da die Entfernung zu groß ist, können wir auch nicht mal eben an der Schule vorbei fahren. Müssen wir jetzt diese Hinhaltetaktik hinnehmen? Lohnt es sich erst in einem halben Jahr, wenn dann wieder nichts kommt, Stufenklage zu erheben? Wie oft muss man das Kind "erinnern"?
Hat Jemand schon mal ähnliche Fälle erlebt?
es ist mal wieder soweit: Nach einer Berechnung des JA haben wir die Zahlung laut Titel weitergezahlt. Das Kind (volljährig) wurde bereits in vorangegangenen Schreiben aufgefordert halbjährlich die Zeugnisse vorzulegen. Da er 18 ist und gerade erst seinen Hauptschulabschluss gemacht hat, besteht natürlich gesteigertes Interesse daran zu sehen, ob er den angestrebten erweiterten Hauptschulabschluss nun auch zielstrebig verfolgt. Es kam - wie sollte es auch anders sein - keine Reaktion.
In unterschiedlichen Beiträgen im Netz ist mir immer noch nicht klar, ob man nun den Unterhalt einstellen kann bis die gewünschten Unterlagen da sind. Mal heißt es ja, dann wieder nein wegen Titel. Da würde das Zurückhaltungsrecht nicht greifen...
Wenn das Kind nun aus dem Titel heraus versucht zu pfänden, könnte man dem mit einer umgehenden Zahlung sofort entgegen wirken?
Der Unterhalt wird seit Volljährigkeit als Darlehen gezahlt. Es liegen halt auch keine Unterlagen der Mutter vor. Aber auch hier gibt es ganz unterschiedliche Sichtweisen: sie muss nichts vorlegen (das JA hat ja zumindest was vorgelegt bekommen), sie muss was vorlegen, das Kind muss nichts von der Mutter vorlegen...
Wir würden gerne die Abänderungsklage aus Kostengründen vermeiden, da wir davon ausgehen, dass das Kind natürlich noch zur Schule geht. Es nervt einfach nur, dass wir zahlen, das Kind aber in keinster Weise seiner Belegvorlagepflicht erfüllt.
Wenn man nun deswegen Stufenklage einreicht, müsste man dann auch die Kosten des Kindes zahlen, da er ja unterhaltsberechtigt ist als privilegiertes Kind? Und was passiert, wenn er nun vor dem Gerichtstermin doch noch schnell die Unterlagen raus rückt?
Da die Entfernung zu groß ist, können wir auch nicht mal eben an der Schule vorbei fahren. Müssen wir jetzt diese Hinhaltetaktik hinnehmen? Lohnt es sich erst in einem halben Jahr, wenn dann wieder nichts kommt, Stufenklage zu erheben? Wie oft muss man das Kind "erinnern"?
Hat Jemand schon mal ähnliche Fälle erlebt?