Scheidung Unterhalt Angst

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    • Scheidung Unterhalt Angst

      Wo soll ich anfangen... Ich habe einen 5-Jährigen Sohn und ich trenne mich gerade von meiner Frau. Das Scheidungsverfahren beginnt bald...
      Ich mache mir immer wieder Sorgen bezüglich des Unterhaltes für das
      Kind. Aktuell bin ich arbeitslos aufgrund einer Angststörung. Die
      eigentlich soweit okay ist. Nur wenn die Gedanken Richtung Geld gehen muss ich arg aufpassen. Zurzeit zieht mich die Sorge arg runter. Trotzdem bewerbe ich mich gerade wieder bei Firmen.


      Was passiert, wenn ich mal ein neues Auto brauche?

      Bekomme ich die Spritkosten erstattet. bzw. muss ich somit weniger unter halt zahlen?

      An was muss ich alles noch denken?

      Ich denke ich werde bei 1400-1600 netto laden wenn ich einen Job finde. Hoffe ich. Ich überlege auch schon zur Zeitarbeit zu gehen. Daheim fällt mir gerade echt die decke aufm Kopf.
      Der Selbstbehalt liegt bei 1080.

      Kann man die Scheidungskosten in kleinen raten zahlen (50 Euro)?

      Wenn ich nicht weiß was kommt, geht es mir nicht gut. Erst wenn ich den über blick habe sinkt die angst langsam.
      Ich Zweifel selber dran das die 1080 reichen würden. Ich brauche eigentlich eine neue Wohnung da es nur eine 1 zimmer Wohnung ist und mein Sohn jedes 2. Wochenende zu mir kommt.
    • Hallo Bergi
      Wegen der Scheidungskosten solltest Du einen Antrag auf VKH stellen lassen über Deinen Anwalt. Wenn Du arbeitslos bist ist Dein Selbstbehalt soweit ich weiß bei 880 €. Du kannst aber wenn der Unterhalt tituliert ist beim Job Center einen Antrag auf ergänzendes ALG II stellen. Wenn Du eine Arbeitstelle annimmst wird Dir der Weg zur und von der Arbeit vom Nettolohn abgezogen. Wie ist es mit Deiner Angststörung? Bist Du überhaupt Arbeitsfähig oder bist Du krank geschrieben. Bevor Du Dich aus Verzweiflung bewirbst und noch nicht gesund bist, solltest Du mit Deinem Arzt darüber sprechen. Ich weiß aus dem Bekannten Kreis wie langwierig eine Angststörung ist und es hat keinen Zweck wenn Du krank arbeiten gehen willst und dann doch wieder dadurch die Stelle verliertst. Denn dann wirst Du so gestellt als wenn Du die Arbeit noch hättest.

      LG Hugoleser
    • Also Verfahrenskostenhilfe ist gestellt. Aber soweit ich weiß schauen sie die nächsten 4 Jahre ob man leistungsfähig ist und wollen es zurück.
      Einen titel gibt es bisher nicht. Und da ist auch nichts gestellt. Da meine Frau auch öfters krank ist bekommt sie zurzeit auch noch ALG2. Ich meine gehört zu haben das das Amt dann von ihr verlangt einen titel zu holen wenn ich Arbeit hätte. Meine noch Frau bekommt nur Unterhaltsvorschuss.
      Ich mache einen Mini Job. Und da geht es mir eigentlich immer besser. Daheim geht es mir gerade nicht so gut da mir die Decke aufn Kopf fällt. Wenn ich was machefühle ich mich viel besser.

      Aktuell habe ich noch vom doc ein Attest das ich krank bin und das Amt lässt mich weitgehendst in Ruhe. Ich möchte aber selbst wieder arbeiten.

      Würde ich, wenn ich wegen der Angst wieder ausfalle nicht wieder in meinen jetzigen Status fallen?
    • Hallo Bergi
      Wenn Du wegen der Angst wieder ausfällst, dann wirst Du für ein halbes Jahr so behandelt im Unterhalt, als wenn Du noch das selbe Geld hättest wenn Du arbeiten würdest. Wegen dem UVG bei der Unterhaltsvorschusskasse würde ich direkt mitteilen das Du auf Grund der Krankheit nicht leistungsfähig bist. Sonnst laufen dort Schulden auf die Du zurück zahlen musst.

      LG Hugoleser