Guten Nabend wertes Forum,
dies ist mein erster Beitrag hier und ich bin mir uneins, ob er in dieser Kategorie gehört oder in Finanzen/Steuern.
Und zwar geht es um folgendes:
Der Kindesmutter wurde mein Sohn (14) weggenommen und in eine betreute Wohngruppe(stationäre Eingliederungshilfe nach §35a SGB VIII) gesteckt.
Ich lebe mit meiner neuen Frau in einer Ehe.
Heute kam Post vom Jugendamt, dass ein Kostenbeitrag errechnet werden soll.
Ich solle meine 12 Lohnabrechnungen vom letzten Jahr und die Steuererklärung von 2017 einreichen.
An sich kein Problem.
Nur meine Frau und ich sind zusammenveranlagt und wir erhielten eine Steuererstattung.
Wie wird die in den Kostenbeitrag eingerechnet?
Theoretisch müsste ja die Erstattung meiner Frau rausgerechnet werden.
Oder wird einfach 50/50 geteilt?
Hat jemand zu diesem Thema etwas beizutragen bzw. schon Erfahrungen sammeln dürfen?
dies ist mein erster Beitrag hier und ich bin mir uneins, ob er in dieser Kategorie gehört oder in Finanzen/Steuern.
Und zwar geht es um folgendes:
Der Kindesmutter wurde mein Sohn (14) weggenommen und in eine betreute Wohngruppe(stationäre Eingliederungshilfe nach §35a SGB VIII) gesteckt.
Ich lebe mit meiner neuen Frau in einer Ehe.
Heute kam Post vom Jugendamt, dass ein Kostenbeitrag errechnet werden soll.
Ich solle meine 12 Lohnabrechnungen vom letzten Jahr und die Steuererklärung von 2017 einreichen.
An sich kein Problem.
Nur meine Frau und ich sind zusammenveranlagt und wir erhielten eine Steuererstattung.
Wie wird die in den Kostenbeitrag eingerechnet?
Theoretisch müsste ja die Erstattung meiner Frau rausgerechnet werden.
Oder wird einfach 50/50 geteilt?
Hat jemand zu diesem Thema etwas beizutragen bzw. schon Erfahrungen sammeln dürfen?