Kostenbeitrag nach SGB VIII - Steuerguthaben bei gemeinsamer Veranlagung

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    • Kostenbeitrag nach SGB VIII - Steuerguthaben bei gemeinsamer Veranlagung

      Guten Nabend wertes Forum,

      dies ist mein erster Beitrag hier und ich bin mir uneins, ob er in dieser Kategorie gehört oder in Finanzen/Steuern.
      Und zwar geht es um folgendes:

      Der Kindesmutter wurde mein Sohn (14) weggenommen und in eine betreute Wohngruppe(stationäre Eingliederungshilfe nach §35a SGB VIII) gesteckt.
      Ich lebe mit meiner neuen Frau in einer Ehe.

      Heute kam Post vom Jugendamt, dass ein Kostenbeitrag errechnet werden soll.
      Ich solle meine 12 Lohnabrechnungen vom letzten Jahr und die Steuererklärung von 2017 einreichen.
      An sich kein Problem.
      Nur meine Frau und ich sind zusammenveranlagt und wir erhielten eine Steuererstattung.

      Wie wird die in den Kostenbeitrag eingerechnet?
      Theoretisch müsste ja die Erstattung meiner Frau rausgerechnet werden.
      Oder wird einfach 50/50 geteilt?

      Hat jemand zu diesem Thema etwas beizutragen bzw. schon Erfahrungen sammeln dürfen?
    • Hallo Follower,

      herzlich willkommen im Forum.
      Bei der gemeinsamen Veranlagung der Ehegatten ist eigentlich beim familienrechtlichen Unterhalt dann eine Aufteilung des Erstattungsbetrages im Verhältnis zu den Einkünften vorzunehmen.
      Machen die Gerichte sicherlich nicht oft (die haben oftmals nur begrenzte Möglichkeiten der eigenen Berechnung).
      Wenn Du etwas fit bist im Steuerrecht, kannst Du mit einem Steuerprogramm selbst etwas rechnen.
      Gib einfach die Einzelwerte von euch beiden ein und berechne von jedem die Steuer einzeln. Vermutlich wird die Einzelsteuer von Dir zuzüglich der Einzelsteuer Deiner Frau nicht genau Eure tatsächliche Gesamtsteuer ergeben.
      Ich würde aber die einzelnen Berechnungen dem Amt zur Verfügung stellen und darauf hinweisen, dass der Gesamterstattungsbetrag nicht vollständig Dir zuzurechnen ist.
      Wenn Du mehr verdienst als Deine Frau, denke bitte noch daran, dass der Splittingvorteil für den Unterhalt des Kindes einzusetzen ist.
      Ohne Zahlen etwas schwer zu verstehen, oder?

      Gruß Tanja

      P. S. Erfahrungen: mein Mann und ich machen Einzelveranlagung :)
    • Hallo Follower,
      wenn du Glück hast rechnet der zuständige Bearbeiter eurer Steuererklärung beim Finanzamt aus, wie hoch dein Anteil an der Steuerrückzahlung war.
      Falls die Erstattung auf euer damaliges gemeinsames Konto gegangen ist würde ich sie hälftig dem Einkommen zurechnen.

      Gruß

      Villa
      Leben und leben lassen
    • Villa schrieb:

      wenn du Glück hast rechnet der zuständige Bearbeiter eurer Steuererklärung beim Finanzamt aus, wie hoch dein Anteil an der Steuerrückzahlung war.
      Hallo nochmal,

      auf dieses (vermutlich seltene) Glück würde ich mich nicht verlassen.
      Ist eigentlich ganz einfach, eine derartige Berechnung aufzustellen - wenn man nicht tausend besondere Abzüge hat.
      Wenn Du mal Deinen Steuerbescheid zur Hand nimmst und mitteilst, ob folgende Beträge dort auch einzeln ausgewiesen sind, kann ich ein kleines Berechnungsbeispiel (mit ausgedachten Zahlen) liefern ;) .
      Wenn Du einigermaßen fit bist, kannst Du Dir anhand dessen dann Deinen Erstattungsanteil durch Übertragung der Berechnung auf Deine Werte selbst eins fix drei errechnen.

      Da ich elektronische Einzelveranlagung mit Elster mache, weiß ich nämlich nicht, ob beim Zusammenveranlagungssteuerbescheid die folgenden Werte ausgewiesen sind (bei einer "Spielberechnung" in Elster werden sie bei Zusammenveranlagung in der ausführlichen Darstellung jedenfalls ausgewiesen):

      Gesamtbetrag der Einkünfte (gesamt)
      Gesamtbetragder Einkünfte Ehemann
      Gesamtbetrag der Einkünfte Ehefrau
      festzusetzende Einkommensteuer
      Abzug vom Lohn des Ehemannes (die einbehaltene Lohnsteuer)
      Abzug vom Lohn der Ehefrau (die einbehaltene Lohnsteuer)
      sollte noch Kapitalertragsteuer erstattet/angerechnet sein, müsste auch noch angegeben werden, auf wen die zugrunde liegenden Kapitalerträge entfielen (und natürlich die Summe).

      Wer Lust hat, derartiges in Excel mal selbst auszurechnen, dem kann geholfen werden.
      Sollten die Werte oben benannt sein, kann ich an einem fixtiven Beispiel die Aufteilung der Steuererstattung nach dem Gesamtbetrag der Einkünfte darstellen. Aber wie gesagt ohne irgendwelche Besonderheiten...


      Kleine Nachfrage @ Follower, du hast doch hoffentlich die Unterhaltszahlung an die Mutter sogleich eingestellt? So weit ich weiß, ist das ähnlich wie beim Unterhaltsvorschuss...du kannst nicht mehr befreiend an die Mutter leisten.

      Melde Dich mal bei Hilfsbedarf zur Berechnung, vielleicht kann ich ja...

      Gruß Tanja