Ausbildungsunterhalt ohne Ausbildung?

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    • Hallo zusammen,

      ich wollte doch noch einmal nachfragen, wie ihr die Chancen meiner Tochter seht, damit durchzukommen, und wie ihr weiter vorgehen würdet.

      Aufgrund der Feiertage konnte ich meinen Anwalt noch nicht erreichen, und ich schwanke innerlich pausenlos zwischen "Dann zahl ich halt, und bleib doch, wo der Pfeffer wächst, ich hab da keinen Bock mehr drauf" und "Nein, das sehe ich gar nicht ein, dann hört das ja nie auf; dann wird sie noch ewig ohne Verantwortung für sich selbst herumeiern".

      Danke und Gruß, HT
    • Hallo,

      vermutlich würde ich der Anwältin folgendes antworten:

      ..von der Krankheit liegen mir keine amtsärztlichen Atteste vor. Aus diesem Grunde muss ich davon ausgehen, dass meine Tochter in der Lage ist das begonnene Studium zügig und zielgerichtet zu beenden. Dies heisst bei einem 7-semestrigen Studium, dass sie nach dem 4. Semester alle Kurse einschließlich die des 4. Semesters belegt und zu 90 % auch erfolgreich abgeschlossen hat. Sollte dies nicht der Fall sein, so wäre jetzt zu prüfen, ob sie überhaupt in der Lage sein wird, das Studium weiterzuführen. Dazu werden aber amtsärztliche Atteste mit Diagnose und Zukunftsprognose benötigt. Bislang bin ich nur darüber informiert, dass meine Tochter einer Therapie macht. Der genaue Grund, die Diagnose, die Zukunftsprognose sowie der Verlauf liegen mir nicht vor. Insofern muss ich davon ausgehen, dass das Studium so absolviert wird, wie es jeder junge Mensch absolvieren würde. Aus diesem Grunde bitte ich um die Zusendung des Musterstudienplans sowie einer Bescheinigung, aus der hervorgeht, welche Kurse bereits absolviert worden sind.

      Die letzte Aussage meiner Tochter mir gegenüber war, dass sie das Studium nur noch so lange betreiben will, bis sie einen anderen Ausbildungsplatz im medizinischen Bereich erhalten hat. Ich weise darauf hin, dass diese Umorientierung nicht zu meinen Lasten gehen kann, da sie bereits über das 3. Semester hinaus ihr Studium betreibt.

      Der von Ihnen aufgestellten Behauptung, ich hätte meine Tochter zu sehr unter Druck gesetzt, so dass sie nun ein Urlaubssemester einlegen müsse, muss ich vehement widersprechen. Ich habe lediglich erklärt, dass sie sich das mit der Ausbildung überlegen solle und dass sie sich überlegen solle, wie sie weiter mit ihrem Studium verfahren will. Logischerweise habe ich auch mitgeteilt, dass ich nicht bereit bin für Urlaubssemester Unterhalt zu zahlen. Dies ist aber auch logisch, da mit Abschluss des Studiums meine Unterhaltspflicht endet.

      Meine Tochter beginnt nun das 5. Semester eines 7-semestrigen Studiengangs. Das heisst für mich, dass sie in 1,5 Jahren einen Abschluss erlangt hat und ihre berufliche Zukunft - ohne Alimentatioon von den Eltern - beginnen kann.



      Besprich das noch mal mit deinem Anwalt. Aber ich würde jetzt klar sagen, dass es a) keine amtsärztlichen Atteste gibt, aus denen hervorgeht, dass deine Tochter so labil ist, dass sie solche Sachen aus der Bahn werfen dürften. Und wenn doch, dann müsste sie sich in Behandlung begeben und damit wäre keine Unterhaltspflicht gegeben, evtl. käme dann Grundsicherung infrage.

      Ich würde so langsam die Daumenschrauben anziehen, du willst ja auch für dich planen in der Zukunft. Und rein theoretisch kannst du ja von der Uni dir den Musterstudienplan runterladen und die genauen Kurse benennen (1.-4. Semester), die deine Tochter bereits erfolgreich absolviert haben müsste. Und das du davon ausgehst, dass bis auf 1 maximal 2 Kurse alle bestanden wurden.
      Und immer wieder betonen, dass dir keine genauen Diagnosen und Atteste vorliegen, die eine Studierfähigkeit infrage stellen. Evtl. kannst du auch noch darauf hinweisen, dass jede Uni/Stadt/Studierendenwerk Beratungen für Studierenden mit besonderen Bedarfen (so heißt das bei uns) anbieten und Hilfestellung geben.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Hochtief,

      ich hatte schon zweimal angefangen, dann aber die Entwürfe doch nicht veröffentlich.
      Ich verstehe einerseits Deine Verunsicherung, andererseits sehe ich, dass auch Du eine Konsequenz vermissen lässt.
      Das ist aber nur mein Eindruck.
      Lies Dir mal bitte die von Dir seit Januar 19 erstellten Beiträge um die Problematik mit Deiner Tochter und unsere Antworten dazu durch.
      Warum sollen wir denn noch mal eine Zusammenfassung dazu geben?
      Nimm es bitte nicht übel, aber nur allein durch den Umstand, dass Deine Tochter nunmehr zur Durchsetzung ihrer Interessen und egositischen Wünsche eine Anwältin beauftragt hat, hat sich doch nichts an der Ausgangslage geändert?!
      Sie lässt es am gegenseitigen Rücksichtsnahmegebot mangeln, weist ihre zügige Durchführung der Ausbildung nicht nach und Du lässt Dich nun durch die Anwältin, die einfach auf der gleichen Geige nur in anderer Tonart die Melodie der Manipulation fiedelt, aus der Fasson bringen?
      Neben Sophie hatte auch ich mehrmals darauf hingewiesen, dass sie eine Krankheit ebenso nachzuweisen hat. Ich hatte Dir damals ein Urteil eingefügt, in welchem das Gericht entschied, dass ein kranker Auszubildender nicht einfach machen könne, was er wolle und zig Jahre verstreichen lassen darf.

      Morgen ist ja wieder ein ganz normaler Tag, an dem Du dann dringend die weitere Vorgehensweise mit Deinem Anwalt besprechen solltest.
      Ansonsten gibt es natürlich keinerlei Fundstellen, in denen Du Deine Rechte nachlesen könntest, außer du gehst in eine (juristische) Bibliothek und liest Dir die Kommentare zum 1618a und zu den §§1601ff durch. Je nach Ausstattung der Bibliothek wird das sicherlich dauern.
      Dann kann man auch noch Fachaufsätze von Richtern oder Anwälten zum Ausbildungsunterhalt durcharbeiten. Allein dies wird Dir alles nichts in Deinem Einzelfall nützen. Lediglich eine grobe Richtung kannst Du erkennen.
      Die haben wir Dir aber schon - glaube ich - aufgezeigt.
      Natürlich können wir nicht voraus sehen, wie ein Gericht dann in Deinem Einzelfall entscheidet. Wenn Du aber Deinen Anwalt schon mal auf das von mir genannte Urteil verweisen magst, kann der Dir sagen, ob man dies sinnvoll anbringen könnte.

      Sorry, ich bin echt sprachlos (und dafür habe ich nun doch wieder viel zu viel geschrieben)

      Gruß Tanja

      @Sophie danke
    • Hallo zusammen,

      kurzer Zwischenbericht:
      Die Anwältin droht weiter mit Klage und fordert Geld von Mitte Februar bis Juni. Ab dann bekommt meine Tochter wohl AlG-II aufgrund des Urlaubssemesters und des Auszugs von ihrer Mutter, und ich bin mir nicht ganz sicher, ob das Jobcenter diesbezüglich auf mich zukommen und das Ganze quasi zurückfordern kann.

      Wie es ab Oktober weitergehen soll, ist weiterhin unklar.
      Sie habe, so die RA, den Vertrag mit der Ergotherapie-Schule unterzeichnet, werde ihn aber wohl stornieren müssen, da sie den geplanten Klinikaufenthalt nicht früh genug antreten kann (steht auf der Warteliste).
      Da eine Intervallbehandlung geplant ist, frage ich mich ohnehin, inwiefern dies mit einer Ausbildung überhaupt vereinbar ist.
      Da sie die Ausbildungskosten nicht fordere, solle mir das egal sein, dass die Ausbildung kostenpflichtig sei. Nun, es geht ja aber nicht nur um das Schulgeld, sondern auch um die ganz normalen Lebenshaltungskosten, und mein Anwalt hat unmissverständlich darauf hingewiesen, dass es mittlerweile auch vergütete Ausbildungen im Ergotherapie-Bereich gibt.

      Die von uns geforderten Nachweise liegen noch immer nicht vor, lediglich die Bescheinigung über das Urlaubssemester aus gesundheitlichen Gründen samt Attest des Psychiaters ("Zweizeiler") sowie der letzte kurze Entlassbrief der Klinik, der außer den Diagnosen keine Angaben bzgl. ihrer Ausbildungs- oder Erwerbsfähigkeit enthält. Die Frage ist ohnehin, ob das von Belang ist, da sie das Studium ja gar nicht fortsetzen will und derzeit an der FH nur "parkt".

      Ein Vergleichsangebot unsererseits wurde nach einer Funkstille von 5 Wochen (!) nun abgelehnt; es wird die volle Summe gefordert mit einer Fristsetzung von gerade mal 9 Tagen, was ich reichlich unverschämt finde.
      Ob ihr die Summe zu niedrig war oder ob sie die geforderten Belege nicht vorlegen will, wissen wir nicht. Dazu wurde nichts gesagt.
      Es kam nur jetzt ein erneuter Brief der Anwältin, dass Alg-II erst ab Mitte Juni gezahlt würde und ich deshalb entsprechend mehr zu zahlen hätte.

      Anwälte habe ich inzwischen echt gefressen. Wenn es Belege und berechtigte Ansprüche gibt, dann soll sie sie vorlegen, wenn nicht, soll sie mit der Droherei aufhören. Vielleicht bin ich da naiv, aber das ist mir einfach zu hoch. Auch vor Gericht muss sie belegen, warum also nicht gleich?!?! Dieses Gebaren finde ich einfach nur widerlich.

      Gruß, HT
    • Hallo Hochtief,

      zum AlgII lass dir bitte sagen, dass die Bewilligung immer für den vollen Monat erfolgt, in dem deine Tochter bedürftig ist.
      Wenn also im Juni die Leistungen gezahlt werden, wird der Bedarf für den ganzen Monat berechnet -ggf. unter Anrechnung von Einkommen oder vorrangigen Leistungen.

      Also warum solltest du anteilig etwas (mehr) zahlen?

      Die Begründung ist für mich nicht schlüssig, zumal der Bescheid des Job entern vorzulegen wäre.

      Wann ausgezahlt wird /wurde, spielt bei der Berechnung AlgII keine Rolle.

      GruS, fras12
    • Hallo,

      Fordern kann der gegnerische Anwalt viel.
      Ich würde nur darauf hinweisen , dass a) die Belege fehlen und b) durch die Änderung des Berufswunsches zu Therapeutin erwiesen ist, dass es sich bei dem studium nur um ein ParkStudium gehandelt hat. Und da klar ist, dass die Tochter niemals beabsichtigt hat dieses Studium zielstrebig durchzuführen bei Anspruch für die Vergangenheit auf Unterhalt verwirkt sein müsste. Dies auch vor dem Hintergrund, dass sie nicht nach musterstudienplan studiert hat.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo auch nochmal von mir.
      Fordern kann auch die Tochter viel. Ganz offensichtlich hat doch irgendwer in der Zeit bis jetzt ihren Bedarf gedeckt?
      Und dass noch immer kein amtsärztliches Attest vorliegt, würde sicherlich auch ein Richter bemängeln (wenn es denn von euch gefordert wurde!).

      Das Druckaufbauen und lange warten (der Anwältin) ist scheinbar ihre Taktik.
      Besprich das weitere Vorgehen mit Deinem Anwalt und leg das Geld, welches Du als Vergleich angeboten hast, vorsichtshalber auf ein Konto zurück.

      Ansonsten verweise ich auf Sophies Beitrag vom 22.4.
      Es kam doch eigentlich nichts wirklich relevantes Neues für eine (angebliche) Unterhaltspflicht Deinerseits.
      Und der gegnerischen Anwältin ist letztlich egal, wer ihre im Streitwert hochgeschraubte Rechnung bezahlt.
      Für Deine Tochter wäre es lehrreich, müsste sie die Kosten mal selbst tragen (wäre echt interessant, ob das Gericht ihr VKH gewähren würde).

      Berichte gern weiter und ärger Dich nicht zu sehr - unsere Anwältin hält unangenehme Post immer ein wenig zurück und ruft uns vorher an ;)

      Gruß Tanja
    • Hallo zusammen,

      erst mal Danke an euch für eure Rückmeldungen und aufmunternden Worte.
      Ich merke gerade wieder, wie gut dieses Forums hier tut!

      Fras,

      du meintest, dass AlG-II immer für den vollen Monat bewilligt wird. Aber eventuell würde ein anteilig vorhandenes Einkommen damit verrechnet. Habe ich das richtig verstanden, also auch, wenn meine Tochter z.B. erst Mitte des Monats ausgezogen ist oder erst Mitte des Monats den Antrag gestellt hätte, hätte sie Anspruch für den vollen Monat?
      Ich finde das im Netz leider nirgends.

      Weißt du oder jemand anderes, wo das steht?

      Und kann das Jobcenter die bewilligten Leistungen von mir zurückfordern? Die Originalparagraphen habe ich durchgelesen, aber nicht verstanden....

      VG, HT
    • Hallo,

      Das Jobcenter wird versuchen, von dir die Kosten zu bekommen, da sozialrechtlich Kinder unter 25 nicht ausziehen dürfen und Anspruch auf ElternuUnterhalt haben

      Allerdings steht bei dir das Familienrecht entgegen. Volljährige Kinder haben nur Anspruch auf Unterhalt, wenn sie etwas machen und diese Ausbildung bzw. Studium zielstrebig absolvieren.
      Das ist bei euch nicht der Fall.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Sophie,

      die Anwältin schreibt, man habe meiner Tochter gesagt, dass sie unter 25 nur deshalb Anspruch auf AlG-II habe, weil sie ein Urlaubssemester vorweise. Ob sie das richtig verstanden hat (in der Vergangenheit wurde schon allzu oft allzu viel Falsches behauptet), weiß ich nicht.
      Meines Wissens nach aber kann der Auszug unter 25 auch dann durch das Jobcenter genehmigt werden, wenn das Zusammenleben mit den Eltern (der Mutter) nicht mehr zumutbar ist. In unserem Fall ließe sich sicherlich attestieren, dass die symbiotische Beziehung zur Mutter nur so aufgelöst werden kann.
      Problematisch an der Sache ist, dass das ja letztlich ein Fake-Urlaubssemester ist. Was ist, wenn sich genau das herausstellt?

      Gruß, HT
    • Hallo,

      Ja, durch das urlaubssemester hat sie keinen grundsätzlichen Anspruch auf Bafög und kann deswegen hartz4 oder andere staatliche Unterstützung bekommen.

      Aufgrund des UrlaubSemesters hat sie aber Familienrechtlich keinen Anspruch, da sie dadurch nicht studiert. Und entsprechend muss sie ihren Lebensunterhalt durch jobben o.ä selbst verdienen.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo HT,
      schön, dass die Tochter nun doch einen Antrag auf SGB II-Leistungen stellt. Das ist - zusammen mit dem Urlaubssemester -die einzig vernünftige Lösung.

      Zum SGB II kann ich dir einige Fragen beantworten - bzw. Behauptungen klarstellen.


      fras12 schrieb:

      zum AlgII lass dir bitte sagen, dass die Bewilligung immer für den vollen Monat erfolgt, in dem deine Tochter bedürftig ist.
      Wenn also im Juni die Leistungen gezahlt werden, wird der Bedarf für den ganzen Monat berechnet -ggf. unter Anrechnung von Einkommen oder vorrangigen Leistungen.
      Das ist falsch. Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Meinungsfindung: § 41, Abs. 1 gesetze-im-internet.de/sgb_2/__41.html

      AnnaSophie schrieb:


      Das Jobcenter wird versuchen, von dir die Kosten zu bekommen, da sozialrechtlich Kinder unter 25 nicht ausziehen dürfen und Anspruch auf ElternuUnterhalt haben
      Auch das ist nicht richtig. Kinder U25, die in der Bedarfsgemeinschaft leben, haben keinen Anspruch auf Unterhalt (es sei denn, sie sind in Ausbildung). Innerhalb der BG ist es nur so, dass Einkommen der Eltern (das sie für die eigene Bedarfsdeckung nicht benötigen) für den Bedarf der Kinder (bis 25) verwendet wird. Das läuft fast auf das Gleiche hinaus, ist aber eben kein Unterhalt.


      Hochtief schrieb:

      Hallo Sophie,

      die Anwältin schreibt, man habe meiner Tochter gesagt, dass sie unter 25 nur deshalb Anspruch auf AlG-II habe, weil sie ein Urlaubssemester vorweise. Ob sie das richtig verstanden hat (in der Vergangenheit wurde schon allzu oft allzu viel Falsches behauptet), weiß ich nicht.
      Meines Wissens nach aber kann der Auszug unter 25 auch dann durch das Jobcenter genehmigt werden, wenn das Zusammenleben mit den Eltern (der Mutter) nicht mehr zumutbar ist. In unserem Fall ließe sich sicherlich attestieren, dass die symbiotische Beziehung zur Mutter nur so aufgelöst werden kann.
      Problematisch an der Sache ist, dass das ja letztlich ein Fake-Urlaubssemester ist. Was ist, wenn sich genau das herausstellt?

      Gruß, HT
      Da liegst du richtig, HT. Den Anspruch hat sie wegen des Urlaubssemesters. Da spielt U oder Ü25 keine Rolle. Auch in Bezug auf das nicht mehr zumutbare Zusammenleben bin ich deiner Meinung und gehe auch davon aus, dass das im JobCenter nicht anders gesehen wird. Wenn doch - Widerspruch!

      Mit Erstattungsansprüchen ab Juni dürfte dir das JobCenter nicht kommen. Hier ist der Unterhaltsanspruch nach Familienrecht entscheidend. Und der ist zumindest ab Mitte Juni nicht mehr gegeben.

      Ob bis Mitte Juni Unterhalt geschuldet ist, weiß ich nicht. Dazu hast du ja auch von den Expertinnen reichlich Auskünfte bekommen. Das eine oder andere Statement bezüglich 'Zielstrebigkeit' 'Musterstudiengang', 'Krankheitsgewinn', 'Parkstudium'.... würde ich vielleicht nochmal evaluieren. Ist nur meine persönliche Meinung. Ich stell mir grad vor, wie einem Sportstudenten mit gebrochenen Beinen grad die 100 m nicht gelingen... Diese faule Socke ist doch nicht zielstrebig! Das 'Parkstudium' behält er doch nur bei, damit er sein Semesterticket und die günstige KV behält. So einem ist auch zuzutrauen, dass er nicht in aller Kürze gesund wird, vermutlich lädt er noch den einen oder anderen Krankenhauskeim ein. Um dann - und das ist dann die Krönung der Rücksichtslosigkeit - ein Urlaubssemester zu nehmen.

      Na ja, das war jetzt nicht nötig, musste aber dringend raus.

      Gruß
      Susanne
    • Hallo Susanne,

      Wenn die Tochter nicht kommuniziert und erklärt wie sie sich das alles vorstellt und was und warum die Therapeuten dazu sagen, dann denke ich kann man das mit dem zielführenden Studium schon anführen. Wenn sie dann erklärt wo, was und wie wird es vermutlich kaum einen Elternteil geben, der dafür kein Verständnis hat. Wie bei dem Beispiel mit dem sportstudenten.

      Bei meiner Grossen war es jetzt so, dass die Uni darauf besteht dass alle vor dem Auslands Semester belegten Kurse bestanden sein müssen. Und das AuslandsSemester ist verpflichtend. Und deswegen hat sie aufgrund eines nicht bestanden Moduls zwei Semester Leerlauf. Sie hat sich also einen Nebenjob gesucht und den Kurs zwischenzeitlich auch bestanden.
      Das kann passieren, sie hat das uns gegenüber aber ganz offen kommuniziert. Und dann denke ich, ist das kein Problem.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Sophie,

      ich glaube, Susanne möchte einfach uns beiden (und Villa?) sagen, was sie von uns "Expertinnen" hält.
      Da gibt es Leute, die dann über Bande spielen, andere schreiben die, die sie meinen einfach mit Namen an.

      Ich glaube schon, dass auch Susanne generell weiß, wie lange sich das Gedöns mit der Tochter von Hochtief schon hinzieht.
      Sie blendet das einfach nur mal aus, da sie sonst die von uns benutzen Formulierungen nicht so schön aus dem Zusammenhang gerissen präsentieren kann.

      Gruß Tanja
    • Hallo zusammen,

      hier ging es ja hoch her....

      Liebe Susanne,

      Danke für die Info!!!
      Ich weiß leider nicht, seit wann meine Tochter in einer eigenen Wohnung lebt, werde das aber erfragen.

      Ich möchte noch einmal klarstellen, dass ich von einem kranken Menschen nicht die volle Leistung erwarte.
      Aber ich erwarte Offenheit und Ehrlichkeit.

      Meine Tochter gewährte mir keinen Einblick in ihre Erkrankung, und sie sagt seit langem, dass sie Ergotherapeutin werden will.
      Das Studium schafft sie nicht, wie sie sagt, einen Minijob schafft sie nicht, wie sie sagt, aber die Ergo würde sie schaffen, weil "sie das dann ja auch will".

      Ich soll alles hinnehmen und einfach nur zahlen.

      Und weil sie nicht offen über Optionen sprechen wollte und sich gegängelt fühlte, brach sie den Kontakt ab und beauftragte eine Anwältin.

      Sie "parkt" tatsächlich nur. Das Studium ist schon lange nicht mehr ihr Ziel.

      VG, HT
    • Hallo HT,


      Hochtief schrieb:


      Ich möchte noch einmal klarstellen, dass ich von einem kranken Menschen nicht die volle Leistung erwarte.
      Aber ich erwarte Offenheit und Ehrlichkeit.

      Meine Tochter gewährte mir keinen Einblick in ihre Erkrankung...

      Ich soll alles hinnehmen und einfach nur zahlen.
      das weiß ich doch. Nach so vielen gemeinsamen Jahren hier im Forum kann man sich schon einen ganz guten Eindruck verschaffen. Ich hatte nie einen Zweifel, dass dir es bei dieser tragischen Geschichte vorrangig immer um die Sorge um eure Tochter ging. Hilflos zuschauen zu müssen, wie alles aus dem Ruder läuft - grausam. Und - glaub mir - mir würde es nicht anders ergehen.

      In so einer Situation kann es vordergründig hilfreich sein, sich auf Nebenschauplätze zu begeben, wie z.B. den finanziellen Aspekt, der natürlich nicht unwichtig ist. Aber letztendlich waren doch die Finanzen nur eine Krücke auf dem beschwerlichen Weg, die Tochter wieder auf die Bahn zu bringen. Die ersten Schritte sind nun getan: SGBII-Leistungen beantragt und Auszug bei der Mutter.

      Vielleicht muss man in so einer Situation lernen, kleinschrittiger zu denken. Ist schwer. Die von mir zitierten 'Kampfbegriffe' lenken doch nur von dem eigentlichen Problem ab. Aus den vielen Antworten, die du bekommen hast, läßt sich doch häufig ein hohes Maß an Unwissen herauslesen. Einer Depressiven Zielstrebigkeit abzuverlangen - sie wird an manchen Tagen froh sein, aufgestanden zu sein und die Dusche gefunden zu haben.

      HT, ich wünsche dir, dass du 'lernst', mit dieser schrecklichen Krankheit umzugehen. Und dass du dabei auch eine gewisse Distanz einhalten kannst. Dein Leben, deine Lebensfreude sind mindestens genau so wichtig.

      Ich wünsche dir (euch) alles erdenklich Gute!

      Liebe Grüße
      Susanne

      PS
      Zu der rein finanziellen/juristischen Seite noch 2 Links
      haufe.de/recht/deutsches-anwal…k_PI17574_HI10698486.html
      gerichtsentscheidungen.berlin-…&doc.price=0.0#focuspoint