Ausbildungsunterhalt ohne Ausbildung?

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    • Ausbildungsunterhalt ohne Ausbildung?

      Hallo zusammen,

      so, der Konflikt mit meiner Tochter, 23, geht in die nächste Runde.
      Sie ist immatrikuliert, hat aber im WS keinen Fuß in die FH gesetzt. Sie hat schon seit Jahren psychische Probleme und das scheint nach dem letzten Klinikaufenthalt (bis Anfang September) immer schlimmer zu werden.

      Ich habe den Unterhalt bisher trotzdem bezahlt, in der Hoffnung, dass sich etwas tut, v.a. gesundheitlich, aber auch beruflich. Eine Perspektive oder Idee.
      Nichts.
      Alles ist ihr zu viel.
      Sie legt mir aber auch keine Klinikberichte vor, nichts.
      Sie will nur weiterhin Geld und in Ruhe gesund werden.

      Da sie immatrikuliert ist, hat sie keine Chance auf Alg-II, und auf meinen Vorschlag einer beruflichen Reha geht sie gar nicht erst ein.
      Ich habe nun in meiner Verzweiflung angekündigt, den Unterhalt einzustellen, in der Hoffnung, dass sich etwas tut.

      Nun, es tut sich etwas, sie zieht in Erwägung, den Unterhalt einzuklagen, wie sie schreibt.

      Sie studiert ja aber gar nicht, könnte das auch nicht beweisen, keine Credits, schrieb sogar selbst, dass sie das Studium nicht beenden wird.

      Was tun?

      Ich habe weder Lust, mich von meiner eigenen Tochter erpressen zu lassen und nur zum Zahlen gut genug zu sein, wie davor bei ihrer Mutter, noch hab ich Lust auf erneuten juristischen Stress. Sie hat mir ja schon einmal Anwaltspost beschert, weil sie meinte, eine Privatschule besuchen zu müssen.

      Bin dankbar für jeden Rat von außen, um mich sortieren zu können.
      Danke und Gruß,
      HT
    • Hallo,

      ein studierendes Kind muss fleißig und zielstrebig das Studium verfolgen (11 WF 146/03 vom 13. Februar 2004, OLG Hamm).
      Deswegen würde ich die Tochter nach dem Musterstudienplan (evtl. aus dem Internet ziehen) und den bestandenen Modulen und wann sie bestanden wurden (Notenübersicht) bitten.
      Und ihr deswegen eine Frist setzen.

      1-2 Semester müssen als Unterhalt über die Regelstudienzeit hinaus bezahlt werden. Wenn sich aber jetzt schon abzeichnet, dass dieser Zeitraum nicht ausreichen wird (bei uns sind 30-32 Semesterwochenstunden das Maximum was belegt werden darf), dann würde ich ihr mitteilen, dass das Studium nicht zielstrebig genug verfolgt wurde und sie ja bereits mitgeteilt habe, dass sie das Studium nicht beenden wird und du deshalb den Unterhalt letztmalig für März 2019 zahlst und ab April 2019 den Unterhalt aus fehlender Zielstrebigkeit und der Angabe, dass sie gar nicht vorhat das Studium zu beenden, einstellen wirst.

      Sie könne sich gerne melden, wenn sie sich klar sei, was sie zukünftig machen will und dann würdest du gerne mit ihr zusammen die Möglichkeit finanzieller Unterstützung deinerseits erwägen.

      Gibt es einen Titel?

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Sophie,

      Danke für die schnelle Antwort!

      Sie hat nicht vor, das Studium zu beenden, ist aber immatrikuliert, um weiter eine KV zu haben. Letztlich "parkt" sie da und sieht sich nicht in der Lage, irgendetwas zu tun.

      Dass sie zielstrebig sein muss etc., weiß ich.
      Es geht mir darum, ob eine reine Immatrikulation schon reicht, um einen Unterhaltsanspruch zu generieren.

      Außerdem plagen sie Existenzängste, da sie ohne meinen Unterhalt nur das Kindergeld hat und sich nicht in der Lage sieht zu jobben.

      Alg-II scheidet so aber auch aus.

      Einerseits tut sie mir Leid, andererseits bin ich wütend, dass ihr nichts Besseres einfällt, als mal wieder einen Anwalt zu beauftragen.
      Ihre Freunde scheinen ihr dazu zu raten, nach dem Motto: Velleicht zahlt er ja, um die Beziehung zu retten.
      Aber ganz ehrlich: Was ist das für eine Beziehung, die nur eine Einbahnstraße ist?

      Ratlose Grüße,
      HT
    • Hallo,

      genau deswegen würde ich ihr schreiben:

      Liebe Tochter,

      du hast mir gegenüber bereits geäußert, dass du das angefangene Studium nicht beenden willst. Da du nur unterhaltsberechtigt bist, wenn du dein Studium zielstrebig durchführst möchte ich dich bitten mir bis zum 06.03.2019 mitzuteilen, ob du das Studium mit Ende des Wintersemesters 2018/19 beenden wirst. Ebenso bitte ich dich bis zu diesem Termin um den Musterstudienplan sowie die von dir abgelegten und bestandenen Prüfungen (Notenübersicht).

      Sollten mir die Unterlagen nicht bis zum 06.03.2019 vorliegen, so werde ich den Unterhalt einstellen.

      Gerne können wir uns auch einmal persönlich zu diesem Thema und deine Zukunftsvorstellungen treffen.

      Viele Grüße

      Hochtief


      - Wenn dann eine Antwort kommt schaust du ob es überhaupt möglich ist, ob sie das Studium zu Ende bringen kann. Bei uns an der Hochschule ist es so, dass man mindestens die Hälfte der Kurse des Semester ablegen muss, ansonsten kann die Exmatrikulation angedroht werden (Die Studies müssen dann zur Studienberatung und dort wird ein verbindlicher Plan festgelegt, bis wann sie welche Kurse belegt und abgeschlossen haben müssen).

      Und danach bekommt sie dann weitere Antworten von dir.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Sophie,

      ich glaube fast, sie käme sich dann veralbert vor. Ich weiß ja, dass sie nichts nachweisen kann.

      Außerdem steht ihre Drohung, zum Anwalt zu gehen, ja schon im Raum.
      Soll ich das einfach ignorieren?

      An ihrer FH wird sie nicht zwangsexmatrikuliert, die Semester laufen einfach weiter. Von daher "droht" ihr da erst mal nichts....

      Gruß, HT
    • Hallo,

      ja, gerade weil sie mit Anwalt droht, sagt sie will es eh nicht abschließen würde ich dieses Schreiben schicken.
      Dann kannst du nämlich dem Anwalt gegenüber mitteilen, dass du die Tochter zur Auskunft aufgefordert hast, diese der Aufforderung nicht nachgekommen ist und deswegen die Tochter in der Pflicht ist erstmal ihre Bedürftigkeit und Zielstrebigkeit unter Beweis zu stellen bevor sie ein Verfahren in die Gänge bringt.

      Und er seiner Mandantin bitte mitteilen möge, dass sie Pflichten hat, denen sie auch nachzukommen habe bevor du verpflichtet bist Unterhalt zu zahlen. Da volljährige Kinder nur unterhaltsberechtigt seien, wenn sie etwas tun würden wie Ausbildung oder Studium und eine Immatrikulation alleine, ohne Kurse zu belegen und zu absolvieren, keine dauerhafte Berechtigung auf Unterhalt darstellen würde.

      Vielleicht wird das, wenn es zu einem gerichtlichen Verfahren kommen sollte, noch einmal wichtig, dass die Tochter auch auf Aufforderung keine Unterlagen schickt und keine Zielstrebigkeit an den Tag legt, obwohl du das deutlich eingefordert hast.

      Denn spätestens in 2 Jahren mit 25 fällt das Kindergeld weg und sie muss sich selbst krankenversichern. Das würde alles noch on top kommen, wenn sie weiterhin nichts macht und du da nicht hinterher bist.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Hochtief,

      das "Geeier" (sorry für den Ausdruck, aber so wirkt es nun mal auf mich) mit Deiner Tochter geht ja nun schon etwas länger.
      Lass Dich bloß nicht von der jungen Dame erpressen. Wenn sie mitbekommt, dass Du emotional erpressbar bist, wird sie nicht nur bei Dir diese Art der Konfliktbewältigung (für sich) immer wieder wählen, sondern wird vermutlich auch künftig mit anderen Menschen so umgehen.
      Dass ihre Freunde ihr offenbar dazu raten, liegt bestimmt auch daran, dass sie den Freunden nicht alle Apsekte Eurer Beziehung und ihres Verhaltens Dir gegenüber kund tut - man möchte ja, dass andere Menschen ein bestimmtes Bild von einem haben.

      Rein sachlich ist man den Kindern nur unterhaltspflichtig (bis zum Abschluss der 1. Berufsausbildung), wenn die nicht in der Lage sind, sich selbst zu unterhalten.
      Wenn ein Kind die Schule (in Vollzeit) besucht, kann es auch als Volljähriger nicht daneben noch einen Job ausüben.
      Wenn ein Kind zum Studium angemeldet ist, muss es auch studieren um unterhaltsbedürftig zu sein. Aus diesem Grund ist man ja auch nicht verpflichtet, ein Bummelstudium bis zum Ende zu finanzieren.

      Du hast hoffentlich einige der Aussagen Deiner Tochter schriftlich? Das, was sie gesagt hat, kann ein findiger Anwalt einfach bestreiten und ggf. als anders gemeint darstellen.
      Lass Sie doch zum Anwalt maschieren. Die Kostentragungslast dafür hat erst mal sie.

      Wenn Du das schriftlich hast, würde ich gar nicht noch mal anschreiben. Da kein Titel existiert, ist sie dann am Zuge.
      Da Du ja Mitglied im Isuv bist, gehst Du dann - wenn Dir eine Aufforderung des Anwaltes der Tochter vorliegt - zum Kontaktanwalt zur Beratung.

      Und dann kannst Du den Anwalt ja darauf hinweisen, dass die Tochter, wenn sie erkrankt ist, Ihrerseits (Ausfluss des Gegenseitigkeitsprinzips der Rücksichtnahme) die Obliegenheit hat, alles für Ihre Gesundung zu tun und diese Maßnahmen ggf. auch zu belegen hat. Und dass zu Sicherstellung des Lebensunterhaltes bei/nach Erkrankung die Vorschriften der Sozialgesetzbuche anwendbar sind.

      Wenn sie wieder gesund ist und eine Ausbildung aufnimmt, kann es ja sein, dass Du noch mal unterhaltspflichtig wirst. Aber bis dahin, ist es meiner Meinung nach notwendig, dass ihrer (Verweigerungs)Haltung auch Konsequenzen gegenüber stehen.

      Ich drück Dir die Daumen für Deinen Weg!
      Gruß Tanja
    • Hallo Sophie, Tanja und Villa,

      besten Dank für eure klaren Worte. Das Wort "Geeiere" ist schon o.k.; im Grunde sehe ich das auch so, und ich würde sofort knallhart agieren, wäre sie nicht psychisch krank und würde sich auch immer wieder darauf berufen.
      Und es gibt immer wieder auch Menschen, die deshalb Rücksichtnahme von mir erwarten.

      Auf die psychische Erkrankung ist noch keiner eingegangen. Ist das für euch komplett unwichtig?

      Sie geht 1 x pro Woche zur Therapie. Ich weiß nicht, ob das Nachweis genug ist. ...
      Ich habe allerdings nicht den Eindruck, dass die Therapie ihr hilft. Es scheint eher bergab zu gehen, was meine Tochter allerdings auf den "Druck" schiebt, ihre berufliche Zukunft zumindest mal in den Blick zu nehmen....

      Hätte sie denn eine Chance, mit einem Anwalt Unterhalt einzuklagen?
      Ich fühle mich erpresst.
      Wenn es wirklich zum erneuten Rechtsstreit kommt, weiß ich nicht, ob unsere Beziehung das überlebt.

      Gruß, HT
    • Hallo,

      Wenn Sie durch ihre psychische Erkrankung so gehandicapt ist, dass sie nicht studieren kann, dann muss man einen anderen Weg finden.

      Wenn sie aber sozusagen Geld monatlich bekommt um zu studieren, dann soll sie das auch tun. Wenn nicht sollte es kein Geld dafür geben. Zumal wenn sie dir mit Anwalt und Gericht droht. Dann muss sie sich auch gefallen lassen an ihren Leistungen und ihrer Zielstrebigkeit gemessen zu werden.

      Und wenn die Therapie bzw. Die stationären Aufenthalte in der Klinik keine Besserung bringen, dann muss einfach auch darüber nachgedacht werden, ob sie überhaupt in der Lage sein wird eine Ausbildung oder ein Studium beenden zu können. Wenn das nicht der Fall ist muss überlegt werden, ob nicht Schritte in Richtung Grundsicherung etc. Gegangen werden müssen. Da sie ja vermutlich keinen Anspruch auf erwerbsunfähigkeitsrente hat.

      Aber deswegen ist es in meinen Augen wichtig, die Karten auf den Tisch zu legen und nach Lösungen zu suchen.

      Und dieses Studium ohne Leistung zu erbringen verzögert das ganze nur. Wenn sie gezwungen ist zum Jobcenter zu gehen, um da Leistungen zu beantragen, dann werden dort auch Anforderungen gestellt.

      Und ja es kann einem zu Beginn einer Therapie deutlich schlechter gehrn als vorher. Aber sie handelt ja auch - zumindest teilweise - auch gegen den Rat des Therapeuten (urlaubssemester).

      Es ist mit Sicherheit nicht ein Fach jetzt eine Entscheidung zu treffen. Aber ich denke du solltest hier mal Klartext sprechen und die Grenzen aufzeigen. Wenn sie dann mit dir spricht oder das Studium abbricht kannst du dir immer noch überlegen sie freiwillig zu unterstützen.

      Momentan verlässt sich deine Tochter darauf, dass sie machen kann was sie will und Papi zahlt. Und wenn nicht drohe ich mit dem Anwalt und Papi zahlt. Und das ist für mich ein deutliches Zeichen von Manipulation.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Sophie, hallo Tanja,
      hallo zusammen,

      meine Tochter fühlt sich von mir unverstanden und letztlich nicht geliebt, wenn ich ihr mit dem Unterhalt die Unterstützung versage und damit "zwinge", sich einen Anwalt zu nehmen.

      Man mag das emotionale Erpressung oder Manipulation nennen, und vielleicht ist ihr das noch nicht einmal bewusst; ich gehe davon aus, dass das nicht bewusst abläuft; aber sie *fühlt* so, weshalb ich zum einen unsere ohnehin fragile Beziehung erneut bedroht sehe und zum anderen mit klaren Worten oder einem konsequenten Verhalten einen Rechtsstreit provoziere.

      Was Letzteres betrifft, weiß ich ja leider aus Erfahrung, wie viel Kraft und Nerven man dabei lässt.
      Und meine Frau ist derzeit selbst psychisch massiv angeschlagen und wird stationär behandelt.
      Ich weiß nicht, wie sich dieser Zusatzstress auf ihre Erkrankung auswirkt, aber ich befürchte, dass es sie zurückwirft.
      Sie spricht zur Zeit in den Therapien mehr über meine Tochter als über ihre eigenen (eigentlichen) Probleme und kann sich von diesem Konfliktthema, das ja seit Jahren unsere Ehe mit "prägt", kaum noch abgrenzen.

      Ich muss auch an sie und ihre Gesundheit denken und daran, dass unsere gemeinsamen Kinder eine gesunde Mutter brauchen.

      Lohnt sich jetzt eine Art "Kampf", wenn er doch alle belastet?
      Oder ist das zu kurz gedacht, weil es immer teurer für uns wird, je mehr sich der Weg meiner Tochter verlängert?
      Und weil meiner Tochter vielleicht ein bisschen "Zwang" am Ende helfen könnte, auch wenn sie das jetzt so nicht sehen kann?

      Tanja war es, glaube ich, die geschrieben hat, dass die Freunde meiner Tochter sie wahrscheinlich deshalb verstehen und ihr entsprechend raten, weil sie nur ihre Version, nur ihre Darstellung kennen.
      Aber gilt das nicht auch für mich?
      Ihr hier im Forum kennt auch nur meine Sicht der Dinge und unterstützt mich dabei.
      Was aber macht meine Version "richtiger" als ihre?

      Zum Thema Therapie:
      Da sie schon während der Schulzeit viele Jahre in Therapie war und vor der jetzigen zweimal in einer Klinik (2017 und 2018), kann man eigentlich nicht von einer "Anfangsverschlechterung" sprechen, denke ich jedenfalls. Es sei denn, das ließe sich durch einen Wechsel der Therapeutin oder Therapieform erklären.


      Schlaflose Grüße,
      HT
    • Lieber Hochtief,

      ich habe lange überlegt, ob/was ich darauf noch antworte. Ich habe vieles von dem schon mal in meinem damaligen Beitrag geschrieben.

      Den Rest möchte ich nicht so offen schreiben, da dies Rückschlüsse auf meine Person zuließe. Dies möchte ich vermeiden, so lange wir mit dem großen Kind meines Mannes noch das eine oder andere Problem gerichtlich klären müssen.

      Hier nur ganz kurz mein Tipp, der Rest erfolgt per privater Nachricht:

      Stell den Unterhalt ein, Deine Tochter ist nicht an einer Klärung interessiert. Sie manipuliert Dich und sagt/denkt: zahl Unterhalt, oder Du hast die Beziehung zerstört und mir so bewiesen, dass du mich nicht verstehst und nicht liebst.
      Manche Kinder entwickeln solch materiellen Ansichten von Beziehungen.

      Steh Deiner Frau bei, begebt Euch in eine Paarberatung oder -therapie. Versuch an deiner Paarbeziehung zu retten, was noch zu retten ist.

      Gruß Tanja
    • Hallo zusammen,

      es hat sich leider in der Zwischenzeit nicht viel getan:
      Ich habe den Unterhalt eingestellt und stehe im Mailontakt zu meiner Tochter.

      Auf den Wunsch nach einem persönlichen Gespräch, gern in Gegenwart eines unparteiischen Dritten, geht sie nicht ein; auch nicht auf die Frage, was wäre, wenn es ihr im Herbst nicht gut genug geht, um eine Ausbildung zu machen. Ein Berufsbildungswerk biete ihr zu wenig Auswahl, und sie habe auch schon viel Negatives darüber gehört; Bewerbungen legt sie mir nicht vor, weil sie denkt, ich wäre damit sowieso nicht zufrieden....

      Alg-II wäre für sie okay, wer zahlt, ist ihr egal, aber sie unternimmt nichts. Ich kann keinen Termin für sie ausmachen....

      Derzeit tut sich also nichts, und ich befürchte, dass sie im Herbst ohne Ausbildungsplatz dasteht.

      Ich schreibe und frage, sie leidet und klagt.
      Wir drehen uns im Kreis und kommen nicht weiter.

      Moralisch "richtig" zu handeln, ist enorm schwer: Ich weiß ja, dass sie krank ist. Sie leidet ja nun tatsächlich und glaubt, was sie sagt, denkt und fühlt.
      Und ich bin kein Therapeut.

      Für mich ist das gerade echt schwer, und ich weiß nicht, wie ich mich weiter verhalten soll.

      Was würdet ihr jetzt tun?
      Der Unterhalt ist eingestellt, das Problem damit ja aber lange nicht gelöst.

      Vielen Dank,
      HT
    • Hallo,

      ich würde jetzt erst mal abwarten (wie schwer dir das auch fällt). Vielleicht ein Wellness-Wochenende für dich und deine Frau.

      Und wenn sie nichts macht, dann hat sie ja irgendwann das Problem, dass das Geld fehlt.

      Und vielleicht auch ihre Therapeutin darüber informieren.
      Und vielleicht solltest du auch überlegen, das ganze aufzuarbeiten und dich dich ins Reine zu bringen, ob mit oder ohne professionelle Hilfe.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Hochtief,

      was ich tun würde?
      Den Krankheitsgewinn nicht länger mittragen.
      Sie hat sonst keinerlei Veranlassung, sich um ihre Genesung zu kümmern.

      Wenn sie die Ausbildung wieder aufnimmt, bist Du sicher der letzte, der ihr dann den Unterhalt verweigert. Bis dahin hat sie schlicht keinen Anspruch, sondern muss sich ihren Lebensunterhalt als Ausfluss der Eigenverantwortung und der gegenseitigen Rücksichtnahme einfach mal selbst erarbeiten oder aber einsehen (Krankheitseinsicht), dass sie staatliche Leistungen in Anspruch nehmen muss, die dem Unterhalt vorgehen!

      Also, bleib in Kontakt mit ihr und steh Gewehr bei Fuß, wenn sie jemanden braucht, der mit ihr zu den Ämtern latscht.... Aber dränge dich damit nicht auf.
      Es gehört zu Krankheitseinsicht, dass man um Hilfe bitten können muss.... Sonst stehst du bei einem verabredeten Termin allein da und wartest Dir die Beine in den Bauch ;) .

      Wenn sie etwas ändern will, muss sie anfangen.... dann kann man unterstützen.
      Durch Wünsche äußern hat noch niemand Werke vollbracht.

      Gruß Tanja
    • Hallo Sophie, hallo Tanja,

      da meine Tochter 23 ist, denke ich nicht, dass es mir zusteht, ohne ihr Wissen oder ihre Einwilligung Kontakt zur Therapeutin aufzunehmen. Ich habe mehrfach darum gebeten; weiter aufdrängen werde ich mich nicht.

      "Den Krankheitsgewinn nicht länger mittragen" ist ja genau das, was ich will, worunter aber vielleicht jeder etwas anderes versteht...
      Den Unterhalt einzustellen, war ein wichtiger Schritt; die Frage ist, welcher kommt jetzt.

      Ich stehe ja mit ihr im Mailkontakt, und sie erwartet schließlich zu Recht auch Antworten auf ihre Schreiben. Nur dass ich eben denke, dass das zu nichts führt und wir nicht weiterkommen.

      Stelle ich den Druck ein, passiert mit extrem großer Wahrscheinlichkeit nichts oder es kommt Anwaltspost, und je länger es dauert (die 25 lauert...), umso teurer wird es am Ende für uns. Einfach nichts zu tun, schadet also unterm Strich uns, wenn sie im Herbst ohne etwas dasteht. Weiter Druck zu machen, schadet ihr (und damit indirekt auch wieder uns), jedenfalls wiederholt sie das pausenlos.

      Und sie scheint keinerlei Idee zu haben, außer die Ergotherapie-Ausbildung machen zu wollen, die ich aus mehreren Gründen für unsinnig halte. Sie aber kommt nicht davon los und scheint jetzt ihre Selbstbehauptung und Emanzipation an dieses Projekt zu knüpfen.

      Dass sie etwas tun muss, weiß sie, sie kriegt aber den Hintern nicht hoch, und wenn man sie darauf hinweist, liegt es an der Erkrankung.....
      Es ist zum Verzweifeln. Und zum Kot....
      Ich war noch nie so angenervt von ihr und diesem ganzen Kram wie derzeit und bin gespannt, was sie als Nächstes macht. Ich wette, sie kommt wieder mit der Ergo...

      Dennoch besten Dank für all die Gedanken, die ihr euch macht!
      Ich melde mich, wenn es etwas Neues gibt.

      Gruß, HT
    • Hallo zusammen,

      nun ist also eingetreten, was fast zu erwarten war:

      Meine Tochter hat eine Anwältin beauftragt, ein Urlaubssemester aus Krankheitsgründen vorgelegt, und beansprucht weiter Unterhalt. Sie wolle sich die Option offenlassen, das Studium vielleicht doch fortzusetzen, und wisse derzeit gar nicht mehr, wofür sie geeignet sei. Ich hätte Druck ausgeübt, und deshalb sei es ihr immer schlechter gegangen. Ihre Therapeutin hoffe, ein erneuter Klinikaufenthalt würde sie so weit stabilisieren, dass eine Entscheidungsfähigkeit gegeben sei.
      Wie schätzt ihr das ein?

      Gruß, HT
    • Hallo Hochtief,

      ich schätze das so ein, dass Deine Tochter auch weiterhin keinem geregeltem Studium nachgehen wird (Erstaunlich, dass die Ergo-Ausbildung plötzlich gar nicht mehr erwähnt wird?!) .
      Du hast doch schon keinerlei Nachweise (Scheine) für die Absolvierung des vorherigen Semesters?
      Antworte der Anwältin, dass Du diese mehrfach angefordert hast. Deine Tochter bisher aber nicht nachgewiesen hat, dass sie ihre Ausbildung zügig und zielstrebig durchführt.
      Dass Dir trotz mehrmaliger Aufforderung keinerlei Unterlagen über eine behauptete Erkrankung (amtsärztliches Attest) und eventueller Therapie-und Medikamenten Plan vorgelegt wurden.
      Dass Du diese Unterlagen weiterhin beansprucht und ansonsten die Bedürftigkeit bestreitest.
      Ob Du die Schnapsidee mit der Ergo-Ausbildung schon jetzt - als gegen die Behauptung des weiteren Studiumswunsches - anführen solltest, weiß ich nicht.
      Es sieht alles so nach Zeit schinden (durch die Tochter) aus.

      Du kannst aber auch den Beratungsschein des ISUV in Anspruch nehmen (ich gehe davon aus, dass Du Mitglied bist) und vorab eine geeignete Strategie mit dem Kontaktanwalt absprechen.

      Bitte bedenke, die Mandatierung eines Anwalts durch Deine Tochter sagt nichts über die Erfolgsaussichten ihres Ansinnens aus (Du sollst einfach zahlen ohne Forderungen zu stellen :S ).
      Und wenn Du jetzt die Zahlungen ohne Vorlage von Nachweisen wieder aufnimmt, wirst Du unglaubwürdig.
      Wie genau ist denn die Formulierung des Anspruchs?

      Eine Nachfrage aus Interesse: welches Semester hat sie krankheitsbedingt pausiert (und nachgewiesen?)

      Gruß Tanja
    • Hallo Tanja,

      ich denke auch, dass sie die potentielle Fortsetzung des Studiums nur vorgibt.
      Sie hat schon im WS keinen Fuß in die FH gesetzt, weil sie sich nicht dazu in der Lage fühlte, das bestätigt die Anwältin auch; das Urlaubssemester gilt jetzt, im SS, dies wäre das 4. Fachsemester.

      Begründet wird der Anspruch mit dem Urlaubssemester und damit indirekt der Aufrechterhaltung der studentischen Eigenschaft.
      Der Beleg für die Erkrankung soll wohl die Bescheinigung des Urlaubssemesters sein.

      Laut Anwältin sei meine Tochter so verwirrt, dass sie gar nicht mehr wisse, wofür sie geeignet sei, und ich hätte durch den Druck, den ich erzeugt hätte, sich zu entscheiden, erheblich zur Verschlechterung der psychischen Situation beigetragen.
      Letztlich ist dies eine Art moralische Argumentation, die die Verantwortung auf mich abwälzen will.

      Welche konkreten Rechte habe ich? Weiß jemand, wo ich das schwarz auf weiß nachlesen kann?

      Werde mich natürlich auch anwaltlich beraten lassen, hätte aber bis dahin schon mal gern ein paar Infos. ....

      Allein, dass sie sich einfach totstellt und dann ohne Vorwarnung eine Anwältin beauftragt, deprimiert mich. Inzwischen glaube ich nicht mehr daran, dass es zwischen uns jemals ein gutes Verhältnis geben kann. Ihr ist offenbar das Geld wichtiger als unsere Beziehung.
      Sie hat ja selbst gesagt, dass sie AlG-II nicht beantragen wolle, weil der Unterhalt höher sei.....

      Genervte Grüße,
      HT