Zugewinnausgleich bei Hausverkauf

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    • Zugewinnausgleich bei Hausverkauf

      Wer kann mir Auskunft geben?
      Bei Eheschließung het e r seit 17 Jahren Immobilie im Alleinbesitz. Es besteht gesetzliche Zugewinngemeinschaft.
      Vor der Trennung (nach 10jähriger Ehe) wird die Immobilie für Summe X verkauft. Wie wird der Wert der Immobilie
      zum Ehebeginn ermittelt, wenn Haus bereits abgerissen ist ? Wie wird in diesem Fall der Zugewinnausgleich vor
      deutschen Gerichten ermittelt? Danke für jede kompetente Antw3ort KHK
      Arne C.
    • Hallo Arne,

      dein behauptetes Anfangsvermögen musst du belegen - wie alle anderen Vermögenswerte und Schulden auch.

      Hast du noch den Kaufvertrag? Das wäre zumindest schon mal eine Grundlage für die Wertermittlung 17 Jahre später. Normalerweise wird der Wert indexiert. Die Verbraucherpreisindizes werden vom Statistischen Bundesamt ermittelt. destatis.de/DE/ZahlenFakten/Ge…B80523FFCF1.InternetLive1

      Es kann aber auch sein, dass die Immo eine Wertsteigerung erfahren hat, die darüber hinausgeht - z.B. wenn aus landwirtschaftlicher Fläche ein Wohngebiet erschlossen wird. Was auch immer zum Tragen kommt - es muss belegt werden. Wenn Einigkeit zwischen den Ehepartnern über den Wert besteht, würde das vom Familiengericht auch so hingenommen. Dass die Immo inzwischen (während der Ehezeit) verkauft bzw. dass das Haus inzwischen abgerissen wurde, spielt keine Rolle. Evtl. der Verkaufspreis schon, weil er Rückschlüsse auf den Wert zum Zeitpunkt X zuläßt.

      Sollte das Geld aus dem Verkauf oder Teile davon noch da sein, gehört das selbstverständlich in's Endvermögen.

      Noch ein Hinweis: Beim Zugewinnausgleich niemals einzelne Vermögenswerte allein betrachten! Es müssen sämtliche Vermögenswerte und Schulden aufgelistet sein, dann wird saldiert.

      Gruß
      Susanne