Protokoll

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    • Hallo,

      ich würde davon ausgehen, dass problemlos ein Protokoll eines solchen Gespräches angefertigt werden kann. Hier wäre dann die Frage, ob es ein Ergebnisprotokoll ist oder ob es mehr beinhalten soll.

      Aber, ein Ergebnisprotokoll wäre mit Sicherheit möglich, wenn es ein Ergebnis gibt.
      Zumindest meiner Meinung nach.
      Der Mensch vom Jugendamt wird das Gespräch bzw. das wichtigste davon mit Sicherheit aufschreiben und der Akte hinzufügen, damit ein anderer Kollege auch darüber informiert ist.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Pierre,

      das mit dem Protokoll ist so eine Sache...Da stehen manchmal hinterher so wunderbare Dinge drin, man glaubt dann auch mal, dass da jemand anderes im Jugendamt war. Deswegen seit langem meine persönliche Empfehlung: Beistand mitnehmen, der selbst protokolliert und dann das Protokoll vorlesen und gegenzeichnen lassen.
      Auf gar keinen Fall etwas vor Ort unterschreiben, was man sich nicht noch mal in Ruhe durchlesen konnte.
      Du hast hinterher null Chance, etwas richtig zu stellen. Und lass Dir bloß immer ne Kopie geben!

      Achja, Beistand (13 SGB X).

      Gruß Tanja
    • Na, jemand, dem Du vertraust. Das kann ein Freund sein oder ein Kollege. Früher sind - das hat mir mal jemand erzählt - auch von bestimmten Vereinen (Väter- oder Mütterlobby) Leute als Beistand mitgekommen.

      Ich würde, sofern Du so jemandem in Freundes-, Bekannten oder Verwandtenkreis hast, jemandem empfehlen, der im Sozialbereich tätig ist.

      Es muss kein Anwalt sein (der sich seine Zeit ja auch vergüten lässt).

      Gruß Tanja
    • TanjaW9 schrieb:

      Früher sind - das hat mir mal jemand erzählt - auch von bestimmten Vereinen (Väter- oder Mütterlobby) Leute als Beistand mitgekommen.

      § 12 FamFG schrieb:

      Im Termin können die Beteiligten mit Beiständen erscheinen.
      ...
      Ein ISUV-Mitglied ist mal mit zwei ISUV-Mitgliedern (also 2 Beistände) im OLG-Termin (Sorge + Umgang) erschienen (heutige Einschränkungen gem. § 10 bzw. § 12 FamFG gab es noch nicht).

      Beistand1 wurde vom Senat freundlich aufgefordert, den Saal zu verlassen. Aber nur deshalb, weil ihm "Geschäftsmäßigkeit" gem. § 157 ZPO (a.F.) vorgehalten wurde. Es war dem Senat bekannt, dass Beistand1 den Beistand2 bereits mehrfach zu AG-Terminen begleitet hatte. :D

      Gegen Beistand2 hatte der Senat nichts einzuwenden, obwohl bekannt war, dass Beistand2 das beteiligte ISUV-Mitglied schon zu AG-Terminen begleitet hatte. Schließlich sei das nur ein Fall, so die VRi'inOLG (hier also keine Geschäftsmäßigkeit). Der Zettel mit der Formulierung für den Befangenheitsantrag verblieb somit in der Hosentasche.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von . . ()

    • Moin moin,

      Pierre, sowas beantragt man nicht. Man nimmt den Beistand mit und gut ist.
      Das Jugendamt beantragt bei dir ja auch nicht: "die Hinzuziehung einer zweiten Fachkraft zur Protokollierung und zwecks Absicherung gegen spätere anders lautende Vorträge des Klienten"
      Die ist dann einfach mit dabei und Du hast keine Möglichkeit, dagegen zu intervenieren. Das einzige, was Dir in solchem Fall bliebe, wäre um neue Terminierung zu bitten damit (zwecks Waffengleichheit) auch Du einen Beistand mitbringen kannst.
      Sei Dir gewiss, dass es trotz Teilnahme von 4 Leuten zu Abweichungen von Gesagten und niedergeschriebenem kommen kann, wenn die 2. Fachkraft protokolliert und man keine sofortige Kopie des Protokolls mitbekommt (deswegen mein Hinweis auf Protokollierung durch deinen Beistand).

      Aufs FamFG brauchst Du das JA nicht verweisen, die haben ihr eigenes (Sozial)Gesetzbuch und versuchen - bei Ahnungslosigkeit oder Unwillen - sogar darauf zu verweisen, dass für sie das SGB X nicht gilt.

      Wenn Du Zeit hast, lies Dich mal hier zum Thema Beistand ein.

      Gruß Tanja

      Nachtrag: Link entfernt, keine Lust auf Konflikte mit Urherberrecht und Foren Regeln.
      Ich schick Dir den Link per Konversation.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von TanjaW9 () aus folgendem Grund: Link entfernt, möglicherweise sonst Probleme Urheberrecht-Forenregeln

    • dann war es ein Fehler von mir das anzukündigen, irgendwo hab ich aber mal gelesen, das man es Ankündigen muss!

      Hier aber mal die Antwort.

      "leider kann ich Ihrem Wunsch, zu dem von Ihnen bei mir erbetenen Gesprächstermin einen Protokollführer zur Verfügung zu stellen nicht entsprechen, da dies im Bereich der Beistandschaften nicht üblich ist."
    • Pierre998 schrieb:

      irgendwo hab ich aber mal gelesen, das man es Ankündigen muss!
      Vor dem Familiengericht vielleicht.
      Wenn Du den Link, den ich Dir geschickt habe, durcharbeitest, wird Dir bestimmt der Unterschied zwischen gerichtlichen und behördlichen Angelegenheiten diesbezüglich auffallen.

      Natürlich muss das Jugendamt keinen Protokollführer stellen. (Hast Du das echt beantragt?)
      Du kannst einen Beistand mitbringen, der dann protokolliert.

      Gruß Tanja
    • Moin,
      Eigentlich weiß ich gerade nicht mehr was ich schreiben soll.
      Ich fasse das kurz zusammen.
      Nachdem sich mehr als einen Monat weder der Beistand noch das Amtsgericht Hann. Münden zu meinem Fall geäußert hat, hab ich am Dienstag dem 12.02 den Beistand angeschrieben um ein Termin zu vereinbaren. Plötzlich sind auch alle wieder da...... eine Email löst so eine Welle aus. Gestern war dann rein zufällig auch der Beschluss vom Amtsgericht da.
      Es ist nahezu unglaublich was hier gerade abgeht!


      Was war eigentlich mein Ziel mit dem Beistand zu sprechen?!
      Das alles hat sich relativiert, da mit einmal rein zufällig jedes Amt reagiert.
      Man wartet 5 Wochen auf die Entscheidung vom Amtsgericht. Mit einer Email löse ich soviel aus. Innerhalb von einem Tag war der Beschluss da.
      Ich brauche in dieser Sache mehr als nur einen Anwalt! In dem Beschluss stehen Sachen drin, sowie in der Stellungnahme vom Beistand, da fragt man sich ernsthaft wo das hinführen soll.
      Ich möchte nur eine Sache daraus zitieren.
      Meine Sachbearbeiterin brauch Tage um unseren Fall zu berechnen. Das Amtsgericht kann das innerhalb weniger Stunden.
      Fristen werden einfach nicht wahrgenommen, es wird ohne Nachweis aber darauf verwiesen und Daten geschaffen nur um die Frist einzuhalten. Eigentlich reden wir gerade von Betrug und das im großen Stil.
      Im Moment weiß ich kein Weg....

      Damit hat sich das Thema Protokoll erledigt. Mit nur einer Anfrage ist hier was ins rollen gekommen was auf rechtlich sehr dünnen Eis aufgebaut ist.
    • Du kannst davon ausgehen, dass Deine E-Mail gar nichts ausgelöst hat,
      sondern es sich hier tatsächlich um einen zeitlichen Zufall handelt.
      Ein gerichtlicher Beschluss ist nicht innerhalb eines Tages in Briefkasten, „nur“ weil jemand eine E-Mail an ein Amt geschickt hat. Alleine schon der interne zeitliche Postlauf im Gericht dürften mehrere Tage sein.
    • Moin,
      am Dienstag dem 12.02 hab ich den Beistand angeschrieben.
      am Dienstag dem 12.02 reagiert der Bestand sofort und schreibt das Amtsgericht an.
      Am Mittwoch dem 13.02 wird es direkt vom Amtsgericht bearbeitet. Laut meiner Sachbearbeiterin vom JC, dauert eine Berechnung in unserem Fall mehrere Tage.
      Am Donnerstag dem 14.02 ist ein Rechtskräftiger Bescheid zugestellt.

      Sorry verstehe nicht was du mir damit sagen willst.

      Gruß