Versicherung auflösen im Trennungsjahr

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    • Versicherung auflösen im Trennungsjahr

      Hallo,

      meine Frau und ich befinden uns im Trennungsjahr. Ich zahle weiterhin das Haus ab, weil ich immer noch darin wohne. Meine Frau mit den Kindern ist bereits ausgezogen,
      und ich bezahle Unterhalt. Da die finanziellen Belastungen aktuell mein Einnahmen übersteigen, bin ich bereits auf -5000 Euro gerutscht (Dispo).
      Mit einem Hausverkauf würde sich das Finanzielle wieder verbessern, doch bis das soweit ist, kann keiner sagen.

      Nun habe ich noch eine Lebensversicherung laufen, welche ich auch schon vor der Ehe hatte (also ein Anfangsvermögen). Meine Idee ist nun, diese zu verkaufen, um
      meine derzeitige Situation wieder zu verbessern und einen Puffer bis zum Hausverkauf zu haben.

      Meine Frage ist nun, ob das mein Endvermögen damit schmälert, wegen Zugewinnausgleich? Denn ein Scheidungsantrag wurde noch nicht gestellt.

      Viele Grüße
    • Hallo Fuhrmann,

      die Eheleute haben wechselseitig einen Auskunftsanspruch über Anfangs- und Endvermögen. Anfangsvermögen ist das, was bei Beginn der Ehe da war, Endvermögen das, was am Tag der Einreichung der Scheidung da war. Darüber hinaus gibt es seit einigen Jahren auch den Auskunftsanspruch zum Zeitpunkt der Trennung.

      Damit soll vermieden werden, das Vermögen in der (manchmal recht langen) Zeit zwischen Trennung und Scheidungsantrag 'verschwindet. In deinem Fall gehört deine LV, die du schon vor der Ehe hattest, mit dem damaligen Wert in dein Anfangsvermögen. Der sicherlich höhere Wert zum Zeitpunkt des Scheidungsantrags gehört ins Endvermögen. Die Differenz - und nur die - wäre also Zugewinn. Wenn dieser Wert zum Scheidungsantrag kleiner (oder gar nicht mehr da) ist, zum Trennungszeitpunkt aber noch vorhanden war, kann eine illoyale Vermögensverschwendung angenommen werden.

      Über den Verbleib dieses Vermögenswertes bist du dann beweispflichtig. Nicht alles, was an Vermögen verschwunden ist, war illoyal. Das wird im Einzelfall betrachtet.

      Noch ein Hinweis: Es macht keinen Sinn, einzelne Werte zur Vermögensauseinandersetzung zu betrachten. Ein aussagefähiges Bild bekommt man nur, wenn man alle Vermögenswerte und Schulden gegenüberstellt.

      Gruß
      Susanne
    • Hallo Susanne,

      ist es illoyale Vermögensverschwendung, wenn man seinen Dispo wieder ausgleicht, welchen ich ausgeschöpft habe, um Unterhalt und Nebenkosten vom Haus, an welchen sich meine Frau null Komma null beteiligt, obwohl sie noch im Haus gewohnt hat? Sie zahlt weder Abwasser-, Stromnachzahlungen sowie Ölzahlungen... mir bleiben im Monat -250 Euro plus Dispozinsen -150 Euro... sind -400 Euro zum Leben bis das Haus verkauft ist. Und wer weiß wie lange das noch dauert.

      Viele Grüße
    • Hallo Fuhrmann,

      tja, zuverlässig beantworten kann ich dir das nicht, aber meine Meinung ist, dass das genau eben nicht illoyal ist. Beim Zugewinnausgleich würde es sich nicht einmal auswirken. LV an Girokonto (dessen Negativsaldo ja auch mindernd im Zugewinn wäre). Ich setze mal voraus, dass die LV nicht in den Versorgungsausgleich gehört.

      Bist du schon anwaltlich vertreten? Den Zugewinnausgleich kann man natürlich aus dem Scheidungsverfahren herausnehmen (wird billiger). Das macht aber nur Sinn, wenn weitgehend Einigkeit besteht.

      Du solltest bezüglich der Zahlungen für das Haus genau Buch führen. Bei den Nebenkosten ist es unterschiedlich, reine Verbrauchskosten (Strom, ÖL) musst du allein tragen, weil du allein darin wohnst. Nachzahlungen für die Zeit zwischen Trennung (muss im Notfall auch nachgewiesen werden) gingen natürlich je zur Hälfte. Willst du dich damit wirklich verzetteln?

      Ich kann dir nur raten, alle finanziellen Dinge festzuhalten und mit Rechnungen und Kontoauszügen zu belegen. Und das gilt für alle Vermögenswerte und Schulden! Bis es zu einer gerichtlichen Klärung kommt, könnten ja durchaus ein paar Jahre vergehen. Dann ist es kaum möglich, sich noch an jede Kleinigkeit zu erinnern, erst recht nicht, das zu belegen.

      Gruß
      Susanne

      noch was zum Schmökern:
      haufe.de/recht/deutsches-anwal…sk_PI17574_HI7959940.html
      isuv.de/bgh-beschluss-vom-12-11-2014-gueterrecht/
    • Hallo Fuhrmann,

      in der Regel fällt eine Kapital-LV in den Zugewinnausgleich. Es gibt aber auch LV, die auf eine Rentenzahlung ausgerichtet sind, und dann gibt es noch solche, bei denen man ein Wahlrecht hat. Bei diesem Wahlrecht ist von entscheidender Bedeutung, ob und wann man es ausgeübt hat. Es kann also Konstellationen geben, die eine Zuordnung der LV zum Versorgungsausgleich zur Folge hat.

      So - das war's auch schon zum Thema LV. Ich hab wirklich nur wenig Ahnung davon (liegt vielleicht daran, dass ich noch nie eine LV hatte oder auch nur in Erwägung gezogen habe).

      Hier kannst du aber nachlesen bei einem, der richtig Ahnung hat ;) . Du musst ziemlich weit nach unten scrollen, dann kommen die Erklärungen.
      familienrecht-allgaeu.de/de/totalitaetsprinzip-zugewinn.html

      Gruß
      Susanne