Unterhalt während des zweiten Bildungsweges

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Unterhalt während des zweiten Bildungsweges

      Hallo,
      Erstmal vielleicht ein paar wichtige Infos:
      Ich bin 22(1996) und meine Eltern sind getrennt. Mein Vater hat für mich bis vor ein paar Jahren noch Unterhalt gezahlt. Ich bin 2012 von der Schule ohne Abschluss abgegangen. Nun habe ich in der Zeit von 2012 bis 2016 mehrmals angefangen den mittleren Schulabschluss über den zweiten bildungsweg zu machen, welchen ich aufgrund von Fehlzeiten und ein paar anderen Gründen jedoch nicht geschafft habe. Danach habe ich ein Jahr ausgesetzt, weil ich ein bisschen von mir selbst enttäuscht war. Dann habe ich 2017 an einer Maßnahme des Jobcenters teilgenommen. Anfang Mai 2018 bin ich wegen familiären Problemen aus der Wohnung meiner Mutter ausgezogen. Jetzt habe ich im September 2018 beschlossen an einer anderen Schule meinen Abschluss Klasse 9 zu machen um erst einmal kleine Brötchen zu backen. Die Aussicht auf diesen Abschluss ist auch sehr gut, das Halbjahreszeugnis hat einen Durchschnitt von 1,0 und ich habe keine Fehlstunden. Ich werde danach sehr wahrscheinlich auch noch meinen 10a und evtl weiter machen.
      Zu all dem beziehe ich momentan ALG II.
      Nun ist meine Frage ob mein Vater wieder Unterhalt zahlen müsste. Und ob ich in dieser Konstellation dann Anspruch auf Wohngeld hätte(mir steht leider kein Bafög zu weil der Kurs nicht gefördert wird).

      Danke im voraus
    • Hallo Larear,

      grundsätzlich sind Verwandte in gerader Linie einander zum Unterhalt verpflichtet. Voraussetzung ist Bedürftigkeit.
      Auf keinen Fall bist Du privilligiert (über 21, nicht bei einem Elternteil wohnend).
      Ich bin mir nicht sicher, ob Dein Unterhaltsanspruch gegen Deine Eltern nicht eventuell verwirkt sein könnte.
      Leider wird dich auch das Jugendamt nicht mehr beraten können, da auch hier 21 die Altersgrenze ist. Vielleicht kannst Du aber bei den oftmals kostenlosen Beratungsstellen von Sozialberatungsstellen (bei uns bietet eine Rechtsanwältin einmal im Monat kostenlose Rechtsberatung an)vorstellig werden. Oder du besorgst Dir beim Gericht den Beratungsschein für einen Rechtsanwalt.

      Du schreibst nicht, bis wann Dein Vater Unterhalt gezahlt hat. Problematisch könnte für den Unterhaltsanspruch sein, dass hier ein langer Zeitraum ohne Ausbildung (zielstrebig und mit notwendigem Eifer) vorliegt. Von einem kurzzeitigem "Versagen" ist bei einem Zeitraum von 2012 bis 2018 nicht mehr auszugehen.
      Hast Du denn mal das Gespräch mit Deinen Eltern(teilen) gesucht, wie sie Dich unterstützen können?
      Vielleicht kannst Du dein aktuelles Zeugnis und die nicht vorhandenen Fehlstunden als Aufhänger nehmen um mit beiden (ggf. auch einzeln, beide Elternteile sind nach ihrem Einkommen unterhaltspflichtig) ins Gespräch zu kommen.

      Wenn das Amt der Meinung wäre, dass Deine Eltern dir unterhaltspflichtig wären, hätten Sie vermutlich schon längst eine Überleitungsanzeige gefertigt; d.h. Du bekämest ohnehin nicht unbedingt mehr Geld als jetzt bzw. nicht noch Unterhalt "obendrauf".

      Vielleicht kann Susanne dazu mehr sagen, sie ist hier der Spezialist im Sozialrecht. :thumbsup:

      Gruß Tanja
    • Hallo,

      du bist seit 2014 volljährig.
      Ab diesem Zeitpunkt sind dir deine Eltern nur unterhaltspflichtig, wenn du etwas machst, Schule, Ausbildung oder Studium. Machst du nichts, hast du keinen Anspruch auf Unterhalt.
      Der Selbstbehalt deiner Eltern liegt ab diesem Zeitpunkt bei 1.300 € und alle anderen Berechtigten (minderjährige Kinder, Ehefrauen, Ehemänner) gehen dir vor. Und du bekommst nur noch Unterhalt, wenn noch was da ist nachdem alle anderen ihren Anteil haben.

      Erschwerend kommt bei dir hinzu, dass du zwischen 2014 und 2016 schon wieder mit der Schule angefangen und sie abgebrochen hast. Wie oft ist das passiert? Ab dem Zeitpunkt deiner Volljährigkeit?
      Sprich, der wievielte Anlauf ist der Beginn im September 2018 (seit dem Zeitpunkt ab dem du 18 bist)?

      Es kann nämlich gut sein, dass du deinen Unterhaltsanspruch verwirkt hast, weil du 4 Jahre gar nichts gemacht bzw. alles wieder abgebrochen hast.

      Wie ist das Verhältnis zwischen dir und deinen Eltern? Gibt es die Möglichkeit, dass sie dir aufgrund deiner guten Noten und des jetzt regelmäßigen Schulbesuches evtl. freiwillig Zahlungen von deinen Eltern kommen könnten?

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Larear,

      deine Frage ist zwar nicht sozialrechtlicher Natur, aber ich antworte dir trotzdem gern. Allerdings kann ich dir zum Thema 'Unterhalt' wenig sagen. Das können andere hier besser. Meine Befürchtung ist aber, dass nach so langer Zeit der Unterbrechung ein Unterhaltsanspruch nicht mehr gegeben ist. Irgendwann müssen Eltern sich darauf einstellen können, dass da unterhaltsmäßig nix mehr kommt, weil das Kind über Jahre seinen Lebensunterhalt auf andere Weise bestreiten konnte.

      Ich vermute mal, du besuchst die Abendrealschule? Dann wäre ohnehin kein Unterhalt erforderlich, weil es eben zum Wesen dieser Schulform gehört, dass man nebenbei arbeiten kann (oder Alg 2 bezieht). Da du noch keinen Schulabschluss hast, wirst du im Vorkurs sein - richtig? Während der ersten beiden Semester kannst du weiterhin Alg 2 beziehen, ab dem 3. Semester wäre dann BAFÖG möglich. Wenn es so weit ist, wird dein Ansprechpartner im JobCenter dich darauf auch hinweisen, so wie sicherlich auch jetzt schon alle vorrangigen Leistungen wie Unterhalt, Kindergeld und BAFÖG abgeklopft wurden.

      Ich wünsche dir alles Gute und viel Erfolg für den eingeschlagenen Weg!

      Gruß
      Susanne
    • Dankeschön erstmal für Antworten :)
      Ich versuche mal die Fragen die ich offen gelassen habe der Reihenfolge nach zu klären.
      Meine Mutter bezieht selber ALG 2 und ist /war alleinerziehend. Mein Vater jedoch verdient relativ gut und bezahlt Unterhalt für meine 19 Jahre alte Schwester, welche momentan ihren Bundesfreiwilligendienst macht.
      Und ich hatte mich schonmal mit meinem Vater zusammen gesetzt, welcher sagte dass er das lieber mit einem Rechtsanwalt macht, dann weiß er dass auch alles richtig ist. Das Verhältnis zu meinem Vater ist sowieso etwas kompliziert. Besonders in Geldangelegenheiten wird er ganz komisch.
      Ich denke mal, dass das Jobcenter das ganze mit Kindergeld, Bafög und Unterhalt eventuell nicht auf dem Schirm hatte. Da ich zu der Zeit kurz obdachlos war und die sich innerhalb von 3 Tagen darum bemüht haben, dass ich etwas habe wovon ich leben kann, da ich ohne alles da stand.

      Kleine persönliche Randinfo:
      Spoiler anzeigen
      Die Nummer wie ich von zu Hause raus kam ist auch eine Tortur über mehrere Monate, die damit endete, dass die Polizei mir 10 Tage Rückkehrverbot auferlegt hat und ich mich dann entschlossen habe lieber auf der Straße zu bleiben als am elften Tag zu meiner Mutter zurückzukehren. Obwohl man denen zuvor mehrere offizielle Dokumente vorgelegt hat, welche die Situation genaustens schildern, trotzdem abgelehnt wurde, und das Jc laut der Sozialarbeiter, welche im Auftrag des Oberbürgermeisters handeln(und diejenigen sind die eigentlich darüber entschieden(man spricht mit einer vertraulichen Person, die einem dann ein Dokument gibt mit dem Stempel der Stadt dafür dass die Gründe gegeben sind)) , gar nicht nach so sensiblen Dingen hätte fragen dürfen. Vielleicht kann man da ja auch noch Rückwirkend was machen, es kam mir so vor als würden die bereits, immer wenn ich einen Termin bei der Leistungsabteilung hatte, Popcorn vorbereiten und nur auf mein jämmerliches Elend warten um zu erfahren wie schlecht es mir ging und mich um einen Auszug flehen zu lassen. Das Jobcenter kannte am Ende mein genaues psychologisches Profil + das ich mich strafbar gemacht habe. Als ob die sich daran aufgeilen wollten.

      Ich hatte 3 mal den MSA versucht. Beim ersten Mal hab ich das erste Halbjahr mit Q gemacht und war noch 17 als ich im 2. Halbjahr abgebrochen habe. Bei den anderen 2 Malen wo ich eigentlich nur das zweite Halbjahr hätte machen müssen war über 18. Demnach ist dies der dritte Versuch seitdem ich volljährig bin. Allerdings habe ich dazwischen auch 9 Monate an der Maßnahme als Überbrückung teilgenommen, da ich die Anmeldungen für die Schule knapp verpasst habe. 1-2 Monate vor Antritt der Maßnahme hat mein Vater die Unterhaltszahlungen eingestellt.
      Den Abschluss mache ich auf einer Volkshochschule, aber ja, im Nachmittagskurs d. h. von 14 bis 18 Uhr ist Unterricht. Ich bin nicht im Vorkurs(das ist zumindest bei uns der Kurs zum Wiedereinstieg in den Schulalltag, den ich nicht machen musste, da ich das schon in der Maßnahme hatte) sondern jetzt im zweiten Semester für den 9er Abschluss, wo wir im Mai bereits die Prüfung schreiben, bis Juli Praktikum machen und Mitte Juli dann das Abschlusszeugnis bekommen.
      Ist jetzt leider etwas Stichpunkteartig abgearbeitet aber das sollte das ganze klären.

      MFG Larear
    • Hallo,

      der 3. Versuch ab Volljährigkeit.
      Deswegen kann es sein, dass deine Eltern nichts mehr zahlen müssen und das JobCenter da auch nicht mehr nachhakt oder dich auffordert Unterhalt einzufordern.
      Ich würde an deiner Stelle mal mit deinem Vater sprechen, ob es freiwillig was dazu gibt, wenn du die 9. Klasse im Sommer erfolgreich abgeschlossen hast?
      Vielleicht ist er eher bereit etwas dazuzuschießen, wenn er sieht, dass du es diesmal ernst meinst und es durchziehst.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Larear,

      schön, dass Du Dich hier noch mal gemeldet hast.
      Ich könnte mir vorstellen, dass es nicht gut ist, wenn Du noch mehr von Dir offenbarst (das Internet vergisst nicht).
      Es scheint in Deinem Leben vieles schief gelaufen zu sein. Das tut mir leid für Dich.
      Du schreibst jedoch gewählt und ich habe den Eindruck, dass Du gern an Deiner Situation etwas ändern möchtest.
      Geht es Dir hier wirklich nur um Unterhalt oder möchtest Du gern Deine Familienverhältnisse klären/verbessern?
      In dem Alter, in dem Du jetzt bist, ist das gut möglich. Die geistige Reife -denke ich- hast Du schon.

      Falls letzteres der Fall ist, würde ich an Deiner Stelle ganz anders an die Sitaution ran gehen. Dein Lebensunterhalt wird ja derzeit durch Alg II sicher gestellt.
      Dein Verhältnis zu Deiner Mutter scheint -derzeit?- auch nicht gut zu sein. Das zu Deinem Vater ist kompliziert. Wie seid ihr Geschwister miteinander?

      Wenn es Dir allerdings nur um Unterhalt geht, kann ich Dir keine weitere Hoffnung machen.
      Dein Vater hat gezahlt, als Du abgebrochen hattest, während der Minderjährigkeit. Das hätte er schon nicht machen müssen, da auch Minderjährige, die nicht die Schule besuchen, verpflichtet sind, ihren Lebensunterhalt durch Arbeit selbst sicher zu stellen.
      Wenn Du Dich nun aufgerappelt hast, um einen guten neuen Weg zu finden und zu gehen, ist das bewundernswert und zeugt auf von einer Kraft, die Du weiterhin nutzen solltest.

      Bevor Du ggf. Deinen Vater nochmal auf Unterhalt ansprichst, wäre es vielleicht gut, die Beziehung zu ihm zu verbessern. Nicht indem Du das Thema komplett ausklammerst, sondern in dem Du erst mal schaust, wieso es komplizert ist.
      Dieses Schicksal teilst Du ja vielleicht mit vielen anderen Trennungs- und Scheidungskindern?
      Hier sind vermutlich einige Eltern unterwegs, die während und nach der Trennung vom anderen Elternteil kategorisch von den Kindern ferngehalten oder vor den Kindern schlecht gemacht wurden. Wenn man als erwachsener junger Mensch dann eine Beziehung zum anderen Elternteil aufbauen möchte, muss man sich erst mal die Zeit nehmen, einander wieder kennenzulernen.
      Wenn Dein Vater Unterhalt im Bundesfreiwilligendienst für Deine Schwester zahlt, kann er nicht so desinteressiert sein ;) . Vielleicht ist er auch etwas enttäuscht von Dir?
      Du musst jetzt meine vielen Fragen (und Anregeungen) weder beantworten, noch befolgen. Es sollen nur Impulse sein. Und wenn ich mit meiner Vermutung Deiner Situtation völlig daneben liege, vergiss einfach, was ich dazu geschrieben habe.

      Ich drücke Dir die Daumen für eine gute Lösung Deiner Herausforderungen.
      Gruß Tanja