Mutter erschwert Umgang maximal

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    • Mutter erschwert Umgang maximal

      Hallo Zusammen,

      Ich stelle mich kurz vor: Bei der Trennung vor etwa 4 Jahren war unsere Tochter noch nicht ganz 3 Jahre alt. Aus beruflichen Gründen könnte ich schon in der Beziehung nur am Wochenende zuhause sein. In dieser Zeit habe ich mich intensiv um unsere Tochter gekümmert, die Mutter war oft "unterwegs", unter der Woche habe ich täglich mit ihr telefoniert. Unsere Tochter hängt sehr an mir und ich an ihr und unsere Bindung konnten wir bis heute, sie ist nun 6 Jahre alt, gegen den Widerstand der Mutter erhalten.


      Die Mutter hatte schon 2 Kinder aus 2 vorangegangenen Beziehungen (12 und 20 Jahre alt). Die Mutter war durch Konsum (Auto, Kleidung, plastische Operationen) völlig überschuldet und ich konnte diesen Lebensstandard nicht aufrechthalten, war selbst am Ende kurz vor der Pleite und habe nur in der Trennung meine finanzielle Rettung gesehen. Und ich bin als Arzt nicht so schlecht situiert….Abgesehen, davon hatte die Mutter nach der Geburt auch kein Interesse mehr an der Beziehung zu mir….


      Bei der Trennung damals habe ich der Mutter 2 Monate Unterhaltsvorschuss gegeben, beide Umzüge aus der gemeinsamen Wohnung bezahlt, beim Jugendamt einen Titel über höchste Stufe nach Tabelle erstellt und die private Krankenversicherung für unsere Tochter (170€/Monat), den Kindergarten mit Verpflegung (220€/Monat) und den Telefon/Internetvertrag ohne zu murren weiterbezahlt. Ich wollte deeskalieren und eine halbwegs faire Trennung…

      Ab dem Tag der räumlichen Trennung in unseren neuen Wohnungen, war die Mutter 2 Wochen telefonisch nicht mehr erreichbar und keine Reaktion auf eMail oder SMS. Per Anwalt und Jugendamt wurde dann Umgang alle 4 Wochen 1 Tag ohne Übernachtung angeboten. Es gab unsinnige und nicht belegbare Begründungen wegen Kindswohlgefährdung Fahrradfahren ohne Helm, Autofahren ohne anschnallen usw…Telefonate waren ebenfalls wegen Tonbandaufnahmen und beeinflussung des Kindes von der Mutter abgelehnt worden. Wir haben dann bald eine Elterntherapie begonnen und per Gericht habe ich Umgang alle 2 Wochen Fr bis So mit Übernachtung und Telefonat 1x/Woche fester Termin erwirkt. In der Familientherapie hat die Mutter weiter nur Vorwürfe abgeladen, und alle Absprachen bzgl. elterlichen Umganges miteinander, die als üblich genannt wurden, hat die Mutter trotz 10 Sitzungen ignoriert….


      Der Umgang, geplante Urlaube Weihnachts-/Osternumgang wurden von der Mutter oft torpediert und aufs übelste kurzfristig abgesagt. Beruflich musste ich mich kurz nach dem Gerichtsbeschluss etwa 3 Autostunden vom Wohnort wegentwickeln, ich habe leider keinen geeigneten Job in der gleichen Stadt bekommen. Aufgrund der Entfernung kann ich nun nur alle 4 Wochen anbieten und das auch nicht mit der Stechuhr, sondern muss mal um 1 We früher oder 1 We später bitten, was natürlich nicht möglich ist und oft sagt die Mutter wegen Krankheit ab…Dadurch ist der Umgang einfach aktuell viel zu wenig und meine Tochter und ich leiden sehr darunter, wenn wir uns teilweise 6 Wochen nicht gesehen haben. 1 Jahr nach der Trennung bin ich eine neue Beziehung eingegangen, zwischenzeitlich habe ich die Kindergartenverpflegung nicht mehr bezahlt, den Telefon/Internetvertrag gekündigt und gegen die PKV gegklagt und gesetzliche KV mit zusatzversicherungen für ambulante, stationäre und Zahnversicherung angeboten…..Leider hat das Gericht mich hier abblitzen lasssen. Aber gut, ich zahle fleissig alle Arztrechnungen (ca. 150 seit 4 Jahren) und ich zahle weiter die PKV.


      Aktuell fühle ich mich einfach immer noch der absoluten Macht und Willkür der Mutter ausgesetzt. Meine Tochter fragt jedes Mal am Telefon, wann sie wieder zu mir kommen darf und ist verunsichert. Ich soll sie immer sofort abholen. Alle Umgangsanfragen werden ewig nicht beantwortet und manchmal 2 Tage zuvor erst zugesagt oder dann wegen Krankheit wieder abgesagt. Oder man muss 3 mal unkonkrete Antworten hinnehmen. Weihnachten waren 5 Tage bei mir geplant vom 26. bis 30.12…..die wurde am 25.12. abgesagt. Ich glaube, dass meine Tochter auch darunter leidet. Die Mutter ist voll berufstätig als Krankenschwester mit Nachtdiensten, sie hat einen Nebenjob in einer milieunahen Bar (kann ich nicht beweisen). Meine Tochter ist oft krank und wird hauptsächlich im Kindergarten oder von einem russischen Aupair betreut. Ich muß für geplante Umgangswochenenden bei meinem Arbeitgeber ankündigen, dass ich früher gehe, die Mutter muß zustimmen, und meine neue Partnerin muss zustimmen…


      Ich suche eine Möglichkeit, die Situation für meine Tochter zu verbessern: erneut klagen auf flexibleres Umgangsmodell und Absprachen? Aufenthaltsbestimmung einklagen und die Mutter soll die kleine alle 2 Wochen abholen? Oder Allgemeinsituation für meine Tochter bei der Mutter durchs Jugendamt bewerten lassen, vielleicht ist ja auch alles gut dort und ich muß nichts verbessern? Der Mutter freiwillig mehr Geld anbieten ohne Gericht?!

      Wo seht ihr Chancen für meine Tochter und mich? Vielen Dank für Eure Ratschläge.....
    • Vatermittochter schrieb:

      Ich suche eine Möglichkeit, die Situation für meine Tochter zu verbessern: erneut klagen auf flexibleres Umgangsmodell und Absprachen? Aufenthaltsbestimmung einklagen und die Mutter soll die kleine alle 2 Wochen abholen? Oder Allgemeinsituation für meine Tochter bei der Mutter durchs Jugendamt bewerten lassen, vielleicht ist ja auch alles gut dort und ich muß nichts verbessern? Der Mutter freiwillig mehr Geld anbieten ohne Gericht?!

      Wo seht ihr Chancen für meine Tochter und mich? Vielen Dank für Eure Ratschläge.....
      Hallo und herzlich willkommen,

      die Chancen für Deine Tochter sehe ich im Moment eher als nicht so groß.
      Wenn Du Arzt bist, wird Dir mein Ratschlag vielleicht nicht gefallen: suche Dir als erstes Hilfe bei einem Psychologen, Familientherapeut oder ähnlichem. Damit Dir (und der neuen Beziehung) auf Dauer ein Umgang mit dem scheinbar destruktiven Wirken der Mutter Deiner Tochter gezeigt werden kann.
      Hast Du das damalige Umgangsverfahren allein bestritten oder hattest Du einen guten Anwalt, der dich unterstützt hat?
      Bei letzterem solltest Du vielleicht überlegen, ob Du nicht mit dessen Hilfe eine geänderte Umgangsregelung (vorher bitte alle Selbstversuche notieren, ebenso wie geplante Umgänge, die kurzfristig abgesagt werden - bitte belaste damit nicht deine neue Partnerin, auch wenn sie es anbietet...) gerichtlich anstrebst. In den ensprechenden Antrag kannst Du auch wöchentliche Telefonate mit aufnehmen lassen.
      Deine Tochter müsste doch entweder schon in der Schule sein oder aber ab diesem Herbst zur Schule kommen? Dann ist es vermtulich ohnehin wichtig, da etwas regelen zu lassen, damit Du die Chance hast, Urlaube/Ferien mit ihr zu verbringen.
      Achte dann darauf, dass im Beschluss Verstöße gegen die Wohlverhaltenspflicht mit Ordnungsgeld belegt werden können. Bei Hochstrittigkeit oder auch "nur" ständigem Mauern eines Beteiligten ist allerdings ein flexibles Umgangsmodell nahezu ausgeschlossen (wie soll denn ein Gericht sowas vollstreckungsfähig anordnen?), deswegen lass etwas Festes vereinbaren und dann selbst auch daran strikt halten. Wenn Du das mit deinem Dienstplan nicht vereinbaren kannst, solltest Du Dir (und vor allem der Tochter) diesenen Stress sparen.
      Sei Dir aber auch der Gefahr der Manipulation Deiner Tochter durch die Mutter bewusst. Aus diesem Grund (drohender Loyalitätskonflikt) würde ich dringend davon abraten, irgendwelche Sorgerechtsentscheidungen anhängig zu machen.
      Gab es denn im damaligen Verfahren einen Verfahrensbeistand und wenn ja, was hat der vorgeschlagen?

      Ich gehe mal davon aus, dass Du kein Isuv-Mitglied bist? Ansonsten könntest Du eine Kurzberatung beim Kontaktanwalt Deines Heimatortes wahrnehmen.

      Bitte nicht "freiwillig" mehr Geld anbieten. Du kannst das Wohlwollen der Mutter nicht (dauerhaft) erkaufen und wer weiß, was sie dann der Tochter erzählt...
      Achso, Du schreibst leider gar nicht, ob gemeinsames Sorgerecht besteht oder habe ich das überlesen?

      Gruß Tanja
    • Hallo Vatermittochter,
      auch von mir ein herzliches Willkommen im ISUV-Forum.
      Deine geschilderte Situation kenne ich zum Glück nicht aus eigener Erfahrung, aber in zahlreichen Gesprächen habe ich Ähnliches gehört.
      Tanja hat bereits viele gute Tipps gegeben. Ich vertrete in dieser Sache wohl dieselbe Meinung wie sie.
      Ergänzen möchte ich noch dies:
      Die Kindesmutter ist nicht verpflichtet, eure Tochter für den Umgang an deinen Wohnort zu bringen. Das Abholen und Zurückbringen ist deine Aufgabe.
      An deiner Stelle würde ich (erneut?) bei dem Jugendamt, das für den Wohnort eurer Tochter zuständig ist, um ein Vermittlungsgespräch mit dem Ziel einer Umgangsvereinbarung bitten. Ich weiß, dass diese Vereinbarungen keine Rechtswirkung entfalten, aber aus taktischen Gründen ist dieser Schritt wichtig.
      Falls du beim Scheitern dieses Versuchs dann gerichtlich eine Umgangsregelung herbeiführen willst, kommt dort immer gut an, wenn zunächst das Jugendamt bemüht wurde.
      Du weißt natürlich auch, dass die Gefahr einer Entfremdung zwischen Tochter und Vater dramatisch zunimmt, je länger kein Umgang stattfand?

      Ich wünsche dir viel Erfolg bei deinen Bemühungen.

      Grüße

      Villa
      Leben und leben lassen
    • Hallo,

      danke schonmal für eure Ratschläge,

      wir haben das gemeinsame Sorgerecht und auch damals Jugendamt und Elterntherapie gemacht und dann geklagt...das ist der Weg, den das Gericht gerne sieht.

      meine Anwältin damals war extrem teuer und hat mir eher unpraktikable und unflexible lösungen Vorgeschlagen....aber die 2 Wochenregelung ist für mich so starr einfach nicht für die nächsten 10-12 Jahre umsetzbar und meine Tochter oder ExPartnerin wird ja auch mal andere Termine an den starren We haben und Tauschen,verschieben macht dann für Alle mal sinn.
      Und Zwangsgeld wurde bislang nur für die Telefonate festgehalten, für Umgang wollte die Richterin noch nicht.

      Dass ich meine Tochter abholen muss war mir klar, eine Lösung wäre auch, dass meine Tochter in absehbarer Zeit mit dem Zug fährt mit Betreuung im Zug. ICE brauch nur 1h....da ist die Mutter auch absolut dagegen.

      Psychologe brauche ich eher nicht, ich komme mit der Situation jetzt klar und habe mich damit abgefunden, dass ich nicht viel Macht habe und hoffe, dass alles mit dem Alter meiner Tochter besser wird, wenn sie selbst mehr entscheiden und sagen kann....

      Im Moment glaube ich, dass die Mutter finanziell am Ende ist und mit der Betreuung und gesamtsituation überfordert, sie wird 50 dieses Jahr und geht im Schichtdienst voll arbeiten mit Nebenjob?! Das tut meiner Tochter auch nicht gut, so eine gestresste Mutter, die dann auch noch nichts besseres zu tun hat, als dem Ex steine in den Weg zu rollen. Unsere Tochter ist auch immer krank, ist vom Wachstum hinterher, mit 6 Jahren gerade 16Kg und nimmt nicht zu. Die Mutter sagt, sie isst nicht. Bei mir isst sie sehr gut.

      Meine Hoffnung oder Idee ist nun eher, dass ich nochmal alles riskiere und das Aufenthaltsvestimmungsrecht einklage, dass sie bei mir wohnt. Meine Anwältin hat mir damals abgeraten, weil kaum eine chance. Aber jetzt lief es mal 3 Jahre so und ich glaube dass die Situation für meine Tochter so nicht optimal ist. Ich kann Teilzeit machen, hier gibts auch Schulen, sie erlebt eine Beziehung zwischen Mann und Frau und ich habe kein Interesse, die Mutter mit Umgangsgezacker zu ärgern. Zumindest würde ich gerne mal von einer offiziellen Stelle hören,dass da alles gut läuft.....
    • Hallo VatermitTochter,

      Vatermittochter schrieb:

      aber die 2 Wochenregelung ist für mich so starr einfach nicht für die nächsten 10-12 Jahre umsetzbar und meine Tochter oder ExPartnerin wird ja auch mal andere Termine an den starren We haben und Tauschen,verschieben macht dann für Alle mal sinn.
      Und Zwangsgeld wurde bislang nur für die Telefonate festgehalten, für Umgang wollte die Richterin noch nicht.
      Kontinuität entsteht ja nicht, in dem man eine Regelung erreicht und dann die nächsten 12 Jahre da stehen lässt wie in den Fels gemeißelt.
      In meiner Konstellation gab es in den etwas mehr als 10 Jahre 3 Änderungen in den jeweiligen Betreuungsmodellen für die betroffenen Kinder. Immer an den Bedürfnissen der Kinder ausgerichtet, manche freiwillig eingegangen, in andere durch die Umstände gezwungen. Und ich kann Dir sagen, dass die aufgezwungenen am wenigsten glücklich machen (vermutlich diejenigen, die durch ihr Verhalten machtvoll ihren Willen umgesetzt haben, auf Dauer auch nicht...aber wie oft will der Mensch etwas, von dem er nicht weiß, ob es ihm gut tut und dann hat er es und stellt fest - es geht ihm weder besser, noch schlussendlich gut).

      Wenn Du die 2 Wochenregelung nicht umsetzten kannst, dann gehe doch auf monatsweise - allerdings wie ist es mit Schule/Kita?
      Ich halte nach wie vor das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen zu wollen, für keine gute Idee (Kind aus gewohnter Umgebung reißen und fort von den Geschwistern?). Aber das ist ja gottlob nicht meine Entscheidung.
      Möglicherweise wäre auch eine Mediation (gerichtlich!) noch eine Lösungsmöglichkeit. Gerichtlich dann gebilligt und mit entsprechender Ordnungsmittelandrohung bei Verstoß gegen die Wohlverhaltenspflicht...ob das Gericht mitspielt, kann ich Dir nicht sagen. Die Sachen würden ja vermutlich am Gericht verhandelt, was schon damals den Umgang beschlossen hat?


      Vatermittochter schrieb:

      Dass ich meine Tochter abholen muss war mir klar, eine Lösung wäre auch, dass meine Tochter in absehbarer Zeit mit dem Zug fährt mit Betreuung
      im Zug. ICE brauch nur 1h....da ist die Mutter auch absolut dagegen.
      Mediation: welche Gründe hat sie angeführt und was könntest Du anbieten (außer Geld, Du übernimmst ja schließlich bereits die Kosten des Umgangs, also auch das Bahnticket etc.), dass die Mutter das zulassen könnte?


      Vatermittochter schrieb:

      Psychologe brauche ich eher nicht, ich komme mit der Situation jetzt klar und habe mich damit abgefunden, dass ich nicht viel Macht habe und hoffe, dass alles mit dem Alter meiner Tochter besser wird, wenn sie selbst mehr entscheiden und sagen kann....
      Ich wollte das erst übergehen. Klar, Deine Entscheidung. Wenn Du Dir eine neue Partnerschaft aufgebaut hast und erst Recht, wenn die neue Partnerin auch Umgang mit dem Kind hat (und wenn Du das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen willst, wird sie ja sogar vermutlich mit dem Kind zusammen wohnen ...irgendwann), solltest Du das zumindest für die Zukunft weiterhin im Kopf behalten....
      Viele Zweitfamilien scheitern, leider!


      Vatermittochter schrieb:

      Im Moment glaube ich, dass die Mutter finanziell am Ende ist und mit der Betreuung und gesamtsituation überfordert, sie wird 50 dieses Jahr und geht im Schichtdienst voll arbeiten mit Nebenjob?! Das tut meiner Tochter auch nicht gut, so eine gestresste Mutter, die dann auch noch nichts besseres zu tun hat, als dem Ex steine in den Weg zu rollen. Unsere Tochter ist auch immer krank, ist vom Wachstum hinterher, mit 6 Jahren gerade 16Kg und nimmt nicht zu. Die Mutter sagt, sie isst nicht. Bei mir isst sie sehr gut.
      Du möchtest hoffentlich keine Zustimmung zu Deiner Einschätzung in den ersten Sätzen?
      Wenn Du vermutest, dass die Mutter arg gestresst ist und es deswegen auch der Tochter nicht so gut geht, würde ich vorschlagen, dass Du (in der Mediation) rausbekommst, wie Du die Mutter durch z.B. Übernahme von Betreuungsaufgaben entlasten kannst.
      Wenn mein Ex-Mann so über mich sprechen würde, würde ich ihm auch kein Wohlwollen mehr entgegenbringen...
      Oder wie sagte eine Familientherapeutin mal so schön: reden sie bitte nicht schlecht über den anderen Elternteil, das sehen die Jugendämter nicht so gern und dem Kind schadet das Schlechtreden über den anderen sowieso.

      Wie wäre es, wenn Du Villas Vorschlag umsetzt und mit dem Jugendamt des Wohnortes Deines Kindes Kontakt aufnimmst und dort Deine Sorgen (ohne den Passus mit "die Mutter macht"....) vorträgst? Vieleicht kannst Du einen Freund als Beistand mitnehmen. Jemanden, der mitschreibt und Ruhe ausstrahlt. Die neue ist dafür nicht geeignet, das sage ich aus eigener Erfahrung. Sie sieht vermutlich viele Dinge wie Du oder sogar noch ärger.


      Vatermittochter schrieb:

      Meine Hoffnung oder Idee ist nun eher, dass ich nochmal alles riskiere und das Aufenthaltsvestimmungsrecht einklage, dass sie bei mir wohnt. Meine Anwältin hat mir damals abgeraten, weil kaum eine chance. Aber jetzt lief es mal 3 Jahre so und ich glaube dass die Situation für meine Tochter so nicht optimal ist. Ich kann Teilzeit machen, hier gibts auch Schulen, sie erlebt eine Beziehung zwischen Mann und Frau und ich habe kein Interesse, die Mutter mit Umgangsgezacker zu ärgern. Zumindest würde ich gerne mal von einer offiziellen Stelle hören,dass da alles gut läuft.....
      Damit Du eine Bestätigung bekommst, dass es gut läuft, willst Du einen Sorgerechtsprozess initieren?
      Ich halte das - wie weiter vorn geschrieben - für keine gute Idee.
      Da gemeinsames Sorgerecht besteht, kannst Du ja das Jugendamt beauftragen, einen Blick aufs Kind zu werfen. Die fordern dann ohnehin Beurteilungen von Kita oder Schule an und wenn das Kind dort auch in irgendeiner Art und Weise auffällig ist, wird das Jugendamt ja eventuell Vorschläge unterbreiten.

      Ich drücke Dir die Daumen dass Du an ein ordentlich und wirklich nur am Wohl des Kindes orientiertes JA geräts...das Vorsichhertragen des Begriffes Kindeswohl können alle wunderbar 8) .

      Gruß Tanja

      Nachtrag zum Gewicht mit 6: als Arzt bist Du bestimmt schon anderen Ursachen auf den Grund gegangen?
      ;) Der Kinderarzt meines ältestens Kindes hat bei fast jeder U-Untersuchung das niedrige Gewicht meines ältesten Kindes bemängelt...ist immer lustig, wenn Schulmediziner nicht beachten, dass Stillkinder durchaus weniger wiegen können und dann kommt noch das genetische Erbe zum Tragen. Mein Kind schlitterte immer an der unteren Perzentile rum...bis zur Pubertät 8o da kamen dann plötzlich die Merkmale des anderen Elternteils zum Tragen....
      Also was sagt denn der Kinderarzt und Kita/Schule???

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von TanjaW9 ()

    • Hallo,

      es wurden 100 Spezialuntersuchungen gemacht und keine Erkrankung festgestellt....und sie wurde nicht gestillt. Psychische Ursachen möchte die Mutter als nächstes abklären...

      Mir geht es auch nicht darum, mit dem Finger auf die Mutter zu zeigen und zu geniessen, dass sie finanziell schlechter da steht als ich. Das ist mir egal, aber es darf nicht zu Lasten unserer Tochter gehen und sie hat eben ein sehr konsumreiches Lebenskonzept, auch immer teuere Klamotten für unsere Tochter, setzt sich damit aber unter Druck und muss mehr arbeiten....
      Ich würde nur gerne offiziell ein anderes Lebenskonzept mit mehr Zeit für das Kind und vielleicht einer offenen Art für unsere Tochter zur Debatte stellen und im Prinzip kann ich nichts verlieren....ich würde meine Tochter sehr gerne großziehen und ihr meine Werte und Lebensvorstellungen vermitteln und im schlimmsten Fall käme eben raus, daß die Mutter alles gut macht und meine Tochter dort aufwachsen soll?! Im Moment habe ich keinen großen Einblick in Ihren Alltag und sie erzählt oft, dass sie nachts weint, wenn die mama auf arbeit ist und nur das Aupaur da ist....
    • Hallo,

      du wohnst seit 3 Jahren 300 km vom Wohnort der Tochter entfernt.
      Die Mutter des Kindes arbeitet voll und hat zur Betreuung der 7jährigen Tochter ein Aupair eingestellt, da aufgrund des Schichtdienstes und Nebenjobs sonst niemand nachts da ist.
      Ein weiteres Kinder der Mutter (12 Jahre) wohnt ja vermutlich auch noch zu Hause.

      Du arbeitest ebenfalls Schicht und kannst bislang kein festes Umgangswochenende im Monat garantieren.

      Anscheinend ist das Kind sehr leicht.
      Das waren die Kinder meiner Freundin aber auch. Die hatten alle 3 zur Einschulungsuntersuchung keine 18 Kg. Inzwischen sind 2 davon erwachsen. Eins immer noch sehr zart, der Sohn normal. Das dritte ist erst 10 und weiterhin zart und klein.
      Ich und meine Schwester hatten auch während der kompletten Kindheit Untergewicht, waren extra zweimal zur Kur deswegen (war damals so) und hat nichts gebracht.

      Und nun möchtest du - obwohl ja anscheinend keine Kindeswohlgefährdung vorliegt - das Kind aus der vertrauten Umgebung herausreissen und sie in ein neues Umfeld bringen, was sie durch 3 Tage/Monat kennt.

      Wenn du ein Aufenthaltsbestimmungsrechtsverfahren in Gang setzt musst du damit rechnen, dass es dir entzogen wird und auf die Mutter übergeht. Und das es weiterhin keinen besseren Umgang gibt. Vielleicht solltest du erstmal das Gespräch mit dem Jugendamt suchen um dort gemeinsam eine Lösung für das Umgangsproblem zu finden. Evtl. kann deine Freundin ja das Kind abholen,wenn du jobtechnisch so eingebunden bist. Und du versuchst parallel immer das erste Wochenende im Monat keinen Dienst oder nur Nachtdienst zu haben, damit das für dich, das Kind und die Mutter planbare Umgänge sind.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Ein letztes Mal Hallo in diesem Beitrag von mir, Vatermittochter

      Vatermittochter schrieb:

      Bei der Trennung vor etwa 4 Jahren war unsere Tochter noch nicht ganz 3 Jahre alt. Aus beruflichen Gründen könnte ich schon in der Beziehung nur am Wochenende zuhause sein.
      +

      Vatermittochter schrieb:

      und per Gericht habe ich Umgang alle 2 Wochen Fr bis So mit Übernachtung und Telefonat 1x/Woche fester Termin erwirkt.
      +

      Vatermittochter schrieb:

      Beruflich musste ich mich kurz nach dem Gerichtsbeschluss etwa 3 Autostunden vom Wohnort wegentwickeln, ich habe leider keinen geeigneten Job in der gleichen Stadt bekommen. Aufgrund der Entfernung kann ich nun nur alle 4 Wochen anbieten und das auch nicht mit der Stechuhr, sondern muss mal um 1 We früher oder 1 We später bitten, was natürlich nicht möglich ist und oft sagt die Mutter wegen Krankheit ab…Dadurch ist der Umgang einfach aktuell viel zu wenig

      Du hast in den letzten 6 Jahren deine Tochter maximal 2 Tage am Stück gehabt, die letzten 3 oder 2 Jahre noch weniger und willst das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen:

      Viel Erfolg und halte mich (keine Ahnung, ob es andere Väter interessiert, dann würde ich "uns" schreiben wollen) auf dem Laufenden, was den Gang vor Gericht, die Dauer, die Kosten und vor allen Dingen den Erfolg anbelangt.

      Vatermittochter schrieb:

      Die Mutter hatte schon 2 Kinder aus 2 vorangegangenen Beziehungen (12 und 20 Jahre alt).
      Ah, Geschwister, vermutlich mit entsprechenden Bindungen - Stichwort Kontinuität...

      Vatermittochter schrieb:

      meine Anwältin damals war extrem teuer und hat mir eher unpraktikable und unflexible lösungen Vorgeschlagen....
      Dann wird der/die jetzige bestimmt billiger? Vielleicht gibt es ja auch ein Gutachten, das kann auch schon mal zwischen 3.-8 tsd Euro kosten und wird von den Eltern anteiligt zu zahlen sein (gerade im Freundeskreis erlebt)

      Vatermittochter schrieb:

      Ich würde nur gerne offiziell ein anderes Lebenskonzept mit mehr Zeit für das Kind und vielleicht einer offenen Art für unsere Tochter zur Debatte stellen und im Prinzip kann ich nichts verlieren....ich würde meine Tochter sehr gerne großziehen und ihr meine Werte und Lebensvorstellungen vermitteln und im schlimmsten Fall käme eben raus, daß die Mutter alles gut macht und meine Tochter dort aufwachsen soll?!
      Löblich, der erste Halbsatz. Nur ist es keine Debatte mehr (mit wem eigentlich ?), wenn Du das Aufenthaltsbestimmungsrecht beanspruchst.
      Mit der Beschreibung der Mutter, wird sich die Frage der Bindungstoleranz bei einem Gutachten stellen.
      Kontinuität - die letzten 6 Jahre hat die Kleine überwiegend bei der Mutter gelebt. Belanglos, es gibt ein erfolgreicheres Konzept.

      Das folgende ist zwar aus dem Zusammenhang gerissen, aber ich finde es dennoch irgendwie passend; zumindest ist das das Erste, was mir durch den Kopf ging als ich Deine letzten Beitrag las:


      BGH schrieb:

      Die Eltern und deren sozio-ökonomische Verhältnisse gehören grundsätzlich zum Schicksal und Lebensrisiko eines Kindes (vgl. BVerfGE 60, 79 <94> ; BVerfGK 13, 119 <124>; 16, 517 <529>; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2014 - 1 BvR 160/14 -, juris, Rn. 30 f.)

      Die Eltern und nicht ein (der sich als besser beurteilende?) Elternteil bestimmen die Verhältnisse des Kindes (weitestgehend).

      Soweit ich mich richtig erinnere, vertritt auch der ISUV die Meinung, dass allen Kindern beide Eltern erhalten bleiben sollen (wenn nicht, darf dieser Passus hier selbstverständlich gelöscht werden).

      Ich lass es nun damit bewenden, bin hiermit raus aus dem Thema und harre der Berichterstattung des Fortgangs Deines Ansinnens.

      Gruß Tanja
      (die froh ist, was ihren Kindern dank des Verhaltens von 2 Erwachsenen erspart blieb - ist schon so schwer genug in dieser Welt!)


      Nachtrag: ich habe nicht gesehen, dass Sophie zwischenzeitlich auch noch geantwortet hat da ich versucht habe, wohlüberlegt zu formulieren....nun ist einiges doppelt...Seis drum.
    • also der älteste Sohn ( jetzt 30) lebt seit einem Schüleraustausch mit 16 bei einer Gastfamilie in USA und hatte zu seinem Vater keinen Kontakt. Unsere Tochter hat er 1x mit 1 gesehen. Die ältere Tochter (jetzt 20) ist nach dem Abitur direkt ausgezogen, durfte zu Ihrem Vater nach Gerichtsverfahren nur an Samstagen gehen ohne Übernachtung....Sie hat die Mutter nun auf Unterhalt zum Studium verklagt.
      Also alles keine guten Verhältnisse zur Mutter und die Väter wurden alle von den Kindern ferngehalten....

      Die Mutter wollte unbedingt die Wohnung, die 1400€ warm kostet (ich musste den Vermieter noch bitten, ihr die Wohnung zu geben und den Unterhalt bestätigen?!), sie fährt einen X3 für 400€ Kredit im Monat, geht zum Botoxen,Nagelstudio, Kosmetikerin usw. Und beschwert sich dann, dass sie mit ihrem Gehalt (2000), Unterhalt (550), Kindergeld 200, und Nebenjob X? nicht klar kommt und ich soll ihr mehr geben?! das ist alles kein Frust von mir, das ist einfach ein unsinniges Lebenskonzept....Damals hab ich es akzeptiert, dass die Mutter und das Umfeld wichtiger ist usw und wollte das Beste draus machen und nicht auf Aufenthaltsbestimmung klagen.....Aber nun bekomme ich nach 3 Jahren das Gefühl, dass es für meine Tochter so nicht gut läuft?! und habe keinerlei Einblick und wir werden maximal bestraft (meine Tochter mit mir).

      Ich bin nicht im Schichtdienst, ich habe um 16 uhr feierabend, muss dann aber oft telefonich erreichbar bleiben und für Notfälle in die Klinik.....dann darf ich halt nicht im Auto zu meiner Tochter sein, aber wenn sie bei mir zuhause wäre, wäre es kein Problem...Zugfahren wäre z.B. gut, lehnt die Mutter wegen Risiko ab?!müsste ich erklagen?!

      also ich könnte mit meinem Job schon einen guten Alltag bieten,mir würde auch ein 80% Gehalt reichen....Und ich sage ja auch nicht, dass unsere Tochter dann die Mutter verlieren soll, die darf dann eben ohne gezacker alle 2 Wochen mit dem Zug zur Mutter, wenn sie mag. Das Jugendamt kennt übrigens die Geschichten der 2 vorigen Kinder/Väter und darf natürlich nichts sagen, aber das Jugendamt steht auf meiner Seite und sagt, die Mutter zieht alle klassischen Register, um sich am Ex zu rächen, zum unwohle des Kindes.....Das JA rät mir eine Umgangspflegschaft zu beantragen....

      Die Anwältin würde ich auch nie mehr nehmen.....

      Also vielen Dank für Eure Tips und Kritik. Ich merke schon, eine Patentlösung für den individuellen Fall gibt es nicht und es ist in so einem Forum auch alles schwer nachvollziebar...

      Ich werde Berichten, wenn ich mit dem JA nochmal in ruhe geredet habe
    • Hallo,

      aber anscheinend vernachlässigt die Mutter das Kind ja nicht. Und das sie viel arbeitet ist ja auch erstmal legitim.

      Und du hast ja dann um 16 Uhr nicht Feierabend, sondern zumindest teilweise Bereitschaft bzw. musst telefonisch erreichbar sein und würdest das Kind - sofern es bei dir leben würde - auch von jemand anderem, auch wenn es deine Freundin ist, betreuen lassen.

      Nein, eine pauschale Lösung gibt es nie.
      Und wenn das Jugendamt rät eine Umgangspflegschaft einzurichten - warum? Was verspricht sich das Jugendamt davon?
      Die Tochter ist alt genug, um übers Wochenende bei dir zu sein.
      Aber sie geht ja dort am Wohnort der Mutter zur Schule und ist dort sozial eingebunden.

      Ich würde an deiner Stelle nachfragen, warum denn eine Umgangspflegschaft genau eingerichtet werden soll.
      Und versuchen die gerichtliche Vereinbarung über den Umgang einzuhalten. Denn da ist ja geregelt alle 2 Wochen Fr-So. Und da ist ja nicht die Rede davon, dass das Kind im Wohnort der Mutter bleiben soll. Insofern kannst du es dann abholen und wärst dann ab Freitagnacht bis Sonntagmittag trotz Kind für die Klinik erreichbar.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Vatermittochter, ich bin in einer ähnlichen Situation. IT Consultant, seit 5 Jahren geschieden. Meine Ex ist mit den Kindern gleich nach der Scheidung mit ihrem neuen Lebenspartner in eine Villa (die sie gekauft haben) eingezogen und macht mir seitdem das Leben schwer. Sowohl mit, meiner Meinung nach, unberechtigten Mehr- und Sonderbedarf-Forderungen für die Kinder als auch im Umgang.

      Da ich auch berufsbedingt oft europaweit unterwegs bin, kann ich keinen regelmäßigen 14 Tage Turnus einhalten. Ich habe immer (soweit eben meine Planung ging) ein bis zwei Monate im voraus die Terminvorschläge für die Wochenenden geschickt. Das ging auch eine Weile lang gut. Auf meine letzten Terminvorschläge behauptet sie allerdings, dass wäre ihr jetzt zu unregelmäßig und wenn ich keine anderen (regelmäßigeren) Termine liefern könnte, sehe ich die Kinder ab August eben nicht mehr. Meine Tochter (10J) hängt an mir, kann (will) sich nicht gegen die Mutter stellen und kommt so natürlich in einen Konflikt. Mein Sohn (16J) ist jetzt in einem Alter, wo er andere Interessen hat als mit der kleinen Schwester abzuhängen. Auch mein Vorschlag, die Kinder abwechselnd getrennt zu nehmen an zwei Wochenenden und an einem dritten bei zusammen, einfach um dem Altersunterschied gerecht zu werden wurden von der KM abgelehnt.

      Ich fühle mich da genauso wie du machtlos, ohnmächtig. Einerseits habe ich 50% Sorgerecht, aber praktisch überhaupt nicht. Das geht damit los, dass ich keinen Einfluß darauf habe, ob und wie die Kinder von meinen monatlichen Zahlungen versorgt werden. Auch hier schon Stories von den Kindern gehört, dass die KM sich wieder neue Luxusklamotten gekauft hat - aber dann den beiden nicht mal ordentliches Taschengeld zahlen will. Und hört damit auf, dass die KM mir die Kinder willkürlich vorenthalten kann.

      Ich bin mit der Situation überfordert, da ich auf der einen Seite einen stressigen Beruf habe, der meine volle Aufmerksamkeit erfordert und auf der anderen Seite meinen Kindern ein guter Vater sein will, aber einfach nicht die Zeit habe, mich ständig mit der KM über solcher Sachen zu streiten, weil sie von mir die maximale Flexibilität verlangt aber selbst nie zu einem Kompromiss bereit ist. Diesen ständigen Zwist bekommen natürlich auch die Kinder ab. Die Kleine hat auch nie Hunger (aber bei mir isst sie wie ein Scheunendrescher) und der Große flieht in seine Computerspiele-Welt. Wenn da was schief geht, hat man ja noch paar Leben.

      Meine Frage dazu, darf die KM mir die Kinder komplett entziehen, nur weil ihr meine Termine nicht passen?
    • Hallo Geospot,

      hast Du bereits einen (guten) Anwalt?
      Vielleicht wäre auch bei Dir die Mitgliedschaft im Isuv angeraten.
      Dann kannst Du nicht nur die Isuv- Informationsveranstaltungen in Deiner Nähe mal aufsuchen, sondern auch eine kostenlose schriftliche Rechtsberatung in Anspruch nehmen, sowie die Kurzrechtsberatungen für 30 Euro bei einem Anwalt vom Isuv.

      Natürlich darf Dir die Mutter nicht den Umgang erschweren.
      Allerdings solltest Du vielleicht dennoch versuchen, noch regelmäßige Umgangstermine mit der 10 jährigen wahr zu nehmen.
      Mit dem 16 jährigen den Umgang vielleicht auch schon selbst vereinbaren.
      Du kannst und solltest entweder mal einen Termin im Jugendamt machen (Paragraph 18 Sgb 8) oder mittels Mediation Umgangsvereinbarungen mit der Mutter treffen.

      Vermutlich ist sie nicht mehr so vorbehaltlos bereit, den Umgang zuzulassen, weil Du die von ihr geforderten Zahlungen nicht bereitwillig übernimmst.
      Ich bin Dir da ein schlechter Ratgeber. Ich würde vermutlich auch nicht einfach so zahlen.

      Was die Mutter mit dem Geld die nächsten Jahre tatsächlich anstellt, muss Dir egal sein.
      Mit dem 16 jährigen kannst Du schon darüber reden, dass Du ausreichend Unterhalt zahlst und deswegen nicht noch diverse Dinge zusätzlich bezahlen kannst (es sei denn, die Dinge fallen an, weil Du mit ihm was Schönes mal machst...).

      Viel Erfolg für einen goldenen Mittelweg!
      Gruß Tanja
    • Hallo TanjaW9,

      Anwalte schon, aber keine guten. Ich habe mich mit ein paar Anwälten während meiner Scheidung und später dann noch wegen Unterhaltsforderungen eingelassen. Bei der einen hatte ich ständig das Gefühl, sie ist auf der Seite meiner Ex ist und beim anderen, dass er mich mit den Gebühren über den Tisch ziehen wollte. Die eine ist sogar ISUV-Anwältin. Gut - Namen sag ich keine.

      Den Umgang mit meinem Sohn selbst vereinbaren? Hahaha, ja, er hat ein Handy und Whatsapp aber das wird, wie bei der Kleinen auch, von der KM regelmäßig inspiziert. Termine laufen nur über sie. Ansonsten macht sie den Kindern das Leben schwer. Und die hat viele psychologische Tricks auf Lager. Die Kinder haben regelrecht Angst vor ihr, wenn es um das Thema geht. Die Kleine hat noch ein wenig Widerspruchsgeist aber der Große ist schon gebrochen. Wenn er Stress bekommt, verzieht er sich, ist ihm alles egal. Oder er geht an seinen Computer und zockt was. Die Kleine diskutiert (oder versucht es) mit der KM wenigstens noch.

      Danke & Gruß
      Geospot

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    • TanjaW9 schrieb:



      Vielleicht wäre auch bei Dir die Mitgliedschaft im Isuv angeraten.
      Dann kannst Du nicht nur die Isuv- Informationsveranstaltungen in Deiner Nähe mal aufsuchen, sondern auch eine kostenlose schriftliche Rechtsberatung in Anspruch nehmen, sowie die Kurzrechtsberatungen für 30 Euro bei einem Anwalt vom Isuv.
      Bin Mitglied im ISUV...schätze das lohnt sich.
    • Hallo Geospot,

      das tut mir leid.

      Vielleicht solltest Du aber auch an den Punkten regelmäßiger Umgang arbeiten.
      Wenn Deine Kinder schon so beeinträchtigt sind, wird es vermutlich in den nächsten Jahren noch schlimmer.
      Dem 16jährigen könntest Du anbieten, dass er sich bei Dir melden kann, wann er will und der 10jährigen könntest Du anbieten, dass Du eine Beratungsstelle aufsuchst, damit man eine gute Umgangsregelung findet.

      Bevor Du eine gerichtliche Regelung anstebst, involviere bitte das Jugendamt. Nicht nur aus Kostengründen. Kinder ändern schnell ihre Meinung...

      Viel Glück und ein geschicktes "Händchen"
      Gruß Tanja
    • Tanja,

      ich bin ein Mensch, der es erst mal mit Vernunft probiert. Meine Ex ist Russin und Helikopter-Mama - da spielt Vernunft leider nur eine untergeordnete Rolle. Ich habe bereits (auch mit ihr zusammen) diverse Termine bei örtlichen Beratungsstellen gehabt (aber noch nicht beim Jugendamt - das hier einen schlechten Ruf hat). Bei dem letzten Termin war ich alleine da. Der Tenor der Beratung war nur, das sie mir keine rechtsverbindliche Auskunft geben dürfen und ich es mit Freundlichkeit und Vernunft probieren soll - der Termin war reine Zeitverschwendung.
      Manchen Menschen ist damit nicht beizukommen. Genau das macht mich ja so ohnmächtig. Ich möchte gerne meinen Kids helfen - aber wie, wenn alles abgeblockt wird. Was helfen denn da meine 50% Sorgerecht, wenn die KM blockt? NICHTS!
      Meine Kleine hat schon paarmal den Wunsch geäußert zu mir ziehen zu wollen, weil sie bei der KM wie im goldenen Käfig wohnt. Das wird aber nie passieren, denn die KM hat die Kids mit Psychologie und Angst dermaßen im Griff, dass sie jedem Konflikt aus dem Weg gehen. Selbstständigkeit - so wie ich aufgewachsen bin, ist für meine Kids ein Fremdwort. Alle Probleme werden von der KM gelöst. usw. das ist ein Teufelskreis...

      ---der verzweifelte Papa...
    • Hallo Geospot,

      diese Ohnmacht und Verzweiflung teilst Du sicherlich mit vielen hier aktiven Vätern.

      An Deiner Ex kannst und wirst Du nichts ändern. Es bleibt Dir nichts anderes übrig, als Deinen Umgang mit diesen Herausforderungen zu ändern.
      Hast Du mal geschaut, ob es ISUV-Veranstaltungen oder Gesprächsgruppen in Deiner Umgebung gibt?
      Auch wenn Du beruflich stark eingespannt bist, solltest Du nicht erwarten, dass sich die Mutter (und erst Recht nicht Deine Kinder) nach Deinen Dienstplänen und Wünschen richten.
      Ich versuche noch mal, das Augenmerk darauf zu lenken, was auch vor Gericht wichtig werden würde:
      so lange Du nicht in der Lage bist, kontinuierlich Umgang wahrzunehmen, wird kein Richter der Welt irgendwas regeln (was soll er denn anordnen oder regeln: "der Vater darf, wann es sein Dienstplan erlaubt, die Kinder sehen?") Das funktioniert nicht. Nicht Deine Bedürfnisse stehen im Mittelpunkt, sondern die der Kinder.
      Als Außenstehender kann man immer schön klug daher reden, ich weiß.

      Gruß Tanja

      P.S. "das Jugendamt" ist auch mein "bester Freund" :P ;)
    • Tanja,

      natürlich nehme ich den Umgang kontinuierlich wahr. das kam vielleicht falsch rüber. Meine Vorschlagstermine sind immer für zwei Wochenenden im Monat (nur diese sind halt nicht immer alle zwei Wochen), dazu können beide Kids zu mir nach der Schule kommen, an Tagen wo ich im Homeoffice bin. Und wie schon geschrieben, ich bin schon lange dafür die Kids auch mal getrennt zu nehmen, also drei WEs im Monat dann insgesamt plus die Nachmittage, um einfach besser auf den Altersunterschied und natürlich die verschiedenen Interessen eingehen zu können.

      Alles wurde von der KM abgelehnt (obwohl sie diese Termine einen Monat im voraus bekommt) - es muss alle 14 Tage ein WE für beide sein. Daran haben auch die Beratungstermine nichts geändert. Sie hat sich gewunden wie ein Aal...und um es nochmal ganz deutlich zu sagen: DIE KINDER haben mit meiner vorgeschlagenen Regelung kein Problem. Sie haben sich sogar anfangs sehr darüber gefreut auch mal den Papa für ein WE ganz alleine zu haben. (Ich hatte das mal für eine Weile nach einen Beratungsgespräch durchgesetzt.) Das war natürlich der KM ein Dorn im Auge, wenn die Kids dann freudestrahlend zu ihr nach Hause gekommen sind und erzählt haben, was sie alles tolles gemacht haben mit dem Papa. Das hat sie dann ganz schnell wieder abgeschafft.

      Was auch eine tolle Masche ist, dass sie Termine für die Kids an meinen Papa-WEs macht. Beispiel: Wir wollen an dem Samstag was unternehmen und dann meint der Große zu mir, ja, geht nicht weil er um 12h einen Termin beim Friseur hätte. Er würde sich da mit dem LG meiner Ex treffen, der da auch einen Termin anschließend hätte und auch dann gleich bezahlen würde. Oder der LG meiner Ex hatte ihn dann immer Sonntags Nachmittags zum Schwimmen mitgenommen. Und das an jedem Sonntag, also auch an meinen WEs. Das waren alles Sachen, die nicht mit mir vorher abgesprochen wurden.

      Bei dem großen Pubertier ist es momentan sowieso schwierig. Er hängt lieber mit seinen Altersgenossen ab, als ein WE mit seiner Schwester und mir zu verbringen. Kann ich verstehen. Ich unterstütze ihn da auch, wo es geht - aber kann natürlich kein Spagat machen. Er möchte, dass ich ihn wohin fahre und wenn ich dann sage, ja kann ich machen, aber heute Abend kann es sein, dass wir noch nicht zurück sind. Da musst du sehen, wie du mit dem Bus nach Hause kommst. Da wird er dann schon mal pissig...schwieriges Thema. Aber ich kann ihn ja nicht dazu zwingen, was mit uns zu machen. Manchmal kommt von ihm schon vorher die Frage, was wir denn an dem WE machen. Wenn ihm das "Programm" nicht passt, sagt er dann einfach...nö, keine Lust...er geht lieber zu seinen Kumpels oder chilled zu Hause.

      Gruß
      Geospot
    • Hallo Geospot,

      die mitunter vorliegende Verweigerungshaltung von Pubertierenden ist durchaus normal und auch in Nichttrennungsfamilien vorhanden.
      Wenn man "Pech hat", geht das auch noch früh los...
      Was vielleicht in Nichttrennungsfamilien nicht so häufig vorkommt, ist das Gegeneinanderausspielen der Eltern durch das Pubertier.

      Wenn Du unbedingt Wert drauf legst, eine verbindliche Regelung (mit Androhung von Zwangsgeld bei Zuwiderhandlung) zu bekommen, musst Du einen Antrag bei Gericht stellen.
      Aber wie gesagt, kein Richter wird anordnen, dass Umgang zu gewähren ist nach den Plänen, die der Kindsvater 2 Monate vorher vorlegt.

      Ich sehe noch nicht mal eine Kontinuität darin, wenn das Kind den Vater mal nach drei Wochen, dann nach 2 Wochen und dann wieder nach 4 Wochen sieht.
      Aber das ist eben meiner Auffassung von Regelmäßigkeit geschuldet.

      Du kannst auch den gerichtlichen Antrag für nur 1 Kind stellen.
      Ab einem bestimmten Alter beschränkt sich der Umgang halt meistens auf Fahrdienste oder gemeinsame Mahlzeiten (wenn man Glück hat).

      Ich mag wirklich nicht mehr auf Einzelaspekte, was die KM macht und was nicht, eingehen.
      Es ändert doch nix.
      Was hatten wir im Wechselmodell mit der KM für Probleme: die hat diverse Termine für das Kind immer schön in unsere Zeit gepackt, um dann großzügig anzubieten, dass sie die Termine ja wahrnehmen könne.
      Wir kennen derartige Helikopterallüren durchaus auch.
      Im Gegensatz dazu frage ich meinen Ex immer vorher, ob er einen bestimmten Tag nicht will, ob er mit dem Kind gehen mag oder ich das machen soll....
      Es geht auch anders, aber eben nicht, wenn einer der Beteiligten nicht will.

      Leider haben Dir hier noch nicht Väter, deren Kinder (von gefühlten Helikoptermüttern) inzwischen volljährig sind, von ihren Erfahrungen oder den jetzigen Beziehungen zu den Kids berichtet.
      Deswegen mein Hinweis auf Gesprächsgruppen (unter Betroffenen).
      Die nervige Zeit geht vorüber. Ob Du dann später einen guten Kontakt zu Deinen Kindern haben wirst, hängt vermutlich ganz entscheidend davon ab, welchen Weg Du jetzt einschlägst.

      Gruß Tanja
    • TanjaW9 schrieb:




      Wenn Du unbedingt Wert drauf legst, eine verbindliche Regelung (mit Androhung von Zwangsgeld bei Zuwiderhandlung) zu bekommen, musst Du einen Antrag bei Gericht stellen.
      Aber wie gesagt, kein Richter wird anordnen, dass Umgang zu gewähren ist nach den Plänen, die der Kindsvater 2 Monate vorher vorlegt.

      Nein, das ist völlig klar. Das bringt nichts, war auch nie meine Absicht.

      Auf der einen Seite soll man im Beruf funktionieren und dann mit Work-Life Balance klar kommen und den kontinuierlichen Umgang mit den Kindern aufrecht erhalten. Wie soll das gehen, wenn einem als Vater alle Rechte und Mitbestimmung fehlen? Genau das haben viele hier schon geschrieben. Mehr Rechte für Trennungs-Väter! Das sollte mal vom ISUV 2020 als Leitthema aufgegriffen werden.

      Gruß
      Geospot
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