Hallo
Ich habe eine Frage bezüglich des Zugewinns im Falle einer Scheidung...
A hatte zu Beginn der Ehe 0€ (keine Nachweise mehr vorhanden deshalb 0€)
Es folgte während der Ehe ein vorzeitiges Erbe (Grundstück wert 57.000€ Lt Unterlagen)
B hatte ein nachweisbares Vermögen von ca 37.000€. Schenkung während der Ehe von 50.000€
Diese wurde an A weitergegeben zur Finanzierung des Hauses.
Notariell festgehalten das A dies bei Scheidung zurückzahlen muss.
Stichtag Zustellung der Papiere:
A hat das Grundstück mit nun einem Einfamilienhaus, alleiniger Eigentümer und Kreditnehmer
Barvermögen 40.000€
Restschuld Kredit 215.000€
B hat ein Vermögen von 40.000€
Das Haus ist erst mit 50.000 Euro abgezahlt, genauer Wert unbekannt.
Zum Verständnis der Berechnung gehen wir mal von 265.000€ aus. Die Lage ist nicht so prickelnd.
Wenn A also B die 50.000 zurück zahlt-ich gehe davon aus das diese Forderung vorrangig ist da sie Lt Notar bis Scheidungstermin gezahlt werden soll.
Was passiert mit dem errechneten Zugewinn wenn A kein Barvermögen mehr hat?
Hat B dann schlicht Pech oder eine Möglichkeit an das Geld zu kommen?
Wie sieht da die Rechtslage aus?
Und was passiert, wenn A vor Einreichung der Scheidung Vermögen verringert? Wenn man dies nachweisen kann hat es dann dennoch bestand in der Berechnung oder gilt es def. erst ab Zustellung der Papiere?
Lg Novi
Ich habe eine Frage bezüglich des Zugewinns im Falle einer Scheidung...
A hatte zu Beginn der Ehe 0€ (keine Nachweise mehr vorhanden deshalb 0€)
Es folgte während der Ehe ein vorzeitiges Erbe (Grundstück wert 57.000€ Lt Unterlagen)
B hatte ein nachweisbares Vermögen von ca 37.000€. Schenkung während der Ehe von 50.000€
Diese wurde an A weitergegeben zur Finanzierung des Hauses.
Notariell festgehalten das A dies bei Scheidung zurückzahlen muss.
Stichtag Zustellung der Papiere:
A hat das Grundstück mit nun einem Einfamilienhaus, alleiniger Eigentümer und Kreditnehmer
Barvermögen 40.000€
Restschuld Kredit 215.000€
B hat ein Vermögen von 40.000€
Das Haus ist erst mit 50.000 Euro abgezahlt, genauer Wert unbekannt.
Zum Verständnis der Berechnung gehen wir mal von 265.000€ aus. Die Lage ist nicht so prickelnd.
Wenn A also B die 50.000 zurück zahlt-ich gehe davon aus das diese Forderung vorrangig ist da sie Lt Notar bis Scheidungstermin gezahlt werden soll.
Was passiert mit dem errechneten Zugewinn wenn A kein Barvermögen mehr hat?
Hat B dann schlicht Pech oder eine Möglichkeit an das Geld zu kommen?
Wie sieht da die Rechtslage aus?
Und was passiert, wenn A vor Einreichung der Scheidung Vermögen verringert? Wenn man dies nachweisen kann hat es dann dennoch bestand in der Berechnung oder gilt es def. erst ab Zustellung der Papiere?
Lg Novi