Unterhaltsbeistandschaft - Kitagebühren

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    • Unterhaltsbeistandschaft - Kitagebühren

      Hallo,

      ich habe eine fast 3-jährige Tochter. Kindesunterhalt und Betreuungsunterhalt wurden letztes Jahr per Anwalt neu geregelt.
      Aktuell zahle ich DDT 10 + 2000 EUR Betreuungsunterhalt. Ab 03/2019 wird die Kleine eine Kita besuchen. Im April wird sie dann drei Jahre.
      Die Kindesmutter bekommt also bis April noch Betreuungsunterhalt.

      Heute ist mir ein nettes Schreiben vom JA in Haus geflattert in dem ich aufgefordert werde, dass ich mich an den Kita-Gebühren
      beteiligen soll.

      Das Schreiben beginnt mit "Frau xxx hat uns gebeten, sie wegen der Kindergartenbeiträge von xxx zu beraten (gem. §18 SGB VIII)."
      Schon der Anfang macht mich stutzig. §18 SGB VIII? Das ist doch "Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts".
      Was hat das mit Kitagebühren zu tun? Was hat das mit Unterhaltbeistandschaft zu tun? Meines Wissens ist Unterhaltsbeistandschaft in
      "§ 1712 - 1717 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (Beistandschaft des Jugendamts)" "§ 52a Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII)" geregelt.

      Im weiteren Verlauf des Schreibens wird versucht mich ab 03/2019 in Verzug zu setzen. Dass das unwirksam ist, ist klar. Bevor eine Forderung
      nicht fällig ist, kann man nicht in Verzug setzen. In Verzug setzen gänge erst ab 01.03.2019.

      Eine Berechnung ist nicht beigefügt. Aber ich soll mal Betrag xxx zahlen bis meine Beteiligungspflicht geklärt ist. Wenn sich dann bei einer Berechnung herausstellt, dass ich einem höheren Betrag verpflichtet bin, soll ich nachzahlen ab 03/2019.

      Das Schreiben endet mir zwei Unterschriften. Dies finde ich sehr merkwürdig, denn wenn eine Beistandschaft existiert, braucht die Unterschrift meiner Ex nicht auf dem Schreiben sein. Da reicht die Unterschrift der JA Mitarbeiterin.

      Ich habe das Gefühl, dass hier der Eindruck vermittelt werden soll, dass eine Unterhaltsbeistandschaft errichtet wurde und das JA berechtigt ist zu berechnen. Kitagebühren gehören zum Mehrbedarf. Sind also nicht Teil des regulären Unterhalt.

      Ist das JA überhaupt berechtigt das Thema Kitagebühren zu betreiben, wenn eine Unterhaltsbeistandschaft besteht oder ist beim Regelunterhalt lt. DDT Schluss?

      Besteht hier eine Unterhaltsbeistandschaft oder wird nur versucht diese vorzugaukeln?

      Viele Grüße
    • Lieber Predigermany,

      eine Beistandschaft kann jedes Elternteil einrichten, bei dem das Kind lebt. Nach §18 SGB VIII kannst auch Hilfeleistungen beim JA in Anspruch nehmen (egal, ob nicht-sorgeberechtigter oder sorgeberechtiger Elternteil). Schließlich beansprucht es die Mutter ja auch. Also machst Du es als Vater genauso und klärst die Dinge beim JA.

      Existiert gemeinsame Sorge? Klappt die gemeinsame Betreuung? Wie oft hast Du Kontakt zu Deiner Tochter? Das ist viel wichtiger als die Unterhaltspflicht, und das sollte auch dem JA klar gemacht werden. Oder wird - wegen monetärer Aspekte - der Umgang eingeschränkt bzw. boykottiert?

      Aktuell kannst Du ja noch gar nicht in Verzug gesetzt werden, da die Tochter aktuell noch keine Kita besucht. Ist ein Kitavertrag von Euch beiden unterschrieben worden? Dann kennst Du die Kitagebühren, Bankverbindung des JA für Kitagebühren. Überweis Du Deinen Teil direkt dorthin.

      Meine Empfehlung ist, gehe zum JA und hole Dir eine Beratung zum Mehrbedarf ab. Der Kitakosten werden nach der Haftungsquote ermittelt.

      Richtig ist, der Mehrbedarf kommt ontop DDT.

      Setze die Kosten für die Kita als Kinderbetreuungskosten in Deiner Steuererklärung an. Falls Sie das Finanzamt diese nicht anerkennen sollten, lege Einspruch ein. Ich ziehe das gerade durch.

      Und willkommen in der Bananenrepublik der Einzelresidenzen "Alleinerziehender" Fürstentümer.

      Soweit mal.
    • Hallo Predi-ger-many
      Nachdem ich hier im Forum gelesen habe das die Richter meinen das bei Sonderbedarf der KM ab DDT 6 die benötigten Summen aus dem gezahlten Unterhalt anzusparen, wäre es meiner Meinung nach einen Versuch wert dieses bezüglich der Kita Gebühren anzuwenden. Denn ich denke mal wenn man Unterhalt von wenigstens 400 € bezahlt das man davon gut und gerne die Kita Gebühren zahlen kann ohne den Vater noch mehr zu melken.

      LG Hugoleser
    • Also zum Jugendamt werde ich glaube nicht gehen und mich beraten lassen. Warum? Dann bekomme ich einen Termin
      bei genau der "netten Dame", welche mir das Schreiben geschickt hat. Dass diese auch nur ansatzweise korrekt beraten wird, glaube ich kaum. Wenn ich zu nem JA gehe zur Beratung dann in eine andere Stadt.

      torlu schrieb:

      Existiert gemeinsame Sorge? Klappt die gemeinsame Betreuung? Wie oft hast Du Kontakt zu Deiner Tochter? Das ist viel wichtiger als die Unterhaltspflicht, und das sollte auch dem JA klar gemacht werden. Oder wird - wegen monetärer Aspekte - der Umgang eingeschränkt bzw. boykottiert?
      Natürlich existiert die gemeinsame Sorge. Habe ich gerichtlich eingeklagt.
      Umgang habe ich gerichtlich festlegen lassen. Seitdem klappt das super.
      Umgang verweigern wird sie sicherlich nicht so schnell wieder. Beim letzten Mal war das ein teurer Spaß für sie.
    • Moin,

      Man muss keine Beistandschaft beantragen um sich beraten zu lassen (wenn Beistand begründet worden wäre, müsste das auch mitgeteilt werden).
      Wenn Mutti im meist mütterlastigen Jugendamt kräftig auf die Tränendrüse drückt, dann schreibt das Jugendamt auch ohne Beistandschaft lustige Schreiben.
      Das Jugendamt darf nach deren Selbstverständnis schon mal alles und Fehler macht es erst recht nicht.
      Mein Verhältnis zum Jugendamt ist seeeeehr ambivalent ;)
      Entweder Du suchst Dir einen guten Anwalt, der auch künftig von Dir derartigen Sch... fern hält und damit dafür sorgt, dass es dir emotional auf lange Sicht nicht schlechter geht, oder Du stellst Dich auf jahrzehntelange Kämpfe ein.
      Ganz ehrlich, wenn mir einer gesagt hätte, was an Stress und Dramen ich und mein Mann ertragen müssen, weil es auf Seiten der Kindesmutter xxx xxx xxx gibt, dann wäre ich mit meinem Mann nicht zusammen.

      Man glaubt immer nicht, was da alles kommen kann und das man es besser könnte (vor allen Dingen, wenn man selbst mit seinem Ex ein entspanntes und freundschaftliches Verhältnis hat).

      Aber zu den Kitagebühren:
      Weise in kurzen Sätzen das zurück.
      Schreibe, dass deines Wissen keine Beistandschaft errichtet ist und sollte dies anders sein, sei Dir das anzuzeigen und dass Du Betreuungsunterhalt zahlst und dadurch sich Kitakosten erübrigen.
      Im Übrigen seien die Kosten ansonsten aus dem Unterhalt anzusparen, siehe Beschluss... (Aktenzeichen deines Beschlusses zum Mehrbedarf bezüglich Igel/nicht Igel).
      Im Idealfall weiß die "nette Dame" im Jugendamt noch gar nicht, dass es schon ein Verfahren zum Mehrbedarf gab.
      Zum Jugendamt selbst solltest Du - wenn überhaupt - nur mit Beistand gehen (das kann auch ein Freund oder Kollege sein, dem Du vertraust und der mitschreibt).

      Apropos: wir geht es denn mit dem Betreuungsunterhalt für Mutti weiter? Ward ihr verheiratet, gibt es einen Ehevertrag?
      Vielleicht ist der Vorstoß in Richtung Kitagebühren ein Wink mit dem Zaunpfahl...
      Den Betreuungsunterhalt kannst Du wahrscheinlich sogar in der Steuererklärung angeben oder hat Mutti anderes Einkommen?

      Gruß Tanja

      P. S. Bist du immer so früh "unterwegs" ? =O
    • Hallo,

      Kitakosten - bis auf Essenkosten - sind Mehrbedarf und nach den Einkommen der Eltern zu quoteln.

      Du kannst also darauf hinweisen, dass die Kitakosten - ohne Essenskosten - nach Einkommen der Eltern zu quoteln sind. Dir also ein Gebührenbescheid der Kita vorgelegt werden muss, ebenso eine Bescheinigung über das Einkommen der KM ab März/April 2019, sowie über weitere Gehaltszahlungen wie beispielsweise Weihnachts- und/oder Urlaubsgeld, Kita-Zuschuss des Arbeitgebers etc.
      Danach kann dann der Haftungsanteil von beiden Eltern berechnet werden.

      Im übrigen bestehe gemeinsames Sorgerecht und du bist von der KM nicht informiert worden, dass das Kind ab März eine Kita besuchen soll, geschweige denn wurde dir der Vertrag übermittelt noch du über die Gründe der Auswahl dieser Kita informiert. Das bittest du entsprechend zügig nachzuholen, da das Kind ja nicht ohne deine Unterschrift angemeldet werden könne.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • TanjaW9 schrieb:

      Apropos: wir geht es denn mit dem Betreuungsunterhalt für Mutti weiter? Ward ihr verheiratet, gibt es einen Ehevertrag?
      Vielleicht ist der Vorstoß in Richtung Kitagebühren ein Wink mit dem Zaunpfahl...
      Den Betreuungsunterhalt kannst Du wahrscheinlich sogar in der Steuererklärung angeben oder hat Mutti anderes Einkommen?
      Wir waren unverheiratet.
      Sie bekam bis Mitte letzten Jahres Elterngeld Plus und Betreuungsunterhalt. Da das als anderes Einkommen gilt, war
      bisher der Betreuungsunterhalt nicht steuerlich ansetzbar. Das ändert sich aber mit dem Wegfall des EGP. Danach ist der Betreuungsunterhalt steuerlich ansetzbar. Muss nur noch klären wie und bis zu welcher max. Höhe.

      Der Betreuungsunterhalt ist gegessen. Da ist im April definitiv Schluss. Mitte 2019 wurde das Thema außergerichtlich gelöst. Der außergerichtlichen Lösung habe ich nur zugestimmt, wenn gleichzeitig auf Ansprüche über das 3. Lebensjahr hinaus verzichtet wird. Hat die Gegenseite erst nicht gewollt. Habe dann mitgeteilt, dass sie das Angebot annehmen kann oder klagen soll. Solange das Thema BU strittig ist, werde ich nicht weiter zahlen. Die Einigung ging dann GANZ schnell. Wenn man kein Einkommen hat und zu 100% von BU lebt, geht sehr schnell das Geld aus.


      TanjaW9 schrieb:

      Entweder Du suchst Dir einen guten Anwalt, der auch künftig von Dir derartigen Sch... fern hält und damit dafür sorgt, dass es dir emotional auf lange Sicht nicht schlechter geht, oder Du stellst Dich auf jahrzehntelange Kämpfe ein.

      Ja einen neuen Anwalt bin ich gerade am Suchen, da mein aktueller Anwalt Mitte des Jahres in Rente geht.
      Allerdings ist es nicht ganz einfach einen neuen Anwalt zu finden, welcher gut in der Abwehr ist. Angriff kann so ziemlich jeder. Oder anders gesagt. Mütterrechte kann jeder. Für Väterrechte haben viele nicht den Mumm.

      TanjaW9 schrieb:

      P. S. Bist du immer so früh "unterwegs" ?
      Nur manchmal.


      TanjaW9 schrieb:

      Wenn Mutti im meist mütterlastigen Jugendamt kräftig auf die Tränendrüse drückt, dann schreibt das Jugendamt auch ohne Beistandschaft lustige Schreiben.

      Das ist auch mein Eindruck. Dränendrüse. Heiße Luft.

      AnnaSophie schrieb:

      Hallo,

      Kitakosten - bis auf Essenkosten - sind Mehrbedarf und nach den Einkommen der Eltern zu quoteln.

      Du kannst also darauf hinweisen, dass die Kitakosten - ohne Essenskosten - nach Einkommen der Eltern zu quoteln sind. Dir also ein Gebührenbescheid der Kita vorgelegt werden muss, ebenso eine Bescheinigung über das Einkommen der KM ab März/April 2019, sowie über weitere Gehaltszahlungen wie beispielsweise Weihnachts- und/oder Urlaubsgeld, Kita-Zuschuss des Arbeitgebers etc.
      Danach kann dann der Haftungsanteil von beiden Eltern berechnet werden.

      Im übrigen bestehe gemeinsames Sorgerecht und du bist von der KM nicht informiert worden, dass das Kind ab März eine Kita besuchen soll, geschweige denn wurde dir der Vertrag übermittelt noch du über die Gründe der Auswahl dieser Kita informiert. Das bittest du entsprechend zügig nachzuholen, da das Kind ja nicht ohne deine Unterschrift angemeldet werden könne.

      Sophie
      Die Kitaanmeldung ist korrekt erfolgt. Die habe ich unterschrieben. Es ist nämlich in meinem Interesse, dass sie arbeiten gehen kann. Ansonsten würde mir BU über das 3. Lj hinaus drohen. Was der Spaß kostet, weiß ich auch. Bescheid der Gemeinde habe ich. Von dieser Seite also alles korrekt.

      Es ist also so wie ich mir gedacht habe. Ohne Vorlage Gehaltsnachweise geht nix. Die kann sie frühestens vorlegen, wenn sie den ersten Monat voll gearbeitet hat. Bin mal gespannt, ob dann Bescheinigungen über Sonderzahlungen dabei sind oder ob versucht wird mir vorzugaukeln, dass sie 12 gleiche Gehälter hat und es keine Sonderzahlungen gibt.

      Bis die Unterlagen vorliegen, lehne ich mal ab.
    • Hallo noch mal,

      euer Ort liegt also nicht in eines der Bundesländer, in denen es schon keine Kitagebühren mehr gibt?

      predi-ger-many schrieb:

      Sie bekam bis Mitte letzten Jahres Elterngeld Plus und Betreuungsunterhalt. Da das als anderes Einkommen gilt, war
      bisher der Betreuungsunterhalt nicht steuerlich ansetzbar. Das ändert sich aber mit dem Wegfall des EGP. Danach ist der Betreuungsunterhalt steuerlich ansetzbar. Muss nur noch klären wie und bis zu welcher max. Höhe.
      Wenn sie nur bis Mitte 18 Elterngeld bekam, müsste der Betreuungsunterhalt für den Rest des Jahres absetzbar sein (monatsweise Betrachtung). Auch die Höhe des Elterngeldes spielt ne Rolle.... 300 oder Max. Betrag.... .
      Bei 300 bliebe noch ein kleiner Rest zum Absetzen für die Elterngeld Monate übrig...
      Rechne den Spaß doch mit Elster einfach durch. Anlage Unterhalt.

      Sie hat vorher gearbeitet? Und arbeitet beim gleichen Arbeitgeber weiter? Oder ein neuer?
      Dann kannst Du ja den versuchen, dass sie den Arbeitsvertrag vorlegt. Für den Mehrbedarf hast Du die gleichen Auskunftsrechte aus 1605 in Verbindung mit 242 BGB wie sie für deinen Anteil.
      Sie hat ja nun schon zu erkennen gegeben, dass sie Mehrbedarf möchte, da braucht es erstmal keinen weiteren Verzug oder nochmalige Begründung.
      Nun geht es nur noch um die Ermittlung der Haftungsanteile.
      Meiner Meinung nach aber erst ab dem Zeitpunkt, ab dem der BU wegfällt (sie kann ja deinen Anteil aus dem noch gezahlten BU nehmen...)
      Und dann würde ich an deiner Stelle auch drauf achten, dass Du deinen Anteil direkt an den Träger oder die Gemeinde überweist. Sonst kannst Du das auch nicht von der Steuer absetzen.
      Lass Dich da auf nichts anderes ein, unser Finanzamt wollte anfangs Gebührenbescheide und Zahlungsnachweise sehen.

      Väterrechte: naja, ich finde, es wäre wünschenswert, es gäbe ein Bewusstsein für Elternrechte (wie in anderen Ländern).

      Gruß Tanja
    • TanjaW9 schrieb:

      Wenn sie nur bis Mitte 18 Elterngeld bekam, müsste der Betreuungsunterhalt für den Rest des Jahres absetzbar sein (monatsweise Betrachtung). Auch die Höhe des Elterngeldes spielt ne Rolle.... 300 oder Max. Betrag.... .
      Bei 300 bliebe noch ein kleiner Rest zum Absetzen für die Elterngeld Monate übrig...
      Rechne den Spaß doch mit Elster einfach durch. Anlage Unterhalt.
      Korrekt ein kleiner Rest wird übrig bleiben. Ich wollte seinerzeit dass sie EG anstatt EGP macht. Das wäre für mich preiswerter gewesen. Wollte sie aber nicht.


      TanjaW9 schrieb:

      Sie hat ja nun schon zu erkennen gegeben, dass sie Mehrbedarf möchte, da braucht es erstmal keinen weiteren Verzug oder nochmalige Begründung.
      Nachfordern kann sie nur, wenn sie in Verzug gesetzt hat. Und das kann sie erst ab 01.03. rechtswirksam. Thema kam auch beim BU letztes Jahr auf.


      TanjaW9 schrieb:

      Meiner Meinung nach aber erst ab dem Zeitpunkt, ab dem der BU wegfällt (sie kann ja deinen Anteil aus dem noch gezahlten BU nehmen...)
      sehe ich auch so


      TanjaW9 schrieb:

      Und dann würde ich an deiner Stelle auch drauf achten, dass Du deinen Anteil direkt an den Träger oder die Gemeinde überweist. Sonst kannst Du das auch nicht von der Steuer absetzen.
      Lass Dich da auf nichts anderes ein, unser Finanzamt wollte anfangs Gebührenbescheide und Zahlungsnachweise sehen.
      Guter Hinweis. Danke


      TanjaW9 schrieb:

      euer Ort liegt also nicht in eines der Bundesländer, in denen es schon keine Kitagebühren mehr gibt?
      Ob Kita-Gebühren erhoben werden ist Sache der Kommunen.
      Meine Tochter geht im Wohnort in die Kita. Der Wohnort erhebt Kita-Gebühren.
      Der Arbeitsort meine Ex ist genau ein Ortschild weiter. Dort werden keine Kita-Gebühren erhoben.

      Ich hätte sie auch gern im Betriebskindergarten angemeldet. Der ist auch nur 5 Minuten vom Arbeitsort meiner Ex entfernt und wäre auch kostenfrei.
      Das wäre ideal gewesen. Betreuung bei Bedarf von 7 bis 20 Uhr möglich. Betreuung Mo-Sa möglich. Keinerlei Schließtage im Jahr. Aber auch das wollte sie nicht.

      Das überhaupt Kita-Gebühren anfallen ist also allein der Tatsache geschuldet, dass sie unsere Tochter unbedingt in ihrem Wohnort anmelden wollte.
    • Mehrbedarf rückwirkend nur bei Inverzugsetzung oder Aufforderung zur Auskunft (das Wort Auskunft muss nicht enthalten sein in so einem Schreiben).
      Lass Dich da nicht in einen neuen Streit ziehen, sondern stell Dich darauf ein, dass Du ab Mai (wenn kein BU mehr fließt) anteilig zahlst.
      Wenn Du schon jetzt in Kenntnis gesetzt wurdest, kann ein Richter das sonst auch als Mutwillen ansehen wenn Du im z. B. August sagst: sie hat mich nicht wirksam in Verzug gesetzt.
      Warte erst mal ab, welchen Anteil sie haben will und erkläre deine grundsätzlich Bereitschaft zur Beteiligung nach Vorlage sämtlicher Einkommensunterlagen (ein Steuerbescheid wird im Moment nichts bringen, da Elterngeld und BU steuerfrei sein dürften. Dafür wird in 2020 aus 2019 eine Steuererstattung winken, denke in Zukunft bei künftigen Mehr oder Sonderbedarfen auch daran).

      Eine wohnortnahe Kita hat den Vorteil, dass dauerhafte Freundschaften geknüpft werden können. Bring Dich einfach von Anfang an ein, so dass die Betreuer ein eigenes gutes Bild bekommen. ^^ (ganz wichtig wenn Du nicht nur ein Wochenendumgangsrecht hast).

      Du hast eine Kopie des Kitavertrages? Werden die Kosten nach dem Einkommen beider Eltern errechnet?

      Achja, da du Sorgerechtsmitinhaber bist, hast Du deine Tochter bestimmt mit Nebenwohnsitz bei Dir angemeldet? Und bekommst auch immer Post das gemeinsame Kind betreffend?
      Da muss man mitunter penetrant hinter her sein. Viele haben keine Lust, alles 2fach rauszugeben.
      Wir haben immer zu hören bekommen, dass sie sowas ja noch nie hatten (und in 2009 hat die Bearbeiterin im Jugendamt unseren "Fall" nicht in ihrer Eingabemaske erfassen können.
      Diese Konstellation war nicht vorgesehen 8o
      )
      Gruß Tanja
    • Bei dem ganzen Thema gibt es noch einen netten Aspekt. Ich wurde seinerzeit von meiner Ex aufgefordert, dass ich der Kita-Anmeldung zustimme.
      Da gibt es ein nettes Schreiben, was sinngemäß so lautet: "Wir müssen xxx in der Kita anmelden. Eigentlich will ich das nicht. Aus meiner Sicht sind Kitas Verwahreinrichtungen.
      Allerdings bin ich am Ende der Elternzeit gezwungen zu arbeiten und das geht nur mit Kita".

      Nach dem neuen BGH Urteil sind Kinderbetreuungskosten nur Mehrbedarf, wenn sie nicht aufgrund von Arbeitsaufnahme entstehen. Und wenn ich mir das damalige Schreiben
      anschaue, gibt es die Kita Anmeldung nur wegen der Arbeitsaufnahme. Wenn sie weiter Anspruch auf vollen BU hätte, würde sie bestimmt nicht arbeiten gehen


      TanjaW9 schrieb:

      Warte erst mal ab, welchen Anteil sie haben will
      Kita-Kosten ca. 200 EUR pro Monat. Ich soll aktuell einfach mal 160 EUR bezahlen ohne Vorlage ihrer Einkommensnachweise, Berechnung usw.
      Wenn es blöd läuft, ergibt die Berechnung dann nur 140 EUR. Dann habe ich zuviel gezahlt und Pech. Ich warte die Berechnung ab. Nachzahlen kann
      ich immer noch.

      TanjaW9 schrieb:

      Du hast eine Kopie des Kitavertrages? Werden die Kosten nach dem Einkommen beider Eltern errechnet?

      Ja und nein.

      TanjaW9 schrieb:

      Achja, da du Sorgerechtsmitinhaber bist, hast Du deine Tochter bestimmt mit Nebenwohnsitz bei Dir angemeldet? Und bekommst auch immer Post das gemeinsame Kind betreffend?
      Da muss man mitunter penetrant hinter her sein. Viele haben keine Lust, alles 2fach rauszugeben.
      Wir haben immer zu hören bekommen, dass sie sowas ja noch nie hatten (und in 2009 hat die Bearbeiterin im Jugendamt unseren "Fall" nicht in ihrer Eingabemaske erfassen können.
      Diese Konstellation war nicht vorgesehen
      )
      Auf dem Einwohnermeldeamt sind die Unterschriften beider Sorgeberechtigten notwendig. Und sie stellt sich quer. Von daher ist die Kleine aktuell nur bei der Mutter gemeldet.
      Post bekomme ich aber von der Kita, von der Gemeinde usw. Die schicken alles doppelt raus. Ist hier kein Problkem
    • Hallo,

      sind die 200 € inkl. Essensgeld?

      Ich würde - sofern kein Essensgeld drin ist - der KM bzw. ihrer Anwältin mitteilen, dass du 100 € Kitabeitrag ab 01.04. zahlst. Sollte sich im nachhinein herausstellen, dass dein Anteil am Kitabeitrag höher ist, so würdest du das gerne nachzahlen.
      Dies kann aber erst festgestellt werden, wenn das Jahresnetto der KM vorliegt, da dir nicht bekannt ist, was die KM verdient und welche Sonderleistungen sie von ihrem Arbeitgeber erhält und dir auch keinerlei Unterlagen (Arbeitsvertrag, Abrechnungen) der KM vorliegen.

      Und so wie Tanja schrieb: erkläre noch, dass du die Beiträge direkt an den Kitaträger zahlst, damit du diesen steuerlich absetzen kannst.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • predi-ger-many schrieb:


      Nach dem neuen BGH Urteil sind Kinderbetreuungskosten nur Mehrbedarf, wenn sie nicht aufgrund von Arbeitsaufnahme entstehen.
      Das läßt sich aus dem Urteil nicht herauslesen. Da ging es um eine Tagesmutter. Sobald das Kind einen Kindergarten, Tagesstätte oder Hort besucht, handelt es sich um eine besondere Betreuung, die pädagogisch veranlasst ist. Dann ist der Mehrbedarf zu quoteln.

      Susanne
    • Für das steuerliche Absetzen ist mindestens die Meldung mit Nebenwohnsitz erforderlich. :S
      Ich weiß nicht, warum sie sich quer stellt. Dafür muss es ja eine Begründung geben. Kann ja nicht sein, dass bei gemeinsamen Sorgerecht doch nur wieder einer bestimmt, wo das Kind gemeldet ist.
      Meine Kinder sind seit Jahren alle entweder mit Haupt- oder Nebenwohnsitz bei mir gemeldet. Selbstverständlich.
      Wir hatten mit der Kindesmutter im Wechselmodell immer Probleme.... Die dachte, wenn das Kind bei ihr gemeldet sei, würde das im Wechselmodell das Anrecht auf das Beziehen des Kindergeldes ergeben. :rolleyes:

      Ich kann mir das BGH Urteil (welches?) unter dem Aspekt vorstellen, dass ja oftmals inzwischen eine kostenlose Betreuung möglich ist oder eben die Kosten der Kinderbetreuung zum Teil als Sonderausgaben abziehen kann bei der Steuer (ich glaube, als Werbungskosten geht nicht mehr).
      Überlege Dir gut, ob Du wieder einen gerichtlichen Streit riskieren willst oder ob Du nicht vorerst den von Sophie vorgeschlagenen Betrag gegen Unterschrift auf der Nebenwohnsitzanmeldung zugestehst.

      Gruß Tanja
    • Susanne schrieb:

      Das läßt sich aus dem Urteil nicht herauslesen. Da ging es um eine Tagesmutter. Sobald das Kind einen Kindergarten, Tagesstätte oder Hort besucht, handelt es sich um eine besondere Betreuung, die pädagogisch veranlasst ist. Dann ist der Mehrbedarf zu quoteln.
      Ja, in dem Urteil ging es um eine Tagesmutter. In dem Urteil steht aber auch, dass eine Betreuung nur Mehrbedarf ist, wenn:
      1. sie pädagogisch wertvoll ist
      2. sie nicht berufsbedingt veranlasst ist
      Falls Punkt 2 ganz oder teilweise zutrifft, muss der berufsbedingte Anteil ermittelt werden und nur beim Rest wird verteilt.
      In ihrem Schreiben hat die KM mitgeteilt, dass für sie die Kita rein berufsbedingt ist. Von daher müsste eigentlich der verteilbare Anteil auf 0 fallen.
    • Gemeint ist BGH BGH XII 55/17 vom 4.10.17?


      Auszug aus obigem Beschluss schrieb:

      (2) Eine solche generelle Qualifizierung der Kosten einer Fremdbetreuung als Mehrbedarf des Kindes widerspräche dem Gesetz. Denn grundsätzlich obliegt nach § 1606 Abs. 3 Satz 2 BGB die Barunterhaltspflicht für ein minderjähriges Kind einem Elternteil allein (vgl. insoweit Senatsbeschlüsse vom 15. Februar 2017 - XII ZB 201/16 - FamRZ 2017, 711 Rn. 11 ff. und vom 11. Januar 2017 - XII ZB 565/15 - FamRZ 2017, 437 Rn. 23 ff.), weil der andere Elternteil im Gegenzug dessen Betreuung übernommen hat. Dieser gesetzlichen Regelung würde es widersprechen, wenn im Falle einer Fremdbetreuung stets dieser Teil der eigentlich dem betreuenden Elternteil obliegenden Elternverpflichtung generell als Mehrbedarf nach § 1606 Abs. 3 Satz 1 BGB auf beide Eltern verlagert würde, während der andere Elternteil allein barunterhaltspflichtig bliebe. Veranlasst der betreuende Elternteil für die Kinder eine Fremdbetreuung, erfüllt er damit regelmäßig lediglich die ihm obliegende Betreuungspflicht und hat deswegen auch die dafür erforderlichen Kosten zu tragen.
      Und weiter

      Weiter aus obigem Beschluss schrieb:

      (3) Ein betreuungsbedingter Mehrbedarf des Kindes liegt deswegen nur dann vor, wenn es sich um einen Betreuungsbedarf handelt, der über den Umfang der von dem betreuenden Elternteil ohnehin geschuldeten Betreuung hinausgeht, etwa wenn die Kosten eine besondere Förderung im Sinne der genannten Rechtsprechung des Senats zu staatlichen Kindergärten, Kindertagesstätten oder Horten betreffen. Allerdings ist eine Qualifizierung der Betreuungskosten als Mehrbedarf nicht auf die besondere pädagogische Förderung in staatlichen Einrichtungen beschränkt. Auch die Förderung in vergleichbaren privaten Einrichtungen kann über den allgemeinen Betreuungsbedarf hinausgehen und damit einen Mehrbedarf des Kindes auslösen. Generell deckt eine Fremdbetreuung stets insoweit einen Mehrbedarf des Kindes ab, als sie über die üblichen Betreuungsleistungen eines Elternteils (einschließlich der üblichen Hausaufgabenbetreuung) hinausgehen oder die weitere Betreuung etwa pädagogisch veranlasst ist. Auch dann handelt es sich insoweit um Mehrbedarf des Kindes, für den beide Eltern nach § 1606 Abs. 3 Satz 1 BGB anteilig haften.

      Erstaunlich. Kannte ich noch nicht.
      Und nun kannst Du den KitaVertrag durchforsten, ob da eine besondere pädagogische Betreuung angeboten wird...

      Gruß Tanja

      Nachtrag: Was die Meldung mit Nebenwohnsitz bei Dir betrifft, predi-ger-many, lass Dir die Rechtsgrundlage nennen. Aus dem Bundesmeldedesetz ergibt sich das nicht.
      Und wie habe ich hier gelernt: "Wo steht das?“

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von TanjaW9 ()

    • Hi Susanne,
      das Fragezeichen ging in der Farbe des Links unter.
      Ich wusste bis dahin nicht, um welches Urteil es ging.
      Im Zusammenhang mit durchaus kostenlosen Betreuungsmöglichkeiten für das Kind finde ich die Vorgehensweise der Mutter befremdlich.
      Ich wage zu vermuten, dass das nicht das letzte Thema sein wird, um das sich der Themenstarter mit der Mutter "streiten" wird.
      Es ist leider ein oft anzutreffendes Phänomen, dass ehemalige ihre Verletzungen nicht schaffen, gemeinsam zu verarbeiten. Dass in meinen Augen meist Mütter versucht sind, noch "nachzutreten" hat sicherlich mit meinem eigenen Umgang mit Trennung und Scheidung zu tun....

      Hoffen wir für T., dass irgendwann Friede einkehrt in die Situation.

      Gruß Tanja
    • TanjaW9 schrieb:


      Ich wage zu vermuten, dass das nicht das letzte Thema sein wird, um das sich der Themenstarter mit der Mutter "streiten" wird.
      Hallo Tanja,
      yep - diese Vermutung ist nicht ganz unbegründet. Um so wichtiger wäre es jetzt, in dem Punkt 'Mehrbedarf' einfach mal die Rechtslage zu akzeptieren. Kita ist eine besondere pädagogische Förderung. Das geht aus allen juristischen Kommentaren zu diesem Thema und - m.E. - auch aus dem Urteil selbst (wie auch aus anderen älteren Urteilen) hervor. Es gibt sicher noch etliche andere Kleinigkeiten, über die man genüsslich streiten kann.

      Ich hab mich beim Lesen dieses Threads gefragt, wie sich die exklusive Auslegung des Themenstarters wohl in anderen Fällen auswirken würde. In all den Fällen hier im Forum, wo es um nachehelichen Unterhalt geht, wird doch immer - zu Recht - argumentiert, dass 3jährige einen Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz haben. Folglich kann auch die Mutter eine Beschäftigung aufnehmen, der Mehrbedarf für die Kita wird nach Einkommen verteilt. Dieser Argumentation kann ich viel abgewinnen. ABER: Die Mehrkosten für die Kita wären dann doch berufsbedingt! Also allein "Muttis" (sorry, für mich ein schrecklicher und abwertender Ausdruck) Angelegenheit.

      Tanja, du magst Watzlawick :) . Ich auch. Hier hab ich noch eines meiner Lieblingszitate: "In der Wahl seiner Eltern kann man nicht vorsichtig genug sein."

      Gruß
      Susanne