Hallo,
ich habe eine fast 3-jährige Tochter. Kindesunterhalt und Betreuungsunterhalt wurden letztes Jahr per Anwalt neu geregelt.
Aktuell zahle ich DDT 10 + 2000 EUR Betreuungsunterhalt. Ab 03/2019 wird die Kleine eine Kita besuchen. Im April wird sie dann drei Jahre.
Die Kindesmutter bekommt also bis April noch Betreuungsunterhalt.
Heute ist mir ein nettes Schreiben vom JA in Haus geflattert in dem ich aufgefordert werde, dass ich mich an den Kita-Gebühren
beteiligen soll.
Das Schreiben beginnt mit "Frau xxx hat uns gebeten, sie wegen der Kindergartenbeiträge von xxx zu beraten (gem. §18 SGB VIII)."
Schon der Anfang macht mich stutzig. §18 SGB VIII? Das ist doch "Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts".
Was hat das mit Kitagebühren zu tun? Was hat das mit Unterhaltbeistandschaft zu tun? Meines Wissens ist Unterhaltsbeistandschaft in
"§ 1712 - 1717 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (Beistandschaft des Jugendamts)" "§ 52a Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII)" geregelt.
Im weiteren Verlauf des Schreibens wird versucht mich ab 03/2019 in Verzug zu setzen. Dass das unwirksam ist, ist klar. Bevor eine Forderung
nicht fällig ist, kann man nicht in Verzug setzen. In Verzug setzen gänge erst ab 01.03.2019.
Eine Berechnung ist nicht beigefügt. Aber ich soll mal Betrag xxx zahlen bis meine Beteiligungspflicht geklärt ist. Wenn sich dann bei einer Berechnung herausstellt, dass ich einem höheren Betrag verpflichtet bin, soll ich nachzahlen ab 03/2019.
Das Schreiben endet mir zwei Unterschriften. Dies finde ich sehr merkwürdig, denn wenn eine Beistandschaft existiert, braucht die Unterschrift meiner Ex nicht auf dem Schreiben sein. Da reicht die Unterschrift der JA Mitarbeiterin.
Ich habe das Gefühl, dass hier der Eindruck vermittelt werden soll, dass eine Unterhaltsbeistandschaft errichtet wurde und das JA berechtigt ist zu berechnen. Kitagebühren gehören zum Mehrbedarf. Sind also nicht Teil des regulären Unterhalt.
Ist das JA überhaupt berechtigt das Thema Kitagebühren zu betreiben, wenn eine Unterhaltsbeistandschaft besteht oder ist beim Regelunterhalt lt. DDT Schluss?
Besteht hier eine Unterhaltsbeistandschaft oder wird nur versucht diese vorzugaukeln?
Viele Grüße
ich habe eine fast 3-jährige Tochter. Kindesunterhalt und Betreuungsunterhalt wurden letztes Jahr per Anwalt neu geregelt.
Aktuell zahle ich DDT 10 + 2000 EUR Betreuungsunterhalt. Ab 03/2019 wird die Kleine eine Kita besuchen. Im April wird sie dann drei Jahre.
Die Kindesmutter bekommt also bis April noch Betreuungsunterhalt.
Heute ist mir ein nettes Schreiben vom JA in Haus geflattert in dem ich aufgefordert werde, dass ich mich an den Kita-Gebühren
beteiligen soll.
Das Schreiben beginnt mit "Frau xxx hat uns gebeten, sie wegen der Kindergartenbeiträge von xxx zu beraten (gem. §18 SGB VIII)."
Schon der Anfang macht mich stutzig. §18 SGB VIII? Das ist doch "Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts".
Was hat das mit Kitagebühren zu tun? Was hat das mit Unterhaltbeistandschaft zu tun? Meines Wissens ist Unterhaltsbeistandschaft in
"§ 1712 - 1717 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (Beistandschaft des Jugendamts)" "§ 52a Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII)" geregelt.
Im weiteren Verlauf des Schreibens wird versucht mich ab 03/2019 in Verzug zu setzen. Dass das unwirksam ist, ist klar. Bevor eine Forderung
nicht fällig ist, kann man nicht in Verzug setzen. In Verzug setzen gänge erst ab 01.03.2019.
Eine Berechnung ist nicht beigefügt. Aber ich soll mal Betrag xxx zahlen bis meine Beteiligungspflicht geklärt ist. Wenn sich dann bei einer Berechnung herausstellt, dass ich einem höheren Betrag verpflichtet bin, soll ich nachzahlen ab 03/2019.
Das Schreiben endet mir zwei Unterschriften. Dies finde ich sehr merkwürdig, denn wenn eine Beistandschaft existiert, braucht die Unterschrift meiner Ex nicht auf dem Schreiben sein. Da reicht die Unterschrift der JA Mitarbeiterin.
Ich habe das Gefühl, dass hier der Eindruck vermittelt werden soll, dass eine Unterhaltsbeistandschaft errichtet wurde und das JA berechtigt ist zu berechnen. Kitagebühren gehören zum Mehrbedarf. Sind also nicht Teil des regulären Unterhalt.
Ist das JA überhaupt berechtigt das Thema Kitagebühren zu betreiben, wenn eine Unterhaltsbeistandschaft besteht oder ist beim Regelunterhalt lt. DDT Schluss?
Besteht hier eine Unterhaltsbeistandschaft oder wird nur versucht diese vorzugaukeln?
Viele Grüße