Unterhaltsbeistandschaft - Kitagebühren

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    • Hi Susanne,

      da ich beide Seiten aus eigener Erfahrung kenne, bliebe für mich nur: warum sollte ich die Kosten freiwillig (und ohne Vorlage von Belegen) übernehmen, wenn der andere Elternteil allein die steuerliche Entlastung einstreicht?
      Allein, weil sich der andere Elternteil weigert, der Anmeldung mit Nebenwohnsitz zuzustimmen?
      Ich sehe halt sehr oft bei den "Muttis" das es für sie nicht darum geht, die Elternverantwortung gerecht aufzuteilen, sondern nur: ich bestimme über das Kind und der Vater hat einfach nur zu zahlen.
      Ich bin mir aber sicher, dass ich nicht die Einzige bin, die es anders versucht :rolleyes:

      Weil ich einmal Watzlawick zitiert habe, mag ich ihn?
      :D
      Ich seh schon, ich muss meine Signatur ändern ;)

      Gruß Tanja

      P. S. Was ich übrigens schlimm finde, dass selbst Haufe schreibt, dass die Mutter und das Kind weiter vor den BGH ziehen können :huh:
      Klar, die Kinder, die sich solche Eltern "ausgesucht" haben, wollen ja auch, dass sie und ihre Eltern sich vor Gericht streiten... Mir fehlt jetzt der entsprechende Smilie...
    • TanjaW9 schrieb:

      Hi Susanne,

      da ich beide Seiten aus eigener Erfahrung kenne, bliebe für mich nur: warum sollte ich die Kosten freiwillig (und ohne Vorlage von Belegen) übernehmen, wenn der andere Elternteil allein die steuerliche Entlastung einstreicht?
      Allein, weil sich der andere Elternteil weigert, der Anmeldung mit Nebenwohnsitz zuzustimmen?
      Ich sehe halt sehr oft bei den "Muttis" das es für sie nicht darum geht, die Elternverantwortung gerecht aufzuteilen, sondern nur: ich bestimme über das Kind und der Vater hat einfach nur zu zahlen.
      Ich bin mir aber sicher, dass ich nicht die Einzige bin, die es anders versucht :rolleyes:
      Hallo Tanja,

      sorry, das war nicht unser (mein) Thema. Ich habe mich lediglich zu der Frage 'sind Kitakosten Mehrbedarf?' geäußert. Deshalb verstehe ich deine 'Antwort' an mich auch nicht. Es sollte doch eine Antwort sein?

      Ich sehe glücklicherweise nicht so oft deine Muttis. Da kann ich also nicht mitreden, da weißt du besser Bescheid. Du bist bestimmt nicht die einzige Mutti, die das anders macht. Kann ich mir jedenfalls nicht vorstellen. Ich habe als Mutter immer versucht, die besten Möglichkeiten für unsere Kinder zu nutzen. Zum Glück waren der Vater der Kinder und ich da auf einer Linie. Ja, und wir haben klaglos bereits vor 25 Jahren für unsere jüngste Tochter fast 150 Euro für die Kita bezahlt und haben es nie bereut. Das Konzept war - zumindest an unserem Wohnort - unschlagbar.

      Meine Fehlinterpretaion zu Watzlawick tut mir leid. Macht ja nix. Ich mag ihn jedenfalls sehr. Gerade zum Thema Kommunikation sind seine Gedanken - nicht nur für Fachleute - manchmal hilfreich.

      Aber deswegen gleich die Signatur ändern? Sorry - hab ich auch nicht verstanden. Macht aber auch nix.

      Gruß
      Susanne
    • Hallo Susanne

      jep, es war eine Replik auf Deinen vorherigen Beitrag explizit an mich.
      Da ich vom Handy aus öfter Probleme mit dem Zitieren habe (was man auch an den mitunter unterschiedlichen Schriftgrößen sehen kann), mache ich es mir leicht und zitiere in dem Fall nicht jeden Absatz, auf den ich mich beziehe.
      Auch wenn ich nicht die in der Pressemitteilung vom 18.8.2018 erwähnte Mutter bin, ist das, was die Mutter dort im letzten Absatz (und auch in der ISUV-Verbandszeitschrift) schildert auch meine Erfahung (was vielleicht daran liegt, dass ich viele Kollegen und Freunde habe, die getrennt Väter sind) - von der speziellen Mutti, mit der wir uns rumschlagen dürfen, mal ganz zu schweigen.

      Nichtsdestotrotz denke ich, dass auch "exclusive Auslegungen" ein Recht auf Diskussion haben.
      Selbst wenn ich nicht alles davon teile. Ich nehme da gern als Beispiel eine funktionierende Beziehung: da wird sicherlich auch nicht immer gemacht, was der eine entscheidet und der andere zahlt das dann.

      Deine Watzlawick-"Projektion" auf mich war nicht zwingend eine Fehlinterpretation. Natürlich macht das nix.
      Ich habe auch mal Schulz von Thun erwähnt... (zumindest das ihm zugrundeliegende Kommunikationsmodell).
      Auch ändere ich meine Signatur nicht wegen einer vermeintlichen Fehlinterpretation (das mache ich nur, wenn ich ohnehin Lust habe, ist ein Spleen schon aus der Jugend :thumbsup: )

      Ich glaube, auf mich trifft eher der hier zu:

      Jules Renard schrieb:

      Ich stehe nicht dafür ein, eine bestimmte Neigung zu haben, aber ich habe sehr sichere Abneigungen.
      Das bitte ich nun aber nicht persönlich zu nehmen.

      Um aber den Bogen noch mal zum Mehrbedarf zu spannen: ich hatte deswegen nach dem Urteil gefragt (ich möchte nochmal erwähnen, dass das Fragezeichen im rot des Links scheinbar untergegangen ist), weil mir bis dato nicht klar war, dass der BGH bei Betreuungskosten von Kindern Unterschiede macht. (Der Erfahrungsvorauspunkt geht an Dich)

      Und den Punkt von predi-ger-many hinsichtlich der Kategorisierung beruflich oder pädagogisch veranlasst, habe ich weder bejaht, noch verneint.
      Und wenn es denn vor Gericht gehen sollte, kann man sich ja da auch noch vergleichen: Beteiligung gegen Nebenwohnsitzanmeldung (man kann natürlich auch sowas alles schon vorab außergerichtlich versuchen, zu regeln, klappt aber eben nicht, wenn auch nur einer der beiden mauert). Vielleicht nimmt aber auch der Themenstarter aus unserer Diskussion einiges mit? :)

      Gruß Tanja
    • Susanne schrieb:

      predi-ger-many schrieb:

      Nach dem neuen BGH Urteil sind Kinderbetreuungskosten nur Mehrbedarf, wenn sie nicht aufgrund von Arbeitsaufnahme entstehen.
      Das läßt sich aus dem Urteil nicht herauslesen. Da ging es um eine Tagesmutter. Sobald das Kind einen Kindergarten, Tagesstätte oder Hort besucht, handelt es sich um eine besondere Betreuung, die pädagogisch veranlasst ist. Dann ist der Mehrbedarf zu quoteln.
      Susanne
      Nabend in die Runde,

      update:
      das in Susannes Zitat von mir fett makierte sieht das AG Pforzheim, Beschluss vom 22.2.19, 3 F 160/18 (FF 2019, Seite 255) anders. Also nicht allein der Hortbesuch macht das ganze zum "pädagogisch veranlasst".
      Die Besprechung ist im ISUV-Report 161, Seit 20 zu finden - das Urteil ist bisher nur als "Bezahlversion" in Juris.

      Gruß Tanja
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