Hallo,
ich habe beim JA Unterhalt titulieren lassen.
Diese Titulierung kann ich jederzeit beim JA nach OBEN ändern lassen. Nun meine Frage. Muss das JA auch eine Änderung nach UNTEN durchführen?
Falls nein, wie wäre da die korrekt Vorgehensweise.
Viele Grüße
ich habe beim JA Unterhalt titulieren lassen.
Diese Titulierung kann ich jederzeit beim JA nach OBEN ändern lassen. Nun meine Frage. Muss das JA auch eine Änderung nach UNTEN durchführen?
Falls nein, wie wäre da die korrekt Vorgehensweise.
Viele Grüße